Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

3-RV.2017.16 - Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Steuern - 2017-05-24

Rubrum

2017 Steuern 309 Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Steuern, vom 24. Mai 2017 in Sachen I. + M.S. (3-RV.2017.16).

Regeste

60 Berufskosten (§ 35 Abs. 1 lit. a StG, § 13 Abs. 1 StGV) Die Behauptung von Rückenschmerzen genügt nicht für die Gewährung von Fahrtkosten für die Zurücklegung des Arbeitsweges mit dem Personenwagen. Es ist arbeitsmedizinisch notorisch, dass es bei Rückenproblemen zentral ist, zwischen einer sitzenden und einer stehenden Position wechseln zu können.

Erwägungen

3. 3.1. A. und B. sind Gesamteigentümer des Grundstücks GB X. Darauf befindet sich das Gebäude Nr. Y. Es ist heute unbestritten, dass der geschätzte jährliche Eigenmietwert CHF 25'780.00 (100 %) beträgt. Umstritten ist im Rekursverfahren ausschliesslich die beantragte temporäre Reduktion des Eigenmietwertes für das Jahr 2013. Wie bereits im SGE vom 18. September 2014 (3-RV.2014.80) in Sachen der Rekurrenten rechtskräftig begründet wurde, ist dafür erstinstanzlich die Steuerkommission Z. zuständig.

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Bundesgesetz über die Stempelabgaben, Art. 35 — read in the version of January 1, 2017; the act was consolidated again on March 1, 2018, January 1, 2019, January 1, 2020, January 1, 2022, January 1, 2023, and January 1, 2024.