2021.STA.643
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura. Anträge des Regierungsrates und der Kommission für die 1. Lesung
Rubrum
Anträge des Regierungsrates und der Kommission RRB Nr. 144 2023_11_STA_GRB betreffend den Beitritt zum Konkordat zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura
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Antrag Kommission I Antrag Regierungsrat II Antrag Regierungsrat I Mehrheit Minderheit
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura
Der Grosse Rat des Kantons Bern,
gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe b der Kantonsverfassung1),
auf Antrag des Regierungsrates,
Dispositiv
beschliesst:
I.
Art. 1 Beitritt
1) BSG 101.1
Antrag Kommission I Antrag Regierungsrat II Antrag Regierungsrat I Mehrheit Minderheit Der Kanton Bern tritt dem unter der BAG-Nummer ■■■ veröffentlichten Konkordat vom 15. November 2023 zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura (Moutier-Konkordat) bei.
Art. 2 Aufhebung
Dieser Beschluss und das Konkordat treten gleichzeitig mit dem Gesetz vom 26. Januar 2016 betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG)1) ausser Kraft und werden aus der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung entfernt.
Art. 3 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt mit seiner Annahme durch das Volk in Kraft.
Art. 4 Obligatorische Volksabstimmung
Dieser Beschluss unterliegt der obligatorischen Volksabstimmung.
II.
Keine Änderung anderer Erlasse.
III.
Keine Aufhebungen.
1) BSG 105.233
Antrag Kommission I Antrag Regierungsrat II Antrag Regierungsrat I Mehrheit Minderheit
IV.
Dieser Beschluss tritt mit seiner Annahme durch das Volk in Kraft.
Bern, 15. November 2023 Bern, 12. Februar 2024 Bern, 21. Februar 2024
Im Namen des Regierungsrates Im Namen der Kommission Im Namen des Regierungs- Der Präsident: Müller Der Präsident: Grupp rates Der Staatsschreiber: Auer Der Präsident: Müller Der Staatsschreiber: Auer ID 3012