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2022.RRGR.307

I 189-2022 Berger-Sturm (Grosshöchstetten, SP) Zahlen und Fakten zu abgewiesenen Asylsuchenden. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 189-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.307

Eingereicht am: 08.09.2022

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Berger-Sturm (Grosshöchstetten, SP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 156/2023 vom 15. Februar 2023 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Zahlen und Fakten zu abgewiesenen Asylsuchenden

Menschen mit abgewiesenem Asylgesuch, die noch nicht ausgereist sind, leben in Nothilfe, sind bei Privaten untergebracht oder sind nicht gemeldet.

Um abschätzen zu können, welche Auswirkungen die Nothilfesituation für die betroffenen Menschen hat und mit welchen strukturellen und finanziellen Konsequenzen der Kanton Bern und die Gemeinden zu rechnen haben, sind verlässliche Zahlen notwendig.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Wie viele Personen leben aktuell (Stand: 30. Juni 2022) im Kanton Bern mit abgewiesenem Asylgesuch, ausgeführt für altrechtliche und neurechtliche Fälle und Verfahrensart? − Anzahl Frauen, Männer, Kinder in Familien, unbegleitete Minderjährige? − Altersverteilung der Kinder und Jugendlichen?

2. Wie sind diese Personen mit abgelehntem Asylgesuch aktuell im Kanton Bern untergebracht? − Wie viele Personen leben aktuell in Rückkehrzentren, ausgewiesen nach Rückkehrzentrum? − Wie viele Personen leben aktuell in Privater Unterbringung, wie ist die regionale Verteilung?

3. Dauer im Verfahren − Wie viel Zeit ist vergangen, seit die Personen unter Ziffer 1 den rechtskräftigen Wegweisungsentscheid erhalten haben (Verteilung, und Durchschnitt)? − Für Kinder und Jugendliche bitte Alter und Dauer im Verfahren korrelieren.

4. Herkunftsländer − Aus welchen Herkunftsländern stammen die Personen unter Ziffer 1? − Bei welchen dieser Länder wird aktuell keine Ausreise verfügt? Welchen Status würden abgewiesene Asylsuchende aus diesen Ländern in einem aktuellen Verfahren erhalten?

5. Welchen Bedarf an Nothilfe und Reserven prognostiziert der Kanton Bern für die nächsten 5 Jahre? − Anzahl Personen, Finanzierung, Unterkünfte?

6. Wie werden die finanziellen Mittel, die der Nothilfestelle für Sachmittel zur Verfügung stehen (4.50 Franken pro Tag und Person) effektiv eingesetzt? − Erhält jede Person Sachmittel im für sie bereitgestellten Betrag? − Was passiert mit Geldern, die nicht ausgeschöpft wurden? − Wie erfolgt die Abrechnung über die Verwendung dieser Mittel gegenüber dem Kanton? − Werden die Ausgaben nach Art der Sachmittel oder nach Person aufgeschlüsselt? − Gibt es Personengruppen, die tendenziell mehr oder eine spezifische Art Sachmittel benötigen? Wenn ja welche? − Wie überprüft der Kanton den Einsatz der Sachmittel (Controlling)?

7. Hat die auf 1. November 2022 beschlossene Erhöhung der Nothilfe für den Grundbedarf Auswirkungen auf die Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Sachmitteln? Wenn ja, welche?

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat weist darauf hin, dass sich sämtliche der folgenden, numerischen Angaben auf den Stichtag 30. Juni 2022 beziehen.

1. Wie viele Personen leben aktuell (Stand: 30. Juni 2022) im Kanton Bern mit abgewiesenem Asylgesuch, ausgeführt für altrechtliche und neurechtliche Fälle und Verfahrensart?

  • Anzahl Frauen, Männer, Kinder in Familien, unbegleitete Minderjährige?

  • Altersverteilung der Kinder und Jugendlichen?

I. Bestand Personen mit Wegweisungsentscheid nach Entscheid

Negativer Ent- Nichteintretens- Total Mehrfachgesuch1 scheid entscheid Alt- Neu- Alt- Neu- Alt- Neu- Alt- Neu- Personenbestand rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. Erwachsene (m) 292 79 229 56 16 20 47 3

Erwachsene (w) 80 22 67 12 3 9 10 1

Minderjährige Kinder in Familien oder Einelternfamilien 22 24 16 17 4 5 2 2 (m)

Minderjährige Kinder in Familien oder Einelternfamilien 27 16 24 13 1 2 2 1 (w) Unbegleitete minderjährige 0 1 0 0 0 1 0 0 Weggewiesene (UM)

Mehrfachgesuche sind Asylgesuche, die innert fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des Asyl- und Wegweisungsentscheides eingereicht werden und bei denen die Gesuchstellenden ihrer Pflicht zur Ausreise aus der Schweiz nicht nachgekommen sind (Art. 111c AsylG).

