153.011.Anhang

Anhang zur Personalverordnung der Stadt Bern (PVO)

Änderungen Datum Erlass / Beschluss Geänderte Artikel Inkrafttreten / Änderung Stand ab 21. Dezember 2022 Gemeinderatsbe- Anhang (aufgehobe 1. Februar 2023 schluss Nr. 2022- n) 1404 5. Juli 2023 Gemeinderatsbe- Anhang 9 1. August 2023 schluss Nr. 2023-841 13. Dezember 2023 Gemeinderatsbe- Anhang 5 1. Januar 2024 schluss Nr. 2023- Anhang 6 1498 Anhang 7

26. Juni 2024 Gemeinderatsbe- Anhang 5 1. Oktober 2024 schluss Nr. 2024-743 Anhang 10 Anhang 12 Anhang 15

11. Dezember 2024 Gemeinderatsbe- Anhang 5 1. Januar 2025 schluss Nr. 2024- Anhang 6 1484 Anhang 7

9. Februar 2025 Gemeindebeschluss Anhang 15 1. Juli 2025

10. Dezember 2025 Gemeinderatsbe- Anhang 5 1. Januar 2026 schluss Nr. 2025- Anhang 6 1679 Anhang 7

Anhang 1 Grundsätze zu Aufbau-Organisation und Kaderstufen (Art. 1 PVO)

Aufbau-Organisation

1. Normgliederung 1 ORGANISATIONS-EINHEITEN RANG LEITERIN / KADER-STU LEITER FE Linie Stab

Direktion Mitglied Gemeinderat Behörde

Tiefbauamt Werkdirektor/in 1 Stadtingenieur/in 1

Abteilung Stabsabteilung Abteilungsleiter/in 1 General- Generalsekretär 1 sekretariat Abteilungsleiter- Stellvertreter/in 2

Bereich Stabsbereich Bereichsleiter/in 2 Betrieb Betriebsleiter/in 2

Sektion Stabssektion Sektionsleiter/in 3 Betrieb, Werkstätte Werkmeister/in 3 Meister/in 3

(Dienst)Gruppe Stabsgruppe (Dienst)Gruppenleiter/in 4 Betrieb, Werkstätte Meister/in 4 Vorarbeiter/in 4 Gruppenleiter/in 4

Als leitende Angestellte Stabs- und Fachkaderwerden Angestellte der Ränge OHNE Kaderstufen 1 und 2 Leitungsfunktion bezeichnet Stv. Generalsekretär/in 2 Direktionsadjunkt/in 2 Adjunkt/in 3

2. Einstufung in zutreffende Hierarchie-Ebene Für die zutreffende hierarchische Einstufung einer Organisationseinheit sind folgende Kriterien massgebend: ‒ Bedeutung der Aufgaben ausserhalb Verwaltung (in Öffentlichkeit und Politik) sowie innerhalb Verwaltung (Gesamtverwaltung, direktionsübergreifend, direktionsintern, etc.) ‒ Schwierigkeitsgrad der Aufgaben (Zielkonflikte, Meinungsspektrum, politische Exponiertheit, etc.) ‒ Selbständigkeit/Abgrenzbarkeit des Aufgabengebiets ‒ Verpflichtungsgrad der Aufgabenerbringung ‒ Grösse/Komplexität der Organisationseinheit Bei der Gliederung in die Tiefe können einzelne Stufen übersprungen werden. Somit können den Direktorinnen und Direktoren sowie der Werkdirektorin oder dem

Werkdirektor 2 Bereiche, Sektionen oder Gruppen, den Abteilungsleiterinnen und -leitern Sektionen oder Gruppen direkt unterstellt sein.

3. Erstellen von Organigrammen Das Personalamt erlässt Richtlinien für die Gestaltung von Organigrammen.

Anhang 2 Einreihungspläne der Richtfunktionen (Art. 25 PVO)

1. Einreihungsplan Administration und Informatik 3 , Technik und Handwerk Tätig- ADMINISTRATION TECHNIK UND HANDWERK keits- UND INFORMATIK (inkl. Haus- und Landwirtschaftspersonal) grp Funkt- Adm. Techn. Angestellte/r II 3/6 Handwerker/in II 3/6 grp A Angestellte/r II 3/6 (3/11) Techn. Angestellte/r I 6/9 Handwerker/in I 6/9 Adm. Angestellte/r I 6/9 Funkt- Adm. Fach- Techn. Fachhandwerker/in 8/12 (8/17) Hauswart/in III 8/12 Adm. Fach- Techn. angestellte/r I 11/15 Fachangestellte/r I 11/15 Vorarbeiter/in 11/15

Handwerkspezialist/in 12/15

Hauswart/in II 11/15

Hauswart/in I 13/17 4 Funkt- Adm. Sach- Techn. Sach- Meister/in 13/17 grp C bearbeiter/in II 13/16 bearbeiterin II 13/16 (13/21) Adm. Sach- Techn. Sach- Werkmeister/in 15/21

Professional 13/17

Senior 16/19 Funkt- Adm. Fach- Techn. (18/25) IT-Fach- Wiss. Angestellte/r

Wiss. Angestellte/r (Adjunkt/in) 20/24 Funkt- Bereichsleitende II 20/23 grp E 5 Bereichsleitende I 22/25 (20/29) Abteilungsleitende II 24/27

Funktionsgruppen A–E 6 : Voraussetzungen 7

3 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1034/2010 vom 23. Juni 2010 4 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1522/2013 vom 13. November 2013

A. ohne Ausbildung oder berufliche Grundbildung mit Attest (2 J. Sekundarstufe II); B. Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis (3–4 J. Sek.stufe II); Diplom; plus spezifische Zusatzausbildung (z.B. Nachdiplom); E. Aufgaben von leitenden Angestellten (Kaderstufen 1 und 2) 8.

2. Einreihungsplan Soziales und Gesundheit 9 Tätig- SOZIALES UND GESUNDHEIT keits- (Soziales, Pflege, medizinisch-technische/medizinisch-therapeutische grp Berufe) Funkt- Kleinkindhilfs- Pflegehilfe / (3/11) Funkt- Jugendbetreuer/in 8/12 Betagtenbetreuer/in I 8/11 Schularztassistent/in 9/12 grp B (8/17) Fachangestellte/r Fachangestellte/r Aktivierungs-therapeut/in Kinderbetreuung II 9/13 Gesundheit 8/11 9/12

Fachangestellte/r dipl. Pflegefach- Dentalassistent/in 9/12 Kinderbetreuung I 11/15 frau/-mann HF 10/14 Dentalhygieniker/in 10/13 Leiter/in Pflegewohngruppe 13/16 Zahntechniker/in 11/14 Funkt- Arbeitsagoge/ Gesundheitspfleger/ Ergotherapeut/in 13/16 grp C -agogin 14/17 -schwester 13/16 (13/21) Physiotherapeut/in 13/16 Sozialpädagoge/ Leiter/in Betreuung- -pädagogin II 13/17 und Pflege 16/21

Sozialpädagoge/ -pädagogin I 16/19

Betriebsleiter/in Kinder- und Jugendeinrichtung 16/22 Funkt- Sozialarbeiter/in 17/21 grp D (18/25) Mandatsträger/in 18/21 Funktg Bereichsleitende II 20/23 rp E10 Bereichsleitende I 22/25 (20/29) Abteilungsleitende II 24/27

geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 0447/2011 vom 23. März 2011 10 neu gemäss Gemeinderats-beschluss Nr. 31/2016 vom 13. Januar 2016

Funktionsgruppen A–E 11 : Voraussetzungen 12 A. ohne Ausbildung oder berufliche Grundbildung mit Attest (2 J. Sekundarstufe II); B. Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis (3–4 J. Sekundarstufe II); Diplom; plus spezifische Zusatzausbildung (z.B. Nachdiplom); E. Aufgaben von leitenden Angestellten (Kaderstufen 1 und 2) 13.

3. Einreihungsplan Rettungsdienste 14 Tätig- RETTUNGSDIENSTE keits- (Sanitätspolizei, Berufsfeuerwehr) grp Funktgrp A (3/11) Funktgrp B (8/17) Funkt- Rettungs- Berufsfeuerwehrgrp C sanitäter/in 13/16 mann/-frau II 12/15 (13/21) Einsatzdisponent/in Berufsfeuerwehr- SNZ 144 15/18 mann/-frau I 13/16

Rettungsdienst / Leiter/in Einsatz- SNZ 144 16 /19 leitzentrale 14/17

Gruppenleiter/in Feuerwehr- Rettungsdienst / Sachbearbeiter/in 16/19 SNZ 144 17/20 Zugführer/in 17/20

Betriebsleiter/in 18/21 Funktgrp D (18/25) Funktgr Bereichsleitende II 20/23 p E 15 Bereichsleitende I 22/25 (20/29) Abteilungsleitende II 24/27

Funktionsgruppen A–E 16 : Voraussetzungen 17 A. ohne Ausbildung oder berufliche Grundbildung mit Attest (2 J. Sekundarstufe II); B. Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis (3–4 J. Sekundarstufe II); Diplom; plus spezifische Zusatzausbildung (z.B. Nachdiplom); E. Aufgaben von leitenden Angestellten (Kaderstufen 1 und 2) 18.

Anhang 3 Richtfunktionsumschreibungen 19 (Art. 25 PVO)

Inhalt Administration und Informatik 20 Seite 9 Technik 21 Seite 20 Handwerk Seite 28 Soziales Seite 39 Pflege Seite 53 Medizinisch-technisches/medizinisch therapeutisches Personal Seite 56 Polizei 22 Rettungsdienste Seite 74 Kaderstufen I und II 23 Seite 81

Allgemeine Richtlinien für die Anwendung der Richtfunktionen 1. Richtfunktionen umschreiben Normtypen, d.h. typische Stellenbilder der Stadtverwaltung. 2. Die Richtfunktionen umfassen 4–7 Klassen. Die konkrete Stelleneinreihung umfasst höchstens 4 Klassen. 3. Massgebend für die Stelleneinreihung sind die aus der Stellenbeschreibung ersichtlichen Aufgaben und Anforderungen. Für die Stellenbeschreibung sind die gesamtstädtischen Norm-Formulare zu verwenden. Bewertungsvorgang: ‒ Bestimmen der dem Stellenbild am besten entsprechenden Richtfunktion. Dabei muss das Stellenbild zwar nicht in allen Einzelheiten (z.B. Aufgaben, Norm- Ausbildung), jedoch bezüglich Schwierigkeitsgrad der einzelnen Bewertungskomponenten der Richtfunktion entsprechen (nicht zwingend gleiche, sondern gleichwertige Aufgaben / Anforderungen). ‒ Gestützt auf Quervergleiche und Grad der Übereinstimmung mit der Richtfunktion genaue Positionierung der 4 Stellenklassen in den unteren, mittleren oder oberen Bereich der Richtfunktions-Bandbreite. Die oberen und unteren Grenzwerte der Richtfunktion können in begründeten Fällen über- oder unterschritten werden. ‒ Liegt in der entsprechenden Tätigkeits- und Funktionsgruppe keine Richtfunktion vor, wird die Stelle einer Richtfunktion der naheliegendsten Tätigkeitsgruppe zugewiesen. 4. Sowohl fach- als auch führungstechnische Weiterbildung gehören zu den ständigen Aufgaben und sind deshalb in den Richtfunktions-Umschreibungen nicht speziell erwähnt.

geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1034/2010 vom 23. Juni 2010 22 aufgehoben gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1031/2007 vom 27. Juni 2007 (Mitarbeiter/in Verkehrsdienst, Gruppenchef/in Verkehrsdienst, Mitarbeiter/in Botschaftsschutz, Polizist/in 1–3)

RICHTFUNKTION A D M. ANGESTELLTE/R I I

KURZUMSCHREIBUNG Ausführen gleichartiger Bürohilfsarbeiten

AUSBILDUNG UND ‒ Einarbeitungszeit: bis 6 Monate (Kenntnisse der ‒ PC-Kenntnisse

FACHAUFGABEN ‒ Bedienen einfacher Bürogeräte und -maschinen ‒ Ausführen von Versandarbeiten, Botengänge ‒ Erledigen von Sortier-, Zusammentrag-, Fotokopier- und Heftarbeiten ‒ schematisches Ablegen nach genauen Angaben ‒ Ausführen einfacher und kürzerer Schreibarbeiten nach Vorlage ‒ Erfassen von Daten ‒ Ausführen einfacher Kontrollarbeiten ‒ Bereitstellen von Büromaterial

RICHTFUNKTION A D M. ANGESTELLTE/R I

KURZUMSCHREIBUNG Ausführen allgemeiner Büroarbeiten und einfacher Arbeiten aus den Gebieten Sekretariat und/oder Rechnungswesen

AUSBILDUNG UND Bürolehre, ähnliche Kurzlehre, einjährige Handelsschule ERFAHRUNG oder gleichwertige Kenntnisse (Erfahrung) im Arbeitsgebiet

FACHAUFGABEN wie Adm. Angestellte/r II, jedoch zusätzlich ‒ Bedienen aller Bürogeräte und -maschinen (inkl. EDV-/Textsystem) ‒ Behandeln des Postein- und -ausgangs ‒ Telefon/Empfang, gelegentlich Erteilen einfacher Auskünfte ‒ Führen von Registern, Karteien, Listen, Statistiken ‒ Ausfertigen einfacher Schriftstücke nach Vorlage oder Diktat Rechnungswesen: ‒ Ausführen einfacher, gleichartiger Aufgaben aus dem Finanz- oder Rechnungswesen ‒ Bedienen einer kleineren/mittleren Telefonzentrale einschliesslich Veranlassen der notwendigen Massnahmen bei Störungen

RICHTFUNKTION A D M. FACHANGESTELLTE/R II

KURZUMSCHREIBUNG Ausführen allgemeiner Büroarbeiten sowie Bearbeiten von Aufgaben aus den Gebieten Sekretariat und Rechnungswesen im Rahmen des kaufmännischen Berufsabschlusses (KV)

AUSBILDUNG UND Verwaltungs-, kaufmännische Lehre oder zweijährige ERFAHRUNG Bürolehre mit mehrjähriger Berufserfahrung

FACHAUFGABEN wie Adm. Angestellte/r I, jedoch zusätzlich ‒ Behandeln des Postein- u. -ausgangs inkl. Sichten und Weiterleiten an Zuständige ‒ Telefon/Empfang, Schalter, Erteilen von Auskünften im Rahmen des eigenen Aufgabengebiets ‒ Schematisches Ablegen nach verschiedenen Ordnungsbegriffen ‒ Führen von Terminkalender oder Geschäftskontrolle ‒ z.T. Abfassen einfacher Korrespondenzen ‒ Erstellen von Beschlussprotokollen und einfachen Aktennotizen ‒ Verwalten von kleinem Büromateriallager, Bibliothek, Adressanlage oder Archiv ‒ ev. Mithelfen bei der Betreuung von Lehrlingen ‒ Anwenden einer Fremdsprache Rechnungswesen: ‒ Ausführen von Aufgaben aus einem Teilgebiet des Finanz- oder Rechnungswesens ‒ Bedienen und Überwachen einer grösseren Telefonzentrale einschliesslich Veranlassen der notwendigen Massnahmen bei Störungen

Vorgesetzte/n

RICHTFUNKTION A D M. FACHANGESTELLTE/R I

KURZUMSCHREIBUNG Anspruchsvolle Sekretariatsführung sowie Bearbeiten von abgegrenzten Fachaufgaben

AUSBILDUNG UND Verwaltungs- oder kaufmännische Lehre, Zusatzkenntnisse

FACHAUFGABEN wie Adm. Fachangestellte/r II, jedoch zusätzlich ‒ Ausfertigen von Schriftstücken aller Art nach Vorlage, Diktat oder Stichworten ‒ selbständiges Erledigen von Norm-/Routinekorrespondenz ‒ Abfassen anspruchsvollerer Korrespondenz ‒ Führen von Protokollen ‒ Terminkontrolle ‒ Abklären einfacher Tatbestände, Erstellen von Aktenauszügen oder statistischen Zusammenzügen ‒ Anwenden einer oder mehrerer Fremdsprachen Rechnungswesen: ‒ Rechnungsführung für eine Organisationseinheit oder für ein Teilgebiet, wie z.B. Debitorenwesen, Lagerbuchhaltung inkl. Inventararbeiten, Lieferantenrechnungen inkl. Kontieren, Inkassodienst und Mahnwesen

‒ ev. Vertrauensstellung

KOMPETENZEN Fachaufgaben

RICHTFUNKTION A D M. SACHBEARBEITER/IN II

KURZUMSCHREIBUNG Bearbeiten eines Sachgebiets

AUSBILDUNG UND Verwaltungs- oder kaufmännische Lehre, Zusatzkenntnisse

FACHAUFGABEN ‒ Bearbeiten von Einzelaufträgen oder laufenden Geschäften innerhalb des Sachgebiets ‒ Beschaffen und Verarbeiten der zugehörigen Informationen oder Unterlagen ‒ Abfassen von Berichten, Korrespondenzen und schwierigeren Protokollen ‒ Erteilen von Auskünften im Rahmen des Rechnungswesen: ‒ Rechnungsführung und/oder Budgetierung für schwieriges Teilgebiet oder grössere Organisationseinheit ‒ Ausarbeiten von Statistiken, Berechnen und Überwachen von Kenndaten, Erstellen von Kalkulationen ‒ Betreibungswesen ‒ Überwachung von Krediten

ART DER ERLEDIGUNG ‒ weitgehend selbständig im Rahmen der Vorgaben

VERANTWORTUNG UND Entscheidungsbefugnis/Verantwortung in klar definierten KOMPETENZEN Teilbereichen des Aufgabengebiets

RICHTFUNKTION A D M. SACHBEARBEITER/IN I

KLASSEN 16/19

KURZUMSCHREIBUNG Bearbeiten eines anspruchsvollen oder mehrerer Sachgebiete

AUSBILDUNG UND ‒ Verwaltungs- oder kaufmännische Lehre, ERFAHRUNG Zusatzkenntnisse aufgrund fachspezifischer Weiterbildung oder langjähriger Berufserfahrung ‒ Bilanzsicherheit

FACHAUFGABEN Adm. Sachbearbeiter/in II, jedoch zusätzlich ‒ Bearbeiten der laufenden Geschäfte innerhalb des Sachgebiets ‒ Mitarbeiten bei Anträgen und Vorlagen an Behörden (z.B. Vornehmen von Erhebungen) ‒ Führen von Verhandlungen Rechnungswesen: ‒ Führen der Hauptbuchhaltung und/oder der Kostenrechnungen einer Direktion ‒ Mitwirken bei der Budget- und Finanzplanerstellung einer Direktion ‒ Bewirtschaftung von Krediten

RICHTFUNKTION IT-SUPPORTER/IN PROFESSIONA L

KLASSEN 13 / 17

KURZUMSCHREIBUNG Installieren, Betreuen und Warten von Standard- Informatik-Systemen. Entgegennehmen von Störungsmeldungen und erstinstanzliches Beheben von Störungen der Informationstechnologie im Bereich von Arbeitsplatz-, Drucker-, Netzwerk- und Serversystemen. Beraten, Instruieren und Unterstützen der Anwendenden inkl. Vor-Ort-Support.

AUSBILDUNG UND Informatik-Lehrabschluss, Zusatzkenntnisse aufgrund ERFAHRUNG fachspezifischer Weiterbildung (mind. PC-Supporter/in Diplom) sowie mehrjährige Berufserfahrung oder entsprechende Qualifikation mit langjähriger Grundkenntnisse in den Bereichen Informatik-Betrieb, Projektmanagement; solide Grundkenntnisse in den Bereichen Qualitätssicherung, Prozesse, Informatiksicherheit, Geräte-Technologien; vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Fehlerbehebung, Telematik, Computersysteme, -architekturen.

FACHAUFGABEN ‒ Anlaufstelle für alle eingehenden Meldungen ‒ Beheben eines Grossteils der gemeldeten Störungen ‒ Terminkontrolle: Überwachen der Störungsbehebung und Führen von Störungsstatistiken ‒ Installieren und Warten von PC’s, Peripheriegeräten, Netzen und Kommunikationsmitteln ‒ Verfügbarkeitsüberwachung der IT-Systeme und Nachführen der IT-Inventare ‒ Implementieren und Koordinieren von Hardware, Software- und Netzkomponenten sowie Kommunikationsmitteln. ‒ Bearbeiten von komplexen IT-Problemen und Einleiten der Korrekturen bzw der Eskalationsverfahren (Notfallmanagement) ‒ Wahrnehmen von Koordinationsaufgaben zwischen Anwenderinnen/Anwendern und den Informatikstellen ‒ Vor-Ort-Support ‒ Lernendenbetreuung

‒ breites Knowhow und Forschergeist notwendig, da oft

zwar das System dokumentiert ist, für jeden Einzelfall jedoch eine individuelle Lösung gefunden werden muss.

