2022.FINFV.93
Geschäftsbericht 2022. Anträge des Regierungsrates an den Grossen Rat
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 484/2023 Datum RR-Sitzung: 3. Mai 2023 Direktion: Finanzdirektion Geschäftsnummer: 2022.FINFV.93 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Geschäftsbericht 2022
Erwägungen
1. Anträge des Regierungsrates an den Grossen Rat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat Folgendes:
Genehmigung des Geschäftsberichts 2022 mit folgenden Eckwerten der Jahresrechnung 2022 gemäss Art. 63 Abs. 5 in Verbindung mit Art. 75 Abs. 1 Bst. f des Gesetzes vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0):
– Ertragsüberschuss CHF 357 815 787.01 – Nettoinvestitionen CHF 354 165 444.14 – Eigenkapital CHF 1 020 202 035.45
Genehmigung der Überschreitungen der Voranschlagskredite in der Verwaltungsrechnung (Art. 57 Abs. 5 FLG):
– IR Finanzdirektion CHF 7 621 947.21 – IR Bildungs- und Kulturdirektion CHF 27 326 440.16 – ER Datenschutzaufsichtsstelle CHF 54 529.20
(vgl. Geschäftsbericht 2022, Band 2; ER = Erfolgsrechnung, IR = Investitionsrechnung)
Genehmigung der vom Regierungsrat bewilligten Kreditüberschreitungen (Art. 59 Abs. 2 i. V. mit Art. 75 Abs. 1 Bst. h FLG), die unter den weiterführenden Erläuterungen im Geschäftsbericht 2022, Band 1, Kapitel 3.3, aufgeführt sind.
2. Nachweis Einhaltung der Schuldenbremsen und der Kompensation des Defizits 2021
Gemäss Art. 101a Abs. 5 der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (KV; BSG 101.1) werden Buchgewinne und Abschreibungen auf Anlagen des Finanzvermögens nicht für die Anwendung der Schuldenbremse für die Erfolgsrechnung berücksichtigt. Sie werden demzufolge aus dem Saldo der Erfolgsrechnung eliminiert.
Mit den Ergebnissen der Jahresrechnung 2022 werden sowohl die Vorgaben der Schuldenbremse für die Erfolgsrechnung als auch der Schuldenbremse für die Investitionsrechnung erfüllt. Gleichzeitig kann mit dem Überschuss der Jahresrechnung 2022 das in der Jahresrechnung 2021 ausgewiesene Defizit in der Höhe von CHF 73,0 Millionen vollumfänglich kompensiert werden. Die nachfolgenden Übersichten machen dies deutlich.
Schuldenbremse für die Erfolgsrechnung Die Jahresrechnung 2021 schloss mit einem Defizit von CHF 73,0 Millionen ab. Die nachfolgende Übersicht dokumentiert die Abtragung des Aufwandüberschusses gemäss Art. 101a Abs. 2 KV.
Rechnung Rechnung in Millionen CHF 2021 2022 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung –63.2 357.8 Elimination Buchgewinne und Abschreibungen auf Anlagen des –9.8 –1.9 Finanzvermögens Gesamtergebnis Erfolgsrechnung gemäss Art. 101a Abs. 5 KV –73.0 356.0
Schuldenbremse für die Investitionsrechnung Gemäss Beschluss-Nr. 101 vom 15. Juni 2022 hat der Grosse Rat gestützt auf Art. 101b Abs. 4 KV auf die Kompensation des Finanzierungsfehlbetrages von CHF 114,6 Millionen verzichtet.
Rechnung Rechnung in Millionen CHF 2021 2022 Finanzierungssaldo gemäss Art. 101b Abs. 4 KV –114.6 326.8
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Grosser Rat