Total 421 142 336 98 24 37 61 7

Total (alt- und neur.) 563 434 61 68

II. Altersverteilung Kinder und Jugendliche mit Wegweisungsentscheid*

Negativer Ent- Nichteintretens- Total Mehrfachgesuch scheid entscheid Alt- Neu- Alt- Neu- Alt- Neu- Alt- Neu- Altersklasse rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. 0-5 18 29 17 23 0 3 1 3 6 - 10 21 6 17 4 2 2 2 0 11 - 15 7 3 4 2 3 1 0 0 16 - 17 3 3 2 1 0 2 1 0 Total 49 41 40 30 5 8 4 3 Total (alt- und neur.) 90 70 13 7 * Kinder im Familienverbund und UM

2. Wie sind diese Personen mit abgelehntem Asylgesuch aktuell im Kanton Bern untergebracht?

  • Wie viele Personen leben aktuell in Rückkehrzentren, ausgewiesen nach Rückkehrzentrum?

  • Wie viele Personen leben aktuell in Privater Unterbringung, wie ist die regionale Verteilung?

Zum Stichtag befanden sich insgesamt 563 Personen mit Wegweisungsentscheid in der Zuständigkeit des Kantons (76 Personen in Haft, 5 in einer Sonderunterbringung oder im Spital, 38 in Unterkünften des Amts für Integration und Soziales (AIS), 299 in Rückkehrzentren und 145 in Privatunterbringung).

I. Bestand Personen mit Wegweisungsentscheid in Rückkehrzentren (RZB)

Negativer Ent- Nichteintretens- Total Mehrfachgesuch scheid entscheid Alt- Neu- Alt- Neu- Alt- Neu- Alt- Neu- Unterbringungsart rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. RZB Aarwangen 66 29 52 14 5 11 9 4

RZB Bözingen 68 8 48 8 6 0 14 0

RZB Eschenhof 52 11 40 6 2 3 10 2

RZB Gutshof Enggistein 21 6 21 6 0 0 0 0

RZB Konolfingen 32 6 22 5 3 1 7 0

Total 239 60 183 39 16 15 40 6

Total (alt- und neur.) 299 222 31 46

II. Bestand Personen mit Wegweisungsentscheid in Privatunterbringung und regionale Verteilung nach Verwaltungskreis (VK)

Negativer Ent- Nichteintretens- Total Mehrfachgesuch scheid entscheid Alt- Neu- Alt- Neu- Alt- Neu- Alt- Neu- Verwaltungskreis rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. VK Jura bernois 4 0 4 0 0 0 0 0 VK Bern-Mittelland 56 7 45 7 2 0 9 0 VK Biel/Bienne 20 2 17 1 0 0 3 1 VK Emmental 17 0 13 0 0 0 4 0 VK Frutigen-Niedersimmen- 7 1 7 1 0 0 0 0 tal VK Interlaken-Oberhasli 5 2 4 2 0 0 1 0 VK Oberaargau 7 3 5 1 0 2 2 0 VK Seeland 3 0 2 0 0 0 1 0 VK Thun 10 1 10 1 0 0 0 0 Total 129 16 107 13 2 2 20 1 Total (alt- und neur.) 145 120 4 21

3. Dauer im Verfahren

  • Wie viel Zeit ist vergangen, seit die Personen unter Ziffer 1 den rechtskräftigen Wegweisungsentscheid erhalten haben (Verteilung, und Durchschnitt)?

  • Für Kinder und Jugendliche bitte Alter und Dauer im Verfahren korrelieren.

