Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2022.RRGR.395

M 255-2022 Remund (Mittelhäusern, Grüne) Radweg Mittelhäusern–Schwarzenburg. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 255-2022 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.395

Eingereicht am: 30.11.2022

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Remund (Mittelhäusern, Grüne) (Sprecher/in) Brönnimann (Mittelhäusern, GLP) Roggli (Rüschegg Heubach, Die Mitte) Gabi Schönenberger (Schwarzenburg, SP) Aebischer (Guggisberg, SVP) Zbinden (Mittelhäusern, SVP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 383/2023 vom 05. April 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen

Erwägungen

1. Annahme und gleichzeitige Abschreibung 2. Annahme als Postulat

3. Annahme als Postulat

Radweg Mittelhäusern–Schwarzenburg

Der Regierungsrat wird beauftragt,

1. den fehlenden Abschnitt des Radwegs zwischen Mittelhäusern und Schwarzenburg im Sachplan Velo zu ergänzen

2. ein Projekt für Velostreifen auf der Kantonsstrasse zwischen Mittelhäusern und Schwarzenburg gemeinsam mit den Gemeinden Köniz und Schwarzenburg und der Regionalkonferenz Bern-Mittelland auszuarbeiten; in diesen steileren Bereichen könnten die Fahrradstreifen ausnahmsweise auch nur bergseitig umgesetzt werden

3. das Projekt für die Strecke Mittelhäusern–Schwarzenburg und den entsprechenden Kredit bis spätestens 2030 zu erarbeiten bzw. dem Grossen Rat vorzulegen und bis spätestens 2035 umzusetzen

Begründung:

Seit Jahrzehnten besteht zwischen Köniz und Mittelhäusern ein fast durchgehender Fahrradstreifen. Dieser bietet Velofahrenden einen minimalen Schutz. Oberhalb von Mittelhäusern weist die Kantonsstrasse keine Radstreifen auf, dafür einige enge, unübersichtliche und damit für Velofahrende gefährliche Abschnitte.

Die Strasse ist einerseits beliebt bei Rennrad-Fahrenden. Seit dem Einsetzen des E-Bike- Booms wird der Abschnitt immer häufiger von diesen als Alltagsroute genutzt.

Die Strecke ist wichtig für den Pendlerinnen- und Pendler-Verkehr und eine zentrale Achse für den Freizeitverkehr in den Naturpark Gantrisch und die Region Bern Süd.

Alternativen auf parallel verlaufenden Strassen bestehen nicht – Strassen und Wege via Steinenbrünnen führen zu grossen Umwegen und weisen steile Abschnitte auf. Eine Alternative bietet allenfalls die alte Bernstrasse via Moos–Steinhaus–Häusern, aber hier braucht es sichere Einspursignalisationen.

Eine vollständige Ergänzung mit beidseitigen Radstreifen dürfte insbesondere in den steileren Abschnitten (Äckenmatt–Lanzenhäusern) aufwändig sein. In diesen steileren Bereichen könnten die Fahrradstreifen ausnahmsweise auch nur bergwärts umgesetzt werden. Dies würde den Landbedarf und die Kosten deutlich senken. Durch die höhere Geschwindigkeit der abwärts fahrenden Velos ist deren Gefährdung durch die Autos und Lastwagen relativ gering.

Bislang war die Strecke nicht im Sachplan Velo vorgesehen und mit keiner Korridorstudie abgedeckt. Wir fordern den Kanton auf, die Planung in die Wege zu leiten und innerhalb der nächsten 10 Jahre umzusetzen.

Antwort des Regierungsrates

Dem Regierungsrat ist eine attraktive und sichere Veloinfrastruktur wichtig. Der Kanton Bern investiert daher jedes Jahr eine erhebliche Summe in den Ausbau und in die Verbesserung des Velowegnetzes. Einzelne Vorhaben und Massnahmen werden dabei im Kontext der finanziellen Möglichkeiten des Kantons und der regionalen Planungen auf Zweckmässigkeit und Potenzial für den Veloverkehr geprüft. Bevor eine Massnahme zur Erweiterung der Veloinfrastruktur projektiert und realisiert werden kann, muss sie in die entsprechenden Planungsinstrumente auf den Stufen Kanton, Region und Gemeinde integriert werden. Alle Massnahmen in der Zuständigkeit des Kantons werden anschliessend im Kontext der finanziellen Möglichkeiten priorisiert und einem Bearbeitungszeitraum zugewiesen. Zu den einzelnen Forderungen:

1. Der Abschnitt der Kantonsstrasse zwischen Mittelhäusern und Schwarzenburg ist bereits im Sachplan Veloverkehr enthalten. Das Potenzial der Verbindung für den Veloalltagsverkehr wird allerdings mit klein bis mittel ausgewiesen.

2. und 3. Grundsätzlich ist eine eigene Infrastruktur für Velofahrende auf sämtlichen Velorouten wünschenswert. Eine solche ist auf dem Abschnitt Mittelhäusern-Schwarzenburg nicht vorhanden; Velofahrende nutzen die Kantonsstrasse im Mischverkehr. Im Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK 2021) der Regionalkonferenz Bern-Mittelland ist für diesen Abschnitt aktuell keine Massnahme vorgesehen, weshalb aktuell auch kein Projektierungsauftrag besteht. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass im betreffenden Oberingenieurkreis II Bern Mittelland (OIK II) zurzeit bereits zahlreiche Massnahmen aus den fünf Veloverkehr-Planungsstudien der Regionalkonferenz Bern-Mittelland (RKBM) umgesetzt werden, beispielsweise der kantonale Radweg Gürbetal oder die Verbesserung der Velosicherheit Herrenschwanden-Kirchlindach. Daneben wird die Umsetzung einer Vielzahl weiterer Massnahmen aus dem RGSK 2021 vorangetrieben, beispielsweise die Sanierung der Freiburgstrasse im Wangental oder der Neubau des Radstreifens

Tägertschi-Konolfingen. Die Realisierung der Massnahmen aus den fünf Veloverkehr-Planungsstudien der RKBM sowie aus dem RGSK 2021 hat Priorität. Die Realisierung einer neuen Veloinfrastruktur auf dem Abschnitt Mittelhäusern-Schwarzenburg bis 2035 erscheint daher und im Kontext der angespannten finanziellen Lage des Kantons aus heutiger Sicht als nicht realistisch. Es soll aber geprüft werden, ob kurzfristig eine Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Veloverkehr mittels zusätzlichen, einfach umzusetzenden Signalisationen und Markierungen erzielt werden kann. Zudem haben in den Regionen die Arbeiten an den RGSK 2025 begonnen. Sollte das Anliegen in diesem Rahmen weiterverfolgt werden, ist der Regierungsrat bereit, weitere Massnahmen und den möglichen Zeithorizont ihrer Umsetzung zu prüfen. Eine allfällige Realisierung des - alleine schon aufgrund der Topografie der Streckenführung - komplexen Vorhabens bis 2035 wird in Anbetracht der beschränkten finanziellen aber auch personellen Ressourcen des OIK II indes nicht möglich sein.

Verteiler ‒ Grosser Rat