Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2022.RRGR.326

M 208-2022 Saïd (Biel, SP) Mehr Transparenz bei den Berufsaussichten von EFZ- und EBA-Ausbildungen. Antwort des Regierungsrates

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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 208-2022 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.326

Eingereicht am: 14.09.2022

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Saïd (Biel/Bienne, SP) (Sprecher/in) Bütikofer (Lyss, SP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 171/2023 vom 15. Februar 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung

Mehr Transparenz bei den Berufsaussichten von EFZ- und EBA-Ausbildungen

Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Umfrage durchzuführen, um herauszufinden, ob die jungen Inhaberinnen und Inhaber eines EFZ oder EBA einige Jahre nach dem Erwerb ihres Abschlusses dank ihrer Grundausbildung einen Beruf gefunden haben und ob sie noch immer im erlernten Beruf tätig sind. Darüber hinaus sollte die Umfrage dazu dienen, Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler über die Berufsmöglichkeiten aller bestehenden EFZ- oder EBA-Ausbildungen zu informieren.

Begründung:

In der Schweiz geniesst die Berufsbildung einen hohen Stellenwert und ist bei jungen Menschen besonders beliebt. In einigen Berufen ist es jedoch nicht einfach, eine Stelle zu finden, die der Grundausbildung entspricht, während in anderen Branchen ein Fachkräftemangel herrscht.

Um den Schulabgängerinnen und Schulabgängern bei der Wahl der richtigen Lehre zu helfen, sollten sie transparent über die Beschäftigungsaussichten (Jobaussichten, Vermittelbarkeit, Lohn) der sie interessierenden Ausbildungen informiert werden, auch wenn der Arbeitsmarkt im Laufe der Zeit starken Schwankungen unterworfen ist. Zu diesem Zweck ist es sinnvoll, eine umfassende Umfrage bei einem externen Auftragnehmer in Auftrag zu geben, um die Berufsaussichten der verschiedenen EFZ- und EBA-Ausbildungen zu analysieren. Die Umfrage soll bei den Inhaberinnen und Inhabern eines EFZ oder EBA ein Jahr nach Erhalt ihres Abschlusses durchgeführt werden. Ziel dieser Umfrage wird es sein, ihren beruflichen Werdegang (Beschäftigung, Studium, Arbeitslosigkeit, Umschulung) seit dem Erwerb des Abschlusses zu erfassen. Weitere Daten, die im Rahmen dieser Umfrage gesammelt werden könnten, sind von Interesse.

So wäre es beispielsweise interessant, die Berufsaussichten der dualen Ausbildung mit denen

der schulischen Ausbildung zu vergleichen. Die so gesammelten Daten würden in einem Bericht zusammengefasst, und die Schlussfolgerungen hinsichtlich der Berufsaussichten der verschiedenen bestehenden Ausbildungen würden in den Schülerbroschüren aufgeführt werden. Darüber hinaus sollten diese Daten den Berufsberaterinnen und Berufsberatern zur Verfügung gestellt werden, damit diese sie an die Jugendlichen weitergeben können, die vor der Berufswahl stehen. Die Erkenntnisse aus den einzelnen Branchen werden es den Jugendlichen und ihren Eltern ermöglichen, eine fundierte Berufswahl zu treffen, die es ihnen erlaubt, die Chancen zu maximieren, zumindest zu Beginn des Berufslebens den ursprünglich gewählten Beruf auszuüben.

