433.121.41
Direktionsverordnung über den Lehrplan 2021 für die Fachmittelschulbildungsgänge
vom 21.06.2021 (Stand 01.08.2024)
Die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern,
gestützt auf Artikel 25 des Mittelschulgesetzes vom 27. März 2007 (MiSG)1 und Artikel 20 der Mittelschulverordnung vom 7. November 2007 (MiSV)2,
beschliesst:
Art. 1 Geltungsbereich
Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan 2021 für die Fachmittelschulbildungsgänge regelt die Fachmittelschulbildungsgänge für den deutschsprachigen Kantonsteil an den kantonalen Fachmittelschulen und an den privaten Fachmittelschulen mit anerkannten Abschlüssen.
Art. 2 Inkrafttreten
Diese Direktionsverordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft, unter Vorbehalt von Absatz 2.
Der Lehrplan Fachmittelschule 2021 ist wie folgt anwendbar:
für das erste Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2021,
für das zweite Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2022,
für das dritte Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2023.
A1 Anhang 1 Lehrplan 2021 für die Fachmittelschulbildungsgänge
Art. A1-1 Erstfassung
Dieser Erlass wird in Anwendung von Artikel 5 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 (PuG)3 in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung nur in der Form eines Verweises veröffentlicht.
Er ist auf Internet verfügbar unter: www.bkd.be.ch → Mittelschulen → Fachmittelschulen → Lehrplan Fachmittelschulen
Art. A1-2 Änderung vom 9. Mai 2023
Die Änderung vom 9. Mai 2023 des Anhangs 1 Lehrplan 2021 für die Fachmittelschulbildungsgänge wird in Anwendung von Artikel 5 PuG in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung nur in der Form eines Verweises veröffentlicht.
Sie ist auf Internet verfügbar unter: http://www.bkd.be.ch → Themen → Bildung → Mittelschulen → Fachmittelschule und Fachmaturität → Lehrplan FMS
Bern, 21. Juni 2021
Die Bildungs- und Kulturdirektorin: Häsler
21-052