742.304
Tarif über die Netznutzung Professional
Der Verwaltungsrat von Energie Wasser Bern (ewb), gestützt auf Artikel 34 des Reglements Energie Wasser Bern vom 15. März 20011, beschliesst:
Art. 1 Anwendung
Professional2 gilt pro Messeinrichtung für die Verrechnung der Netznutzung für Kundinnen und Kunden mit einem 10-kV-Netzanschluss3.
Art. 2 Netznutzungsentgelt
Das Netznutzungsentgelt setzt sich zusammen aus einem monatlichen Leistungstarif (Fr./kW) für die in Anspruch genommene Leistung (kW) und einem verbrauchsabhängigen Arbeitstarif (Rp./kWh) für den bezogenen Strom in Kilowattstunden (kWh), den Systemdienstleistungen Swissgrid (Rp./kWh), den Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen (Rp./kWh) sowie der Bundesabgabe (Rp./kWh). Beim Arbeitstarif wird unterschieden zwischen der Messung in Mittelspannung (10-kV) und Niederspannung (0,4-kV4).
Art. 3 Leistungstarif
Als beanspruchte Leistung wird der monatlich registrierte Höchstwert der Lastprofilmessung (15-minütiges Leistungsmaximum) im Normaltarif eingesetzt, mindestens aber 50 kW.
Der monatliche Leistungstarif von Professional beträgt:
8.00 Fr./kW
Art. 4 Arbeitstarif
Der Arbeitstarif von Professional beträgt bei einer 10-kV-Messung:
im Normaltarif 1.00 Rp./kWh im Spartarif 0.80 Rp./kWh
Der Arbeitstarif von Professional beträgt bei einer 0,4-kV-Messung:
im Normaltarif 1.10 Rp./kWh im Spartarif 0.90 Rp./kWh
ewb-Reglement (ewr); SSSB 741.1
Professional: Netznutzungskategorie für Kundinnen und Kunden mit einem grossen Energiekonsum nach Leistungs- und Doppeltarif-Verrechnung
10-kV: Mittelspannung 10 Kilovolt
0,4-kV: Niederspannung 0,4 Kilovolt
Art. 5 Systemdienstleistungen Swissgrid
Als Systemdienstleistungen (SDL)5 werden alle Hilfsdienste bezeichnet, die für einen sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Betrieb des Schweizer Hochspannungsnetzes notwendig sind. Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid AG erbringt die SDL im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten.
Der Zuschlag für die Systemdienstleistungen Swissgrid beträgt bei Professional: im Normal- und Spartarif 0.24 Rp./kWh
Art. 6 Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen
Die Abgaben und Leistungen inklusive der Gebühr für die Sondernutzungskonzession an die Stadt Bern betragen bei Professional: im Normal- und Spartarif 1.40 Rp./kWh
Art. 7 Bundesabgabe
Als Bundesabgabe gilt der Netzzuschlag nach Artikel 35 ff. des Energiegesetzes vom 30. September 20166.
Die Höhe der Bundesabgabe wird durch den Bundesrat festgelegt.
Art. 8 Blindenergie
Der Blindenergiebezug, gemessen in Blindkilowattstunden (kVarh), darf in den Tagesstunden die Hälfte des bezogenen Stroms nicht übersteigen. Ist der Bezug grösser, wird er als Blindenergieüberbezug verrechnet: 4.00 Rp./kVarh
Art. 9 Tarifzeiten
Der Normaltarif gilt in den Tagesstunden von 06.00 bis 22.00 Uhr.
Der Spartarif gilt in den Nachtstunden von 22.00 bis 06.00 Uhr.
Art. 10 Ergänzende Bestimmungen
Im Weiteren gelten die Bestimmungen der Elektrizitätsverordnung vom 6. Juli 20177 von ewb.
Art. 11 Mehrwertsteuer
Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (MWST). Diese ist zusätzlich geschuldet und wird zum jeweils gültigen Satz verrechnet.
Art. 12 Inkrafttreten
Dieser Tarif tritt auf den 1. Januar 2019 in Kraft.
Die SDL gelten als Betriebskosten im Sinne von Art. 15 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 23. März 2007 über die Stromversorgung (Stromversorgungsgesetz; StromVG; SR 734.7)
EnG; SR 730.0
EV; www.ewb.ch/elektrizitaetsverordnung Bern, 3. Juli 2018 NAMENS DES VERWALTUNGSRATS Der Präsident: Franz Stampfli Der Vizepräsident: Michel Kunz Genehmigung Vom Gemeinderat genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 2018-1022 vom 15. August 2018. Der folgende Tarif wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses neuen Tarifs aufgehoben: Tarif vom 6. Juli 2017 über die Netznutzung Professional.
Änderungen Datum Erlass / Beschluss Geänderte Artikel Inkrafttreten / Änderung Stand ab 3. Juli 2018 Ersterlass 1. Januar 2019 4