433.121.2

Direktionsverordnung über den Lehrplan 17 für den gymnasialen Bildungsgang

vom 25.08.2016 (Stand 01.08.2019)

Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 12 Absatz 2 des Mittelschulgesetzes vom 27. März 2007 (MiSG)1 und auf Artikel 6 der Mittelschulverordnung vom 7. November 2007 (MiSV)2,

beschliesst:

Art. 1 Geltungsbereich

Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan 17 für den gymnasialen Bildungsgang regelt den vierjährigen gymnasialen Bildungsgang für den deutschsprachigen Teil des Kantons Bern an den kantonalen Gymnasien, an der Berner Maturitätsschule für Erwachsene sowie an den privaten Gymnasien mit kantonal anerkannter Maturität.

Für die kantonalen Gymnasien sind alle Lehrplanvorgaben verbindlich.

Für die privaten Gymnasien mit kantonal anerkanntem Maturitätsabschluss ist die Gesamtheit der im allgemeinen Teil und in den Fachlehrplänen festgehaltenen Lehrplanziele verbindlich. Bei der Aufteilung der Ziele auf die Ausbildungsjahre sind die privaten Gymnasien hingegen frei.

Art. 2 Inkrafttreten

Der Lehrplan 17 für den gymnasialen Bildungsgang tritt wie folgt in Kraft:

  1. für das erste gymnasiale Ausbildungsjahr: 1. August 2017,

  2. für das zweite gymnasiale Ausbildungsjahr: 1. August 2018,

  3. für das dritte gymnasiale Ausbildungsjahr: 1. August 2019,

  4. für das vierte gymnasiale Ausbildungsjahr: 1. August 2020.

Art. 3 Übergangsbestimmung

Schülerinnen und Schüler, die sich auf Schuljahresbeginn 2017/2018 bereits im gymnasialen Bildungsgang befinden, können diesen nach bisherigem Recht abschliessen.

Art. 4 Aufhebung

Der Lehrplan gymnasialer Bildungsgang 9. bis 12. Schuljahr vom 29. Juli 2005 wird wie folgt aufgehoben:

  1. für das 9. Schuljahr: 31. Juli 2017,

  2. für das 10. Schuljahr: 31. Juli 2018,

  3. für das 11. Schuljahr: 31. Juli 2019,

  4. für das 12. Schuljahr: 31. Juli 2020.

A1 Anhang 1 Lehrplan 17 für den gymnasialen Bildungsgang

Art. A1-2 Änderung vom 26. Juni 2019

Die Änderung vom 26. Juni 2019 des Anhangs 1 Lehrplan 17 für den gymnasialen Bildungsgang wird nur in Form eines Verweises veröffentlicht. Sie ist auf Internet verfügbar unter: www.erz.be.ch.

Die Vorgaben zum Fach Informatik sind wie folgt anwendbar:

  1. für das erste gymnasiale Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2019,

  2. für das zweite gymnasiale Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2020.

Die Vorgaben zu den basalen fachlichen Studierkompetenzen sind wie folgt anwendbar:

  1. für das erste gymnasiale Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2019,

  2. für das zweite gymnasiale Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2020,

  3. für das dritte gymnasiale Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2021,

  4. für das vierte gymnasiale Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2022.

Bern, 25. August 2016

Der Erziehungsdirektor: Pulver

16-058