750.212

Zusatzvereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich

750.212

Zusatzvereinbarung zur Interkantonalen Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich 1) vom 17. Dezember 2012

2) 3) 4) Die Regierungen der Kantone Zürich , Glarus , Appenzell Ausserrhoden 5) und St.Gallen

vereinbaren:

Art. 1 Erweiterung um den Fachbereich Beleuchtung

Die Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Energiebereich vom 13. Dezember 2005 (nachstehend Interkantonale Vereinbarung) wird um den Fachbereich Beleuchtung ergänzt.

Art. 2 Erteilung der Kontrollbefugnis

Die Kontrollbefugnis für den Fachbereich Beleuchtung wird in Anwendung von Artikel 2 der Interkantonalen Vereinbarung durch Verfügung einzeln erteilt.

Art. 3 Anwendbares Recht

Die Artikel 3 bis 16 der Interkantonalen Vereinbarung werden auf den Fachbereich Beleuchtung sachgemäss angewendet.

Art. 4 Vollzugsbeginn

Diese Vereinbarung wird ab 1. Januar 2013 angewendet.

1) Beitritt per 1. Januar 2013 beschlossen am 30. Oktober 2012 (Abl. 2012, S. 1331) 2) Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung auf 1. Januar 2006 3) Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung auf 1. Juli 2006 4) Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung auf 1. Januar 2007 (Abl. 2006, S. 851) 5) Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung auf 1. Januar 2006 1