411.013

Landesschulkommissionsbeschluss zum Schulbetrieb der Volksschule während der Corona-Pandemie

vom 30.04.2020 (Stand 04.05.2020)

Die Landesschulkommission des Kantons Appenzell I.Rh.,

gestützt auf Art. 69 Abs. 3 des Schulgesetzes

beschliesst:

Art. 1 Zweck

Dieser Beschluss regelt in Rücksicht auf die besondere Situation der Corona-Pandemie das Erforderliche für einen geordneten Abschluss des Schuljahres 2019/20.

Art. 2 Zeugnisse

Am Ende des Schuljahres werden Zeugnisse ohne Noten ausgestellt. Sie enthalten einen vom Erziehungsdepartement vorgegebenen Vermerk zur Corona-Pandemie.

Art. 3 Elterngespräche

Zwischen dem 16. März 2020 und dem Schuljahresende finden keine Elterngespräche statt.

Art. 4 Promotion

Für das Schuljahr 2020/2021 werden alle Schülerinnen und Schüler promoviert.

Eine Repetition oder ein Wechsel in die Kleinklasse ist auf Empfehlung der Lehrperson im Einvernehmen mit den Inhabern der elterlichen Sorge möglich.

Art. 5 Zeitliche Geltung

Dieser Beschluss tritt am 4. Mai 2020 in Kraft und gilt bis am 31. Juli 2020.

cGS 2020-12