433.121.41

Direktionsverordnung über den Lehrplan 2021 für die Fachmittelschulbildungsgänge

vom 21.06.2021 (Stand 01.08.2024)

Die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 25 des Mittelschulgesetzes vom 27. März 2007 (MiSG)1 und Artikel 20 der Mittelschulverordnung vom 7. November 2007 (MiSV)2,

beschliesst:

Art. 1 Geltungsbereich

Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan 2021 für die Fachmittelschulbildungsgänge regelt die Fachmittelschulbildungsgänge für den deutschsprachigen Kantonsteil an den kantonalen Fachmittelschulen und an den privaten Fachmittelschulen mit anerkannten Abschlüssen.

Art. 2 Inkrafttreten

Diese Direktionsverordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft, unter Vorbehalt von Absatz 2.

Der Lehrplan Fachmittelschule 2021 ist wie folgt anwendbar:

  1. für das erste Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2021,

  2. für das zweite Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2022,

  3. für das dritte Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2023.

A1 Anhang 1 Lehrplan 2021 für die Fachmittelschulbildungsgänge

Art. A1-1 Erstfassung

Dieser Erlass wird in Anwendung von Artikel 5 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 (PuG)3 in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung nur in der Form eines Verweises veröffentlicht.

Er ist auf Internet verfügbar unter: www.bkd.be.ch → Mittelschulen → Fachmittelschulen → Lehrplan Fachmittelschulen

Art. A1-2 Änderung vom 9. Mai 2023

Die Änderung vom 9. Mai 2023 des Anhangs 1 Lehrplan 2021 für die Fachmittelschulbildungsgänge wird in Anwendung von Artikel 5 PuG in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung nur in der Form eines Verweises veröffentlicht.

Sie ist auf Internet verfügbar unter: http://www.bkd.be.ch → Themen → Bildung → Mittelschulen → Fachmittelschule und Fachmaturität → Lehrplan FMS

Bern, 21. Juni 2021

Die Bildungs- und Kulturdirektorin: Häsler

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