VERANTWORTUNG UND ‒ Entscheidungsbefugnis/Verantwortung im Rahmen des KOMPETENZEN Aufgabengebietes ‒ Verantwortung für finanzielle Werte von Hardware und Software ‒ Verantwortung für korrekte, kostenoptimierte und termingerechte Ausführung der zu erledigenden

RICHTFUNKTION IT-SUPPORTER/IN SENIOR

KURZUMSCHREIBUNG Installieren, Betreuen, Dokumentieren und Warten von Standard-Informatik-Systemen. Komplexe Fehlerbehebung im Bereich von Arbeitsplatz-, Drucker-, Netzwerk- und Serversystemen. Beraten, Instruieren und Unterstützen der Anwendenden bei auftretenden Problemen. Betrieb und Verantwortung von Printservern-, Ticketing-, Druckerüberwachungs- und Inventarsystemen ab Betriebsystemebene.

AUSBILDUNG UND Informatik-Lehrabschluss und Technikerschule oder höhere ERFAHRUNG Fachausbildung FH oder entsprechende Qualifikation mit langjähriger Berufserfahrung. Grundkenntnisse in den Bereichen Informatik-Betrieb, Projektmanagement; vertiefte Grundkenntnisse in den Bereichen Qualitätssicherung, Prozesse, Informatiksicherheit, Geräte-Technologien; fundierte Kenntnisse in den Bereichen Fehlerbehebung, Telematik, Computersysteme, -architekturen.

FACHAUFGABEN ‒ wie IT-Supporter/in Professional, jedoch zusätzlich: ‒ Beraten und Unterstützen der Anwendenden bei Konzeption, Beschaffung und Einführung neuer IT- Lösungen (Eigenentwicklungen oder Standard-Soft- oder Hardware) ‒ Lead bei komplexen Problemlösungen ‒ Erstellen und Nachführen von Betriebshandbüchern, Anleitungen und Checklisten und Knowledge-Base ‒ Projektbearbeitung und Ausführungsüberwachung ‒ Führen von Verhandlungen mit Kundinnen, Kunden und Lieferantinnen, Lieferanten

‒ mehrheitlich indirekte Kontrolle der Aufgabenausführung ‒ breites und tiefes Knowhow notwendig, da oft zwar das System dokumentiert ist, für jeden Einzelfall jedoch eine individuelle Lösung gefunden werden muss.

KOMPETENZEN Aufgabengebietes. ‒ Verantwortung für finanzielle Werte von Hardware und Software ‒ Verantwortung für kunden-, markt- und

unternehmensorientierte Ausführung der zu erledigenden Arbeiten

RICHTFUNKTION A D M. FACHSPEZIALIST/IN

KLASSEN 18/22

KURZUMSCHREIBUNG Bearbeiten eines oder mehrerer anspruchsvoller Sachgebiete, z.T. konzeptionelle Aufgaben

AUSBILDUNG UND höhere Fachausbildung (z.B. eidg. dipl. Buchhalter/in, ERFAHRUNG Betriebsökonom/in FH, dipl. Kaufmann/Kauffrau HKG, dipl. Kaufmann/Kauffrau in Korrespondenz und Administration) oder entsprechende Qualifikation mit mehrjähriger

FACHAUFGABEN ‒ Bearbeiten und Leiten von Projekten ‒ Bearbeiten und Begutachten von Sachverhalten ‒ Abfassen von Korrespondenzen und Protokollen ‒ Bearbeiten von Vernehmlassungen ‒ Ausarbeiten von Lösungsvorschlägen zu Fragen grundsätzlicher Natur ‒ Erstellen von Erhebungen, Analysen, Prognosen ‒ Zusammenarbeiten mit internen und externen Stellen im Sinn von Beraten, Verhandeln, Informieren, Rechnungswesen: ‒ Bearbeiten des gesamten Finanz- und Rechnungswesens einer Direktion ‒ Auswerten des Jahresabschlusses der Direktion ‒ Betreuen des Versicherungs-/Subventionswesens der Direktion

VERANTWORTUNG UND ‒ Entscheidungsbefugnis/Verantwortung im Fachbereich; KOMPETENZEN z.T. Ermessensentscheide

RICHTFUNKTION IT-FACHSPEZIALIST/IN

KLASSEN 18 / 22

KURZUMSCHREIBUNG Gestalten, Realisieren, Betreiben und Unterhalten von Informatik-Anwendungen und technischen Plattformen.

ORGANISATORISCHES keine direkte Vorgesetztenstellung, Führen einzelner Projekte

AUSBILDUNG UND Abschluss einer Fachhochschule oder höheren Fachschule ERFAHRUNG (Diplom in Wirtschaftsinformatik FH, HTL, Abschluss als Techniker/in HF Informatik, Betriebsökonomie FH) oder entsprechende Qualifikation mit mehrjähriger

FACHAUFGABEN ‒ Analysieren und Konkretisieren der Projektidee. Beurteilen von Projektideen bezüglich Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Risiken und Erfolgsfaktoren ‒ Leiten von Einzelprojekten oder grossen Teilprojekten. Sicherstellen der Leistungserbringung bezüglich Kosten Qualität und Termine ‒ Zusammenarbeit mit internen und externen Stellen im Sinn von Beraten, Verhandeln, Informieren, ‒ Konzipieren und Realisieren von komplexen Informatik- Anwendungen und -Plattformen

VERANTWORTUNG UND ‒ Verantwortung und finanzielle Kompetenzen im KOMPETENZEN Rahmen der bewilligten Projektbudgets ‒ Hohe Eigenverantwortung für stete Aktualisierung des fachtechnischen Knowhow’s

RICHTFUNKTION W I S S. A N G E S T E L L T E / R (A D J U N K T / I N)

KLASSEN 20/24

KURZUMSCHREIBUNG Bearbeiten sehr anspruchsvoller Sachgebiete mit analytischen und konzeptionellen Aufgaben (speziell oder generell delegierte Aufgaben aus dem Tätigkeitsgebiet eines Abteilungsleiters / einer Abteilungsleiterin)

AUSBILDUNG UND wissenschaftl. Ausbildung (Adj.: höhere Fachausbildung ERFAHRUNG mit langjähriger Berufserfahrung)

FACHAUFGABEN wie Adm. Fachspezialist/in, jedoch zusätzlich ‒ Übernehmen fachtechnischer Sonderaufgaben ‒ Beurteilen komplexer Situationen ‒ Bearbeiten von Beschwerden ‒ Erarbeiten fachgebietsübergreifender Problemlösungen ‒ Führen von Arbeitsgruppen

ART DER ERLEDIGUNG ‒ ausgeprägte Selbständigkeit

VERANTWORTUNG UND ‒ Entscheidungsbefugnis/Verantwortung im Fachbereich; KOMPETENZEN oft Ermessensentscheide

RICHTFUNKTION T E C H N. ANGESTELLTE/R II

KURZUMSCHREIBUNG Ausführen gleichartiger Arbeiten

FACHAUFGABEN ‒ Ausführen einfacher Zeichenarbeiten und Beschriftungen nach Vorlage oder genauen Angaben ‒ Erledigen von Kopierarbeiten ‒ Ausführen von Speditionsarbeiten, Botengänge ‒ Bereitstellen von Betriebsmaterial ‒ Mithelfen bei einfacheren Arbeiten (z.B. Vermessung)

RICHTFUNKTION T E C H N. ANGESTELLTE/R I

KURZUMSCHREIBUNG Ausführen einfacher Büro- und Feldarbeiten

AUSBILDUNG UND ‒ An- oder Kurzlehre (1-2 Jahre) oder gleichwertige ERFAHRUNG Kenntnisse (Erfahrung) im Arbeitsgebiet

FACHAUFGABEN wie Techn. Angestellte/r II, jedoch zusätzlich ‒ Mithelfen bei anspruchsvolleren Arbeiten (z.B. Vermessung) ‒ Ausführen einfacher rechnerischer Kontrollen ‒ ev. Erteilen einfacher Auskünfte ‒ Führen von Statistiken, einfache EDV-Anwendung ‒ Betreuen von Büro- und Vermessungsmaterial ‒ Führen von Registern, Planarchiven und dergleichen

RICHTFUNKTION T E C H N. F A C H A N G E S T E L L T E/R II

KURZUMSCHREIBUNG Ausführen von Aufgaben im Rahmen eines technischen Berufes

AUSBILDUNG UND ‒ einschlägige Berufslehre (3–4 Jahre) oder Berufslehre ERFAHRUNG plus fachspezifische Grundausbildung

FACHAUFGABEN wie Techn. Angestellte/r I, jedoch zusätzlich ‒ zeichnerisches Behandeln von Projekten ‒ Erstellen und Nachführen von Plänen und techn. Zeichnungen nach Angaben oder gegebenen Unterlagen ‒ Zusammenstellen von Statistiken und Erhebungen ‒ Ausführen von Objekt- und Terrainaufnahmen ‒ Mithilfe beim Erstellen von Unterlagen für die öffentliche Ausschreibung und für Abrechnungen ‒ Verwalten eines Planarchivs ‒ Führen von Material- und Zeitrapporten ‒ ev. Erteilen von Auskünften im Rahmen des eigenen Aufgabengebietes

Vorgesetzte/n, im Arbeitseinsatz selbständiges Disponieren

VERANTWORTUNG UND Entscheidungsbefugnis/Verantwortung für vorzunehmende KOMPETENZEN Dispositionen im Arbeitseinsatz und mitverantwortlich für vorhandene Sachwerte

BEMERKUNGEN Stellen, deren Aufgabengebiet eine vierjährige Lehre voraussetzt, sind dem Klassenbereich 9/12 zuzuweisen.

RICHTFUNKTION T E C H N. FACHANGESTELLTE/R I

KURZUMSCHREIBUNG Ausführen von besonders vielfältigen oder speziellen technischen Aufgaben, Bearbeiten von technischen Fachproblemen

AUSBILDUNG UND ‒ einschlägige Berufslehre (3-4 Jahre), Zusatzkenntnisse ERFAHRUNG aufgrund fachspezifischer Weiterbildung oder mehrjähriger Berufserfahrung

FACHAUFGABEN wie Techn. Fachangestellter II, jedoch zusätzlich ‒ selbständiges Erstellen techn. Zeichnungen ‒ Beschaffen und Auswerten von Unterlagen ‒ Abnehmen ausgeführter Arbeiten (Ausmessen, Prüfen) ‒ Überwachen und kontrollieren von einfachen Bauobjekten und /oder Einrichtungen ‒ Kontrollieren der Einhaltung von Normen und Vorschriften ‒ Erledigen zugehöriger administrativer Aufgaben

VERANTWORTUNG UND ‒ Entscheidungsbefugnis/erhöhte Verantwortung für KOMPETENZEN Fachaufgaben und mitverantwortlich für vorhandene Sachwerte

RICHTFUNKTION T E C H N. SACHBEARBEITER/IN II

KURZUMSCHREIBUNG Bearbeiten eines Sachgebiets

AUSBILDUNG UND einschlägige Berufslehre (3–4 Jahre), Zusatzkenntnisse

FACHAUFGABEN ‒ Bearbeiten von Einzelaufträgen oder laufenden Geschäften innerhalb des Sachgebiets ‒ Beschaffen und Verarbeiten der zugehörigen Informationen oder Unterlagen ‒ Abfassen von Berichten, Korrespondenzen und schwierigeren Protokollen ‒ Erteilen von Auskünften im Rahmen des ‒ Verhandeln mit Lieferantinnen, Lieferanten, Anbieterinnen und Anbieter sowie Kundinnen und Kunden ‒ Offertbearbeitung ‒ Überwachung von Objektkrediten ‒ Terminkontrolle ‒ Mithelfen beim Beschaffen von Budget- und Rechnungsunterlagen

ART DER ERLEDIGUNG ‒ weitgehend selbständig im Rahmen der Vorgaben

VERANTWORTUNG UND Entscheidungsbefugnis/Verantwortung in klar definierten KOMPETENZEN Teilbereichen des Aufgabengebiets

RICHTFUNKTION T E C H N. SACHBEARBEITER/IN I

KLASSEN 16/19

KURZUMSCHREIBUNG Bearbeiten eines anspruchsvollen oder mehrerer Sachgebiete

AUSBILDUNG UND einschlägige Berufslehre (3–4 Jahre), Zusatzkenntnisse ERFAHRUNG aufgrund fachspezifischer Weiterbildung (Techniker/in TS, eidg. dipl. Bauleiter/in, Meisterdiplom) oder langjähriger

FACHAUFGABEN wie Techn. Sachbearbeiter/in II, jedoch zusätzlich ‒ Projektbearbeitung und Ausführungsüberwachung ‒ Bearbeiten der laufenden Geschäfte innerhalb des Sachgebiets ‒ Mitarbeiten bei Anträgen und Vorlagen an Behörden (z.B. Vornehmen von Erhebungen) ‒ Führen von Verhandlungen

RICHTFUNKTION T E C H N. F A C H S P E Z I A L I S T / I N (PROJEKTLEITER/IN)

KLASSEN 18/22

KURZUMSCHREIBUNG Bearbeiten eines oder mehrerer anspruchsvoller Sachgebiete, z.T. konzeptionelle Aufgaben

AUSBILDUNG UND höhere Fachausbildung (Arch./Ing. FH) oder ERFAHRUNG entsprechende Qualifikation mit mehrjähriger

FACHAUFGABEN ‒ Bearbeiten und Leiten von Projekten ‒ Bearbeiten von Vernehmlassungen ‒ Ausarbeiten von Lösungsvorschlägen zu Fragen grundsätzlicher Natur ‒ Erstellen von Erhebungen, Analysen, Prognosen ‒ Zusammenarbeiten mit internen und externen Stellen im Sinn von Beraten, Verhandeln, Informieren,

VERANTWORTUNG UND ‒ Entscheidungsbefugnis/Verantwortung im Fachbereich; KOMPETENZEN z.T. Ermessensentscheide.

RICHTFUNKTION W I S S. A N G E S T E L L T E / R (A D J U N K T / I N)

KLASSEN 20/24

KURZUMSCHREIBUNG Bearbeiten sehr anspruchsvoller Sachgebiete mit analytischen und konzeptionellen Aufgaben (speziell oder generell delegierte Aufgaben aus dem Tätigkeitsgebiet eines Abteilungsleiters / einer Abteilungsleiterin)

AUSBILDUNG UND wissenschaftl. Ausbildung (Adjunkt/in: höhere ERFAHRUNG Fachausbildung mit langjähriger Berufserfahrung)

FACHAUFGABEN wie Techn. Fachspezialist/in, jedoch zusätzlich ‒ Übernehmen von fachtechnischen Sonderaufgaben ‒ Beurteilen komplexer Situationen ‒ Bearbeiten von Beschwerden ‒ Führen schwieriger Verhandlungen ‒ Erarbeiten fachgebietsübergreifender Problemlösungen ‒ Führen von Arbeitsgruppen

ART DER ERLEDIGUNG ‒ ausgeprägte Selbständigkeit

VERANTWORTUNG UND ‒ Entscheidungsbefugnis/Verantwortung im Fachbereich; KOMPETENZEN oft Ermessensentscheide

RICHTFUNKTION HANDWERKER/IN II

KURZUMSCHREIBUNG Ausführen einfacher und gleichartiger Arbeiten

FACHAUFGABEN ‒ Umgehen mit Werkzeugen, Geräten, einfachen Maschinen ‒ Anwenden von Verbrauchsmaterialien ‒ Mithelfen bei einfacheren Revisions-, Reparatur- oder Überwachungsarbeiten ‒ Erledigen von Magazineraufgaben wie Material sortieren und kontrollieren sowie schriftliches Festhalten der Materialeingänge- und -ausgänge. Umgang mit unproblematischen Materialien einer bestimmten Gattung ‒ aushilfsweises Mitarbeiten in anderen Tätigkeitsgebieten

RICHTFUNKTION HANDWERKER/IN I

KURZUMSCHREIBUNG Ausführen einfacher manueller Arbeiten

AUSBILDUNG UND An- oder Kurzlehre (1-2 Jahre) oder gleichwertige ERFAHRUNG Kenntnisse (Erfahrung) im Arbeitsgebiet

FACHAUFGABEN wie Handwerker/in II, jedoch zusätzlich ‒ Bedienen und Überwachen einfacher Anlagenteile ‒ Unterhalten von Werkzeugen und unkomplizierten Anlagenteilen sowie Ausführen kleinerer Reparaturen ‒ Mithelfen bei schwierigeren Revisions-, Reparatur- oder Überwachungsarbeiten ‒ Erledigen einfacher administrativer Arbeiten wie Erstellen von Arbeitsrapporten und Materiallisten ‒ Führen von Fahrzeugen

RICHTFUNKTION FACHHANDWERKER/IN

KURZUMSCHREIBUNG Ausführen von Arbeiten aus dem Tätigkeitsgebiet eines handwerklichen Berufes

AUSBILDUNG UND einschlägige Berufslehre (3-4 Jahre) oder Berufslehre plus ERFAHRUNG fachspezifische Grundausbildung (bis 1 Jahr)

FACHAUFGABEN wie Handwerker/in I, jedoch zusätzlich ‒ fachgerechtes Bedienen und Überwachen von Anlagenteilen ‒ Ausführen von Unterhalts-, Revisions- und Reparaturarbeiten an Werkzeugen und Anlagenteilen ‒ Umgehen mit relativ anspruchsvollen oder verschiedenartigen Materialien ‒ Arbeitskontakte innerhalb und ausserhalb der Stadtverwaltung betreffend einzelne handwerkliche ‒ ev. fachliches Anleiten und Kontrollieren von Handwerkern / Handwerkerinnen ‒ Führen von Spezialfahrzeugen für Material- und Personentransporte

Vorgesetzte/n, im Arbeitseinsatz selbständiges Disponieren

VERANTWORTUNG UND Entscheidungsbefugnis/Verantwortung für vorzunehmende KOMPETENZEN Dispositionen im Arbeitseinsatz und mitverantwortlich für vorhandene Sachwerte

BEMERKUNGEN Stellen, deren Aufgabengebiet eine vierjährige Lehre voraussetzt, sind dem Klassenbereich 9/12 zuzuweisen

RICHTFUNKTION HAUSWART/IN III

Schul- und/oder Sportanlage inkl. Umschwung: rationeller Arbeitseinsatz des Reinigungspersonals und umweltfreundlicher Mitteleinsatz

ORGANISATORISCHES direkte/r Vorgesetzte/r einer kleinen Gruppe von teilzeitlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Reinigungsdienst

AUSBILDUNG UND ‒ Handwerkliche Berufslehre, vorzugsweise in den ERFAHRUNG Bereichen Spengler/Sanitär, Metall oder Holz ‒ mehrjährige Berufserfahrung

FACHAUFGABEN ‒ Organisation und Durchführung der Reinigung aller Anlageteile gemäss Weisungen ‒ Organisation und Durchführung der Hauptreinigung ‒ Unterhalt und Wartung der Gebäudeteile, technischen Anlagen und Aussenanlagen ‒ Reparaturen – soweit möglich und zulässig – an Gebäudeteilen, Anlagen, Einrichtungen und Mobiliar ‒ Besorgung der Schulwäsche ‒ Rasenpflege (soweit nicht durch Stadtgrün 24 ) ‒ Öffnen, Überwachen und Schliessen der Anlage ‒ Aufsicht, Brandschutz ‒ Samariterdienst ‒ Telefon- und Logendienst ‒ Mitwirkung bei offiziellen Schulanlässen

ART DER ERLEDIGUNG ‒ selbständig im Rahmen der Vorgaben; die einzelnen Aufgaben sind verhältnismässig grob umschrieben 25

VERANTWORTUNG UND ‒ Entscheidungsbefugnis im Bereich Arbeitseinsatz KOMPETENZEN ‒ erhöhte Verantwortung für Personal (Arbeitssicherheit

BEMERKUNGEN ... 26

24 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1666/2012 vom 14. November 2012

RICHTFUNKTION VORARBEITER/IN

KURZUMSCHREIBUNG Leitung einer Arbeitsgruppe bestehend aus Fachhandwerkern / Fachhandwerkerinnen und Handwerkern / Handwerkerinnen, die zu einem grossen Teil Arbeiten aus dem Tätigkeitsgebiet des Fachhandwerkers / der Fachhandwerkerin und des Handwerkers / der Handwerkerin ausführt

ORGANISATORISCHES direkte/r Vorgesetzte/r einer Gruppe von Fachhandwerkern / Fachhandwerkerinnen und Handwerkern/Handwerkerinnen (ausnahmsweise Handwerkspez.)

