412.013

Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell

vom 03.11.2009 (Stand 01.01.2010)

Das Erziehungsdepartement des Kantons Appenzell I.Rh.,

in Ausführung von Art. 5 Abs. 1 der Gymnasialverordnung vom 30. November 1998,

erlässt folgende Weisung:

Art. 1

In das Gymnasium können nur Schüler1 aufgenommen werden

  1. aus dem Kanton Appenzell I.Rh.;

  2. aus den Gemeinden Urnäsch und Gais;

  3. für das Internat.

Art. 2

Mit Ausnahme der Schüler aus Oberegg und Reute können nur Schüler in das Internat eintreten, die ihren Wohnsitz ausserhalb der Kantone Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. haben.

Art. 3

Die Dreifachführung einer Klasse erfolgt ab 50 Schülern.

Art. 4

Schüler, die beim Inkrafttreten dieser Weisung bereits das Gymnasium Appenzell besuchen, werden von dieser Weisung nicht berührt.

Art. 5

Diese Weisung tritt per 1. Januar 2010 in Kraft.

cGS -