AGVE_2015_44
AGVE_2015_44 - Obergericht / Verwaltungsgericht / 1. Kammer - 2015-12-31
Rubrum
2015 Verwaltungsrechtspflege 285 Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 1. Juli 2015 in Sachen A. gegen Einwohnergemeinde B. (WKL.2015.12).
Regeste
45 Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Mitteilungsblatt einer Gemeinde Für Ansprüche aus behaupteter Persönlichkeitsrechtsverletzung in Gemeindepublikationen mit informellem Charakter sind die Zivilgerichte zuständig, nicht das Verwaltungsgericht.
Erwägungen
2. 2.1. Die Klägerin ersucht um Beseitigung eines persönlichkeitsrechtswidrigen Zustandes gemäss Art. 28a Abs. 1 Ziffer 2 ZGB sowie um vorsorgliche Massnahmen gemäss Art. 261 ff. ZPO, insbesondere um superprovisorische Beseitigung einer persönlichkeitsverletzenden Publikation im Internet (Art. 248 lit. d i.V.m. 262 lit. b ZPO). Sie stützt sich auf eine privatrechtliche Grundlage ab.