2022.RRGR.321
I 203-2022 Ritter (Burgdorf, GLP) Nutzung des «Papieri»-Areals in Utzenstorf. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 203-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.321
Eingereicht am: 13.09.2022
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Ritter (Burgdorf, GLP) (Sprecher/in) Fischer (Bätterkinden, SVP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 199/2023 vom 22. Februar 2023 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Nutzung des «Papieri»-Areals in Utzenstorf
Die zukünftige Nutzung des Areals der früheren Papierfabrik Utzenstorf («Papieri»-Areal) stockt. Wegen der grossen Auswirkungen einer allfällig angedachten Nutzung als riesiges Logistikzentrum, insbesondere auf die Verkehrsströme, gelangt der Interpellant nach seinem Vorstoss 315- 2020 vom 3. Dezember 2020 erneut mit Fragen an den Regierungsrat.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wie ist der aktuelle Stand der Baubewilligungsverfahren der Post und der Digitec Galaxus AG? Wie sieht der aktuelle Zeitplan aus (eine Eröffnung 2023 ist nicht mehr möglich)? Sind schon Baugesuche für den grossen Rest (drei Viertel) des Areals angekündigt?
2. Warum wurde bisher nicht geprüft, ob fürs Papieri-Areal eine kantonale Überbauungsordnung gemäss Artikel 102 des Baugesetzes des Kantons Bern (BSG 721.0) erlassen werden soll? Kann eine solche Prüfung jetzt noch erfolgen, und falls nein, warum nicht (mehr)?
3. Gemäss Auskunft der Regionalkonferenz Emmental läuft auf kantonaler Ebene momentan der «Richtplanprozess mit einem speziellen Massnahmenblatt» für das Papieri-Areal. Was ist darunter zu verstehen?
4. Es ist vorgesehen, dass die zusätzlichen Lastwagenfahrten gewissermassen mit Kontingenten auf die Strassen der umliegenden Dörfer «verteilt» werden. Was auf den ersten Blick vernünftig tönt, hat die unerwünschte Nebenfolge, dass die Fahrtstrecken verlängert werden. Wie sieht der Regierungsrat dieses Dilemma zwischen Lärmschutz für die Anwohner und Mehrverbrauch von Diesel ohne betriebliche Notwendigkeit?
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat beantwortet die aufgeworfenen Fragen wie folgt:
1. Das Baugesuch der Digitec Galaxus AG ging beim zuständigen Regierungsstatthalteramt im November 2020, jenes der Post Immobilien AG im August 2021 ein. Aufgrund der eingegangenen Einsprachen sowie der Amts- und Fachberichte gab es in beiden Verfahren Projektänderungen, darunter insbesondere auch eine Anpassung der Fahrtenverteilung auf die umliegenden Strassen. Zudem wurden die Bauherrschaften aufgefordert, die von ihr angekündigten Infrastrukturverträge mit den betroffenen Gemeinwesen abzuschliessen und einzureichen, was zu einer wesentlichen Verzögerung des Verfahrens geführt hat. Nachdem die erforderlichen Unterlagen eingegangen sind und sich die Amts- und Fachstellen abschliessend zu den Bauvorhaben äussern konnten, wurde den Verfahrensbeteiligten im November bzw. Dezember 2022 in beiden Verfahren Gelegenheit für Schlussbemerkungen gegeben. Beide Bauherrschaften haben dabei um eine gleichzeitige Eröffnung der beiden Bauentscheide gebeten. Diese werden derzeit durch das Regierungsstatthalteramt Emmental ausgearbeitet, wobei auch über die zahlreich eingegangenen Einsprachen zu entscheiden ist. Mit der Eröffnung der Bauentscheide kann ab Ende Januar oder im Februar 2023 gerechnet werden. Da es sich um Bauvorhaben handelt, die der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, werden die Bauentscheide sowie die Unterlagen zur Umweltverträglichkeit noch einmal öffentlich aufgelegt. Sobald die Bauentscheide in Rechtskraft erwachsen sind, kann mit der Umsetzung der Bauvorhaben begonnen werden.