I. Anzahl Monate seit Eintritt der Rechtskraft (RK) (alle Personen mit Wegweisungsentscheid)

Negativer Ent- Nichteintretens- Total Mehrfachgesuch scheid entscheid Alt- Neu- Alt- Neu- Alt- Neu- Alt- Neu- Monate seit Eintritt RK rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. 0 – 12 52 73 49 49 3 24 0 0 13 – 24 52 25 50 16 2 9 0 0 25 – 36 64 27 57 25 7 2 0 0 37 – 48 36 2 36 2 0 0 0 0 > 48 152 1 142 1 10 0 0 0 Vollzug ausgesetzt 1) 65 14 2 5 2 2 61 7 1) Hängiges ausserordentliches Rechtsmittelverfahren

Alle Entscheide

Ø Anzahl Monate seit Ein- Altrechtl. Neurechtl. tritt RK 51 14

II. Anzahl Monate seit Eintritt der Rechtskraft (RK) (Kinder und Jugendliche mit Wegweisungsentscheid)

Negativer Ent- Nichteintretens- Total Mehrfachgesuch scheid entscheid Alt- Neu- Alt- Neu- Alt- Neu- Alt- Neu- Monate seit Eintritt RK rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. 0 – 12 6 20 6 14 0 6 0 0 13 – 24 5 6 5 4 0 2 0 0 25 – 36 16 10 11 10 5 0 0 0 37 – 48 4 1 4 1 0 0 0 0 > 48 14 0 14 0 0 0 0 0 Vollzug ausgesetzt 1) 4 4 0 1 0 0 4 3 1) Hängiges ausserordentliches Rechtsmittelverfahren

Alle Entscheide

Ø Anzahl Monate seit Ein- Altrechtl. Neurechtl. tritt RK 36 15

4. Herkunftsländer

  • Aus welchen Herkunftsländern stammen die Personen unter Ziffer 1?

  • Bei welchen dieser Länder wird aktuell keine Ausreise verfügt? Welchen Status würden abgewiesene Asylsuchende aus diesen Ländern in einem aktuellen Verfahren erhalten?

I. Herkunftsländer Personen mit Wegweisungsentscheid nach Entscheid

Negativer Ent- Nichteintretens- Total Mehrfachgesuch scheid entscheid Alt- Neu- Alt- Neu- Alt- Neu- Alt- Neu- Herkunftsland* rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. rechtl. Afghanistan 5 11 5 1 0 7 0 3 Algerien 18 29 14 20 4 9 0 0 Angola 1 0 1 0 0 0 0 0 Äthiopien 39 2 37 2 0 0 2 0 Benin 1 0 1 0 0 0 0 0 Bhutan 1 0 1 0 0 0 0 0 Bulgarien 1 0 1 0 0 0 0 0 China 23 2 23 2 0 0 0 0 Côte d'Ivoire 1 0 0 0 1 0 0 0 Dominik. Republik 1 0 1 0 0 0 0 0 Dschibuti 1 3 1 0 0 3 0 0 El Salvador 1 0 1 0 0 0 0 0 Eritrea 45 7 38 2 1 3 6 2 Gambia 1 0 1 0 0 0 0 0 Georgien 13 4 13 2 0 1 0 1 Ghana 2 2 2 2 0 0 0 0 Guinea 1 2 1 0 0 2 0 0 Guinea-Bissau 2 0 2 0 0 0 0 0

Indien 1 0 1 0 0 0 0 0 Irak 24 12 20 12 0 0 4 0 Iran 43 3 34 3 0 0 9 0 Kongo (Brazzaville) 0 1 0 1 0 0 0 0 Kongo (Kinshasa) 5 7 5 4 0 3 0 0 Kosovo 5 2 5 2 0 0 0 0 Kuba 1 0 1 0 0 0 0 0 Libyen 1 1 1 0 0 1 0 0 Marokko 19 8 16 7 3 1 0 0 Mongolei 4 0 4 0 0 0 0 0 Nepal 1 0 1 0 0 0 0 0 Nigeria 0 1 0 0 0 1 0 0 Nordmazedonien 6 0 5 0 1 0 0 0 Pakistan 2 5 2 5 0 0 0 0 Russland 1 5 0 5 0 0 1 0 Senegal 0 1 0 1 0 0 0 0 Serbien 2 3 0 3 0 0 2 0 Somalia 7 2 6 1 1 1 0 0 Sri Lanka 88 6 49 6 5 0 34 0 Sudan 1 0 1 0 0 0 0 0 Syrien 2 1 2 0 0 1 0 0 Tansania 1 0 1 0 0 0 0 0 Togo 2 0 1 0 1 0 0 0 Tunesien 1 1 1 1 0 0 0 0 Türkei 3 13 0 8 0 4 3 1 Turkmenistan 0 1 0 1 0 0 0 0 Westsahara 0 1 0 1 0 0 0 0 Staat unbekannt 44 6 37 6 7 0 0 0 Total 421 142 336 98 24 37 61 7 Total (alt- und neur.) 563 434 61 68 *Die Zuständigkeit für die Mutation der Staatsangehörigkeit liegt beim SEM.

