2021.WEU.2096
Starthilfebeitrag zur Ansiedlung einer Abteilung der CSEM AG in Bern für industrienahe Forschung und Zusammenarbeit. Objektkredit 2023
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1428/2023 Datum RR-Sitzung: 20. Dezember 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Geschäftsnummer: 2021.WEU.2096 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Starthilfebeitrag zur Ansiedlung einer Abteilung der CSEM AG in Bern für industrienahe Forschung und Zusammenarbeit; Objektkredit 2023
Erwägungen
1. Gegenstand
Für die Vorbereitungsarbeiten zur Ansiedlung einer Abteilung der CSEM AG in Bern hat die Standortförderung Kanton Bern auf Grundlage des Wirtschaftsförderungsgesetzes (WFG) im Jahr 2021 einen Starthilfebeitrag (Art. 6 WFG) von 500 000 Franken ausbezahlt. Für das Jahr 2022 (Rechnungsjahr der CSEM AG) wurde nochmals ein Starthilfebeitrag von 500 000 Franken in Aussicht gestellt. Für die Auszahlung dieses Beitrags wurde jedoch der Grundsatzentscheid des Grossen Rates über die finanzielle Unterstützung des Kantons Bern für die Abteilung der CSEM AG in Bern vom 13. Juni 2023 (2021.WEU.2096) abgewartet. Nach Zustimmung des Grossen Rates und nach Ablauf der Referendumsfrist soll der noch offene Betrag von 500 000 Franken nun ausbezahlt werden. Aufgrund der Zusammenrechnungspflicht mit dem Betrag von 2021 fällt der Entscheid in den Kompetenzbereich des Regierungsrates. Dieses Vorgehen wurde in den Unterlagen zum Grossratsgeschäft (2021.WEU.2096) transparent ausgewiesen und vom Grossen Rat zur Kenntnis genommen.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Staatsbeitragsgesetz vom 16. September 1992 (StBG, BSG 641.1) ‒ Wirtschaftsförderungsgesetz vom 12. März 1997 (WFG, BSG 901.1): Art. 4 Abs. 2 und Art. 6 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0): Art. 27, Art. 29 und Art. 30 Abs. 1, Art. 33 ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1): Art. 27
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Es handelt sich um eine einmalige und neue Ausgabe (Art. 27 und Art. 30 Abs. 1 FHG). Aufgrund der Zusammenrechnungspflicht mit dem Beitrag von 2021 (gemäss Artikel 29 FHG) fällt die Auszahlung in den Kompetenzbereich des Regierungsrates.
Starthilfebeiträge auf Basis WFG zur Ansiedlung einer Abteilung der CSEM AG in Bern:
Bereits ausbezahlter Beitrag für 2021 (Kompetenz WEU) CHF 0,5 Mio. Beitrag für 2022 (Auszahlung 2023) CHF 0,5 Mio.
Total Starthilfebeiträge an die CSEM AG CHF 1,0 Mio. Vom Regierungsrat zu bewilligender Kredit CHF 0,5 Mio.
pro memoria Bereits vom Grossen Rat beschlossene Beiträge auf Basis FHG für den Auf- und Ausbau der Abteilung der CSEM AG in Bern in den Jahren 2023–2025:
Beiträge an CSEM AG CHF 9,0 Mio. Beiträge an den Zusammenarbeitskredit der Standortpartner CHF 2,5 Mio. Total Beiträge an die CSEM AG und die Standortpartner CHF 11,5 Mio.
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Verpflichtungskredit in Form eines Objektkredites (Art. 33 FHG) in der Produktegruppe 4437000001 Wirtschaftsentwicklung und -aufsicht, Konto 363500000. Die Auszahlung ist im Jahr 2023 geplant.
Die Ausgabe ist im Budget 2023 der Standortförderung Kanton Bern eingestellt.
5. Begründung
Der Starthilfebeitrag des Kantons ist entscheidend für die Ansiedlung der Abteilung der CSEM AG in Bern. Damit verbunden ist ein grosser volkswirtschaftlicher Nutzen, insbesondere für Berner Unternehmen und für den Medizinalstandort Kanton Bern.
Zudem hat der Grosse Rat in der Sommersession 2023 der finanziellen Unterstützung des Kantons Bern für den Auf- und Ausbau der Abteilung der CSEM AG in Bern zugestimmt. Der hier vorliegende Starthilfebeitrag wurde dabei bereits zur Kenntnis genommen und nicht in Frage gestellt.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion