439.18
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Bern zur interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (Diplomanerkennungsvereinbarung)
vom 31.01.2007 (Stand 20.05.2015)
Der Grosse Rat des Kantons Bern,
gestützt auf Artikel 74 Absatz 1 der Kantonsverfassung 1,
auf Antrag des Regierungsrates,
beschliesst:
Art. 1
Der Kanton Bern ist Unterzeichnerkanton der bereinigten Fassung der unter der BSG-Nummer 439.18-1 veröffentlichten interkantonalen Vereinbarung vom 18. Februar 1993 über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Die Änderungen vom 19. Mai und 16. Juni 2005 der Vereinbarung werden genehmigt.
Art. 2
Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen in Fragen des Verfahrens oder der Organisation handelt.
Art. 3
Der Grossratsbeschluss vom 17. März 1994 über den Beitritt des Kantons Bern zur interkantonalen Vereinbarung vom 18. Februar 1993 über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen wird aufgehoben.
Art. 4
Dieser Beschluss tritt rückwirkend am 1. Januar 2007 in Kraft.
Art. 5
Er unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.
Bern, 31. Januar 2007
Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Lüthi Der Vizestaatsschreiber: Krähenbühl
07-71