Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2022.RRGR.300

I 182-2022 Pichard (Biel, GLP) Die Rolle des MBA während des Konflikts mit der Direktorin des BBZ-Biel. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 182-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.300

Eingereicht am: 05.09.2022

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Pichard (Biel/Bienne, GLP) (Sprecher/in) Müller (Innerberg, SP) Esseiva (Bern, FDP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 167/2023 vom 15. Februar 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Die Rolle des MBA während des Konflikts mit der Direktorin des BBZ-Biel

Mit der Entlassung der Direktorin des BBZ in Biel ging ein anderthalbjähriger Konflikt zwischen der Schulleitung und dem Personal zu Ende. Die Lehrpersonen und Teile des Kaders bemängeln in dieser Auseinandersetzung die Rolle der Aufsichtsbehörden (MBA, Schulinspektoren).

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Wie beurteilt die BKD Professionalität und Aufsichtskompetenz des MBA während des anderthalbjährigen Konflikts zwischen der Direktorin und dem Personal des BBZ-Biel?

2. Wie beurteilt die BKD den Entscheid des MBA, bei einem Führungskonflikt ein «Teambildungsevent» mit externem Coach in einem Hotel anzusetzen?

3. Wie viel hat dieses Teambildungsevent gekostet? Und wie hoch war der Tagesansatz des Coachs?

4. Wie viel kostete das Treuhandbüro, das die Personaldossiers kontrollieren muss, bis zum heutigen Zeitpunkt? Wie viel Prozent der Dossiers wurden bis jetzt bearbeitet?

5. Wie beurteilt die BKD den Entscheid des MBA, die Protokolle der Runden-Tisch-Gespräche den Teilnehmerinnen, trotz ausdrücklicher Zusage, nicht zuzustellen?

6. Wie ist es um die Eignungskompetenz der Vizedirektorin bestellt, wenn diese jetzt nicht die Verantwortung übernehmen kann?

7. Wie viel kostet der Einsatz von Herrn Lindegger?

8. Stimmt es, dass den Abteilungsleitern ein Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung in Aussicht gestellt wurde?

Antwort des Regierungsrates

Die einzelnen Fragen der Interpellation beantwortet der Regierungsrat wie folgt:

Zu Frage 1 Ob und wie das MBA seine Aufsichtspflicht über die Schule wahrgenommen hat, ist Thema einer Sonderprüfung durch die kantonale Finanzkontrolle. Die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) und mit ihr das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) sind bereit, aus allfälligen Beanstandungen die notwendigen Massnahmen zu ergreifen.

Zu Frage 2 Für die Schulleitungen der kantonalen Schulen gelten die gleichen Führungsgrundsätze wie für alle anderen Kadermitarbeitenden der Kantonsverwaltung. Retraiten der Führungsgremien gelten an Schulen und Verwaltungseinheiten als eine geeignete Form, um sich abseits des Arbeitsalltages gemeinsam einem konkreten Führungsthema zu widmen.

Zu Frage 3 Die Kosten beliefen sich auf CHF 9’430.-, aufgeteilt in CHF 6’462.- für die Firma iek und CHF 2’968.- Seminarleistungen. Der Tagesansatz bei der iek beträgt für Workshops CHF 3'000.- (exkl. MWSt).

Zu Frage 4 Mit dem ursprünglichen Mandat sollte die Treuhandfirma den krankheitsbedingten Personalausfall des Verwalters (Finanzen und Personal) auffangen. Weil die Mängelliste bei den Personaldossiers immer grösser wurde, der Verwalter schliesslich kündigte und diese Stelle und zusätzlich eine Stelle für eine HR-Fachperson während Monaten nicht besetzt werden konnten, mussten zwei Zusatzkredite gesprochen werden. 77 Prozent der Pendenzen sind erledigt oder in Arbeit. Das fixe Kostendach beträgt nun CHF 309'500.-. Die Kreditabrechnung Ende 2022 beläuft sich auf CHF 264'000.-. Die offenen Pendenzen müssen gemäss Vertrag innerhalb des Kostendachs erledigt werden.

Zu Frage 5 Aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes mussten die Protokolle bearbeitet werden. Anschliessend wurden sie auch übersetzt. Diese umfangreichen Arbeiten brauchten ihre Zeit, unterdessen sind die Protokolle für die Mitarbeitenden einsehbar.

Zu Frage 6 Die stellvertretende Direktorin hat umgehend nach Erkrankung der Direktorin ihre volle Verantwortung wahrgenommen.

Zu Frage 7 Mit der Firma Concentral AG wurde ein fixes Kostendach in der Höhe von CHF 161'550.- (inkl. MwSt.) vereinbart für die Zeit von August 2022 bis Juli 2023.

Zu Frage 8 Nachdem feststand, dass besonders schützenswerte Personendaten einem unbefugten Personenkreis bekannt gegeben wurden, wurden die Abteilungsleitenden darauf hingewiesen, dass sie dem Amtsgeheimnis unterstehen.

Verteiler ‒ Grosser Rat