2021.BVD.8955
Biel/Bienne, Spitalstrasse 20, Kantonspolizei, Erweiterung Festhaltezone, Verpflichtungskredit für die Ausführung
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 71/2023 Datum RR-Sitzung: 25. Januar 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2021.BVD.8955 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Biel/Bienne, Spitalstrasse 20, Kantonspolizei, Erweiterung Festhaltezone, Verpflichtungskredit für die Ausführung
Erwägungen
1. Gegenstand
Für Festhaltungen von Personen im Raum Biel stehen der Kantonspolizei seit 1987 an der Spitalstrasse 20 vier Festhalteräume zur Verfügung. Bedingt durch die stetige Zunahme von Festhaltungen benötigt die Kantonspolizei drei zusätzliche Festhalteräume. Eine Erweiterung am heutigen Standort ist in den bestehenden Flächen umsetzbar.
Mit dem beantragten Kredit von CHF 900 000 (Gesamtkosten von CHF 980 000 abzüglich bereits bewilligte Projektierungskosten von CHF 80 000) sollen die notwendigen baulichen Massnahmen finanziert werden.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Polizeigesetz vom 10.02.2019, Stand 01.04.2021 (PolG; BSG 551.1), Art. 1 und 6 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Sicherheitsdirektion (OrV SID; BSG 152.221.141), Art. 8 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art.14 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.
3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikationen der Ausgabe
Preisstand April 2022, Baupreisindex Espace Mittelland, 137.4 Punkte
Gesamtkosten CHF 980 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme CHF 980 000 gemäss Art. 34 FHaV ./. am 10. Februar 2022 bewilligte Projektierungskosten – CHF 80 000 Zu bewilligender Kredit CHF 900 000
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).
In den Gesamtkosten sind Reserven in der Höhe von rund CHF 66 400 enthalten.
4. Kredit / Konto / Produktegruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Immobilienmanagement
Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FLG, der im Voranschlag der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt ist. Die Zahlungen erfolgen über folgendes Konto:
Konto Bezeichnung Jahr 504100000 Umbau Liegenschaften (VV) 2022 CHF 80 000 2023 CHF 900 000 Total CHF 980 000
5. Angaben zu den werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen, zur Nutzungsdauer und zu den Abschreibungen
Die Angaben befinden sich in der Beilage «Ergänzende Angaben zu Ausgabenbewilligung»
6. Begründung
6.1 Ausgangslage und Bedarf
An der Spitalstrasse 20 in Biel befindet sich heute ein Hauptstützpunkt der Kantonspolizei im Raum Biel. Der Standort soll im Zusammenhang mit der Justizvollzugsstrategie und der Standortplanung der Kantonspolizei langfristig ausgebaut werden. Es ist geplant, ab dem Jahr 2032 bis 2035 eine Gesamtsanierung des Gebäudes durchzuführen. Der Regierungsrat hatte an seiner Sitzung vom 11. November 2020 basierend auf einer Second Opinion der BVD für die Aufnahme der Sanierungskosten in die Investitionsplanung ausgesprochen. Die langfristige Arealentwicklung der Spitalstrasse wird durch die beantragte Erweiterung der Festhaltezone nicht tangiert.
Die Kantonspolizei Bern verfügt an der Spitalstrasse 20 über vier Festhalteräume. Diese liegen im Erdgeschoss des Annexbaus und stammen aus dem Jahr 1987. Die Anzahl von Festhaltungen hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Dies ist auch auf die Schaffung der Einheitspolizei im Jahr 2009 zurückzuführen. Zuvor wurden die in polizeilichen Gewahrsam genommenen Personen auch in den Festhalteräumen der damaligen Stadtpolizei untergebracht. Zudem hat sich Biel zu einem Hotspot in Sachen Kriminalität entwickelt. Im Jahr 2020 protokollierte die Kantonspolizei in Biel 1 635 Festhaltungen, 2021 waren es 1 537 und 2022 1 616. Um diese Festhaltungen bewältigen zu können, reichen die vorhandenen Festhalteräume nicht aus. Dies umso mehr, als auch die rechtlichen Grundlagen beispielsweise betreffend die Geschlechtertrennung oder Minderjährige/Volljährige geändert haben. Die Kantonspolizei ist deshalb dringend auf drei zusätzliche Festhalteräume angewiesen, damit sie ihre Aufgaben erfüllen und die Sicherheit der Mitarbeiter sowie der festgehaltenen Personen gewährleisten kann. In den bestehenden Räumlichkeiten sind genügend Flächen vorhanden, die umgenutzt werden können, um drei Festhalteräume einzubauen.
Aus betrieblicher Sicht ist die Erweiterung am heutigen Standort ideal. Die Zuführung der festgehaltenen Personen erfolgt über einen bestehenden Seiteneingang vom polizeieigenen Parkplatz oder über eine kurze unterirdische Verbindung von der Einstellhalle. Ergänzende Räume wie der Erkennungsdienst und Befragungsräume liegen unmittelbar angrenzend und sind vom Eingangsbereich (für Anwälte u.a.) einfach erreichbar.
6.2 Projektbeschrieb
Im Erdgeschoss in unmittelbarer Nähe der bereits bestehenden Festhalteräume und der Erkennungsdienstlichen Behandlung (ED-Behandlung) ist geplant, bestehende Räume in drei Festhalteräume umzubauen. Dazu gehört ebenfalls die entsprechend notwendige Infrastruktur zu den Festhalteräum en wie ein Personenkontroll- und zwei Befragungsräume, die gemäss Strafprozessordnung zwingend notwendig sind, sowie Toilettenräume für die Klienten.
Abbildung: geplanter Festhalteraum
Die Erfahrung aus früheren Sanierungsarbeiten an der Spitalstrasse 20 in Biel/Bienne hat gezeigt, dass ein solcher Umbau unter laufendem Betrieb der Kantonspolizei problemlos realisiert werden kann.
6.3 Alternativen und Folgen eines Verzichts
Es gibt keine Alternativen zum geplanten Projekt. Die Anzahl der Festhaltungen kann mit der bestehenden Infrastruktur von drei Festhalteräumen nicht mehr erfüllt werden. Die Sicherheit von Mitarbeitenden und festgehaltenen Personen kann nicht gewährleistet werden.
7. Termine
Start Projektierung Q3 2022 Baustart Q2 2023 Abschluss Bauarbeiten Q4 2023
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion
Beilagen ‒ Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung ‒ Kostenvoranschlag