Bezüglich Bauzeit und Betriebsaufnahme liegen dem Regierungsstatthalteramt Emmental keine aktualisierten Angaben vor. Im Umweltverträglichkeitsbericht vom 27. August 2021 ging die Digitec Galaxus AG von einer Bauzeit von 31 Monaten, die Post Immobilien AG von 19 Monaten aus.
Dem Regierungsstatthalteramt Emmental sind bisher keine Bauvorhaben für den südlichen Arealteil bekannt. In den Baugesuchsunterlagen ist lediglich die Rede von weiteren Ausbauetappen, welche nach Ansicht der kantonalen Behörden aber einer Grundlage im Richtplan bedürfen.
2. Der Erlass einer kantonalen Überbauungsordnung wurde nicht in Erwägung gezogen, weil eine kantonale Überbauungsordnung kein zielführendes Planungsinstrument für das Vorhaben auf dem Areal der ehemaligen Papierfabrik ist. Das gesamte Areal liegt in einer rechtskräftig eingezonten Arbeitszone. Die Vorhaben für das New Operation Center (NOC) als kombinierte Anlage der Digitec Galaxus AG und der PostLogistics können im Rahmen von separaten Baubewilligungsverfahren beurteilt und im Rahmen der geltenden baurechtlichen Vorgaben bewilligt werden. Aufgrund des übergeordneten Interesses des Kantons für die wirtschaftliche Entwicklung hat der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Art. 2a Koordinationsgesetz (KoG, BSG 724.1), am 13. Januar 2021 die genannten Verfahren als prioritär erklärt (RRB 35/2021). Ein Erlass einer kantonalen Überbauungsordnung wird deshalb durch den Regierungsrat auch zum heutigen Zeitpunkt nicht in Betracht gezogen.
3. Die nachfolgenden Etappen der Umnutzung im südlichen Teil des Areals erfordern einen Eintrag im kantonalen Richtplan. Für den dazu notwendigen Prozess wird im Rahmen des Richtplancontrollings ’22 die neue Massnahme R_12 «Emmepark Utzenstorf (ehemals Papierfabrik) räumlich abstimmen» in den kantonalen Richtplan aufgenommen. Damit koordiniert der Kanton in Zusammenarbeit mit der Regionalkonferenz Emmental und mit dem Kanton Solothurn sowie unter Einbezug der betroffenen Gemeinden die räumliche Abstimmung für die Entwicklung des Arealteils Süd des Standorts Emmepark Utzenstorf auf kantonaler und regionaler Ebene. Die Räumliche Abstimmung umfasst Abklärungen für den öffentlichen Verkehr, den Fuss- und Veloverkehr und den Gütertransport auf der Schiene. In diesem Rahmen wird auch eine Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) für die Erschliessung des Emmeparks mit dem motorisierten Individualverkehr durchgeführt.
4. Die Aufteilung des Verkehrs gehört mit zu den vorgesehenen Massnahmen zur Begr enzung der Auswirkungen in Bezug auf den Strassenverkehrslärm. Mit einem Monitoring, das wie die Massnahmen selber mit den jeweiligen Strasseneigentümern mit Infrastrukturverträgen geregelt wird, wird die erwünschte Verkehrsaufteilung, insbesondere zu den Autobahnanschlüssen Kriegstetten im Norden und Kirchberg im Süden, überwacht und in diesem Rahmen gesteuert. Mit der geplanten Verkehrsaufteilung können sowohl der Lärmschutz optimiert als auch die aus Sicht Luftreinhaltung massgebenden Belastbarkeiten auf allen Abschnitten des umliegenden Strassennetzes im Kanton Bern eingehalten werden.
Verteiler ‒ Grosser Rat