439.15

Regierungsratsbeschluss über die Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern, Jura und Neuenburg über die Beiträge an die Unterrichtskosten

vom 01.07.2015 (Stand 01.11.2020)

Der Regierungsrat des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 66 des Mittelschulgesetzes (MiSG) 1 vom 27. März 2007 und auf Artikel 54 des Gesetzes vom 14. Juni 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG) 2,

auf Antrag der Erziehungsdirektion,

beschliesst:

Art. 1

Der Regierungsrat genehmigt die unter der BSG-Nummer 439.15-1 wiedergegebene Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern, Jura und Neuenburg über die Beiträge an die Unterrichtskosten (BEJUNE-Vereinbarung).

Art. 2

Die Bildungs- und Kulturdirektion bewilligt die entsprechenden Ausgaben.

Art. 3

Der Anhang zur BEJUNE-Vereinbarung wird nur in Form eines Verweises veröffentlicht. Er kann bei folgender Stelle bezogen werden: Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern Generalsekretariat Sulgeneckstrasse 70 3005 Bern

Art. 4

Der Regierungsratsbeschluss vom 6. Mai 2009 über die Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern, Jura und Neuenburg über die Beiträge an die Unterrichtskosten (BEJUNE-Vereinbarung) ist aus der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung (BSG 439.15) zu entfernen.

Art. 5

Dieser Beschluss tritt am 1. August 2015 in Kraft. Er ist in Anwendung von Artikel 7 und 8 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 3 amtlich zu veröffentlichen (ausserordentliche Veröffentlichung).

Bern, 1. Juli 2015

Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Käser Der Staatsschreiber: Auer

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