439.26
Regierungsratsbeschluss betreffend die Genehmigung der Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im universitären Hochschulbereich (Zusammenarbeitsvereinbarung)
vom 01.11.2000 (Stand 01.01.2001)
Der Regierungsrat des Kantons Bern,
gestützt auf Artikel 13 des Interkantonalen Konkordats vom 9. Dezember 1999 über universitäre Koordination; Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a und b sowie Artikel 7 des Gesetzes vom 5. September 1996 über die Universität,
auf Antrag der Erziehungsdirektion,
beschliesst:
Art. 1
Die Vereinbaurng über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im universitären Hochschulbereich (Zusammenarbeitsvereinbarung) wird genehmigt.
Art. 2
Der Erziehungsdirektor, Herr Regierungsrat Mario Annoni, wird ermächtigt, die Vereinbarung im Namen des Regierungsrates des Kantons Bern zu unterzeichnen.
Art. 3
Die Zusammenarbeitsvereinbarung ist in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen.
Bern, 1. November 2000
Im Namen des Regierungsrates Die Präsidentin: Andres Der Staatsschreiber: Nuspliger
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