Zu erwähnen ist schliesslich, dass der Kanton Neuenburg aufgrund einer im Januar 2013 eingereichten Motion im November 2015 eine solche Umfrage veröffentlicht hat.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Finanz- und Vollzugskompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 87 Abs. 2, Art. 89 Abs. 2, Art. 90 Abs. 1 Bst. d KV und Art. 34 BerG). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Im Berufswahlprozess haben Jugendliche während der Sekundarstufe I zu verschiedenen Zeitpunkten die Möglichkeit, sich mit ihren Vorstellungen und Wünschen betreffend Berufswahl auseinanderzusetzen. Die Lehrpersonen der Volksschulen, unterstützt durch die Berufsberatungs- und Informationszentren (BIZ) des Kantons Bern, begleiten die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in diesem Prozess, und es stehen verschiedene Plattformen wie bspw. www.berufsberatung.ch sowie eine Vielzahl weiterer Angebote wie die BAM, Lehrstellenbörsen, etc. zur Verfügung.

Im Kanton Bern können Jugendliche und junge Erwachsene über 250 Berufe erlernen und erhalten nach zwei, drei oder vier Jahren Lehrzeit und erfolgreich absolviertem Qualifikationsverfahren ihr Eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder ihr Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ). Pro Jahr absolvieren im Kanton Bern jeweils durchschnittlich 9'000 - 10'000 Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger ein Qualifikationsverfahren.

Das Anliegen der Motionäre, auf Basis einer umfassenden Umfrage von Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern wenige Jahre nach Abschluss ihrer Ausbildung angehende künftige Lernende mittels Bericht transparent über die Beschäftigungsaussichten (Jobaussichten, Vermittelbarkeit, Lohn etc.) in den verschiedenen Berufen zu informieren, könnte möglicherweise interessante Aspekte aufzeigen. Gemäss Abklärungen bei Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Berufsbildung sowie Berufsberatung wäre die Umsetzung jedoch mit sehr hohen finanziellen und personellen Aufwänden verbunden und nicht mittels einer einmalig durchgeführten Lehrabgänger/innen-Befragung zu erreichen.

Um zu aussagekräftigen Daten zu kommen, müsste im Erhebungsjahr eine Vollerhebung erfolgen. Hierzu wären zum Zeitpunkt des Qualifikationsverfahrens – aus Datenschutzgründen – von allen Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern das Einverständnis sowie die Kontaktangaben für eine Befragung ein Jahr nach Lehrabschluss bzw. Absolvierung des Qualifikationsverfahrens

einzuholen. Wird von einer ähnlichen Rücklaufquote ausgegangen, wie in der von den Motionären erwähnten Umfrage des Kantons Neuenburg 1 beträgt diese etwas mehr als 40 Prozent, was für eine solche Erhebung eine eher sehr hohe Quote bedeutet und nicht davon ausgegangen werden kann, bei einer ähnlichen Umfrage eine Quote in gleicher Höhe zu erreichen. Im Kanton Neuenburg wurden insgesamt 2'740 Personen angeschrieben und ein Monat nach der Erstaufforderung eine Erinnerung zugestellt. Von 2'740 Personen (welche insgesamt 143 Berufe abdecken) haben 1'180 Personen (111 Berufe in den Analysen berücksichtigt) den Fragebogen (43.1%) ausgefüllt zurückgeschickt. Zum Vergleich: Im Kanton Bern wären 9'000 - 10’000 Personen (insgesamt über 250 Berufe) anzuschreiben und der Rücklauf würde bei einer ähnlichen Quote ca. 3'600 bis 4'000 Fragebogen umfassen und je nach Rücklauf sehr unterschiedliche Aussagen zu den über 250 Berufen ermöglichen.

Aus Sicht des Regierungsrates könnte mit einer solchen Umfrage trotz des hohen Aufwands die in der Motion erwähnten Zielsetzungen nur beschränkt erreicht werden. Im Kanton Bern werden über 250 Berufe ausgebildet aber über 10'000 Arbeitstätigkeiten in diversen Branchen verzeichnet. In vielen dieser Berufe werden jährlich nur wenige Jugendliche ausgebildet, weshalb selbst bei einer ähnlich hohen Rücklaufquote wie im Kanton Neuchâtel in Berufen mit wenigen Abgängerinnen und Abgängern kaum ein repräsentatives Bild entstehen würde. Des Weiteren muss angemerkt werden, dass die Ergebnisse von verschiedenen Faktoren (konjunkturelle Lage, Pandemie, Migration, etc.) im Zeitpunkt der Erhebung beeinflusst wären, weshalb eine einmalige Erhebung nur beschränkt aussagekräftig wäre.