AUSBILDUNG UND wie Fachhandwerker/in, d.h. ERFAHRUNG ‒ einschlägige Berufslehre (3-4 Jahre) oder Berufslehre plus fachspezifische Grundausbildung (bis 1 Jahr) ‒ mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden

FACHAUFGABEN wie Fachhandwerker/in, jedoch zusätzlich ‒ Festlegen des Arbeitsablaufs, des Betriebsmitteleinsatzes sowie der manuellen Arbeitsausführung

FÜHRUNGSAUFGABEN ‒ Arbeitszuteilung, Anleitung und Kontrolle ‒ Personalbeurteilung, z.T. selbständig

VERANTWORTUNG UND ‒ Entscheidungsbefugnis/Verantwortung für KOMPETENZEN vorzunehmende Dispositionen im Arbeitseinsatz. Insbesondere verantwortlich für die Arbeitsausführung der unterstellten Mitarbeiter für deren Arbeitssicherheit sowie für vorhandene Sachwerte ‒ Entscheidungsbefugnis/Verantwortung für Arbeitsablauf, Betriebsmitteleinsatz und manuelle Arbeitsausführung

BEMERKUNGEN Einreihung über 4 Klassen gemäss allg. Richtlinien

RICHTFUNKTION HANDWERKSPEZIALIST/IN

KLASSEN 12/15

KURZUMSCHREIBUNG Ausführen von besonders vielfältigen oder speziellen handwerklichen Arbeiten, die über das eigentliche Arbeitsgebiet des Berufsmanns / der Berufsfrau hinausgehen

AUSBILDUNG UND einschlägige Berufslehre (3-4 Jahre), Zusatzkenntnisse ERFAHRUNG aufgrund fachspezifischer Weiterbildung (in Spezialgebiet oder zweitem Beruf) oder mehrjähriger Berufserfahrung

FACHAUFGABEN wie Fachhandwerker/in, jedoch zusätzlich ‒ ev. fachliches Anleiten und Kontrollieren von Handwerkern/ Handwerkerinnen und Fachhandwerkern/Fachhandwerkerinnen ‒ Umgehen mit anspruchsvollen Betriebsanlagen im Sinn von Installieren, Überwachen, Revidieren und Reparieren ‒ Anwenden von anspruchsvollen oder verschiedenartigen Materialien ‒ Treffen von Entscheiden über die handwerkliche Ausführung von Arbeiten ‒ fachliches Unterstützen von Berufsleuten der gleichen Fachrichtung ‒ Erledigen adm. Arbeiten wie Erstellen von Rapporten, Betriebs- und Störungsberichten sowie Abfassen einfacher Korrespondenzen ‒ Arbeitskontakte innerhalb und ausserhalb der Stadtverwaltung betreffend einzelne, fachspezifische

‒ ev. in einer Gruppe tätig

KOMPETENZEN Fachaufgaben und verantwortlich für vorhandene Sachwerte

RICHTFUNKTION HAUSWART/IN II

mittleren bis grösseren, komplex genutzten Schul- und/oder Sportanlage inkl. Umschwung; rationeller Arbeitseinsatz des Reinigungspersonals und umweltfreundlicher Mitteleinsatz

ORGANISATORISCHES direkte/r Vorgesetzte/r einer Gruppe von teilzeitlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Reinigungsdienst

AUSBILDUNG UND wie Hauswart/in 8/12, d.h. ERFAHRUNG ‒ Handwerkliche Berufslehre, vorzugsweise in den Bereichen Spenglerei/Sanitär, Metall oder Holz; ‒ mehrjährige Berufserfahrung und Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen und Erwachsenen fachspezifische Weiterbildung, ev. Meisterprüfung

FACHAUFGABEN wie Hauswart/in 8/12

FÜHRUNGSAUFGABEN ‒ zuständig für Rekrutierung des Reinigungspersonals ‒ Arbeitseinsatz, Anleitung und Kontrolle des Reinigungspersonals

ART DER ERLEDIGUNG wie Hauswart/in 8/12, d.h. ‒ selbständig im Rahmen der Vorgaben; die einzelnen Aufgaben sind verhältnismässig grob umschrieben 27

VERANTWORTUNG UND wie Hauswart/in 8/12, d.h. KOMPETENZEN ‒ Entscheidungsbefugnisse im Bereich Arbeitseinsatz ‒ erhöhte Verantwortung für Personal (Arbeitssicherheit

BEMERKUNGEN ... 28

RICHTFUNKTION HAUSWART/IN I

KLASSEN 13/17

grossen, komplexen und polyvalent genutzten Schul- und/oder Sportanlage resp. Berufsschulanlage inkl. Umschwung; rationeller Arbeitseinsatz des Reinigungspersonals und umweltfreundlicher Mitteleinsatz

ORGANISATORISCHES Direkte/r Vorgesetzte/r einer Gruppe von z.T. vollamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Reinigungsdienst; ev. Vorgesetzte/r eines anderen Hauswartes oder einer anderen Hauswartin

AUSBILDUNG UND wie Hauswart/in 11/15, d.h. ERFAHRUNG ‒ Handwerkliche Berufslehre, vorzugsweise in den Bereichen Spengler/Sanitär, Metall oder Holz ‒ mehrjährige Berufserfahrung und Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen und Erwachsenen ‒ fachspezifische Weiterbildung, ev. Meisterprüfung ‒ mind. 10-jährige Berufserfahrung, z.T. mit Vorgesetztenfunktion

FACHAUFGABEN wie Hauswart/in 11/15

FÜHRUNGSAUFGABEN wie Hauswart/in 11/15, d.h. ‒ zuständig für Rekrutierung des Reinigungspersonals- Arbeitseinsatz, Anleitung und Kontrolle des Reinigungspersonals zusätzlich ‒ ev. Führung eines Hauswartes/einer Hauswartin

ART DER ERLEDIGUNG wie Hauswart/in 11/15, d.h. ‒ selbständig im Rahmen der Vorgaben; die einzelnen Aufgaben sind verhältnismässig grob umschrieben 29

VERANTWORTUNG UND ‒ Entscheidungsbefugnisse im Bereich Arbeitseinsatz KOMPETENZEN ‒ erhöhte Verantwortung für Personal (Arbeitssicherheit

BEMERKUNGEN ... 30

RICHTFUNKTION MEISTER/IN

KLASSEN 13/17

KURZUMSCHREIBUNG Leitung einer Gruppe oder eines kleineren Betriebes mit Handwerkern / Handwerkerinnen und Berufsleuten, die in einem abgeschlossenen Tätigkeitsgebiet alle manuellen Arbeiten wie Installieren, Betreiben, Reparieren und Unterhalten von mechanischen, elektronischen oder baulichen Anlagenteilen vornehmen

ORGANISATORISCHES - direkte/r Vorgesetzte/r von VorarbeiterInnen - direkte/r oder indirekte/r Vorgesetze/r von GruppenleiterInnen, HandwerkspezialistInnen, FachhandwerkerInnen und/oder HandwerkerInnen

AUSBILDUNG UND wie Handwerksspezialist/in, d.h. ERFAHRUNG ‒ einschlägige Berufslehre (3-4 Jahre), Zusatzkenntnisse aufgrund fachspezifischer Weiterbildung oder mehrjähriger Berufserfahrung

FACHAUFGABEN ‒ Leitung von Montage- und Unterhaltsarbeiten ‒ Organisation der Montage- und Baustellen ‒ Erstellen von Planungsunterlagen oder deren detailliertes Ausarbeiten in konkreten Vorhaben ‒ Vornehmen von Objekt- und Terrainaufnahmen ‒ schwierige Magazineraufgaben wie technische Materialkontrollen und Lagerung heikler Materialien ‒ Planen, Organisieren und Festlegen von Arbeitsablauf und Betriebsmitteleinsatz ‒ Treffen von Entscheiden über die konstruktive und/oder technische Ausführung von Arbeiten ‒ Erledigen administrativer Arbeiten wie Erstellen von Rapporten, Betriebs- und Störungsberichten sowie ev. Abfassen einfacher Korrespondenzen

FÜHRUNGSAUFGABEN wie Vorarbeiter/in, jedoch zusätzlich ‒ Ausbilden und Betreuen von Lehrlingen sowie Einführen neuer Mitarbeiter/innen ‒ Vornehmen der Personalbeurteilung

VERANTWORTUNG UND wie Vorarbeiter/in, jedoch zusätzlich KOMPETENZEN ‒ Entscheidungsbefugnis/Verantwortung im Rahmen des

RICHTFUNKTION WERKMEISTER/IN

KLASSEN 15/21

KURZUMSCHREIBUNG Leitung eines Betriebs / einer Werkstätte mit HandwerkerInnen und Berufsleuten, die in einem speziellen oder in mehreren allgemeinen Fachgebieten alle manuellen Arbeiten wie Installieren, Betreiben, Unterhalten und Reparieren von mechanischen, elektronischen oder baulichen Anlageteilen vornehmen

ORGANISATORISCHES - direkte/r Vorgesetzte/r von Vorarbeitern/Vorarbeiterinnen - gesamthaft grössere Zahl direkt und indirekt unterstellter Mitarbeiter/innen

AUSBILDUNG UND ‒ Berufslehre, Zusatzkenntnisse aufgrund Meisterdiplom ERFAHRUNG oder anderweitiger fachspez. Weiterbildung (z.B. Werkmeisterschule ASM, Winterthur)

FACHAUFGABEN wie Meister/in, jedoch zusätzlich ‒ Materialbewirtschaftung: Planen des Betriebsmitteleinsatzes, Organisieren der Beschaffung und Lagerhaltung ‒ Planen und Organisieren der betrieblichen Abläufe für die Organisationseinheit: Überarbeiten, Einbringen von Verbesserungen ‒ Bearbeiten von (neuen) Projekten: Erstellen von Planungsunterlagen und deren detaillierte Ausarbeitung (Entwurfszeichnungen, Objekt- u. Terrainaufnahmen, Vorkalkulation u. Offertstellung), Beschaffen von Arbeits- und Entscheidungsgrundlagen ‒ Aufstellen des Budgets ‒ Bearbeiten von Aufgaben aus dem Tätigkeitsgebiet eines/r Techn. Sachbearbeiter/in ‒ Erledigen adm. Arbeiten wie Abfassen von Korrespondenzen und einfachen Anträgen ‒ vielfältigere und bedeutendere Arbeitskontakte innerhalb und ausserhalb der Stadtverwaltung

FÜHRUNGSAUFGABEN wie Meister/in, d.h. ‒ Arbeitszuteilung, Anleitung und Kontrolle ‒ Ausbilden und Betreuen von Lehrlingen, Einführen neuer Mitarbeiter/innen ‒ Vornehmen der Personalbeurteilung

‒ Erarbeiten von Hilfsmitteln für die Mitarbeiter/innen (z.B. Betriebsanleitung)

ART DER ERLEDIGUNG wie Meister/in, d.h. ‒ selbständig im Rahmen der Vorgaben

‒ erhöhte Verantwortung für Personal und Finanzwerte

RICHTFUNKTION KLEINKINDHILFSBETREUER/IN

KLASSEN 4/7

KURZUMSCHREIBUNG Mithelfen bei der Betreuung, Pflege und Förderung von Kleinkindern

FACHAUFGABEN ‒ Beschäftigen der Kinder durch Spielen, Singen, Basteln usw. ‒ Mithelfen bei der Pflege: Bekleidung, Sauberkeit, Wechsel zwischen Ruhe und Betätigung, Einnahme der Mahlzeiten ‒ Mithelfen bei sämtlichen anfallenden Hausarbeiten ‒ Instandhalten von Spielzeug und Bastelmaterial

RICHTFUNKTION KLEINKINDBETREUER/IN

KURZUMSCHREIBUNG Betreuen, Pflegen und Fördern einer Gruppe von 8–12 Kleinkindern

AUSBILDUNG UND langjährige Erfahrung in der Betreuung von Kleinkindern ERFAHRUNG

FACHAUFGABEN wie Kleinkindhilfsbetreuer/in, jedoch zusätzlich Aufgaben aus der Richtfunktion Fachangestellte/r Kinderbetreuung II 31

‒ Seelische und geistige Förderung: Kontakt und Hinwendung, sprachliche Förderung, Anregung und Anleitung zum altersgemässen Spielen durch Erzählen, Singen, Turnen, Einführen in die Umwelt; Anleitung zu werktätiger, kreativer Beschäftigung ‒ Erziehung: Hinführen zur Gruppenfähigkeit und sozialer Integration wie auch zur selbständigen Persönlichkeit ‒ Führen der Präsenzliste, Anschaffung von Spielsachen und Bastelmaterial ‒ Kontaktpflege mit den Eltern

ART DER ERLEDIGUNG ‒ genaue Anweisungen durch die/den Vorgesetzte/n ‒ die Aufgaben sind genau umschrieben ‒ periodische Kontrolle der Aufgabenausführung

VERANTWORTUNG UND ‒ Entscheidungsbefugnis/Verantwortung im Rahmen der KOMPETENZEN Betreuungsaufgaben betr. die zugeteilten Kleinkinder ‒ verantwortlich für deren Wohl

RICHTFUNKTION JUGENDBETREUER/IN

KURZUMSCHREIBUNG Erzieherisches Betreuen und Fördern einer Gruppe von 5–7 Kindern im Alter von 7–16 Jahren

AUSBILDUNG UND drei- bis vierjährige Berufslehre im nichtpädagogischen ERFAHRUNG Bereich mit Berufserfahrung

FACHAUFGABEN ‒ Anregung der Kinder zu sinnvoller und selbständiger Freizeitbeschäftigung ‒ Kontrolle und Unterstützung bei den Schulaufgaben ‒ gezielte Sprachförderung für Ausländerkinder ‒ Sorgen für die Verpflegung der zugeteilten Kinder, Aufsicht während der Mahlzeiten, Lebensmitteleinkauf ‒ Ausführen anfallender Hausarbeiten ‒ regelmässiger Kontakt mit Eltern in Schul- und Erziehungsfragen ‒ Organisation besonderer Anlässe wie Elternabend, Weihnachtsfeier, Ferienlager

ART DER ERLEDIGUNG ‒ selbständig, im Rahmen der Vorgaben

VERANTWORTUNG UND ‒ Entscheidungsbefugnis/Verantwortung im Rahmen der KOMPETENZEN Betreuungsaufgaben betr. die zugeteilten Kinder ‒ verantwortlich für deren Wohl

K I N D E R B E T R E U U N G I I 32 33

KLASSEN 9 / 13

KURZUMSCHREIBUNG Betreuen, Fördern und Pflegen von Kindern in Institutionen der familienergänzenden Tagesbetreuung

AUSBILDUNG UND eidg. Fähigkeitszeugnis als Fachfrau / Fachmann ERFAHRUNG Betreuung Fachrichtung Kinderbetreuung 34 oder Abschluss als Kleinkinderzieher/in

FACHAUFGABEN ‒ Fördern der individuellen Entwicklung und der sozialen und sprachlichen Integration, Erkennen von Entwicklungsauffälligkeiten ‒ Anregen und Anleiten der Kinder zu altersgemässen Aktivitäten ‒ Begleiten bei den Schulaufgaben ‒ Ausführen von hauswirtschaftlichen Arbeiten, z.T. gemeinsam mit den Kindern ‒ Betreuen der Kinder während den Mahlzeiten ‒ Kontakt mit Eltern pflegen ‒ Kontakt mit Kindergärten und Schulen pflegen ‒ bei Anlässen, Elternabenden, Lagern mithelfen ‒ an Gruppensitzungen, Supervision, interner und externer Weiterbildung teilnehmen

ART DER ERLEDIGUNG selbständig im Rahmen der Vorgaben

VERANTWORTUNG UND Entscheidungsbefugnis/Verantwortung im Rahmen der KOMPETENZEN Betreuungsaufgaben für die zugeteilten Kinder

BEMERKUNGEN ‒ Berufseinsteigende mit eidg. Fähigkeitszeugnis Fachfrau / Fachmann Betreuung Fachrichtung Kinderbetreuung 35 (Ausbildungsbeginn ab 16 Jahren): Einreihung LK 9/12; ‒ mit mehrjähriger Berufserfahrung und entsprechend höherer Verantwortung und Selbständigkeit: Einreihung in LK 10/13; ‒ ehemalige Ausbildung als Kleinkinderzieher/in mit Ausbildungsbeginn ab 18 Jahren: Einreihung in LK 10/13.

K I N D E R B E T R E U U N G I 36 37

KLASSEN 11 / 15

KURZUMSCHREIBUNG Betreuen, Fördern und Pflegen von Kindern in Institutionen der familienergänzenden Tagesbetreuung; Führen einer Kindergruppe

ORGANISATORISCHES Keine direkte Vorgesetztenstellung aber Weisungskompetenz für betreuerische und betrieblich-hauswirtschaftliche Aufgaben

AUSBILDUNG UND ‒ eidg. Fähigkeitszeugnis als Fachfrau / Fachmann ERFAHRUNG Betreuung Fachrichtung Kinderbetreuung oder Abschluss als Kleinkinderzieher/in 38 ‒ Weiterbildung Praxisausbildner/in

FACHAUFGABEN ‒ Wie Fachangestellte/r Kinderbetreuung II 39 , jedoch zusätzlich für die Kindergruppe ‒ Fachliches Organisieren der Kindergruppe; Gruppensitzungen leiten ‒ Beaufsichtigen der hauswirtschaftlichen Arbeiten ‒ Erledigen administrativer Aufgaben (u.a. Finanzielles, Arbeitsplan) ‒ Durchführen von Elternanlässen und Elterngesprächen ‒ Entwicklungsauffälligkeiten erkennen und angemessene Massnahmen initiieren ‒ Organisieren und leiten von Ausflügen und Lagern ‒ Auszubildende im praktischen Teil ihrer Berufsbildung begleiten

ART DER ERLEDIGUNG selbständig im Rahmen der Vorgaben

VERANTWORTUNG UND Entscheidungsbefugnis/Verantwortung für die KOMPETENZEN Fachaufgaben und die Leitung der zugeteilten Kindergruppe.

BEMERKUNGEN Voraussetzungen für höhere Einreihung: ‒ Grosse und / oder heterogene Kindergruppe ‒ Ausbildungsverantwortung

RICHTFUNKTION ARBEITSAGOGE/ARBEITSAGOGIN

KLASSEN 14 / 17

KURZUMSCHREIBUNG Fördern von Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt

AUSBILDUNG UND Diplomierter Arbeitsagoge / diplomierte Arbeitsagogin ERFAHRUNG (Höhere Fachprüfung) Mehrjährige Berufserfahrung

FACHAUFGABEN Agogik ‒ Fördern und Stabilisieren der sozialen und beruflichen Integration ‒ Führen und Anleiten von heterogenen und sich stets neu formierenden Gruppen und Gestalten von gruppendynamischen Prozessen ‒ Qualifizieren der Teilnehmenden und gezieltes Fördern der individuellen Ressourcen ‒ Arbeitsumfeld mit methodisch-didaktischen Mitteln den Ressourcen der Teilnehmenden entsprechend agogisch gestalten ‒ Enge Zusammenarbeit mit Fachleuten, Institutionen und Bezugspersonen ‒ Dokumentieren der agogischen Arbeit Dienstleistungen und Produktion ‒ Leiten der Betriebseinheit (geeignete Aufträge akquirieren, planen und mit den Teilnehmenden ausführen) ‒ Wahrnehmen von administrativen und betriebswirtschaftlichen Aufgaben ‒ Umsetzen von betriebsspezifischen Standards ‒ Definieren, Umsetzen und Weiterentwickeln von betrieblichen Sicherheitsstandards ‒ Gesundheitsförderung im beruflichen Umfeld (Ergonomie, Sucht, usw.)

