Anrechnung der Einkommenssteuer auf qualifizierten Beteiligungserträgen an die Vermögenssteuer auf diesen Beteiligungen - ab Steuerjahr 2011 07.12.2016

Finanzdepartement Kantonale Steuerverwaltung Appenzell, im Juli 2012

MERKBLATT

Anrechnung der Einkommenssteuer auf qualifizierten Beteiligungser- trägen an die Vermögenssteuer auf diesen Beteiligungen (gemäss Steuergesetz [StG] GS-Nr. 640.000 und Steuerverordnung [StV] GS-Nr. 640.010; siehe auch Wegleitung, Kap. 27 bzw. 37)

1. Rechtliche Grundlagen

1.1. Bund

-

1.2. Kanton

Art. 45 Abs. 4 StG; Art. 24bis StV

2. Definitionen

2.1. Vermögen aus qualifizierten Beteiligungen

Eine qualifizierte Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Sinne des vorstehenden Gesetzesar- tikels liegt nur vor, wenn der Steuerpflichtige eine Beteiligungsquote von mindestens 10% hält (Art. 38 Abs. 4 StG).

2.2. Erträge aus qualifizierten Beteiligungen

Qualifizierte Beteiligungserträge im Sinne des vorstehenden Gesetzesartikels stellen nur Dividen- den, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile von einer Kapitalgesellschaft dar, sofern der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung eine Beteiligungsquote von mindestens 10% hält (Art. 38 Abs. 4 StG). Geldwerte Vorteile und verdeckte Gewinnausschüt- tungen gelten nur als qualifizierte Beteiligungserträge, soweit sie in der Steuererklärung deklariert worden sind.

3. Bemessung (Art. 38 Abs. 4 StG)

3.1. Ermittlung der Einkommenssteuer auf qualifizierten Beteiligungen

Für Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile von einer Kapi- talgesellschaft wird die Steuer zu 30 bis 50 Prozent des Satzes des steuerbaren Gesamteinkom- mens berechnet, sofern eine qualifizierte Beteiligung vorliegt. Der Grosse Rat legt den Steuersatz jährlich fest (GS-Nr. 656.010).

KStV AI Merkblatt Anrechnung 2012 NEU.doc 03.07.2012

3.2. Ermittlung der Vermögenssteuer auf qualifizierten Beteiligungen

Die Vermögenssteuer auf einer qualifizierten Beteiligung wird im Verhältnis dieser Beteiligung zum Total der Vermögenswerte ermittelt.

Beispiel: Der Unternehmer Kurt Muster (alleinstehend, kinderlos und kath.) ist Eigentümer der Muster Handels AG in Oberegg. Nebenbei ist er auch Eigentümer der Muster Gastro AG in Oberegg. Im laufenden Jahr konnte jedoch nur die Muster Handels AG eine Dividende ausschütten. Der Muster Gastro AG war dies aufgrund des Geschäftsergebnisses nicht möglich. Das Vermögen von Herrn Muster im Jahr 2012 präsentiert sich wie folgt (Basis: Tarif, Steuersatz und Steuer- fuss 2010):

+ Qualifizierte Beteiligung mit Dividendenausschüttung

CHF 750'000 (50%)

+ Qualifizierte Beteiligung ohne Ertrag

CHF 100'000

+ Nicht qualifizierte Beteiligung

CHF 100'000

+ Immobilien

CHF 500'000

+ übrige Vermögenswerte

CHF 50'000

= Total der Vermögenswerte

CHF 1'500'000 (100%)

./. Hypotheken und Schulden

CHF - 800'000

./. Sozialabzug

CHF - 50'000

= Steuerbares Vermögen

CHF 650'000

Geschuldete Vermögenssteuer: CHF 650'000 à 1.5 ‰ = CHF 975 x 211% = CHF 2'057.25 Davon 50% ist die Vermögenssteuer auf qualifizierten Beteiligungen (verrechenbar): CHF 1'028.60

4. Ermittlung des geschuldeten Steuerbetrags

Beispiel: Die Muster Handels AG schüttete im Jahr 2012 eine Dividende von CHF 100'000 aus. Die übrigen Einkünfte von Kurt Muster belaufen sich nach Abzügen ebenfalls auf CHF 100'000. Kurt Muster hatte auf diesen Einkünften folgende Ein- kommenssteuer zu entrichten (Basis: Tarif, Steuersatz und Steuerfuss 2010):

Dividenden:

CHF 100'000 à 3.2% (40% von 8%)

= CHF 3'200 x 211% =

CHF 6'752.00

übrige Einkünfte:

CHF 100'000 à 8%

= CHF 8'000 x 211% =

CHF 16'880.00

Bundessteuer:

CHF 200'000 x 4.5722%

=

CHF 9'144.50

Total Einkommenssteuer

CHF 32'776.50

Die Beteiligung an der Muster Handels AG ist im Jahr 2012 CHF 750'000 wert. Die übrigen Vermögenswerte von Kurt Muster belaufen sich auf ebenfalls CHF 750'000. Kurt Muster hat Schulden in der Höhe von CHF 800'000 und einen Sozialabzug beim Vermögen von CHF 50'000 (vgl. Ausführungen unter Ziff. 3.2). Kurt Muster hatte darauf folgende Vermögenssteuer zu entrichten (vom Bund wird keine Vermögenssteuer erhoben):

Beteiligung: CHF 325'000 à 1.5‰

= CHF 487.50 x 211% =

CHF

1'028.60

übriges Vermögen: CHF 325'000 à 1.5‰

= CHF 487.50 x 211% =

CHF

1'028.65

Total Vermögenssteuer (netto Sozialabzug)

CHF

2'057.25

Total Steuerbelastung bisher: CHF 34'833.75

NEU wird bei Kurt Muster die Einkommenssteuer auf der Dividende aus der qualifizierten Beteiligung (CHF 6'752) an die Vermögenssteuer auf dieser Beteiligung (CHF 1'028.60) angerechnet. Es ergibt sich eine Entlastung im Umfang der Vermögenssteuer auf der Beteiligung von CHF - 1'028.60 Total Steuerbelastung NEU CHF 33'805.15

Falls die Muster Handels AG im Jahr 2012 jedoch keine Dividende ausgeschüttet hätte, wäre die Einkommens- und Vermögenssteuer ordentlich geschuldet gewesen.

KStV AI Merkblatt Anrechnung 2012 NEU.doc 03.07.2012 Seite 2 von 3

5. Gültigkeit

Dieses Merkblatt ersetzt jenes vom November 2010 und gilt ab dem Steuerjahr 2011.

KStV AI Merkblatt Anrechnung 2012 NEU.doc 03.07.2012 Seite 3 von 3