439.61

Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Westschweizer Schulvereinbarung

vom 08.09.2008 (Stand 01.08.2009)

Der Grosse Rat des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung1,

auf Antrag des Regierungsrates,

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 439.61-1 veröffentlichten Westschweizer Schulvereinbarung vom 21. Juni 2007 bei.

Art. 2

Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Westschweizer Schulvereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens und der Organisation handelt.

Art. 3

Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Westschweizer Schulvereinbarung gemäss Artikel 31 zu kündigen.

Art. 4

Dieser Beschluss tritt am 1. August 2009 in Kraft.

Art. 5

Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.

Bern, 8. September 2009

Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Loosli-Amstutz Der Staatsschreiber: Nuspliger

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