2022.RRGR.312
I 194-2022 Heyer (Perrefitte, FDP) Öffentliches Beschaffungswesen und Berücksichtigung der Lehrlingsausbildung bei Ausschreibungen. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 194-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.312
Eingereicht am: 12.09.2022
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Heyer (Perrefitte, FDP) (Sprecher/in) Jeanneret (St-Imier, FDP) Pauli (Nidau, FDP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 161/2023 vom 15. Februar 2023 Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Öffentliches Beschaffungswesen und Berücksichtigung der Lehrlingsausbildung bei Ausschreibungen
Die KMU unseres Kantons sorgen sich um ihre Zukunft und investieren deshalb in die Ausbildung. Ihre besten Lernenden nehmen an den SwissSkills teil. Der Tiefbausektor bildet 10 Prozent der Lernenden aller Branchen in unserem Land aus. Unternehmen, die nur auf lokaler Ebene tätig sind, haben im Verhältnis zu ihrer Grösse oft eine grosse Anzahl Lernender.
Bei Ausschreibungen nach öffentlichem Beschaffungsrecht wird das Kriterium der Ausbildung nicht nur zu wenig hervorgehoben, sondern manchmal sogar mit anderen Kriterien wie der Beschäftigung von Ausgesteuerten verwechselt, was in Städten häufiger vorkommt als auf dem Land.
Wir sind der Meinung, dass der Kanton Bern als Gastgeber und Unterstützer der SwissSkills eine Rolle bei der Förderung der Lehrlingsausbildung zu spielen hat und einen Unterschied machen kann, indem er dieses Kriterium bei den Ausschreibungen, für die er zuständig ist, stärker in den Vordergrund rückt.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Berücksichtigt der Kanton Bern bei Ausschreibungen, für die er verantwortlich ist, Gewichtungskriterien, die sich speziell auf die Ausbildung von Lernenden beziehen?
2. Wenn nein, ist eine Sensibilisierung der verschiedenen kantonalen Ämter und des zuständigen kantonalen Personals in dieser Hinsicht geplant?
Antwort des Regierungsrates
1. Berücksichtigt der Kanton Bern bei Ausschreibungen, für die er verantwortlich ist, Gewichtungskriterien, die sich speziell auf die Ausbildung von Lernenden beziehen?
Die einzelnen kantonalen Auftraggeber entscheiden selbst, welche Kriterien sie bei den von ihnen vergebenen Aufträgen anwenden. Die angewendeten Kriterien werden nicht zentral erfasst und ausgewertet. In welchem Umfang kantonale Auftraggeber Kriterien mit Bezug zur Berufsbildung einsetzen, lässt sich daher aufgrund der verfügbaren Daten nur beschränkt beantworten. Nur für den zentralisierten Baubereich sind Angaben möglich: Im Hochbau wird bereits heute das Kriterium «Ausbildungsplätze für Lernende» ausserhalb des Staatsvertragsbereichs angewendet. Im Tiefbau wird seit 2022 standardmässig ein Zuschlagskriterium «Anzahl Ausbildungsplätze für Lernende und/oder Arbeitsplätze zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen» angewendet.
Die Auftraggeber haben indes die Möglichkeit, dies auch in anderen Bereichen zu tun. Gemäss Art. 29 Abs. 2 der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB, BSG 731.2-1) können Auftraggeber als Zuschlagskriterien ergänzend berücksichtigen, inwieweit der Anbieter Ausbildungsplätze für Lernende in der beruflichen Grundbildung, Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende oder eine Wiedereingliederung für Langzeitarbeitslose anbietet. Dies ist jedoch gemäss der IVöB nur ausserhalb des Staatsvertragsbereichs möglich, d.h. bei Auftragswerten von unter 350'000 Franken für Güter und Dienstleistungen, bzw. unter 8.7 Millionen Franken für Bauleistungen (s. Anhang 1 zur IVöB). Der Grund für diese gesetzliche Einschränkung ist, dass das Schweizer Berufsbildungssyst em, das die Ausbildung von Lernenden in Unternehmen vorsieht, in anderen Ländern nicht bekannt ist. Ein entsprechendes Kriterium würde daher ausländische Unternehmen diskriminieren, was gegen WTO-Recht verstösst.
2. Wenn nein, ist eine Sensibilisierung der verschiedenen kantonalen Ämter und des zuständigen kantonalen Personals in dieser Hinsicht geplant?
Die zentrale Koordinationsstelle Beschaffung (ZKB) des Kantons hat im Rahmen der Einführung des seit Februar 2022 geltenden neuen öffentlichen Beschaffungsrechts vielfältige Informationsangebote bereitgestellt, um die Auftraggeber über die Inhalte und Möglichkeiten des neuen Rechts zu informieren, einschliesslich der oben zu Frage 1 erwähnten Möglichkeit, Kriterien mit Bezug zur Berufsbildung einzusetzen. Diese Unterlagen finden sich im Internet unter www.be.ch/beschaffungen, Seite «Neues öffentliches Beschaffungsrecht».
Auf eine spezifische Sensibilisierung der Auftraggeber verzichtet der Regierungsrat aber aus den folgenden Gründen:
Der Regierungsrat teilt die Meinung der Interpellanten, dass die Berufsbildung eine wichtige Grundlage der Berner Wirtschaft ist. Er ist aber kritisch gegenüber Anliegen, diese und andere wichtige gesamtgesellschaftliche Anliegen mit den indirekten Mitteln des öffentlichen Beschaffungswesens zu fördern. Hierfür sind die Instrumente des öffentlichen Beschaffungswesens wenig geeignet. Diese sind darauf angelegt, das im Einzelfall hinsichtlich Preis, Qualität und Nachhaltigkeit vorteilhafteste Angebot zu evaluieren. Zudem betreffen öffentliche Beschaffungen nicht alle Branchen gleichermassen. Überdies sind Fördermassnahmen im Rahmen öffentlicher Beschaffungen nicht transparent. Weiter sind sie einer Wirkungsüberprüfung nicht zugänglich, weil die Kosten für die Fördermassnahmen in den Beschaffungspreis mit einfliessen und nicht separat ausgewiesen werden können.
Der Regierungsrat ist daher der Meinung, dass sich zur Förderung spezifischer Anliegen wie der Berufsbildung Instrumente besser eignen, die direkt die entsprechenden Politikbereiche beeinflussen, deren Wirkung messbar ist und deren Kosten im politischen Diskurs transparent sind.
Verteiler ‒ Grosser Rat