411.013
Landesschulkommissionsbeschluss zum Schulbetrieb der Volksschule während der Corona-Pandemie
vom 30.04.2020 (Stand 04.05.2020)
Die Landesschulkommission des Kantons Appenzell I.Rh.,
gestützt auf Art. 69 Abs. 3 des Schulgesetzes
beschliesst:
Art. 1 Zweck
Dieser Beschluss regelt in Rücksicht auf die besondere Situation der Corona-Pandemie das Erforderliche für einen geordneten Abschluss des Schuljahres 2019/20.
Art. 2 Zeugnisse
Am Ende des Schuljahres werden Zeugnisse ohne Noten ausgestellt. Sie enthalten einen vom Erziehungsdepartement vorgegebenen Vermerk zur Corona-Pandemie.
Art. 3 Elterngespräche
Zwischen dem 16. März 2020 und dem Schuljahresende finden keine Elterngespräche statt.
Art. 4 Promotion
Für das Schuljahr 2020/2021 werden alle Schülerinnen und Schüler promoviert.
Eine Repetition oder ein Wechsel in die Kleinklasse ist auf Empfehlung der Lehrperson im Einvernehmen mit den Inhabern der elterlichen Sorge möglich.
Art. 5 Zeitliche Geltung
Dieser Beschluss tritt am 4. Mai 2020 in Kraft und gilt bis am 31. Juli 2020.
cGS 2020-12