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2021.STA.643

Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura. Anträge des Regierungsrates und der Kommission für die 1. Lesung

Rubrum

Anträge des Regierungsrates und der Kommission RRB Nr. 144 2023_11_STA_GRB betreffend den Beitritt zum Konkordat zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura

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Antrag Kommission I Antrag Regierungsrat II Antrag Regierungsrat I Mehrheit Minderheit

Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura

Der Grosse Rat des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe b der Kantonsverfassung1),

auf Antrag des Regierungsrates,

Dispositiv

beschliesst:

I.

Art. 1 Beitritt

1) BSG 101.1

Antrag Kommission I Antrag Regierungsrat II Antrag Regierungsrat I Mehrheit Minderheit Der Kanton Bern tritt dem unter der BAG-Nummer ■■■ veröffentlichten Konkordat vom 15. November 2023 zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura (Moutier-Konkordat) bei.

Art. 2 Aufhebung

Dieser Beschluss und das Konkordat treten gleichzeitig mit dem Gesetz vom 26. Januar 2016 betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG)1) ausser Kraft und werden aus der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung entfernt.

Art. 3 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt mit seiner Annahme durch das Volk in Kraft.

Art. 4 Obligatorische Volksabstimmung

Dieser Beschluss unterliegt der obligatorischen Volksabstimmung.

II.

Keine Änderung anderer Erlasse.

III.

Keine Aufhebungen.

1) BSG 105.233

Antrag Kommission I Antrag Regierungsrat II Antrag Regierungsrat I Mehrheit Minderheit

IV.

Dieser Beschluss tritt mit seiner Annahme durch das Volk in Kraft.

Bern, 15. November 2023 Bern, 12. Februar 2024 Bern, 21. Februar 2024

Im Namen des Regierungsrates Im Namen der Kommission Im Namen des Regierungs- Der Präsident: Müller Der Präsident: Grupp rates Der Staatsschreiber: Auer Der Präsident: Müller Der Staatsschreiber: Auer ID 3012