412.017

Landesschulkommissionsbeschluss über Besonderheiten im Schulbetrieb am Gymnasium St.Antonius aufgrund der Corona-Pandemie

vom 18.05.2020 (Stand 18.05.2020)

Die Landesschulkommission des Kantons Appenzell I.Rh.,

gestützt auf auf Art. 6 Abs. 3 der Gymnasialverordnung

beschliesst:

Art. 1 Zweck

Dieser Beschluss regelt aufgrund der Corona-Pandemie das Erforderliche für einen geregelten Betrieb am Gymnasium St.Antonius, insbesondere für das Erlangen der Maturität und den Übergang ins neue Schuljahr.

Art. 2 Zeugnisse 2. Semester im Schuljahr 2019/20

Am Ende des Schuljahres werden für alle Schülerinnen und Schüler Zeugnisse ohne Noten ausgestellt. Die besuchten Fächer enthalten den Vermerk «besucht».

Die Zeugnisse enthalten einen entsprechenden Vermerk zur Corona-Pandemie.

Art. 3 Promotion

Der für das zweite Semester des Schuljahres 2019/20 getroffene Promotionsentscheid gilt grundsätzlich auch für den Übertritt ins Schuljahr 2020/21.

Nicht übernommen werden die für das zweite Semester des Schuljahres 2019/20 getroffenen Promotionsentscheide «nicht promoviert» (Repetition). Die betroffenen Schülerinnen und Schüler gelten für das erste Semester des Schuljahres 2020/21 als provisorisch promoviert.

Art. 4 Maturitätsprüfungen im Schuljahr 2019/20

Es werden keine schriftlichen Prüfungen durchgeführt.

In besonderen Fällen können für die mündlichen Prüfungen Videoschaltungen eingesetzt werden.

Art. 5 Maturitätsnoten

Steht wegen des Verzichts auf das Setzen von Noten nach Art. 2 als Erfahrungsnote für die Maturität lediglich eine Semesternote zur Verfügung, wird diese zur Ermittlung der Maturitätsnote nach Art. 57 Abs. 2 lit. a und b des Landesschulkommissionsbeschlusses zur Gymnasialverordnung herangezogen.

Art. 6 Zeitliche Geltung

Dieser Beschluss tritt am 8. Juni 2020 in Kraft und gilt bis am 31. Juli 2024.

cGS 2020-13