2022.BKD.8811
Anerkannte Musikschulen des Kantons Bern; Kantonsbeiträge 2023. Objektkredit
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 64/2023 Datum RR-Sitzung: 25. Januar 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2022.BKD.8811 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Anerkannte Musikschulen des Kantons Bern; Kantonsbeiträge 2023 Objektkredit
Erwägungen
1. Gegenstand
Ordentliche Beiträge des Kantons an die anerkannten Musikschulen des Kantons Bern für das Jahr 2023.
2. Rechtsgrundlagen
Art. 9, Art. 10 und Art. 16 Abs. 4 des Musikschulgesetzes vom 8. Juni 2011 (MSG; BSG 432.31)
Art. 12, Art. 13, Art. 20 und Art. 21 der Musikschulverordnung vom 22. Februar 2012 (MSV; BSG 432.311)
Art. 27, Art. 36 und Art. 38 der Finanzhaushaltverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1)
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Gebundene wiederkehrende Ausgabe (Art. 28 und Art. 30 Abs. 2 FHG) in der Kompetenz des Regierungsrates.
4. Massgebende Kreditsumme
Kantonsbeiträge für das Jahr 2023 insgesamt CHF 17'800'000.
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Gesprochen wird ein Verpflichtungskredit (Objektkredit)
Produktgruppe 4481000001, Volksschule und schulergänzende Angebote
Profitcenter 4481023000, Finanzierung Musikschulen
Innenauftrag 481123001001, Finanzierung Musikschulen
PSP-Element 4800A-100025.E.001, AKVB Kantonsbeiträge Musikschulen
Konto 3635000000, Beiträge an private Unternehmungen
Voraussichtlich wird der gesamte Betrag dem Rechnungsjahr 2023 belastet (passive Rechnungsabgrenzung), mit einer allfälligen Korrektur im Rechnungsjahr 2024 aufgrund der definitiven Abrechnung. Der Kredit von CHF 17'800'000 ist im Budget 2023 des Amtes für Kindergarten, Volksschule und Beratung eingestellt.
6. Begründung
Berechnungsgrundlage des Kredits 2023 sind neben der Anzahl Unterrichtseinheiten der Musikschulen im Jahr 2021 die definitiven Personalkosten 2021 der Musikschulen sowie die Lohnmassnahmen für die Jahre 2022 und 2023 im Rahmen der Lehreranstellungsgesetzgebung.
Der Regierungsratsbeschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bildungs- und Kulturdirektion ‒ Finanzkommission ‒ Finanzkontrolle ‒ Finanzdirektion