VERANTWORTUNG UND ‒ Verantwortung für zugeteilte Gruppen KOMPETENZEN ‒ Entscheidbefugnis/Verantwortung im Rahmen des

RICHTFUNKTION SOZIALPÄDAGOGE/ SOZIALPÄDAGOGIN I I 40

KLASSEN 13 / 17

KURZUMSCHREIBUNG Erzieherisches Betreuen und Fördern einer Gruppe von Kindern und Jugendlichen ab sieben Jahren (je nach Betreuungsintensität 6 bis 20 Kinder und Jugendliche)

AUSBILDUNG UND Diplomabschluss Höhere Fachschule Sozialpädagoge/ ERFAHRUNG -pädagogin HFS

FACHAUFGABEN ‒ Sozialpädagogische Arbeit: Fördern der individuellen Entwicklung und der sozialen und sprachlichen Integration; Unterstützen der schulischen und beruflichen Zielerreichung; Präventionsarbeit leisten ‒ Fachstandards und Grundhaltung umsetzen ‒ Sicherheit und Gesundheit der Kinder und Jugendlichen gewährleisten ‒ eine gepflegte Wohnatmosphäre schaffen ‒ den gruppendynamischen Prozess innerhalb der Kinder- und Jugendlichengruppe erfassen und lenken ‒ mit Herkunftssystem und Umfeld der Klient/innen zusammenarbeiten ‒ die sozialpädagogische Arbeit dokumentieren und administrative Aufgaben wahrnehmen ‒ Ressortverantwortung und hauswirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen, Hygienestandards umsetzen ‒ besondere Anlässe (Elternabende, Lager, Sportanlässe usw.) planen und umsetzen

ART DER ERLEDIGUNG sehr selbständig im Rahmen der Vorgaben

VERANTWORTUNG UND ‒ Verantwortung für zugeteilte Gruppe KOMPETENZEN ‒ Entscheidbefugnis/Verantwortung im Rahmen des

BEMERKUNGEN Voraussetzungen für die höhere Einreihung: ‒ erhöhte Anforderungen (sehr hohe Betreuungsintensität) ‒ erweiterter Verantwortungsbereich (Mitglied Teamleitung, besondere Koordinations- und Planungsaufgaben) ‒ betriebliche und pädagogische Weisungskompetenz innerhalb eines zugewiesenen Aufgabengebiets

‒ Auszubildende im praktischen Teil ihrer Berufsbildung anleiten und begleiten ‒ Berufserfahrung

RICHTFUNKTION SOZIALPÄDAGOGE/ SOZIALPÄDAGOGIN I 41

KURZUMSCHREIBUNG Leiten eines pädagogischen Teilbereiches einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche; Koordinations-, Delegations- und Planungsaufgaben

ORGANISATORISCHES Vorgesetztenstellung

AUSBILDUNG UND ‒ Diplomabschluss Höhere Fachschule Sozialpädagoge/- ERFAHRUNG pädagogin HFS ‒ Mehrjährige Berufserfahrung ‒ Führungsgrundausbildung und Weiterbildung Praxisausbildner/in

FACHAUFGABEN Wie Sozialpädagogin/-pädagoge II, jedoch zusätzlich: ‒ das pädagogische Konzept innerhalb des zuständigen Verantwortungsbereichs umsetzen und das operative Alltagsgeschäft verantworten, Gesundheit und Sicherheit der Klient/innen im Rahmen des Auftrags sicherstellen ‒ pädagogische Jahres- und Projektziele festlegen und die Erziehungsplanung koordinieren ‒ Mitarbeiter/innen fachlich fördern ‒ Betreuungspraxis reflektieren und Betreuungsangebot optimieren ‒ Personal wirkungsvoll und effizient einsetzen ‒ Eintritte bzw. Austritte von Kindern und Jugendlichen organisieren

FÜHRUNGSAUFGABEN ‒ Zielerreichung kontrollieren ‒ Erfolgskontrolle und Personalbeurteilung durchführen ‒ bei der Personalselektion mitentscheiden ‒ bei Konflikten intervenieren und regeln ‒ Mittel effektiv und effizient einsetzen, Ausgaben kontrollieren ‒ hauswirtschaftliche Aufgaben (Kochen, Reinigung) organisieren und Hygienestandards gewährleisten ‒ im Bereich der Tagesbetreuung: Stellvertretung der Betriebsleitung wahrnehmen

ART DER ERLEDIGUNG sehr selbständig im Rahmen der Vorgaben

VERANTWORTUNG UND ‒ Verantwortung für den zuständigen Teilbereich

KOMPETENZEN ‒ Entscheidungsbefugnis/Verantwortung im Rahmen des

RICHTFUNKTION B E T R I E B S L E I T E R / I N K I N D E R– U N D J U G E N D E I N R I C H T U N G 42

KLASSEN 16 / 22

KURZUMSCHREIBUNG Leiten einer Einrichtung mit Tagesbetreuung für Kinder und Jugendliche oder einer stationären Einrichtung für Kinder und Jugendliche

ORGANISATORISCHES Vorgesetztenstellung

AUSBILDUNG UND ‒ Diplomabschluss einer Höheren Fachschule oder ERFAHRUNG Fachhochschule für Sozialpädagogik/Sozialarbeit oder gleichwertige Ausbildung ‒ Zusatzausbildung (betriebswirtschaftliche Weiterbildung, Heimleiter/innenausbildung, Führungsgrundausbildung u.ä.) ‒ mehrjährige Berufserfahrung ‒ Führungserfahrung

FACHAUFGABEN ‒ Betreuungskonzept und Fachstandards erarbeiten und umsetzen; Betreuungspraxis reflektieren und optimieren ‒ Gesundheit und Sicherheit der Klient/innen gewährleisten ‒ zuständig für das Qualitätsmanagement ‒ Aufnahmen und Austritte verantworten ‒ mit Herkunftssystem und Umfeld der Klient/innen sowie mit Zuweiser/innen, Schulen und Behörden zusammenarbeiten ‒ Verantwortlich für Einführung, Anleitung und fachliche Beratung von Mitarbeiter/innen und Lernenden ‒ den Betrieb gegenüber Dritten, Fachstellen usw. vertreten

FÜHRUNGSAUFGABEN Betriebsführung: ‒ verantwortlich für operative Zielerreichung ‒ verantwortlich für betriebliche Arbeitsorganisation ‒ verantwortlich für betriebswirtschaftliche Aufgaben: Finanzverantwortung, Budget- und Ausgabenkontrolle, Berechnung der Elternbeiträge, Administration, Arbeitsorganisation, Archivierung ‒ Statistiken führen und auswerten ‒ hauswirtschaftliche Aufgaben (Kochen, Reinigung) organisieren, Hygienestandards gewährleisten ‒ Unterhalt von Immobilien, Umschwung und Mobilien koordinieren Personalführung:

‒ bei der Personalselektion mitentscheiden ‒ Personalbeurteilungen durchführen ‒ Personaleinsätze planen ‒ bei Konflikten intervenieren und regeln

ART DER ERLEDIGUNG sehr selbständig im Rahmen des Konzepts und der Vorgaben

VERANTWORTUNG UND Verantwortung für Betriebsführung und Betreuungsqualität KOMPETENZEN

BEMERKUNGEN ‒ Betriebsleiter/in mit geringerer Qualifikation und/oder Stelle mit geringeren Anforderungen als in der Richtfunktions-Umschreibung beschrieben: LK 16/19 ‒ Erhöhte Anforderungen stationäre Einrichtungen: grössere Betreuungs- und Finanzverantwortung sowie komplexere Betriebsführung (24 Stundenbetrieb). ‒ Voraussetzung für LK 19/22: Betriebsleitung stationäre Einrichtung mit mehreren Gruppen und verschiedenen Angeboten.

RICHTFUNKTION S O Z I A L A R B E I T E R / I N 43

KLASSEN 17 / 21

KURZUMSCHREIBUNG Abklären, Beraten und Begleiten, Gewähren und Vermitteln von sozialen Hilfestellungen für Erwachsene, Kinder und jugendliche Personen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben; prophylaktische Beratung und Sozialhilfemassnahmen

AUSBILDUNG UND Fachhochschulabschluss HSA, mehrjährige ERFAHRUNG Berufserfahrung, Kenntnisse und Erfahrungen mit verschiedenen Kulturen und Sprachen

FACHAUFGABEN Abklären und Ergreifen von prophylaktischen und gesetzlichen sozialhilferechtlichen Massnahmen: ‒ Abklärungen im Rahmen der gesetzlichen (kant. Sozialhilfegesetz, ZGB, OR, SKOS, Sozialversicherungen etc.) und prophylaktischen Massnahmen betreffend Zuständigkeit, Bedarfsermittlung und Subsidiarität ‒ Antragstellung und Koordination von gesetzlichen Hilfestellungen und Massnahmen (Platzierungen, gesundheitliche und berufliche Massnahmen zur Wiedereingliederung und Erlangung der finanziellen Selbständigkeit) ‒ Verhandlungen mit Dritten (z.B. Fürsprecher/innen, Ärzt/innen, Liegenschaftsverwaltungen, Arbeitgebenden, Behörden, Bezugspersonen) Beratung und Begleitung, Triage von Klient/innen: ‒ Beratungen von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen mit materiellen, finanziellen, rechtlichen und persönlichen Problemen ‒ Abklären der Fremd- und Selbstgefährdung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen sowie Beratung und Begleitung bei der Einleitung von FFE. Zuweisung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen an zuständige Ämter und Stellen Administrative Aufgaben: ‒ Führen der administrativen Aufgaben in Zusammenhang der zielgerichteten Abklärung, Beratung und Begleitung (Erstellen und Verwalten der individuellen Finanzpläne und Monatsbudgets sowie Einkommens- und Vermögenswerte) ‒ Führen der Falldokumentation, Abschliessen und Evaluieren von Zielvereinbarungen ‒ Verfassen von Weisungen, Verfügungen, Berichten, Anträgen und Gutachten

‒ Laufende quantitative und qualitative Erfassung von Klientendaten als internes Steuerungsinstrument und Reporting für Kanton und Bund Verschiedenes: ‒ Mitarbeit in internen und externen Projekten und Arbeitsgruppen sowie Vereinen und Kommissionen ‒ Praktikumsbegleitung von HSA-Studierenden

ART DER ERLEDIGUNG Sehr selbständig im Rahmen der Vorgaben

VERANTWORTUNG UND Behördlich delegierte Kompetenz für die finanzielle und KOMPETENZEN soziale Existenzsicherung der bedürftigen Personen der Stadt Bern sowie für die gesetzlichen Abklärungen für Erwachsene und Minderjährige.

BEMERKUNGEN Amtsspezifische Aufgaben werden in den Stellenbeschreibungen konkretisiert. Einreihungskriterien: ‒ Stellen die durch Berufseinsteigende besetzt werden können, sind 17/20 eingereiht. Eine Einreihung 18/21 ist je nach Fachgebiet abhängig von zusätzlichem Spezialwissen mit entsprechenden Weiterbildungen, zusätzlich verlangten Sprachkenntnissen und/oder vertieften Informatikanwendungskenntnissen möglich. Die konkreten Kriterien sind für die einzelnen Fachgebiete festzulegen.

RICHTFUNKTION M A N D A T S T R Ä G E R / I N 44

KLASSEN 18 / 21

KURZUMSCHREIBUNG Führen von gesetzlichen Mandaten im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes für Personen, deren Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist oder fehlt

AUSBILDUNG UND Fachhochschulabschluss HSA oder gleichwertige ERFAHRUNG Ausbildung, mehrjährige Berufserfahrung, Kenntnisse und Erfahrungen mit verschiedenen Kulturen und Sprachen

FACHAUFGABEN Umfassende Personensorge und/oder Vermögenssorge von Minderjährigen und Erwachsenen mit unterschiedlichen Problemsituationen und entsprechenden kindesschutzrechtlichen bzw. erwachsenenschutzrechtlichen Massnahmen unter Einbezug von sozialarbeiterischen Handlungsgrundsätzen: Minderjährige: ‒ Beratung, Betreuung und Begleitung unter dem Aspekt des Kindeswohls und des Kindesschutzes mit sorgerechtlicher Verantwortung und Vertretung in allen Lebensbereichen (Pflege, Erziehung, Aufenthalt, Schule, Ausbildung u.a.m.) mit Einbezug des sozialen Umfeldes. ‒ Überwachung, Regelung und Abänderung von Besuchsrechten ‒ Abklärung und Antragstellung von weitergehenden Kindesschutzmassnahmen bei den übergeordneten Behörden (z.B. Obhutsentzug, Platzierungen usw.). ‒ Regelung von Vaterschaften und Unterhaltsansprüchen als Vertretende des Kindes durch Verträge oder Prozesse (Parteistellung) ‒ Anhörung der Eltern bei Gesuchen um Erteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Antragstellung. ‒ Kindesschutzmassnahmen im Scheidungsverfahren (Prozessbeistandschaft) Erwachsene: ‒ Beratung, Betreuung, Vertretung und Begleitung in allen Problem- und Lebensbereichen (Gesundheit, Verhalten, Wohnen, Tätigkeit) mit Einbezug des sozialen Umfeldes ‒ Abklärung und Antragstellung von weitergehenden erwachsenenschutzrechtlichen Massnahmen bei den übergeordneten Behörden Minderjährige und Erwachsene: ‒ Verwaltung von Einkommens-, Renten- und Vermögenswerten inkl. Liegenschaftsverwaltungen mit

44 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1343/2004 vom 1. September 2004

Bilanzverantwortung und -haftung ‒ Vermittlung von Sachhilfen jeglicher Art ‒ Direkte Vertretung in rechtlichen und prozessualen Angelegenheiten ‒ Abklärung und Ausrichtung von Sozialhilfe (gemäss Richtfunktion Sozialarbeitende Sozialdienst mit gleichen Kompetenzen, Weisungen und Verantwortlichkeiten) ‒ Zusammenarbeit mit Behörden, Ämtern, Institutionen und Drittpersonen

ART DER ERLEDIGUNG Selbständige Mandatsführung entsprechend dem gesetzlichen Auftrag nach ZGB mit direkter Verantwortlichkeit und persönlicher Haftung

VERANTWORTUNG UND Behördlich delegierte Verantwortung für Personen- KOMPETENZEN und/oder Vermögenssorge von Minderjährigen und Erwachsenen und schutzrechtlichen Massnahmen

RICHTFUNKTION PFLEGEHILFE PFLEGEASSISTENT/IN

KLASSEN 4/8

KURZUMSCHREIBUNG Ausführen von hauswirtschaftlichen Arbeiten und einfachen Aufgaben der Pflege

AUSBILDUNG UND ‒ Einarbeitungszeit: bis 6 Monate (Kenntnisse der ‒ Ausweis als Rotkreuz-Pflegehelfer/in, Ausbildungsdauer: zweiwöchiges Praktikum und 30–50 Std. Theorie, Voraussetzungen: 16. Altersjahr

FACHAUFGABEN ‒ Mithelfen beim Verteilen und Eingeben von Mahlzeiten, Zubereiten von Zwischenmahlzeiten ‒ Sorgen für Reinlichkeit und Behaglichkeit in den Zimmern der Bewohnenden (Aufräumen, leichte Putzarbeiten, Blumenpflege) ‒ Waschen, Baden der Bewohnenden, Nagelpflege ‒ Verteilen von Fieberthermometern, Anlegen einfacher Umschläge, Einbinden von Beinen vor dem Aufstehen ‒ Begleiten der Bewohnenden und Kontaktpflege

‒ Die Aufgaben sind genau umschrieben ‒ Laufende, direkte Kontrolle der Arbeitsausführung

BEMERKUNGEN Einreihung 5/8 unter folgender Voraussetzung: Fähigkeitsausweis einer Spitalgehilfenschule (anerkannt von der Schweiz. Sanitätsdirektorenkonferenz), Ausbildungsdauer: 1 Jahr (2/3 Praxis und 1/3 Theorie), Voraussetzungen: abgeschlossene Volksschule, 17. Altersjahr, abgeschlossenes 10. Schuljahr

RICHTFUNKTION BETAGTENBETREUER/IN II

KURZUMSCHREIBUNG Fördern und Unterstützen von Betagten bei Tätigkeiten, die diese nicht mehr selbständig verrichten können

AUSBILDUNG UND Fähigkeitsausweis als Betagtenbetreuer/in gemäss ERFAHRUNG Konferenz der Kantonalen Fürsorgedirektoren, Ausbildungsdauer: 2 Jahre, berufsbegleitend, Voraussetzungen: 20. Altersjahr, abgeschlossene Volksschule, mind. 6 Monate betreuerische Tätigkeit

FACHAUFGABEN ‒ Ankleiden und Unterstützen oder Gewähren der Körperpflege ‒ Zubereiten des Essens und Ausführen von Hausarbeiten ‒ Fördern der Freizeitbeschäftigung ‒ Begleiten auf Spaziergängen ‒ Fördern der Beziehungen innerhalb des Heims ‒ Beachten der durch medizinisch ausgebildetes Personal angewiesenen Massnahmen zur Gesunderhaltung der Betagten ‒ Verabreichen von Medikamenten

ART DER ERLEDIGUNG ‒ Genaue Anweisungen durch die/den Vorgesetzte/n ‒ Enge Zusammenarbeit mit Verwaltung, Hauswirtschaftl. Betriebsleiter/in, Küchenpersonal, ‒ Die Aufgaben sind genau umschrieben ‒ Direkte Kontrolle der Aufgabenausführung

RICHTFUNKTION BETAGTENBETREUER/IN I

KLASSEN 8/11

KURZUMSCHREIBUNG Fördern und Unterstützen von Betagten bei Tätigkeiten, die diese nicht mehr selbständig verrichten können

ORGANISATORISCHES Teilweise Vorgesetztenstellung für festgelegte

AUSBILDUNG UND ‒ Fähigkeitsausweis als Betagtenbetreuer/in gemäss der ERFAHRUNG Kantonalen Fürsorgedirektorenkonferenz ‒ Drittes Ausbildungsjahr in Betagtenbetreuung mit Diplomabschluss

FACHAUFGABEN Wie Betagtenbetreuer/in II

FÜHRUNGSAUFGABEN Stellvertretung für die Wohngruppenleitung (punktuell): ‒ Betreuungsplanung ‒ Sichern der Betreuungsqualität ‒ Einführen von neuen Mitarbeitenden ‒ Betreuen der Praktikanten/Praktikantinnen und Schülern/Schülerinnen

ART DER ERLEDIGUNG ‒ Die Aufgaben sind nur generell umschrieben ‒ Enge Zusammenarbeit mit Verwaltung, Hauswirtschaftl. Betriebsleiter/in, Küchenpersonal,

VERANTWORTUNG UND Im Rahmen der Stellvertretung für die Wohngruppen- KOMPETENZEN leitung: ‒ Entscheidungsbefugnis/erhöhte Verantwortung für Fachaufgaben, für die Arbeitsabläufe der Wohngruppe und die Aufgabenausführung der unterstellten ‒ Verantwortlich für die Einhaltung der ärztlichen Verordnungen ‒ Verantwortlich für eine gute Atmosphäre innerhalb der Wohngruppe

G E S U N D H E I T 45

KLASSEN 8/11

KURZUMSCHREIBUNG Gewährleisten der Betreuung 46 und Pflege in Situationen mit voraussehbarer Entwicklung und kontinuierlichem Verlauf sowie Situationen, in denen die erworbenen Kenntnisse direkt anwendbar sind. Ausführen von ärztlichen Verordnungen.

AUSBILDUNG UND ‒ eidg. Fähigkeitszeugnis als Fachangestellte/r ERFAHRUNG Gesundheit ‒ Diplom SRK in Gesundheits- und Krankenpflege DN I ‒ ehemalige Ausbildung als Pfleger/in FA SRK

FACHAUFGABEN ‒ Unterstützung und stellvertretende Übernahme von Aktivitäten des täglichen Lebens ‒ Begleitung in Krisensituationen und während des Sterbens Mitarbeit bei präventiven, diagnostischen und therapeutischen Massnahmen ‒ Aktionen zur Verhütung von Krankheiten einerseits sowie zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit andererseits ‒ Beteiligung an Eingliederungs- und Wiedereingliederungsprogrammen ‒ Mitwirkung bei der Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Pflege und bei der Entwicklung des Berufes, Mitarbeit an Forschungsprojekten im Gesundheitswesen

VERANTWORTUNG UND Entscheidbefugnis/Verantwortung für die übertragenen KOMPETENZEN Aufgaben in Betreuung und Pflege

ART DER ERLEDIGUNG ‒ Selbständige Betreuung und Pflege im Rahmen der ärztlichen Verordnungen

ergänzt gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1762/2008 vom 19. November 2008

RICHTFUNKTION D I P L. P F L E G E F A C H F R A U / -M A N N H F 47

KLASSEN 10/14

KURZUMSCHREIBUNG Gewährleisten der Pflege in Situationen mit raschen Veränderungen, die nicht eindeutig voraussehbar und von unterschiedlicher Komplexität sind sowie in Situationen, welche die Entwicklung neuer Lösungen erfordern. Ausführen von ärztlichen Verordnungen und Therapien

ORGANISATORISCHES keine Vorgesetztenstellung, jedoch Anleitung und Überwachung von Hilfspersonal

AUSBILDUNG UND ‒ eidg. Diplom als Pflegefachfrau/-mann HF ERFAHRUNG 48 oder ‒ Diplom SRK in Gesundheits- und Krankenpflege DN II ‒ Diplom SRK als Krankenschwester/-pfleger AKP oder PSYKP

FACHAUFGABEN 49 Pflege und Betreuung in Pflegesituationen von unterschiedlicher Komplexität, die nicht eindeutig voraussehbar sind und neue Lösungen erfordern können: ‒ Unterstützung und stellvertretende Übernahme von Aktivitäten des täglichen Lebens ‒ Begleitung in Krisensituationen und während des Sterbens ‒ Mitarbeit bei präventiven, diagnostischen und therapeutischen Massnahmen ‒ Aktionen zur Verhütung von Krankheiten einerseits sowie zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit andererseits ‒ Mitwirkung bei der Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Pflege und bei der Entwicklung des Berufes, Mitarbeit an Forschungsprojekten im Gesundheitswesen ‒ Beteiligung an Eingliederungs- und Wiedereingliederungsprogrammen

ART DER ERLEDIGUNG ‒ Selbständige Betreuung und Pflege im Rahmen der ärztlichen Verordnungen

VERANTWORTUNG UND Entscheidungsbefugnis/Verantwortung für die KOMPETENZEN übertragenen Aufgaben in Betreuung und Pflege

BEMERKUNGEN Einreihung 11/14 unter folgender Voraussetzung: Stellvertretung Leiter/in Pflegewohngruppe

RICHTFUNKTION LEITER/IN PFLEGEWOHNGRUPPE

KURZUMSCHREIBUNG Leitung einer Abteilung mit ca. 20 pflegebedürftigen Heimbewohnenden; Sorgen für deren Betreuung und Pflege (Grund- und Behandlungspflege)

ORGANISATORISCHES Vorgesetzte/r des Betreuungs- und Pflegepersonals

AUSBILDUNG UND eidg. Diplom als Pflegefachfrau/-mann HF, ERFAHRUNG Krankenschwester/Krankenschwester DN I oder DN II oder Betagtenbetreuer/in I, Fachangestellte/r Gesundheit, jedoch zusätzlich 50 : ‒ geeignete Weiterbildung in Pesonalführung z.B. Weiterbildung als Stationspfleger / Stationsschwester

FACHAUFGABEN wie dipl. Pflegefachfrau/-mann HF 51 , jedoch zusätzlich ‒ Ermitteln der Pflege- und Rehabilitationsbedürfnisse der Heimbewohnenden ‒ Verwalten der Medikamente und Betäubungsmittel ‒ Führen des Bestellwesens für Mat., Medikamente, Geräte ‒ Administrative Aufgaben für die Wohngruppe ‒ Mitwirken bei der Erstellung neuer Richtlinien für fachgemässe Betreuung und Pflege ‒ Mitarbeit bei interner Aus- und Weiterbildung

FÜHRUNGSAUFGABEN ‒ Einsatzplanung und Mitarbeitendenbeurteilung ‒ Instruieren und beraten der Mitarbeitenden sowie kontrollieren der ausgeführten Arbeiten ‒ Fördern und unterstützen der Mitarbeitenden in ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung ‒ Einführen von neuen Mitarbeitenden ‒ Betreuen der Praktikanten/Praktikantinnen, Schüler/innen

ART DER ERLEDIGUNG ‒ Selbständig im Rahmen der Vorgaben (Leitung Pflegedienst, Arzt/Ärztin, Pflegekonzept des Heims) ‒ Enge Zusammenarbeit mit den anderen Wohngruppen und Bereichen des Heims ‒ Die Aufgaben sind vielfach nur generell umschrieben

VERANTWORTUNG UND ‒ Entscheidungsbefugnis/erhöhte Verantwortung für KOMPETENZEN Fachaufgaben, für die Arbeitsabläufe der Wohngruppe und die Aufgabenausführung der unterstellten ‒ Verantwortlich für die Einhaltung ärztlicher Verordnungen ‒ Verantwortlich für eine gute Atmosphäre innerhalb der Wohngruppe

RICHTFUNKTION GESUNDHEITSPFLEGER/ GESUNDHEITSSCHWESTER

KURZUMSCHREIBUNG Sichern der Pflege und Betreuung von Menschen aller Altersstufen im spitalexternen Bereich

ORGANISATORISCHES keine Vorgesetztenstellung, ev. jedoch fachliches Anleiten anderer in der spitalexternen Pflege tätiger Personen

AUSBILDUNG UND wie Pflegefachfrau/-mann HF, d.h. ERFAHRUNG ‒ eidg. Diplom als Pflegefachfrau/-mann HF oder Diplom als Krankenschwester/-pfleger AKP oder PSYKP ‒ Nachdiplomstudium HF Pflegeberatung oder abgeschlossene Weiterbildung als Gesundheitsschwester/-pfleger

FACHAUFGABEN ‒ Sichern der Grund-, Behandlungspflege und Betreuen von Menschen aller Altersklassen in ihrer gewohnten Umgebung, dabei laufende kritische Pflegebeurteilung (Behandlungspflege: Blasenspülungen, Blutdruckkontrollen, Katheter einlegen, Infusionen, Salben auftragen, Massagen, Sauerstoffverabreichung, Urinproben, Verabreichung von Medikamenten, Verbandwechsel) ‒ Zusammenarbeit mit Ärzten, Berufsleuten aus dem sozialen und therapeutischen Bereich sowie mit Laien (Anleiten der Angehörigen um diese am Heilungsprozess zu beteiligen) ‒ Gesundheitsförderung und Prävention: Beachten und Anwenden gesundheitsfördernder und krankheitsverhütender Massnahmen, Fördern der Selbständigkeit der Patienten ‒ Bearbeiten von Themen der Gesundheitserhaltung, Krankheitsvorbeugung und Förderung der Lebensqualität mit der Bevölkerung (Beratung von einzelnen und Gruppen) ‒ Einflussnahme auf die Gesundheitspolitik der Region und aktive Teilnahme an der Durchführung der Entscheide in diesem Bereich

‒ Aufgaben i.d.R. ziemlich genau umschrieben ‒ mehrheitlich nur indirekte Kontrolle

VERANTWORTUNG UND für klar definierte Teilbereiche des Aufgabengebiets, ev. im KOMPETENZEN Rahmen des Aufgabengebiets

RICHTFUNKTION LEITER/IN BETREUUNG UND PFLEGE

KLASSEN 16/21

KURZUMSCHREIBUNG Leitung von mehreren Wohngruppen oder Gesamtleitung der Betreuung und Pflege

ORGANISATORISCHES Vorgesetzte/r von Wohngruppenleitern und Wohngruppenleiterinnen, gesamthaft grössere Zahl von direkt und indirekt unterstellten

AUSBILDUNG UND wie Leiter/in Pflegewohngruppe, jedoch zusätzlich ERFAHRUNG ‒ mehrjährige Berufserfahrung ‒ anerkannte Führungsausbildung z.B. IAP- Führungsausbildung (2-3 Jahre berufsbegleitend) oder Ausbildung für Oberpfleger/Oberschwester

FACHAUFGABEN wie Leiter/in Pflegewohngruppe, jedoch zusätzlich ‒ Umsetzen und Weiterentwickeln des Betreuungs- und Pflegekonzeptes ‒ Erstellen des Sachbudgets und Sicherstellen dessen Einhaltung ‒ Organisation des wirtschaftlichen Einkaufs von Medikamenten und von Pflegematerial ‒ Verantwortlich für den Informationsaustausch zwischen den Wohngruppen, dem Heimarzt oder der Heimärztin, dem Sozialdienst und der Heimleitung ‒ Planen und Organisieren der Abläufe innerhalb des Pflegedienstes: Überarbeiten, Einbringen von Verbesserungen ‒ Organisieren der Ausbildung für Praktikanten / Praktikantinnen ‒ Mitentscheiden in Personalfragen, insbesondere bei der Personalrekrutierung

FÜHRUNGSAUFGABEN ‒ Organisation und Koordination der Wohngruppen untereinander und mit den anderen Fachbereichen ‒ Fachliche Führung der Mitarbeitenden in Zusammenarbeit mit den Leitern und Leiterinnen der Pflegewohngruppe ‒ Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Betreuung und Pflege

ART DER ERLEDIGUNG ‒ Selbständig im Rahmen der Vorgaben

KOMPETENZEN Aufgabengebietes

‒ Verantwortlich für die Betreuungs- und Pflegequalität

BEMERKUNGEN Einreihung über 4 Klassen gemäss allg. Richtlinien

RICHTFUNKTION SCHULARZTASSISTENT/IN

KURZUMSCHREIBUNG Betreuung der Klienten/Klientinnen bei Untersuchungen und Behandlungen. Erledigen paramedizinischer Dienstleistungen und administrativ-organisatorischer Aufgaben. Mithilfe bei Gesundheitsförderungsprojekten und erteilen von Unterricht.

AUSBILDUNG UND ‒ Eidg. Fähigkeitsausweis als «Gelernte/r Medizinische/r ERFAHRUNG Praxisassistent/in», Ausbildungsdauer: 3 Jahre (1520- 1600 Lektionen Theorie, fachspezifische Einführungskurse, praktische Ausbildung in einer Arztpraxis), Voraussetzungen: abgeschlossene Volksschule, Heim- oder Spitalpraktikum, Haushaltsjahr, Sprachaufenthalt oder 10. Schuljahr von Vorteil. ‒ Diplom der Verbindung der Schweizer Ärzte (FMH) als Arztgehilfe/ Arztgehilfin DVSA ‒ Kurse in Gesundheitsförderung

FACHAUFGABEN ‒ Empfangen (erste/r Ansprechpartner/in) und betreuen der Klienten/Klientinnen ‒ Vorbereiten der notwendigen Untersuchungs- Infrastruktur ‒ Selbständige Durchführung von delegierten Untersuchungen und Gesprächen ‒ Assistieren bei ärztlichen Tätigkeiten ‒ Sicherstellung hygienischer Verhältnisse im Gesundheitsdienst und in der Schule ‒ Erledigung administrativ-organisatorischer Arbeiten wie Terminplanung und –vereinbarung, Organisation der Sprechstunden, Ausfertigung von Schriftstücken, Erledigung statistischer Aufgaben sowie Führung der Klient/innen-Kartei ‒ Erteilen von Unterricht in der Unter- und Mittelstufe, Mitarbeit bei Gesundheitsförderungsprojekten

ART DER ERLEDIGUNG ‒ Selbständig im Rahmen der Vorgaben

RICHTFUNKTION AKTIVIERUNGSTHERAPEUT/IN

KURZUMSCHREIBUNG Eröffnen eines möglichst weiten Feldes an Eigenaktivitäten für Patientinnen und Patienten sowie Hilfestellung, den Alltag zu strukturieren. Anregung zu handwerklicher, musischer oder gesellschaftlicher Betätigung

AUSBILDUNG UND ‒ 2 – 2 1/2-jährige Ausbildung an einer Schule für ERFAHRUNG Aktivierungstherapie, Voraussetzungen: 20. Altersjahr, Erstberuf von Vorteil, pflegerisches Praktikum ( 3–6 Monate)

FACHAUFGABEN ‒ Anregen der Kontakte durch gemeinsames Spielen, Musizieren, Singen oder Theaterspielen ‒ Fördern der Gemeinschaft, Einladen von Gästen zur Öffnung des Heims gegen aussen ‒ Ermöglichen der Rehabilitation ‒ Erstellen der Selbständigkeit

RICHTFUNKTION DENTALASSISTENT/IN

KURZUMSCHREIBUNG Betreuen von Patientinnen und Patienten, Assistenz bei Behandlungen, Durchführen von paramedizinischen Dienstleistungen, Materialpflege- und Materialbewirtschaftung, administrative und organisatorische Aufgaben

AUSBILDUNG UND Lehre als Dentalassistent/in, Ausbildungsdauer: 3 Jahre ERFAHRUNG (Eidg. Fähigkeitszeugnis als "Gelernte/r Dentalassistent/in), Voraussetzungen: Sekundarschulabschluss od. Realschulabschluss mit 10. Schuljahr

FACHAUFGABEN ‒ Empfangen und Betreuen der Patientinnen und Patienten ‒ Vor- und Nachbereiten des Behandlungsplatzes (Apparate, Instrumente, Medikamente, etc.) ‒ Assistieren während der Behandlung, z.B. Reichen der Instrumente, Absaugen des Speichels, Mischen von Füllungs- und Abdruckmaterialien ‒ Durchführen von zahnärztlich angeordneten, paramedizinischen Dienstleistungen: prophylaktische Mundhygieneinstruktionen, Plaquekontrollen, Speicheltests, Herstellen und Verwalten von Röntgenbildern ‒ Mithelfen bei Schul- und Kindergartenuntersuchungen ‒ Verantwortlich für die Materialpflege und -verwaltung sowie für die Praxishygiene ‒ Klinikadministration: Verantwortlich für das Patienten- Patientinnenbestellwesen, Korrespondenz nach Stichworten, Reinschrift von diversen Dokumenten, Leistungserfassung, Registrieren und Archivieren von Daten und Dokumenten der Patientinnen und Patienten. ‒ Mitwirken bei der Ausbildung von Lernenden

RICHTFUNKTION DENTALHYGIENIKER/IN

KLASSEN 10/13

KURZUMSCHREIBUNG Aufklären, Beraten und Behandeln von Patientinnen und Patienten im Fachgebiet der zahnmedizinischen Prophylaxe (Zahnschäden und Zahnfleischerkrankungen)

ORGANISATORISCHES keine Vorgesetztenstellung, jedoch Anleitung des klinikinternen Prophylaxepersonals in allen Belangen der Vorbeugemassnahmen

AUSBILDUNG UND zweijährige Ausbildung (Vollzeit) an einer Schule für ERFAHRUNG Dentalhygiene, Voraussetzungen: 18. Altersjahr, Sekundarschule, Weiterbildung von Vorteil, Englischkenntnisse

FACHAUFGABEN ‒ Aufklären und Beraten betr. Verhütung bakterieller Beläge an Zähnen resp. betr. zweckmässiger Pflege von Zähnen und Zahnfleisch (Mundhygiene). Ev. Tätigkeit an Schulen/Kindergärten ‒ Entfernen vorhandener Zahnbeläge und Behandeln von Patienten mit einfachen Zahnfleischerkrankungen ‒ Aufbieten der Patientinnen und Patienten zu regelmässigen Kontrollen

VERANTWORTUNG UND Entscheidungsbefugnis/erhöhte Verantwortung gegenüber KOMPETENZEN Patienten

RICHTFUNKTION ZAHNTECHNIKER/IN

KLASSEN 11/14

KURZUMSCHREIBUNG Herstellen kieferorthopädischer Apparaturen, kleinerer brückenprothetischer Arbeiten sowie Organisation und Administration des zahntechnischen Labors

AUSBILDUNG UND ‒ vierjährige Berufslehre zum Zahntechniker zur ERFAHRUNG Zahntechnikerin, Voraussetzungen: Schulabschluss, Schnupperlehre

FACHAUFGABEN ‒ Herstellen und Reparieren von kieferorthopädischen Apparaturen ‒ Herstellen brückenprothetischer Arbeiten ‒ Beratung der Zahnärztin oder des Zahnarztes in zahntechnischen Belangen ‒ Ausmessung von Modellen zur Vorbereitung von Werkzeichnungen ‒ Erstellen der klinikinternen Laborrechnungen ‒ Verwaltung der Labormaterialien, Prüfung neuer Laborgeräte ‒ Inventar von Modellen ‒ Anleitung der Gehilfen/Gehilfinnen bei kleineren Laborarbeiten ‒ kleinere Reparaturen von Klinikapparaturen ‒ Materialtransporte zwischen den Klinikfilialen

KOMPETENZEN Fachaufgaben

RICHTFUNKTION ERGOTHERAPEUT/IN

KURZUMSCHREIBUNG Behandeln von Menschen mit körperlichen oder psychischen Krankheiten durch gezielt ausgewählte Tätigkeiten

AUSBILDUNG UND Dreijährige Ausbildung an einer Schule für Ergotherapie ERFAHRUNG Voraussetzungen: 20. Altersjahr, Schulabschluss, abgeschlossene Berufslehre oder Mittelschule, pflegerisches Praktikum (3 Monate), Samariter- oder Nothelferkurs, Maschinenschreiben, Fremdsprachenkenntnisse

FACHAUFGABEN Durchführen handwerklicher, musischer oder gesellschaftlicher Tätigkeiten mit dem Ziel der Erreichung und Erhaltung der Handlungsfähigkeit in persönlichen, sozialen und beruflichen Lebensbereichen der Patientinnen und Patienten

VERANTWORTUNG UND Entscheidungsbefugnis/Verantwortung betreffend KOMPETENZEN bedürfnisgerechte Therapien

RICHTFUNKTION PHYSIOTHERAPEUT/IN

KURZUMSCHREIBUNG Bewegungs- und Atemtherapien für Menschen mit Bewegungsproblemen (Störungen im Bewegungsverhalten)

AUSBILDUNG UND Diplom einer staatlich anerkannten Schule für ERFAHRUNG Physiotherapie, Ausbildungsdauer: 3-4 Jahre, Voraussetzungen: 18. Altersjahr, Mittelschule von Vorteil

FACHAUFGABEN Anwenden der vielfältigen Behandlungstechniken in Abstimmung mit dem Zustand des Patienten oder der Patientin sowie den therapeutischen Zielen des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin

VERANTWORTUNG UND Entscheidungsbefugnis/Verantwortung betreffend KOMPETENZEN bedürfnisgerechte Therapien

ART DER ERLEDIGUNG ‒ sehr selbständig im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften

RICHTFUNKTION R E T T U N G S S A N I T Ä T E R / I N 52

KLASSEN 13 / 16

KURZUMSCHREIBUNG Sicherstellung der präklinischen Versorgung von akut erkrankten und / oder verletzten Personen, beinhaltend die optimale technische und medizinische Versorgung vor Ort und während des Transportes

ORGANISATORISCHES Keine Vorgesetztenstellung im rückwärtigen Dienst, Vorgesetztenfunktion bei kleineren Einsätzen (1 bis 2 betroffene Personen)

AUSBILDUNG UND ‒ Diplom Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter HF ERFAHRUNG Laufende interne und externe Weiterbildungen, Praktika in Spitälern und bei anderen Rettungsdiensten

FACHAUFGABEN ‒ Sicherstellung der präklinischen Versorgung von akut erkrankten und / oder verletzten Personen ‒ Rasche Situationsbeurteilung und Einleiten der nötigen organisatorischen und operationellen Massnahmen am Einsatzort ‒ Durchführung von rettungstechnischen, präklinischen, pflegerischen und delegierten medizinischen Massnahmen in jedem Umfeld und unter Zeitdruck ‒ Sicherstellung der optimalen Durchführung von Notfall- und Krankentransporten ‒ Zusammenarbeit mit Ärzten, Berufsleuten und Laienhelfenden aus dem medizinischen und therapeutischen Bereich sowie mit Mitarbeitenden der Polizei und der Feuerwehr ‒ Durchführung von Wasserrettungen ‒ Taucheinsätze (nur für ausgebildete Mitarbeitende) ‒ Einsätze TME (Taktisch-medizinisches Element) mit Sondereinheit Enzian der Kantonspolizei Bern (nur für ausgebildete Mitarbeitende) ‒ Einsätze bei ausserordentlichen Todesfällen und Leichentransporten ‒ Sicherungsdienste bei Grossbränden, Grossereignissen und Demonstrationen ‒ Retablierungs- und Wartungsarbeiten ‒ Anwendung des EDV-Systems zur Einsatzdokumentation ‒ Fachliche Betreuung von auszubildenden Rettungssanitätern/Rettungssanitäterinnen ‒ Mitarbeit im rückwärtigen Dienst und in der Aus- und Weiterbildung nach Weisungen der vorgesetzten Stellen

‒ Umsetzung der Hygienemassnahmen

FÜHRUNGSAUFGABEN In kleineren Einsätzen (1-2 Betroffene) ‒ Organisation, Leitung und Nachbesprechung der Einsätze

RICHTFUNKTION EINSATZDISPONENT/IN S N Z 144 53

KLASSEN 15 / 18

KURZUMSCHREIBUNG Sicherstellung des Betriebes der Sanitätsnotrufzentrale (SNZ) 144

ORGANISATORISCHES Koordinator/-in Sanitätsnotrufzentrale 144 Operationelle Einsatzführung der Rettungsequipen im Kanton Bern

AUSBILDUNG UND Wie Rettungssanitäter/in, jedoch zusätzlich ERFAHRUNG ‒ Langjährige Tätigkeit als Rettungssanitäter/in ‒ Abgeschlossene interne Weiterbildung als Einsatzdisponent/in ‒ Gute EDV- und Sprachkenntnisse

FACHAUFGABEN ‒ Entgegennahme und Beurteilung der Anrufe in der SNZ 144 (für das gesamte Kantonsgebiet) ‒ Festlegen von Sofortmassnahmen (z.B. Anordnung von lebensrettenden Sofortmassnahmen per Telefon) ‒ Medizinische Betreuung der Anrufenden ‒ Beurteilen und Festlegung der einzusetzenden sanitätsdienstlichen materiellen und personellen Mittel ‒ Organisation und Führung der Einsätze im gesamten Kantonsgebiet ‒ Zusammenarbeit mit boden- und luftgestützten Rettungsorganisationen sowie mit Polizei- und Feuerwehrkräften ‒ Fachtechnische Unterstützung der Equipen vor Ort ‒ Organisation und Zuführung zusätzlich benötigter materieller und personeller sanitätsdienstlicher Mittel ‒ Organisation von Spitaleinweisungen in Zusammenarbeit mit Ärzten und medizinischem Fachpersonal ‒ Kontrolle der Einsatzprotokolle ‒ Anwendung des EDV-Systems zur Einsatzführung ‒ Mitarbeit bei der Einsatzplanung für Grossereignisse und -veranstaltungen ‒ Mitarbeit in der Aus- und Weiterbildung und im rückwärtigen Dienst gemäss Weisungen der vorgesetzten Stellen ‒ Praktische Tätigkeit als Rettungssanitäter/in