II. Verfügung von Ausreisen

Die Zuständigkeit für die Beurteilung von Asylgesuchen und dahingehenden Entscheiden liegt ausschliesslich beim Staatssekretariat für Migration (SEM). Wird ein Asylgesuch abgelehnt und die Wegweisung aus der Schweiz verfügt, ist der Zuweisungskanton – im Kanton Bern das Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV) – lediglich für die Ausreiseorganisation zuständig.

Das SEM hat in einem rechtstaatlichen und demokratisch legitimierten Verfahren für alle Personen mit Wegweisungsentscheid festgestellt, dass die Wegweisung völkerrechtlich zulässig, humanitär zumutbar und technisch möglich ist. Daraus folgt, dass jede Person bei der heimatlichen Vertretung Reisepapiere beantragen, erhalten und selbständig ausreisen kann. Andernfalls hätte das SEM die vorläufige Aufnahme verfügt.

Aktuell explizit ausgeschlossen ist die Wegweisung von Tibetern nach China. 2

Zur Wegweisung von Tibeterinnen und Tibetern vgl. die Antwort des Regierungsrats auf die Motion Wegner (M 175 -2022; «Widerspruch im Asylwesen klären»; Geschäfts-Nr.: 2022.RRGR.293)

5. Welchen Bedarf an Nothilfe und Reserven prognostiziert der Kanton Bern für die nächsten 5 Jahre? - Anzahl Personen, Finanzierung, Unterkünfte?

Der Regierungsrat geht für das Jahr 2023 von einem durchschnittlichen Bestand von 550 Personen mit rechtskräftigem Wegweisungsentscheid aus. Die im Verpflichtungskredit 2023 beantragten Nettokosten zuzüglich Sicherheitskosten belaufen sich auf CHF 5'670'000. Mit der kurzfristig in Betrieb genommenen Unterkunft in Bern-Brünnen verfügt der Kanton per Jahresende 2022 über sechs Rückkehrzentren 3, wobei die Eröffnung weiterer Unterkünfte unter Berücksichtigung der effektiven Auslastung vorbehalten bleibt.

Eine über diesen Horizont hinausgehende Prognose ist aufgrund zahlreicher Unsicherheiten – unklare Auswirkungen des Ukrainekrieges, die zukünftige Entwicklung der Migrationsströme im Allgemeinen wie auch die neuerliche Umsetzung von COVID-19-Massnahmen in den Nothilfestrukturen – nicht zielführend.

Im Voranschlags- und Aufgaben- und Finanzplanungsprozess werden die Entwicklungen jeweils berücksichtigt und die Plandaten bei Bedarf angepasst.

6. Wie werden die finanziellen Mittel, die der Nothilfestelle für Sachmittel zur Verfügung stehen (4.50 Franken pro Tag und Person) effektiv eingesetzt?

  • Erhält jede Person Sachmittel im für sie bereitgestellten Betrag?

  • Was passiert mit Geldern, die nicht ausgeschöpft wurden?

  • Wie erfolgt die Abrechnung über die Verwendung dieser Mittel gegenüber dem Kanton?

  • Werden die Ausgaben nach Art der Sachmittel oder nach Person aufgeschlüsselt?

  • Gibt es Personengruppen, die tendenziell mehr oder eine spezifische Art Sachmittel benötigen? Wenn ja welche?

  • Wie überprüft der Kanton den Einsatz der Sachmittel (Controlling)?

In Ergänzung zu den ordentlichen Nothilfebeträgen von CHF 10.00 pro Person und Übernachtung vergütet der Kanton der für den Betrieb der Rückkehrzentren zuständigen Betreuungsdienstleisterin ORS einen Pauschalbetrag von CHF 4.50 pro Person und Übernachtung zur Finanzierung anderer Sachmittel. Sie verwaltet diesen zweckgebundenen Betrag für den gesamten Bestand der von ihnen betreuten Nothilfebeziehenden und bilanziert diesen separat.

