559.17
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz (VPTI)
vom 08.09.2020 (Stand 01.04.2021)
Der Grosse Rat des Kantons Bern,
gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung (KV)1,
auf Antrag des Regierungsrates,
beschliesst:
Art. 1 Beitritt
Der Kanton Bern tritt der unter der BAG-Nummer 21-037 veröffentlichten Vereinbarung vom 14. November 2019 zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz (VPTI)2 bei.
Art. 2 Geringfügige Änderungen
Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.
Art. 3 Austritt
Der Regierungsrat wird ermächtigt, aus der Vereinbarung gemäss Artikel 31 Absatz 1 auszutreten oder einer Auflösung der Vereinbarung gemäss Artikel 32 Absatz 1 zuzustimmen.
Art. 4 Inkrafttreten
Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.
Art. 5 Fakultative Volksabstimmung
Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.
Bern, 8. September 2020
Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Costa Der Generalsekretär: Trees
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates vom 17. Februar 2021 Der Regierungsrat stellt fest, dass vom Referendumsrecht zum Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz (VPTI) innerhalb der festgesetzten Frist kein Gebrauch gemacht worden ist. Der Grossratsbeschluss ist in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen. Für getreuen Protokollauszug Der Staatsschreiber: Auer RRB Nr. 506 vom 28. April 2021: Rückwirkende Inkraftsetzung auf den 1. April 2021
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