FÜHRUNGSAUFGABEN ‒ Einsatzführung und –unterstützung der Rettungsequipen im gesamten Kantonsgebiet ‒ Führen der SNZ in der ersten Phase von

Grossereignissen ‒ Nachbesprechung von Einsätzen

‒ Mehrheitlich indirekte Kontrolle der

RICHTFUNKTION S T V. G R U P P E N L E I T E R / I N 54 R E T T U N G S D I E N S T / S N Z 144

KURZUMSCHREIBUNG Leiten eines Teams von Rettungssanitäter/innen bzw. Einsatzdisponenten/innen

ORGANISATORISCHES Direkte/r Vorgesetzte/r der Rettungssanitäter/innen resp. der Einsatzdisponenten/innen

AUSBILDUNG UND Wie Rettungssanitäter/in, Einsatzdisponent/in, jedoch ERFAHRUNG zusätzlich ‒ Langjährige Tätigkeit als Rettungssanitäter/in / Einsatzdisponent/in ‒ Abgeschlossene Führungs-Grundausbildung C der Stadtverwaltung ‒ Eignung zur Personalführung ‒ Abgeschlossene nationale Führungsausbildung im Sanitätsdienst (Einsatzleiter/in Sanität SFG) ‒ Abgeschlossener Kantonaler Kurs für Einsatzleiter/innen Grossereignisse

FACHAUFGABEN Wie Rettungssanitäter/in, Einsatzdisponent/in, jedoch ‒ Nachbearbeitung und Kontrolle der Einsatzrapporte ‒ Bearbeitung und Nachführung sämtlicher für die Einsatzführung benötigter Dokumente

FÜHRUNGSAUFGABEN Allgemein Führung eines Teams ‒ Festlegen und Organisieren der Arbeitsabläufe ‒ Vornahme der Arbeitszuteilung ‒ Sicherstellen der fachlichen Anleitung und der festgelegten Weiterbildung der Mitarbeitenden ‒ Kontrolle der ausgeführten Arbeiten ‒ Sicherstellen der materiellen und personellen Einsatzbereitschaft ‒ Einführung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ‒ Personalbeurteilung ‒ weitere Koordinations- und Planungsaufgaben gemäss Weisungen des Kommandanten/der Kommandantin ‒ Stellvertretung des Gruppenleiters / der Gruppenleiterin Rettungsdienst bzw. SNZ 144

Im Einsatz Stv. Gruppenleiter/in Rettungsdienst Bei mittleren Einsätzen (bis 4 Betroffene) ‒ Führung mehrerer Einsatzteams vor Ort ‒ Stellvertretung der sanitätsdienstlichen Einsatzleitung ‒ Koordination aller notwendigen präklinischen Massnahmen ‒ Sehr weitgehende Entscheidungsbefugnis und Verantwortung im Rahmen der festgelegten Vorgaben

RICHTFUNKTION GRUPPENLEITER/IN R E T T U N G S D I E N S T S N Z 144 55

KLASSEN 17 / 20

KURZUMSCHREIBUNG Leiten einer Dienstgruppe

ORGANISATORISCHES Direkte/r Vorgesetzte/r der Stv. Gruppenleiter/innen Rettungsdienst resp. SNZ 144

AUSBILDUNG UND Wie Stv. Gruppenleiter/in Rettungsdienst resp. SNZ, jedoch ERFAHRUNG zusätzlich ‒ Mehrjährige Tätigkeit als Stv. Gruppenleiter/in Rettungsdienst resp. SNZ ‒ Abgeschlossene Führungs-Grundausbildung B der Stadtverwaltung ‒ Nachgewiesene Eignung zur Personalführung ‒ Abgeschlossener nationaler Kurs Einsatzleiter/in Grossereignisse

FACHAUFGABEN Wie Stv. Gruppenleiter/in, jedoch zusätzlich ‒ Gesamtverantwortung für die materielle und personelle Bereitschaft der unterstellten Teams ‒ Gesamtverantwortung für die Umsetzung der vom Kommandanten/von der Kommandantin festgelegten Aus- und Weiterbildungsmassnahmen

FÜHRUNGSAUFGABEN Allgemein Wie Stv. Gruppenleiter/in SNZ, jedoch zusätzlich ‒ Führung der unterstellten Dienstgruppen ‒ Umsetzung der Personalförderungsmassnahmen der unterstellten Dienstgruppen ‒ Weitere Koordinations- und Planungsaufgaben gemäss Weisungen des Kommandanten/der Kommandantin Im Einsatz Gruppenleiter/in Rettungsdienst wie Stv. Gruppenleiter/in Rettungsdienst, jedoch zusätzlich Bei mittleren Einsätzen (bis 4 Betroffene): ‒ Sanitätsdienstliche Einsatzleitung vor Ort ‒ Koordination mit Einsatzkräften vor Ort Bei Grosseinsätzen (ab 4 Betroffenen): ‒ Sanitätsdienstliche Einsatzführung der personellen und materiellen Mittel der Sanitätspolizei vor Ort ‒ Stellvertretung der Einsatzleitung Sanität

‒ weitere Tätigkeiten gemäss Auftrag Kommandant/in Gruppenleiter/in SNZ Wie Stv. Gruppenleiter/in SNZ, jedoch zusätzlich Bei Grosseinsätzen (ab 4 Betroffenen): ‒ Führung der SNZ im Einsatz ‒ Sicherstellung der Ereignisbewältigung und des Normalbetriebes SNZ ‒ Sicherstellung der Zusammenarbeit mit kantonalen und / oder nationalen Fachstellen ‒ Sicherstellung des Hospitalisationsraumes international ‒ Führen der SNZ bei planbaren Grossanlässen und Grossveranstaltungen

VERANTWORTUNG UND ‒ Sehr weitgehende Entscheidungsbefugnis und erhöhte KOMPETENZEN Verantwortung in komplexen Sachgebieten im Rahmen der festgelegten Vorgaben und der medizinischen Kompetenzen ‒ Sehr hohe Verantwortung für die Ausführung der Führungs- und Fachaufgaben

RICHTFUNKTION BERUFSFEUERWEHRMANN/ - F R A U II 56

KLASSEN 12 / 15

KURZUMSCHREIBUNG Retten von Menschen und Tieren aus Notlagen, Bekämpfen von Bränden. Hilfeleistung bei technisch bedingten Ereignissen sowie bei Elementarereignissen. Schützen der Umwelt und von Sachwerten der Allgemeinheit und von Privaten sowie von Kulturgütern. Verhindern der Ausweitung angetroffener Schadenlagen. Abwehren von Gefahren in Notlagen bei Öl-, Chemie-, Biologie- oder Strahlenereignissen.

ORGANISATORISCHES keine Vorgesetztenstellung, eventuell Vorgesetztenfunktion bei Kleineinsätzen

AUSBILDUNG UND ‒ Abgeschlossene Berufslehre mit eidgenössischem ERFAHRUNG Fähig- keitsausweis, höhere schulische Bildung oder gleichwertige Ausbildung ‒ Berufsfeuerwehrfrau/Berufsfeuerwehrmann mit absolviertem Berufsfeuerwehrlehrgang und eidgenössischem Fachausweis. Seit Beginn des Lehrgangs bei einer Berufsfeuerwehr Vollzeit angestellt sowie mindestens 1½ Jahre Praxis (inkl. Lehrgang) bei einer Berufsfeuerwehr. ‒ Absolvierte interne Ausbildung Berufsfeuerwehr Bern ‒ Führerausweis Kategorie C mit Anhänger

FACHAUFGABEN ‒ Retten von Menschen und Tieren aus Notlagen ‒ Bekämpfen von Bränden ‒ Hilfeleistung bei technisch bedingten Ereignissen und bei Elementarereignissen ‒ Schützen der Umwelt ‒ Schützen von Sachwerten der Allgemeinheit und von Privaten sowie von Kulturgütern ‒ Verhindern der Ausweitung angetroffener Schadenlagen ‒ Gefahrenabwehr in Notlagen bei Öl-, Chemie-, Biologie- oder Strahlenereignissen ‒ Gezieltes Erkunden und strukturiertes Melden ‒ Beurteilen von Meldungen aus einer Gesamtsicht und Auslösen geeigneter Massnahmen ‒ Leisten von Führungsunterstützung ‒ Unterstützen von Organisationen bei Wiederherstellungsarbeiten ‒ Bedienen sämtlicher Geräte wie Tanklöschfahrzeug, Auto-drehleiter, Pionier/Kranwagen,

Chemiewehrfahrzeug, Atemschutzfahrzeug, hydraulische Rettungs- und Bergungsgeräte sowie sämtlicher Kleingeräte ‒ Führen der schweren Feuerwehrfahrzeuge unter erschwerten Bedingungen ‒ Mitwirken bei Ordnungsdiensteinsätzen ‒ Ausführen von Unterhalts-, Revisions- und Reparaturarbeiten an Fahrzeugen, Werkzeugen und an Gebäuden ‒ Mitwirken beim vorbeugenden Brandschutz und der Einsatzplanung (erstellen von Einsatzakten) ‒ Spezialeinsätze mit Kantonspolizei, Rega, Alpine Rettung Schweiz usw. (nur für ausgebildete Spezialisten / Spezialistinnen) ‒ Retablierungs- und Wartungsarbeiten ‒ Mitarbeit in der Aus- und Weiterbildung nach Weisungen des Leiters/der Leiterin Fachausbildung ‒ Mitarbeit in Fachgruppen (Fahrzeuge, Geräte, Ausrüstung usw.) ‒ Anwendung des EDV-Systems zur Einsatzdokumentation ‒ Arbeiten in den zugewiesenen Werkstätten

ART DER ERLEDIGUNG ‒ Weitgehend selbständig im Rahmen der gesetzlichen Einsatzvorgabe und der betrieblichen Vorschriften

VERANTWORTUNG UND ‒ In einsatztaktischen Belangen untersteht der Berufs- KOMPETENZEN feuerwehrmann / die Berufsfeuerwehrfrau der Einsatzleitung. ‒ Im Bereich der Einsatztechnik handelt er/sie auf Anweisung eigenständig. ‒ Bei einsatztechnischen Handlungen, welche er/sie allein vornimmt, hält er/sie sich an die von der Einsatzleitung delegierten Kompetenzen. Er/sie kann die Gefahren bei Einsätzen aufgrund seiner/ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten richtig einschätzen und arbeitet konstruktiv mit den Verant-wortlichen der Partnerorganisationen zusammen. ‒ Fallweise verantwortlich für Gruppe und Material

BEMERKUNGEN -Bereitschaft, bei Alarmierung aus der arbeitsfreien Zeit gemäss den betrieblichen Vorgaben einzurücken.

RICHTFUNKTION BERUFSFEUERWEHRMANN/ - F R A U I 57

KLASSEN 13 / 16

KURZUMSCHREIBUNG Retten von Menschen und Tieren aus Notlagen, Bekämpfen von Bränden. Hilfeleistung bei technisch bedingten Ereignissen sowie bei Elementarereignissen. Schützen der Umwelt und von Sachwerten der Allgemeinheit und von Privaten sowie von Kulturgütern. Verhindern der Ausweitung angetroffener Schadenlagen. Abwehren von Gefahren in Notlagen bei Öl-, Chemie-, Biologie- oder Strahlenereignissen.

ORGANISATORISCHES Fallweise Vorgesetztenfunktion bei Kleineinsätzen

AUSBILDUNG UND Wie Berufsfeuerwehrmann/-frau II, jedoch zusätzlich: ERFAHRUNG -langjährige Berufserfahrung als Berufsfeuerwehrmann/ -frau II -besuchte Weiterbildung gemäss Ausbildungskonzept

FACHAUFGABEN Wie Berufsfeuerwehrmann/-frau II, jedoch zusätzlich:

  • sehr anspruchsvolle Aufgaben im Einsatz und Innendienst

  • Mitarbeit in Fach- und Arbeitsgruppen sowie in Projekten

  • Einsatz in Spezialfunktionen und für Spezialaufgaben

  • Rettungssprengungen (Verwender-/Verwenderinnen- Ausweis)

  • Disponent/in Feuerwehreinsatzleitzentrale: Entgegennahme und Beurteilung der Notrufe, veranlassen der erforderlichen Massnahmen, Einsatzführung

  • Bedienen aller EDV-unterstützten Mittel, die zur Erfüllung der internen und externen Alarmierung notwendig sind

ART DER ERLEDIGUNG -Weitgehend selbständig im Rahmen der gesetzlichen Einsatzvorgabe und der betrieblichen Vorschriften -Mehrheitlich indirekte Kontrollen der Aufgabenausführung

VERANTWORTUNG UND -In einsatztaktischen Belangen untersteht der Berufs- KOMPETENZEN feuerwehrmann / die Berufsfeuerwehrfrau der Einsatzleitung. -Im Bereich der Einsatztechnik handelt er/sie auf Anweisung eigenständig. -Bei einsatztechnischen Handlungen, welche er/sie allein vornimmt, hält er/sie sich an die von der Einsatzleitung delegierten Kompetenzen. Er/sie kann die Gefahren bei Einsätzen aufgrund seiner/ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten richtig einschätzen und arbeitet konstruktiv mit

den Verant-wortlichen der Partnerorganisationen zusammen. ‒ Fallweise verantwortlich für Gruppe und Material

BEMERKUNGEN -Bereitschaft, bei Alarmierung aus der arbeitsfreien Zeit gemäss den betrieblichen Vorgaben einzurücken.

RICHTFUNKTION GRUPPENFÜHRER/IN DIENSTGRUPPENLEITER/IN LEITER/IN EINSATZLEITZENTRALE

KLASSEN 14 / 17

KURZUMSCHREIBUNG - Führen einer Gruppe bei kleinen und mittleren Einsätzen auf sämtlichen Gebieten des Feuerwehrdienstes (Gruppenführer/in)

  • Leiten der einzelnen Werkstättebetriebe (Dienstgruppenleiter/in)

  • Leiten der Feuerwehreinsatzleitzentrale und der Funkleitstation (Leiter/in Einsatzleitzentrale)

ORGANISATORISCHES direkte/r Vorgesetzte/r von Berufsfeuerwehrleuten

AUSBILDUNG UND Wie Berufsfeuerwehrmann/-frau I, jedoch zusätzlich: ERFAHRUNG ‒ langjährige Erfahrung als Berufsfeuerwehrmann/-frau I ‒ PC-Kenntnisse ‒ Eignung für Personalführung

FÜHRUNGSAUFGABEN Wie Berufsfeuerwehrmann/-frau I, jedoch zusätzlich: ‒ Ausarbeiten des Übungsstoffes ‒ Vorbereiten und durchführen des Übungsdienstes ‒ Organisation der Wachtdienste ‒ Abfassen von Einsatzrapporten ‒ Bearbeiten sämtlicher Arbeiten im Bereich Einsatzplanung und Einsatzkarten ‒ Disposition über den Einsatz der erforderlichen Mittel ‒ Einsatzleitung bei kleineren und mittleren Schadenereignissen ‒ Disposition am Einsatzort über die zu treffenden Sofortmassnahmen ‒ Führen der einzelnen Werkstätten ‒ Leiter/in Einsatzleitzentrale: ‒ Sicherstellen der Alarmierung des gesamten Brandkorps (inkl. Ortsfeuerwehren und Kommunalbetriebe) ‒ Führung der Einsatzleitzentrale

ART DER ERLEDIGUNG ‒ Selbständig im Rahmen der Einsatzplanung

VERANTWORTUNG UND ‒ Verantwortlich für den Einsatz von Mannschaft und KOMPETENZEN Material

‒ Kompetenz zeitweise im Rahmen des Zugführers / der Zugführerin

RICHTFUNKTION FEUERWEHR– SACHBEARBEITER/IN

KURZUMSCHREIBUNG Sachgebiet: Vorbeugender Brandschutz Periodisch Mitarbeit in Einsätzen

AUSBILDUNG UND Wie Gruppenführer/in jedoch zusätzlich: ERFAHRUNG ‒ abgeschlossene Brandschutzschule ‒ gute administrative Kenntnisse ‒ Verhandlungsgeschick

FACHAUFGABEN ‒ Beraten von Industrie- und Geschäftsunternehmungen in Bezug auf den baulichen und vorbeugenden Brandschutz ‒ Begutachten von Bauplänen in Bezug auf die Betriebssicherheit und erforderliche Löscheinrichtungen ‒ Instruktion des Personals grösserer Unternehmungen über die Handhabung der Löschgeräte ‒ Leiten einer Dienststelle ‒ Leiten der Informationsstelle ‒ Ausarbeiten von Vereinbarungen ‒ Koordination und Überwachung des gesamten TUS und SMT Alarmwesens ‒ Feuerpolizeiliche Aufgaben als Brandschutzsachverständige/r ‒ Abnahmekontrolle von Ausstellungen, Anlässen usw. ‒ Kontrolle und Auswertung über sämtliche Alarmanlagen ‒ Organisation und Leitung von Konferenzen ‒ Führungsgehilfe/Führungsgehilfin bei grösseren Einsätzen ‒ Feuerwehreinsatz (auch unter Atemschutz)

ART DER ERLEDIGUNG ‒ Selbständig ‒ Die Aufgaben sind meistens nur generell umschrieben ‒ Mehrheitlich nur indirekte Kontrolle der

VERANTWORTUNG UND ‒ Entscheidungsbefugnis / Verantwortung im Rahmen KOMPETENZEN des Aufgabengebietes

RICHTFUNKTION ZUGFÜHRER/IN

KLASSEN 17 / 20

KURZUMSCHREIBUNG Leiten von mittleren und grösseren Einsätzen

ORGANISATORISCHES direkte/r Vorgesetzte/r von Gruppenführern und Gruppenführerinnen

AUSBILDUNG UND Wie Gruppenführer/in jedoch zusätzlich: ERFAHRUNG ‒ Mehrjährige Erfahrung als Gruppenführer/in ‒ Abgeschlossener kantonaler Kommandantenkurs ‒ Kaderschulung durch Stadtverwaltung

FÜHRUNGSAUFGABEN im Einsatz: ‒ Leitung von mittleren und grossen Einsätzen ‒ Einsatz der personellen und materiellen Mittel der Berufsfeuerwehr auf dem Schadenplatz ‒ Aufbieten weiterer Einsatzkräfte und Mittel ‒ Anfordern stadtexterner Hilfe ‒ Protokollieren der wichtigsten Geschehnisse vor Ort ‒ Stellvertretung des Pikettoffiziers ‒ Abfassen von Einsatzrapporten im rückwärtigen Dienst: ‒ Koordination der personellen und materiellen Mittel bei mittleren bis grossen Ereignissen ‒ Abwesenheits- und Zulagenkontrolle ‒ Diverse Koordinations- und Planungsaufgaben (Werkstätten, Hausdienstes, Übungsdienst etc.) ‒ Stellvertretung und Unterstützung des Betriebsleiters allgemein: ‒ Führungsaufgaben im Betrieb / in den Werkstätten ‒ Personalbeurteilung ‒ Mitarbeit in verschiedenen Führungsfunktionen gemäss Weisungen des Kommandos

ART DER ERLEDIGUNG ‒ Sehr selbständig

VERANTWORTUNG UND ‒ Entscheidungsbefugnisse, erhöhte Verantwortung über KOMPETENZEN ein anspruchsvolles Aufgabengebiet ‒ Finanzielle und personelle Kompetenz und Verantwortung im Rahmen der Führungs- und Fachaufgaben ‒ Verantwortlich für den Einsatz von Mannschaft und Material in Ausnahmesituationen (schwierige

Bedingungen) ‒ Bei Einzelfällen Kompetenz und Verantwortung im Rahmen eines Feuerwehroffiziers

RICHTFUNKTION BETRIEBSLEITER/IN

KLASSEN 18 / 21

KURZUMSCHREIBUNG Führen des inneren Dienstes der Berufsfeuerwehr

ORGANISATORISCHES direkte/r Vorgesetzte/r von Zugführern / Zugführerinnen

AUSBILDUNG UND Wie Zugführer/in, jedoch zusätzlich: ERFAHRUNG ‒ Mehrjährige Erfahrung als Gruppenführer/in und/oder Zugführer/in

FACHAUFGABEN ‒ Dienstplanung sowie Überzeit-, Ferien-, Lebensarbeitzeit- und Abwesenheitsüberwachung ‒ Bereitstellen der Mittel für die rückwärtige Führung im Einsatz ‒ Überwachung der zugeordneten Rechnungsführungen ‒ Kontrolle der Rechnungsstellungen für externe ‒ Mitarbeit in verschiedenen Funktionen und bei verschiedenen Aufgaben gemäss Weisung des Kommandos

FÜHRUNGSAUFGABEN ‒ Leiten und organisieren des Dienstbetriebes der gesamten Berufsfeuerwehr wie ‒ Dienstplanung inkl. Abwesenheitsplanung, Kommandierungen ‒ Erstellen des Tagesbefehls ‒ Auftragsvergabe und Koordination von Werkstätten- und Übungsdienst ‒ Verantwortung für die unmittelbare personelle und materielle Bereitschaft der Berufsfeuerwehr ‒ Sicherstellen/koordinieren der gesamten Logistik während Einsätzen ‒ Personalbeurteilung

ART DER ERLEDIGUNG ‒ Sehr selbständig

VERANTWORTUNG UND ‒ Entscheidungsbefugnisse, erhöhte Verantwortung über KOMPETENZEN ein anspruchsvolles Aufgabengebiet ‒ Finanzielle und personelle Kompetenz und Verantwortung im Rahmen der Führungs- und Fachaufgaben ‒ Verantwortlich für den Einsatz von Mannschaft und Material in Ausnahmesituationen (schwierige Bedingungen) ‒ In Einzelfällen Kompetenz und Verantwortung im

Rahmen eines Feuerwehroffiziers

RICHTFUNKTION BEREICHSLEITENDE I I 58

KLASSEN 20 / 23

KURZUMSCHREIBUNG Übernehmen von anspruchsvollen, fachtechnischen Aufgaben und Mitarbeit oder Leitung von direktionalen (Teil-)Projekten mit geringer politischer Bedeutung. Führung und Gesamtverantwortung für Bereich.