Ein klarer Indikator für die Perspektiven nach Abschluss einer Berufsbildung ist die Arbeitslosigkeit bei jungen Leuten nach Abschluss der Ausbildung. Diese ist in der Schweiz im internationalen Vergleich bekanntermassen sehr tief, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass die Arbeitsmarktfähigkeit der Zielgruppe nach dem Berufsabschluss hoch ist. Ein gutes Bild über die Arbeitsmarktsituation zahlreicher Berufe und Funktionen vermitteln Plattformen wie www.berufsberatung.ch/laufbahn (in der z.B. auch regionale Verhältnisse ersichtlich sind). Die Berufsberatenden haben damit bereits heute sehr gute Möglichkeiten, die beruflichen Perspektiven (inkl. Weiterbildungsmöglichkeiten) in den verschiedenen Berufen aufzuzeigen.

Die in der Motion geforderte Erhebung wäre zudem eine punktuelle Bestandsaufnahme der Situation der jungen Erwachsenen wenige Jahre nach dem Berufsabschluss. Das schweizerische Bildungssystem ist aber auf eine hohe Durchlässigkeit ausgerichtet und ermöglicht vielfältige berufliche Entwicklungen. Im Rahmen der beruflichen Orientierung weisen die BIZ Jugendliche immer wieder darauf hin, dass die Berufs- und Bildungswahl eine erste Entscheidung ist, die danach vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten zulässt. Angesichts gesellschaftlicher, technologischer als auch wirtschaftlicher Entwicklungen wird dies von jungen Menschen in Zukunft zunehmend eingefordert werden; berufliche Laufbahnen werden daher immer weniger linear verlaufen, weshalb eine punktuelle Erhebung wenig zielführend wäre; vielmehr müssten entsprechend aufwändige Langzeitstudien durchgeführt werden. Zudem sollte sich ein erster Bildungswahl- Entscheid vor allem an den Interessen und Neigungen der Jugendlichen orientieren; eine zu starke Gewichtung der Arbeitsmarktsituation unmittelbar bzw. kurz nach Abschluss könnte im Sinne einer längerfristigen Laufbahnentwicklung unter Nutzung der Durchlässigkeit des Bildungssystems sogar kontraproduktiv sein.

Verschiedene Studien haben sich in jüngerer Vergangenheit mit Fragestellungen befasst, die nah an der in der Motion geforderten Fragestellungen sind (z.B. die Studien des BfS «Übergänge nach Abschluss der Sekundarstufe II und Integration in den Arbeitsmarkt» aus dem Jahr 2018 oder die Studie «Berufliche Laufbahn nach Abschluss der beruflichen Grundbildung in den

Rapport du Conseil d’État au Grand Conseil en réponse à la motion du groupe socialiste 14.104, du 27 janvier 2014, «CFC en poche, et ensuite?» vom 10.02.2016

fünf Jahren nach dem Abschluss» aus dem Jahr 2020, in der auch Aussagen über Mobilitätstendenzen in den wichtigsten Berufsgruppen zu finden sind). Diese Studien wurden schweizweit durchgeführt; es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Ergebnisse auch für den Kanton Bern aussagekräftig sind.

Der Regierungsrat lehnt die Motion unter Berücksichtigung der oben ausgeführten Gründe (u.a. unverhältnismässige Kosten im Vergleich zum erwarteten Nutzen, beschränkte Aussagekraft einer solch einmaligen Umfrage sowie Vorliegen von gesamtschweizerischen Plattformen und aussagekräftige Studien) ab.

Verteiler ‒ Grosser Rat