Abgestützt auf Ziff. 4.1.2 der Nothilfe- und Gesundheitsweisung (Link) und die Vorgaben des Merkblatts M4 werden Leistungen finanziert, sofern diese bei dringendem und nachgewiesenem Bedarf aufgrund der besonderen gesundheitlichen oder familiären Situation einer unterstützten Person angezeigt sind.4 Es besteht somit kein grundsätzlicher Anspruch auf die Vergütung von Sachmitteln im Umfang der Tagespauschale. Es liegt indes in der Logik der anderen Sachmittel, dass die ausserordentlichen Finanzierungen insbesondere Kindern und Jugendlichen, Personen im Familienverband sowie Personen mit besonderem gesundheitlichen Bedarf zugutekommen und nicht Einzelpersonen.

Die ORS rapportiert dem Kanton die jährlichen Betriebsergebnisse und weist im Zuge dessen die Aufwände im Bereich der anderen Sachmittel aus. Der durchschnittliche Betrag für andere Sachmittel lag 2021 bei CHF 3.79 pro Person und Übernachtung. Eine detaillierte Aufschlüsselung

RZB Aarwangen, Bellelay, Brünnen, Enggistein, Gampelen und Konolfingen. Transportkosten, Schulsack, Schulreise, Ausflüge im Rahmen der Schule und des Kindergartens, Erstanschaffungen für Neugeborene und Kleinkinder, zwingend notwendige, ärztlich verordnete und nicht kassenpflichtige Hilfsmittel, Medikamente und Behandlungen, etc.

nach Art der Sachmittel oder Einzelperson liegt nicht vor und wäre nicht zweckdienlich. Überschüsse, die aus der Differenz zwischen den effektiven Aufwänden und den abgegoltenen Pauschalen resultieren, kann die ORS als positives Betriebsergebnis geltend machen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die ORS mit der Abgeltung der Nothilfeleistungen von CHF 14.50 pro Tag und Person die in der Regel wöchentliche Auszahlung des Bargeldbetrages für die Nothilfe, die eingangs erwähnten Sachmittel sowie zusätzlich den kleinen Unterhalt im Umfang der Rechtsprechung zum Mietrecht wie auch Verbrauchsmaterial wie WC-Papier, Reinigungsmittel o.ä. zu finanzieren hat.

Kanton und ORS stellen die vergüteten den effektiv abgegoltenen Tagespauschalen – CHF 14.50 für Nothilfeleistungen sowie CHF 22.50 für die Fallführung und Betreuung – jeweils quartalsweise gegenüber. Die definitive Abrechnung erfolgt jährlich. Dabei richtet sich das Ertragstotal nach der effektiven Summe der Unterbringungstage in einem Geschäftsjahr. Aus zu viel vergüteten Tagespauschalen resultierende Überschüsse müssen dem Kanton rückvergütet werden.

Hinsichtlich Mittelverwendung stehen der Kanton und ORS in einem regelmässigen Austausch und diskutieren allfälliges Optimierungspotential. Um auch zukünftig eine möglichst vollumfängliche Mittelverwendung gewährleisten zu können, hat der Kanton eine Prüfung des im Merkblatt M4 festgehaltenen Leistungskatalogs in Aussicht gestellt. In der Wahrnehmung seiner Aufsichtsfunktion stellt der Kanton die subventionsrechtlich korrekte Verwendung der im Rahmen des Mandats aufgewendeten Mittel und deren vorschriftsgemässe Abrechnung sicher. So kann er System- und Einzelfallprüfungen durchführen. Das Leistungs- und Qualitätscontrollings verpflichtet die ORS, Daten und Führungskennzahlen zu Aufwendungen und Erträgen offenzulegen.

7. Hat die auf 1. November 2022 beschlossene Erhöhung der Nothilfe für den Grundbedarf Auswirkungen auf die Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Sachmitteln? Wenn ja, welche?

Nein, die Erhöhung des Nothilfebetrags hat keinen Einfluss auf die Abgabe von Sachmitteln. Abgestützt auf die Nothilfeweisung werden diese auch weiterhin bei dringendem und nachgewiesenem Bedarf im gewohnten Umfang zur Verfügung gestellt.

Verteiler ‒ Grosser Rat

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Asylum Act, Art. 111c — read in the version of November 22, 2022; the act was consolidated again on September 1, 2023, January 1, 2024, June 1, 2024, January 1, 2025, April 1, 2025, June 1, 2026, and June 12, 2026.