ORGANISATORISCHES Unterstellung Abteilungsleitung

FACHAUFGABEN ‒ Übernehmen von anspruchsvollen, fachtechnischen ‒ Führen von Verhandlungen (Vernetzung/Aussenbeziehungen mit einer kleinen Anzahl von Anspruchsgruppen) ‒ Erarbeiten von komplexen, fachgebietsübergreifenden ‒ Vorbereiten von Gemeinderats- und Stadtratsgeschäften ‒ Mitarbeit oder Leitung von direktionalen (Teil-)Projekten

ART DER ERLEDIGUNG Selbständigkeit Aufgabenerfüllung: ‒ Ausgeprägte Selbständigkeit und hohe Eigeninitiative Detaillierungsgrad Vorgaben: ‒ Fachliche Vorgesetzte können bei Bedarf detaillierter Auskunft geben über die Vorgaben ‒ Umgang mit Spannungsfeld zwischen Autonomie (frei in der Zielerreichung) und Aussensteuerung (übergeordnete Entscheide müssen umgesetzt werden) Intensität Kontrolle Aufgabenerfüllung: ‒ Grösstenteils nur indirekte fachliche Kontrolle der Aufgabenausführung (kann bei Bedarf bei fachlichen Vorgesetzten eingeholt werden) ‒ Ergebniskontrolle (Beurteilung der Jahresziele und Controlling von Steuerungsvorgaben und Kennzahlen)

FÜHRUNGSAUFGABEN ‒ Direkte Führung eines kleinen (≤10 MA) heterogenen (PERSONELL, Bereichs oder direkte Führung eines kleinen (≤10 MA) ORGANISATORISCH, bis mittelgrossen (11-49 MA) homogenen Bereichs FINANZIELL) ‒ Weiterentwickeln des Bereichs

mittleren Anteil der Stellenprozente in Anspruch

VERANTWORTUNG UND Entscheidbefugnis/Ermessensentscheide KOMPETENZEN ‒ Abschliessende Entscheidbefugnis Bereich; (PERSONELL, grösstenteils Ermessensentscheide mit mittlerer ORGANISATORISCH, Tragweite (Auswirkung auf Bereich) ‒ Ermessensspielraum im wirtschaftlichen Einsatz von personellen, organisatorischen, finanziellen und zeitlichen Ressourcen einzuholen grösstenteils vorhanden Verantwortung: ‒ Gesamtverantwortung für einen kleinen heterogenen oder kleinen bis mittelgrossen homogenen Bereich ‒ Verantwortung in direktionalen (Teil-)Projekten ‒ Direkte Personalverantwortung für kleinen (≤10 MA) heterogenen Bereich oder kleinen (≤10 MA) bis mittelgrossen (11-49 MA) homogenen Bereich ‒ Verantwortung und Einfluss auf kleine bis mittelgrosse Finanzwerte ‒ Verantwortung für Identifikation/Beurteilung von Risiken, Festlegung/Durchführung von Kontrollmassnahmen sowie Controlling der Prozesse im Bereich

AUSBILDUNG UND Ausbildungsniveau (inkl. Zusatzausbildung): gleichwertige Qualifikation Berufserfahrung: ‒ Erste Führungserfahrung

POLITISCHE DIMENSION ‒ Geringe politische Bedeutung (leicht überdurchschnittliches Verwaltungs- und ‒ Das bearbeitete Themengebiet steht nur in Ausnahmefällen im Fokus der Öffentlichkeit (geringe Öffentlichkeits- und Medienwirksamkeit und geringe politische Brisanz) ‒ Die Funktion erfordert durchschnittliche Erreichbarkeit ‒ Die Funktion erfordert durchschnittliche Belastbarkeit ‒ Persönliches Verhalten kann Auswirkungen auf die Reputation der Stadt haben

RICHTFUNKTION BEREICHSLEITENDE I 59

KLASSEN 22 / 25

KURZUMSCHREIBUNG Übernehmen von komplexen, anspruchsvollen fachtechnischen Aufgaben und Mitarbeit oder Leitung von direktionalen und gesamtstädtischen (Teil-)Projekten mit mittlerer politischer Bedeutung. Führung und Gesamtverantwortung für Bereich.

ORGANISATORISCHES Unterstellung Abteilungsleitung oder Unterstellung Gemeinderat

FACHAUFGABEN ‒ Übernehmen von komplexen, anspruchsvollen fachtechnischen Aufgaben ‒ Führen von anspruchsvollen Verhandlungen (Vernetzung/Aussenbeziehungen mit einer mittleren ‒ Erarbeiten von komplexen, fachgebietsübergreifenden Stadtratsgeschäften ‒ Mitarbeit oder Leitung von direktionalen und gesamtstädtischen (Teil-)Projekten

ART DER ERLEDIGUNG Selbständigkeit Aufgabenerfüllung: Detaillierungsgrad Vorgaben: und teilweise nicht klar abgegrenzt (Zielorientierung) und müssen teilweise eigenständig definiert und operationalisiert werden (unvollständige Informationslage) ‒ Fachliche Vorgesetzte können nur bedingt detaillierter Auskunft geben über die Vorgaben oder Keine fachlichen Vorgesetzten, die detaillierter ‒ Umgang mit Spannungsfeld zwischen grosser Autonomie (frei in der Zielerreichung) und Intensität Kontrolle Aufgabenerfüllung: Aufgabenausführung (fachliche/politische Vorgesetzte können bei Bedarf fachliche Kontrolle übernehmen)

Nur indirekte fachliche Kontrolle der

FÜHRUNGSAUFGABEN ‒ Direkte und indirekte Führung eines mittelgrossen (11– (PERSONELL, 49 MA) heterogenen Bereichs oder direkte und ORGANISATORISCH, indirekte Führung eines grossen (≥50 MA) homogenen FINANZIELL) Bereichs ‒ Weiterentwickeln des Bereichs (strategische mittleren bis grossen Anteil der Stellenprozente in Anspruch

VERANTWORTUNG UND Entscheidbefugnis/Ermessensentscheide: KOMPETENZEN ‒ Abschliessende Entscheidbefugnis Bereich; (PERSONELL, grösstenteils Ermessensentscheide mit grosser ORGANISATORISCH, Tragweite (Auswirkung auf Abteilung) ‒ Ermessensspielraum im wirtschaftlichen Einsatz von personellen, organisatorischen, finanziellen und zeitlichen Ressourcen einzuholen teilweise vorhanden Verantwortung: ‒ Gesamtverantwortung für einen kleinen heterogenen oder mittelgrossen homogenen Bereich ‒ Verantwortung in direktionalen und gesamtstädtischen (Teil-)Projekten ‒ Direkte und indirekte Personalverantwortung für mittelgrossen (11–49 MA) heterogenen Bereich oder grossen (≥50 MA) homogenen Bereich ‒ Verantwortung und Einfluss auf grosse Finanzwerte ‒ Verantwortung für Identifikation/Beurteilung von Risiken, Festlegung/Durchführung von Kontrollmassnahmen sowie Controlling der Prozesse im Bereich

AUSBILDUNG UND Ausbildungsniveau (inkl. Zusatzausbildung): ‒ Aus- oder Weiterbildung im Bereich Führung/ Management/Betriebswirtschaft Berufserfahrung: ‒ Mehrjährige Führungserfahrung

POLITISCHE DIMENSION ‒ Mittlere politische Bedeutung (überdurchschnittliches Verwaltungs- und Politikverständnis gefordert) ‒ Das bearbeitete Themengebiet steht häufig im Fokus der Öffentlichkeit (mittlere Öffentlichkeits- und Medienwirksamkeit und mittlere politische Brisanz)

RICHTFUNKTION ABTEILUNGSLEITENDE I I 60

KLASSEN 24 / 27

KURZUMSCHREIBUNG Verantworten von komplexen, anspruchsvollen, heterogenen fachtechnischen Aufgaben und Auslösung, Steuerung oder Leitung von grossen direktionalen und gesamtstädtischen Projekten mit mittlerer bis grosser politischer Bedeutung. Führung und Gesamtverantwortung für Abteilung.

ORGANISATORISCHES Unterstellung Gemeinderat

FACHAUFGABEN ‒ Verantworten von komplexen, anspruchsvollen, heterogenen fachtechnischen Aufgaben ‒ Führen von anspruchsvollen Verhandlungen (Vernetzung/Aussenbeziehungen mit einer mittleren ‒ Erarbeiten und Prüfen von komplexen, fachgebietsübergreifenden Stadtratsgeschäften inkl. Information an Öffentlichkeit (Fachthemen allgemeinverständlich erläutern) ‒ Auslösung, Steuerung oder Leitung von grossen direktionalen und gesamtstädtischen Projekten

ART DER ERLEDIGUNG Selbständigkeit Aufgabenerfüllung: Detaillierungsgrad Vorgaben: und häufig nicht klar abgegrenzt (Zielorientierung) und müssen häufig eigenständig definiert und operationalisiert werden (unvollständige Informationslage) ‒ Keine fachlichen Vorgesetzten, die detaillierter ‒ Umgang mit Spannungsfeld zwischen sehr grosser Autonomie (frei in der Zielerreichung) und starker Intensität Kontrolle Aufgabenerfüllung:

FÜHRUNGSAUFGABEN ‒ Direkte und indirekte Führung einer kleinen (≤49 MA) (PERSONELL, heterogenen Abteilung oder direkte und indirekte ORGANISATORISCH, Führung einer kleinen (≤49 MA) bis mittelgrossen (50– FINANZIELL) 99 MA) homogenen Abteilung ‒ Weiterentwickeln der Abteilung (strategische grossen Anteil der Stellenprozente in Anspruch

VERANTWORTUNG UND Entscheidbefugnis/Ermessensentscheide: KOMPETENZEN ‒ Abschliessende Entscheidbefugnis Abteilung; (PERSONELL, grösstenteils Ermessensentscheide mit grosser ORGANISATORISCH, Tragweite (Auswirkung auf Direktion/auf gesamte FINANZIELL) Stadt) ‒ Grosser Ermessensspielraum im wirtschaftlichen Einsatz von personellen, organisatorischen, finanziellen und zeitlichen Ressourcen einzuholen selten vorhanden Verantwortung: ‒ Gesamtverantwortung für eine mittelgrosse heterogene oder eine grosse homogene Abteilung ‒ Verantwortung in grossen direktionalen und gesamtstädtischen Projekten ‒ Direkte und indirekte Personalverantwortung für kleine (≤49 MA) heterogene Abteilung oder kleine (≤49 MA) bis mittelgrosse (50–99 MA) homogene Abteilung ‒ Verantwortung und Einfluss auf grosse Finanzwerte ‒ Verantwortung für Corporate Governance der Abteilung, Ausgestaltung/Implementierung in allen geschäftskritischen Führungs-, Haupt- und Supportprozessen sowie systematische Verhinderung von Reputations- und Finanzschäden

AUSBILDUNG UND Ausbildungsniveau (inkl. Zusatzausbildung): ‒ Aus- oder Weiterbildung im Bereich Führung/ Management/Betriebswirtschaft mit Abschluss Berufserfahrung: ‒ Mehrjährige Führungserfahrung

POLITISCHE DIMENSION ‒ Mittlere bis grosse politische Bedeutung (überdurchschnittliches Verwaltungs- und

‒ Das bearbeitete Themengebiet steht häufig im Fokus der Öffentlichkeit (mittlere Öffentlichkeits- und Medienwirksamkeit und mittlere politische Brisanz)

RICHTFUNKTION ABTEILUNGSLEITENDE I 61

KLASSEN 26 / 29

KURZUMSCHREIBUNG Verantworten von komplexen, anspruchsvollen, heterogenen fachtechnischen Aufgaben und Auslösung, Steuerung oder Leitung von grossen direktionalen und gesamtstädtischen strategischen Projekten mit grosser politischer Bedeutung. Führung und Gesamtverantwortung für Abteilung.

ORGANISATORISCHES Unterstellung Gemeinderat

FACHAUFGABEN ‒ Verantworten von komplexen, anspruchsvollen, heterogenen fachtechnischen Aufgaben ‒ Führen von sehr anspruchsvollen Verhandlungen (Vernetzung/Aussenbeziehungen mit einer grossen ‒ Erarbeiten und Prüfen von komplexen, fachgebietsübergreifenden Stadtratsgeschäften inkl. Information an Öffentlichkeit (Heikle Fachthemen allgemeinverständlich erläutern und argumentieren) ‒ Auslösung, Steuerung oder Leitung von grossen direktionalen und gesamtstädtischen strategischen Projekten

ART DER ERLEDIGUNG Selbständigkeit Aufgabenerfüllung: Detaillierungsgrad Vorgaben: und grösstenteils nicht klar abgegrenzt (Zielorientierung) und müssen grösstenteils eigenständig definiert und operationalisiert werden (unvollständige Informationslage) ‒ Keine fachlichen Vorgesetzten, die detaillierter ‒ Umgang mit Spannungsfeld zwischen sehr grosser Autonomie (frei in der Zielerreichung) und sehr starker Intensität Kontrolle Aufgabenerfüllung:

FÜHRUNGSAUFGABEN ‒ Direkte und indirekte Führung einer mittelgrossen (50– (PERSONELL, 99 MA) heterogenen Abteilung oder direkte und ORGANISATORISCH, indirekte Führung einer grossen (≥100 MA) FINANZIELL) homogenen Abteilung ‒ Weiterentwickeln der Abteilung (grosse strategische sehr grossen Anteil der Stellenprozente in Anspruch

VERANTWORTUNG UND Entscheidbefugnis/Ermessensentscheide: KOMPETENZEN ‒ Abschliessende Entscheidbefugnis Abteilung; (PERSONELL, grösstenteils Ermessensentscheide mit sehr grosser ORGANISATORISCH, Tragweite (Auswirkung auf gesamte Stadt) ‒ Grosser Ermessensspielraum im wirtschaftlichen Einsatz von personellen, organisatorischen, finanziellen und zeitlichen Ressourcen einzuholen selten vorhanden Verantwortung: ‒ Gesamtverantwortung für eine grosse heterogene Abteilung ‒ Verantwortung in grossen direktionalen und gesamtstädtischen strategischen Projekten ‒ Direkte und indirekte Personalverantwortung für mittelgrosse (50–99 MA) heterogene Abteilung oder grosse (≥100 MA) homogene Abteilung ‒ Verantwortung und Einfluss auf sehr grosse Finanzwerte ‒ Verantwortung für Corporate Governance der Abteilung, Ausgestaltung/Implementierung in allen geschäftskritischen Führungs-, Haupt- und Supportprozessen sowie systematische Verhinderung von Reputations- und Finanzschäden

AUSBILDUNG UND Ausbildungsniveau (inkl. Zusatzausbildung): ‒ Aus- oder Weiterbildung im Bereich Führung /Management/Betriebswirtschaft mit Abschluss Berufserfahrung: ‒ Langjährige (mehr als 5 Jahre) funktionsrelevante ‒ Langjährige Führungserfahrung

POLITISCHE DIMENSION ‒ Grosse politische Bedeutung (deutlich überdurchschnittliches Verwaltungs- und ‒ Das bearbeitete Themengebiet steht stetig im Fokus der Öffentlichkeit (grosse Öffentlichkeits- und Medienwirksamkeit und grosse politische Brisanz)

Anhang 4 Festsetzung der Anfangslöhne (Art. 30 PVO)

1. Instrumente und Unterlagen Folgende Instrumente und Unterlagen dienen der Festsetzung des Anfangslohnes: ‒ Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil und gültiger Einreihung ‒ Lohnskalen, aktuelles innerbetriebliches Lohnniveau (insbesondere bei Vergleichsfunktionen) ‒ Bewerbungsunterlagen: Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Zeugnisse über abgeschlossene Aus- und Weiterbildungen ‒ Zusatzinformationen: Lohnforderung, Vergleich der massgeblichen Schlüsselkompetenzen aufgrund eines strukturierten Bewerbungsinterviews sowie von Referenzauskünften

2. Grundsatz für die Festsetzung des Anfangslohns Der Anfangslohn ergibt sich aufgrund eines Vergleichs zwischen dem Stellenanforderungsprofil und dem Bewerbungsprofil (Ausbildung, Erfahrung, Leistungsausweis und Lebensalter). Als Richtschnur gilt der Grundsatz: je grösser die Übereinstimmung der massgeblichen Schlüsselkompetenzen, desto höher der Anfangslohn. Bewerberinnen und Bewerber, die wesentliche Anforderungen an die Stelle nicht erfüllen , dürfen nur dann eingestellt werden, wenn sie das Fehlende innerhalb von zwei Jahren erwerben können. Zudem werden sie bis zu zwei Lohnklassen tiefer eingestuft als Ausbildungsabgängerinnen und -abgänger. Falls Aufgaben und Anforderungen der Stelle innert 2 Jahren nicht erfüllt werden, müssen Stellenbeschreibung und Stelleneinreihung entsprechend angepasst werden (Verfahren um Überprüfung der Stelleneinreihung).

3. Anrechnung von Alter und Erfahrung62 Bei der Festsetzung des Anfangslohns werden frühere Erfahrungsjahre in der Regel angerechnet. D.h. Facherfahrung, Erfahrung in Betreuungs-, Familien- und Hausarbeit sowie ausserberufliche Tätigkeiten sind angemessen zu berücksichtigen. Ausschlaggebend für die Höhe der Anrechnung ist, wie stark die frühere Betätigung dazu beigetragen hat, dass sich die betroffene Person die für die neue Funktion notwendigen Fähigkeiten (fachliche und soziale) aneignen konnte. Die für die Stelle erforderliche Ausbildungszeit wird indessen nicht angerechnet. Pro Erfahrungsjahr wird maximal eine Lohnstufe angerechnet. Haben die Bewerberinnen und Bewerber die entsprechende Lehre in der Stadtverwaltung absolviert, wird ihnen die Lehrzeit angemessen als Erfahrung angerechnet. Für die Berücksichtigung des Lebensalters gilt generell: Je älter die betroffene Person ist, desto individueller kann der Lohn festgesetzt werden. Dabei verliert das Lebensalter mit steigender Qualifikation der Funktion zugunsten der geeigneten Ausbildung und vor allem der einschlägigen Berufserfahrung an Bedeutung.

4. Arbeitsmarktlage Die Arbeitsmarktlage ist dahingehend zu berücksichtigen, dass bei einem ungenügenden Angebot an Stellenbewerberinnen und -bewerbern der Anfangslohn über den Richtwerten angesetzt werden kann. Vom Kriterium der Arbeitsmarktlage ist jedoch nur zurückhaltend Gebrauch zu machen. Einstufungen, welche die Einreihungsbandbreite übersteigen, müssen von der vorgesetzten Person gegenüber dem jeweiligen Direktionspersonaldienst plausibel begründet werden.

5. Anfangslohn Das Personalamt erlässt Richtlinien für die Festsetzung des Anfangslohns für Ausbildungsabgängerinnen und -abgänger, für Mitarbeitende mit Berufserfahrung sowie für Mitarbeitende in Korpsfunktionen.

