RV.2004.50116 - Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Steuern - 2004-11-18
Rubrum
2004 Kantonale Steuern 309 18. November 2004 in Sachen W. + S.B., RV.2004.50116/K 9082
Regeste
85 Abzüge vom Roheinkommen; Krankheitskosten (§ 40 lit. i StG). - Die Aufwendungen für eine infolge Sterilität medizinisch indizierte In-vitro-Fertilisation stellen Krankheitskosten dar.
Erwägungen
2. Die Rekurrentin hat im November 2002 zwecks Reduktion der Kurzsichtigkeit und der Hornhautverkrümmung sowohl am linken als auch am rechten Auge am Augenlaserzentrum in Zürich Laserbehandlungen durchführen lassen. Die Kosten beliefen sich auf Fr. 7'000.--. Zusammen mit den damit verbundenen übrigen Kosten (vorallem Bahnfahrten nach Zürich) macht sie für die Augenoperationen Kosten von total Fr. 7'195.-- als Krankheitskosten geltend. 3. a) Gemäss § 40 lit. i StG können von den Einkünften die Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten der steuerpflichtigen Person und der von ihr unterhaltenen Personen abgezogen werden, soweit die steuerpflichtige Person die Kosten selber trägt und diese 5 %