Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit - Besteuerung 01.12.2016
Finanzdepartement Kantonale Steuerverwaltung Appenzell, im Dezember 2010
MERKBLATT
Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gemäss Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer [DBG; SR 642.11] und Steuergesetz [StG, GS-Nr. 640.000]
1. Rechtliche Grundlagen (in Kraft ab 1. Januar 2011)
1.1. Bund
Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selb- ständigen Erwerbstätigkeit vom 17. Februar 2010 (LGBV; SR …)
Kreisschreiben Nr. 28 der ESTV vom 3. November 2010, inkl. Anhang I, II und III (Anhang II und III gelten vorbehältlich der Bestimmungen im Kreisschreiben)
1.2. Kanton
2. Nachweis des Liquidationsgewinnes
Der Liquidationsgewinn ist in der Buchhaltung als ausserordentliche Position auszuweisen. Direkte Kosten, die mit der Auflösung der stillen Reserven im Zusammenhang stehen (z.B. anteilige AHV- Beiträge) sind dem Liquidationsgewinn anzurechnen.
3. Veranlagung / Revision
Ist die Veranlagung des Vorjahres bereits in Rechtskraft erwachsen, so wird sie bei der Anwen- dung von Art. 37b DBG bzw. Art. 39bis StG nach Art. 147 ff. DBG bzw. Art. 150 ff. StG revidiert.
Im Sinne der Verfahrensökonomie wird es sehr begrüsst, wenn eine bevorstehende Liquidation mit der Einreichung der Steuererklärung des Vorjahres angezeigt wird. In diesem Fall kann die defini- tive Veranlagung des Vorjahres aufgeschoben werden.
4. Gültigkeit
Dieses Merkblatt gilt ab dem Steuerjahr 2011.
KStV AI Merkblatt Liq-Gewinn bei Aufgabe SE ab 2011.doc 16.12.2010