Anhang 563 Ansätze für Zulagen bei besonderen Arbeitsbedingungen 64 (Art. 33–40 PVO)

1. Pauschalzulagen 65 66 67 1.1 für die Arbeit mit besonderer Arbeitszeitschichtung 68 a. mit verschobener Arbeitszeit: Fr. 1062.00 b. im Schicht- oder Turnusdienst: Fr. 2549.00

1.2 für die Arbeit unter ausgeprägten Unannehmlichkeiten 69 70 a. Ekel Anblick: Fr. 350.00 Geruch: Fr. 350.00 Berührung / Absonderung: Fr. 350.00 b. erhöhter psychischer Stress: Fr. 350.00 c. erhöhte körperliche Belastung Kreislaufstress: Fr. 350.00 Zwangshaltung: Fr. 350.00 d. erhebliche Gefahr für Leib und Leben: Fr. 701.00

1.3 für alle mit der Arbeit im Korpsdienst bei der Rettungsdienst71 und der Berufsfeuerwehr verbundenen Berufs-Inkonvenienzen 72 73 a. anstelle von ordentlichen Pauschalzulagen gemäss Ziff. 1.1 und 1.2 Pauschalzulage Rettungsdienst74 alle Personalkategorien im Schicht- und Turnusdienst: Fr. 5352.00 Kommandoangehörige (ohne Zivilangestellte): Fr. 1752.00 Pauschalzulage Berufsfeuerwehr alle Personalkategorien im Schicht- und Turnusdienst: Fr. 5352.00 Kommandoangehörige (ohne Zivilangestellte): Fr. 1752.00

Der Basisindex entspricht jenem von Anhang 1 Personalreglement. geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2024-1484 vom 11. Dezember 2024

Kasernierungszulage Feuerwehr, anstelle von Stunden- und Fr. 7646.00 Tageszulagen gemäss Ziff. 2.1:

1.4 75

2. Individualzulagen76 2.1 Stundenzulagen 77 78 je Stunde a. für Nachtarbeit Fr. 6.43 von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr: b. für Samstagsarbeit Fr. 6.43 von 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr: c. für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie an dienstfreien Fr. 6.43 Tagen von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr:

Auf den Stundenzulagen wird ein Ferienanteil von 10,6 % bei einem Ferienanspruch von 25 Tagen, von 13,0 % bei 30 Tagen und 15,5 % bei 35 Tagen zusätzlich entrichtet.

2.2 Einsatzzulagen 79 80 für folgende bestimmte Arbeiten unter ausserordentlichen Unannehmlichkeiten: je Stunde a. … 81 b. Arbeiten in Höhe von mindestens 10 m ohne Fr. 10.51 Verwendung von Spezialgerüsten, soweit nicht mit Jahrespauschale abgegolten: c. … 82 d. Reinigen/Räumung/Siegelung von stark Fr. 10.51 verschmutzten/verwahrlosten Wohnungen: e. Öffnen und Kontrollieren von Kehrichtsäcken: Fr. 10.51 f. Exhumation: Fr. 14.02 je Einsatz g. Einsargung: Fr. 14.02

2.3 Schlüsseldienstentschädigung 83 84

geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2024-1484 vom 11. Dezember 2024 aufgehoben gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1399/2014 vom 15. Oktober 2014 82 aufgehoben gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1399/2014 vom 15. Oktober 2014

a. für Öffnen oder Schliessen, mit je einem je Einsatz Anlagenkontrollrundgang von 20.00 Uhr bis 22.30 Uhr Werktags und ganzer Fr. 44.55 Samstag bei Arbeitsweg bis zu 1 Kilometer: von 20.00 Uhr bis 22.30 Uhr Werktags und ganzer Fr. 59.37 Samstag bei Arbeitsweg weiter als 1 Kilometer: von 22.31 Uhr bis 06.00 Uhr Werktags und ganzer Fr. 57.24 Sonntag bei Arbeitsweg bis zu 1 Kilometer: von 22.31 Uhr bis 06.00 Uhr Werktags und ganzer Fr. 72.11 Sonntag bei Arbeitsweg weiter als 1 Kilometer: b. ... 85 c. ... 86 d. ... 87 e. ... 88

3. Zeitgutschriften Nachtzeitgutschrift für Nachtarbeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr: 20 Prozent Die Zeitgutschrift bemisst sich nach der geleisteten Arbeitszeit. Ist eine Zeitabgeltung nicht möglich, bemisst sie sich nach dem Stundenansatz.

4. Wegentschädigung für dezentrale Arbeitsorte 89 jährliche Wegentschädigung Kanalnetzbetrieb Neubrück Fr. 540.00 ausgenommene Wohnorte: Aaregg (3004), Bremgarten, Felsenau (3004), Herrenschwanden, Neubrück, Niederlindach, Stuckishaus, Tiefenau (3004) …90

neu gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1697/2015 vom 11. November 2015

Anhang 691 Abgeltungsansätze für den Pikettdienst 92 (Art. 46 PVO)

1. Stundensatz Pikettdienst93 94 Pikettzulage Zeitgutschrift je Stunde in Minuten Präsenzdienst

  • an Arbeitstagen Fr. 2.12 2

  • an arbeitsfreien Tagen Fr. 4.25 4

Bereitschaftsdienst

  • an Arbeitstagen Fr. 1.59 1

  • an arbeitsfreien Tagen Fr. 3.19 2

2. Abgeltung der übrigen Bereitschaftsformen95 96 Abgeltung für Sonderdienstbereitschaft

  • an Arbeitstagen, je Tag Bereitschaft: Fr. 16.46

  • an arbeitsfreien Tagen, je Tag Bereit- Fr. 49.38 schaft

Abgeltung für Winterdienstbereitschaft

  • für die Wintersaison (ab 10 vollen Bereitschaftswochen) Fr. 658.44

  • für die halbe Wintersaison (bis und mit 9 vollen Bereitschaftswochen) Fr. 329.22

  • zusätzlich für jede volle Bereitschaftswoche gemäss Einteilung Fr. 42.48 Eine volle Bereitschaftswoche umfasst die Bereitschaft an 7 Tagen pro Woche.

Der Basisindex entspricht jenem von Anhang 1 Personalreglement.

Anhang 797 Spezielle Funktionszulagen 98 (Art. 49 Abs. 4 PVO)

Zulage für die Betreuung von Lehrschwimmbecken pro Jahr Fr. 3159.00 durch hauptamtliche Hauswartinnen und Hauswarte: 99

Zulage für Spezialistinnen und Spezialisten Medizin pro Jahr Fr. 319.00 Rettungsdienst100:101

Tauchzulage Rettungsdienst102: pro Jahr Fr. 319.00

Zulage für Angehörige TME (taktisch medizinisches Element) Rettungsdienst103: pro Jahr Fr. 319.00

Zulage für Angehörige TFE (taktisches Feuerwehrelement) Berufsfeuerwehr: pro Jahr Fr. 319.00

Zulage für Rettungsspezialistinnen und Rettungsspezialisten Helikopter Berufsfeuerwehr: pro Jahr Fr. 319.00

Zulage für das Führen von Spezialfahrzeugen (Hakenfahrzeuge, Ökomobil): pro Tag Fr. 10.62

Zulage für das Führen von Reinigungsfahrzeugen, pro Stunde Fr. 1.17 sofern nicht mit der Stelleneinreihung abgegolten:

Zulage für die (chemisch-biologische) Unkraut- und pro Stunde Fr. 1.12 Neophytenbekämpfung sowie für das Sprühen von Pflanzenschutzmitteln:

Der Basisindex entspricht jenem von Anhang 1 Personalreglement. 99 neu gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2019-407 vom 27. März 2019 neu gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1839/2016 vom 14. Dezember 2016

Anhang 8 Prämienplan für Verbesserungsvorschläge (Art. 59 PVO)

1. Vorschläge mit errechenbarem Nutzen Prämie = bis 20 Prozent der jährlichen Nettoeinsparung

Minimalprämi e = Fr. 100.00

Bemessungskrite - Neuheit und Güte des Vorschlages rien: - zeitlichen Wirkung des Vorschlages - Tätigkeit der Vorschlagenden

2. Vorschläge ohne errechenbaren Nutzen wertvoller Vorschlag Fr. 250.00 besonders wertvoller Vorschlag Fr. 500.00 herausragender Vorschlag Fr. 1000.00

3. Anerkennungsprämien

Prämie = Fr. 100.00 bis Fr. 500.00

Anhang 9104 Kostenersatz

I Allgemeiner Kostenersatz (Art. 61–66)

1. Fahrkostenersatz (Art. 62–66)

1.1 Fahrkostenersatz für den dienstlichen Einsatz von Privatfahrzeugen 105 (Art. 62 PVO)

  • Kilometerentschädigung Personenwagen Fr. 0.70

  • Kilometerentschädigung Motorrad Fr. 0.35

1.2 … 106

1.3107 Wegkostenersatz für Piketteinsätze (Art. 44 Abs. 4 PVO)

- Wegkostenersatz bei Piketteinsätzen gemäss Artikel 44 PVO je anspruchsberechtigte Fahrt: Fr. 5.25

2. Kostenersatz für auswärtige Verpflegung (Art. 67 PVO)108 Kostenersatz für

  • Frühstück, mit Beleg bis: Fr. 9.00

  • Frühstück, ohne Beleg pauschal: Fr. 5.00

  • Hauptmahlzeit (extern), mit Beleg bis: Fr. 28.00

  • Hauptmahlzeit (extern), ohne Beleg pauschal Fr. 15.00

  • Hauptmahlzeit (bei betriebseigener Verpflegungsmöglichkeit in Cafeteria, Kantine, Personalrestaurant), pauschal Fr. 15.00

3. Kostenersatz für auswärtige Übernachtung (Art. 68 PVO) Kostenersatz nach Aufwand bis zu Fr. 150.00 pro Übernachtung mit Frühstück

II Spezieller Kostenersatz

1. Pauschaler Fahrkostenersatz (Art. 61 PVO)109 … 110

Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie111 Kommandant/in Berufsfeuerwehr Fr. 5000.00 112

aufgehoben gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1697/2015 vom 11. November 2015 107 neu gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1590/2012 vom 31. Oktober 2012 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1579/2005 vom 7. Dezember 2005

… 113 Direktion für Finanzen, Personal und Informatik Verwalter/in Rebgut Neuenstadt Fr. 2500.00

2. Pauschaler Auslagenersatz (Art. 61 PVO)114 Präsidialdirektion Repräsentationsentschädigung Stadtschreiber/in Fr. 3000.00 … 115

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik116 monatlich Entschädigung für die Betreuung der Informatiksysteme ausserhalb der Arbeitszeit (mindestens 4 Einsätze pro Monat)

  • Entschädigung Arbeitszeit Fr. 120.00 (als Lohnbestandteil):

  • Entschädigung Infrastrukturkosten (Pauschalspesen): Fr. 20.00

3. Kostenbeitrag an elektronische Geräte (Art. 69 PVO) … 117 Kostenbeitrag höchstens alle zwei Jahre an die von der Abteilungsleitung bewilligte Anschaffung von IT-Geräten für die regelmässige dienstliche Verwendung der städtischen IT- Infrastruktur 118 . Die Höhe des Kostenbeitrags richtet sich nach dem Kaufbeleg und ist begrenzt auf 119 : Fr. 400.00 Die Geräte müssen dem von Informatik Stadt Bern 120 festgelegten und unterstützten Gerätesortiment entsprechen.

113 aufgehoben gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1228/2010 vom 18. August 2010 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1697/2015 vom 11. November 2015 119 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1697/2015 vom 11. November 2015

Anhang 10121 Entgelt für besondere städtische Leistungen (Art. 70–80 PVO)

1. Entgelt für Naturalverpflegung (Art. 70 PVO)

1.1122 Tagesentgelt – Tagespauschale Fr. 21.50 – Frühstück Fr. 3.50 – Mittagessen Fr. 10.00 – Nachtessen Fr. 8.00 – Zwischenmahlzeit Fr. 1.50

1.2 Reduziertes Tagesentgelt 50 Prozent des Entgelts gemäss Ziff. 1.1: – Berufsfeuerwehr – Tagesheime und Kinderkrippen – Jugendheim – Tagesschulen

2. …123

3. Entgelt für die Benützung von Fahrzeugabstellplätzen (Art. 75, 76 PVO)

3.1 …124

3.2 Abstellplätze für Personenwagen a. Benützung fest zugeteilter Abstellplätze

  • in Einstellhallen/Garagen pro Monat Fr. 130.00

  • im Freien pro Monat Fr. 80.00

b. Benützung nicht fest zugeteilter Abstellplätze

  • in Einstellhallen/Garagen pro Monat Fr. 100.00

  • im Freien pro Monat Fr. 50.00

3.3 Abstellplätze für Motorräder a. Benützung fest zugeteilter Abstellplätze

  • in gedeckten Räumen pro Monat Fr. 30.00

  • im Freien unentgeltlich

b. Benützung nicht fest zugeteilter Abstellplätze - in gedeckten Räumen pro Monat Fr. 20.00

- im Freien unentgeltlich

3.4 Abstellplätze für Fahrräder und Motorfahrräder unentgeltliche Benützung

3.5 …125

4. Entschädigung für die Benützung von Einrichtungen (Art. 78 PVO)

  • Benützung grösserer Maschinen pro Stunde Fr. 2.00

  • Benützung von Fotokopiergeräten pro Kopie Fr. -.10

  • Benützung des Telefons (ausserhalb Festnetz Inland) Tf-Tarif

  • Benützung des Telefax Tf-Tarif + Fr. 1.00

  • Benützung v. Wagenwaschvorrichtungen pro Wagen Fr. 2.00

  • Benützung von Personenwagen pro km Fr. -.50

  • Benützung von Lieferwagen pro km Fr. 1.00

  • Benützung von Lastwagen pro km Fr. 2.00

Anhang 11 Abgabe von Schutzmitteln (Art. 82 PVO)

Abgabe von Schutzbrillen mit korrigierter Sehschärfe

1. Grundsatz Die Stadt Bern leistet an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit korrigierter Sehschärfe, die am Arbeitsplatz eine Schutzbrille tragen müssen, Kostenbeiträge für Anschaffung, Reparatur und Ersatz. Die Stadt Bern übernimmt bei Schutzbrillen gemäss Vorschriften der SUVA oder bei Schutzmaskenbrillen folgende Kosten: a. die Kosten für weisse Einsicht- oder Bifokalgläser (ohne Tönung und Entspiegelung); Gleitsichtgläser (progressive Bifokalgläser) werden nicht bezahlt; b. die Kosten für ein Brillengestell gemäss den SUVA-Ansätzen.

2. Schutzbrillen a. Geschlossene Schutzbrillen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Anspruch auf eine geschlossene Schutzbrille mit korrigierten Gläsern, wenn sie zu mehr als 50 Prozent ihrer Arbeitszeit mit Arbeiten beschäftigt sind, für die gemäss Vorschriften der SUVA geschlossene Schutzbrillen getragen werden müssen ; b. Leichte Schutzbrillen mit Seitenschutz Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Anspruch auf eine leichte Schutzbrille mit korrigierten Gläsern, wenn sie  häufig Arbeiten ausführen, bei denen gemäss Vorschriften der SUVA eine leichte Schutzbrille getragen werden muss;  zu weniger als 50 Prozent ihrer Arbeitszeit mit Arbeiten beschäftigt sind, für die gemäss Vorschriften der SUVA eine geschlossene Schutzbrille getragen werden muss. Die geschlossene Schutzbrille ist über der leichten Schutzbrille zu tragen.

3. Schutzmaskenbrillen Tragen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Atemschutzgeräte, haben sie Anspruch auf eine Spezialbrille mit korrigierten Gläsern, die unter dem Atemschutzgerät getragen werden kann.

4. Verfahren bei Erstanschaffung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Anrecht auf eine Schutzbrille mit korrigierten Gläsern oder eine Schutzmaskenbrille haben, müssen ein augenärztliches Brillenrezept beibringen. Nach bereits früher erfolgter augenärztlicher Untersuchung genügt ein durch ein Optikgeschäft ausgestellter Brillenpass. Brillenrezepte oder Brillenpass dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Die Spezialbrillen sind bei den von der Fachkommission Arbeit und Gesundheit bestimmten Augenärztinnen und -ärzten zu beziehen.

5. Verfahren bei Reparatur/Ersatz Die Stadt trägt nur die Kosten für Reparatur oder Ersatz einer Brille, wenn ein durch die zuständigen Vorgesetzten mitunterzeichneter Rapport vorliegt, der bestätigt, dass die Brille unverschuldet gebrauchsunfähig wurde. Für das weitere Verfahren ist wie bei der Erstanschaffung vorzugehen.

Anhang 12126 Beiträge an Personalveranstaltungen und Aufmerksamkeiten (Art. 85 PVO)

  • Jahresbeitrag Personalveranstaltungen je Person Fr. 150.00 127

  • Beitrag an Aufmerksamkeit bei Eintritt und Dienstjubiläum 128 Fr. 50.00

  • Beitrag an Aufmerksamkeit bei Pensionierung Fr. 150.00

  • Beitrag für Aufmerksamkeiten in besonderen Fällen Fr. 50.00

geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2017-1628 vom 6. Dezember 2017

Anhang 13 Verschiedene Sozialleistungen und -Abzüge 1. Kostenbeteiligung an der Lohnfortzahlung (Art. 90 PVO)

Kostenbeteiligung an der Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung infolge von Unfall und Krankheit 4 Promille des AHV-pflichtigen Lohns

2. Prämienanteil an der Versicherung gegen Nicht-Berufsunfälle (Art. 163 PVO) Prämienanteil Männer und Frauen 8 Promille 129 des AHV-pflichtigen Lohns 130 3. Höhe des Sterbegeldes (Art. 96 PVO)

Die Höhe des Sterbegeldes beträgt Fr. 8000.–

129 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2080/2009 vom 9. Dezember 2009

Anhang 14131 132

...

131 aufgehoben gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2022-1404 vom 21. Dezember 2022 132 geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1532/2004 vom 13. Oktober 2004

Anhang 15133 Stellen mit Einschränkungen des Streikrechts

Parlamentsdienste134

– Leitung Parlamentsdienste135, soweit es zur Aufrechterhaltung der Funktionen gemäss Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe a und d des Geschäftsreglements des Stadtrats von Bern notwendig ist. – Ratsweibel/in, soweit die Anwesenheit für Versände und an SR-Sitzungen erforderlich ist.

Stadtkanzlei

– Stadtschreiber/in, soweit es zur Aufrechterhaltung der Funktionen gemäss

Artikel 122 Absatz 1 Buchstabe a und d GO notwendig ist. – Vizestadtschreiber/in, soweit es zur Aufrechterhaltung der Funktionen gemäss

Artikel 122 Absatz 1 Buchstabe a und d GO notwendig ist. – Mitarbeitende, soweit sie zur Sicherstellung von Abstimmungen und Wahlen gemäss Artikel 122 Absatz 1 Buchstabe a GO und für die Durchführung von

eidgenössischen und kantonalen Wahlen benötigt werden. – … 136 Allgemein Generalsekretär/in Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie 137 Mitarbeitende folgender Dienststellen: – Berufsfeuerwehr – Zivilschutz – Sanitätspolizei – … 138 – Polizeiinspektorat (Mitarbeitende der Gewerbepolizei, der Fremdenpolizei und des Bestattungsamts) soweit sie für die Bewältigung der minimalen Grundversorgung und bei ausserordentlichen Lagen benötigt werden. – 6 Tierpfleger/innen des Tierparks Dählhölzli, die für die Minimalbetreuung der Tiere benötigt werden.

Direktion für Bildung, Soziales und Sport 139 Mitarbeitende folgender Dienststellen: – …140 – Stationäre Jugendeinrichtungen (Heime, Wohngruppen), die für die Minimalbetreuung von anvertrauten Personen benötigt werden; – Leitung Gesundheitsdienst, soweit sie während der Schulzeit für die Anordnung aufgehoben gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 0136/2011 vom 2. Februar 2011 aufgehoben gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1031/2007 vom 27. Juni 2007 epidemiologischer Massnahmen benötigt wird.

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün 141 – 5 Mitarbeitende, die für den zwingenden Betrieb und Unterhalt des Kanalnetzes benötigt werden (Leiter/in Unterhalt KNB, Stv Leiter/in Unterhalt KNB, Spezialist/in Leitsystem HSK, Spezialist/in elektrisch und SPS Pumpwerk, Kanalarbeiter/in Pumpwerk). – 1/3 der Mitarbeitenden der Abfallentsorgung ab 14. Streiktag zur Gewährleistung eines minimalen Entsorgungsbetriebs. – 3 Mitarbeitende je Friedhof, die für die Durchführung von Bestattungen benötigt werden.

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik Mitarbeitende von Informatik Stadt Bern142, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs der minimal notwendigen Funktionen (Kommunikationsnetz, Zugriff Einwohnerdatenbank, elektronische Post) benötigt werden.