Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2022.RRGR.397

I 257-2022 Jordi (Bern, SP) Häusliche Gewalt – Niederschwelliger Zugang zu Angeboten für gewaltausübende Personen. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 257-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.397

Eingereicht am: 30.11.2022

Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: SP-JUSO (Jordi, Bern) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 480/2023 vom 03. Mai 2023 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Häusliche Gewalt – Niederschwelliger Zugang zu Angeboten für gewaltausübende Personen

In der Herbstsession 2022 wurde die Motion 027-2022 (Bereitstellung einer angemessenen Finanzierung für staatlich unabhängige Gewaltberatungsstellen) vom Grossen Rat als Postulat überwiesen. Damit hat der Grosse Rat anerkannt, dass zusätzliche Bemühungen des Kantons zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt notwendig sind. Im November 2022 haben die internationale Expertinnen- und Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) sowie der Bundesrat im Evaluationsbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention darauf hingewiesen, dass einfache Zugänge zu entsprechenden Beratungsangeboten für gewaltausübende Personen zentral sind. Der GREVIO-Bericht hält in Bezug auf die Arbeit mit gewaltausübenden Personen fest, dass die Bereitstellung von Dienstleistungen unzureichend sei, selbst in Zentren wie der Stadt Bern. Der Bundesrat verweist in seinem Evaluationsbericht ferner auf die von Bund und Kantonen im Jahr 2021 unterzeichnete Roadmap gegen häusliche Gewalt, die unter Handlungsfeld 8 «Arbeit mit gewaltausübenden Personen» folgende Massnahme skizziert:

«Die Kantone verpflichten sich, ihre Anstrengungen fortzusetzen, um ausreichende, niederschwellige Angebote von hoher Qualität für gewaltausübende Personen bereitzustellen. Eine angemessene Finanzierung ist zu gewährleisten. Die Angebote für gewaltausübende Personen müssen regelmässig evaluiert werden.»

Im Kanton Bern existieren jedoch kaum niederschwellige Angebote. Der Regierungsrat verweist in der Antwort zur oben genannten Motion lediglich auf ein Lernprogramm in Bern und Thun. Im Jahr 2021 kam es laut Jahresbericht der «Berner Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt» in diesen Angeboten allerdings nur zu 50 Neuaufnahmen (Erstgesprächen), 17 davon waren so

genannte «Selbstmeldende», die sich freiwillig meldeten. Demgegenüber stehen geschätzte 5000 Fälle von «unentdeckter» häuslicher Gewalt (Dunkelfeld). Denn nur rund 20 Prozent der

Fälle häuslicher Gewalt sind überhaupt polizeilich bekannt (Hellfeld). 2021 musste die Polizei im Kanton Bern in 1449 Fällen aufgrund von häuslicher Gewalt intervenieren, wie dem Jahresbericht zu entnehmen ist. In jedem dieser Fälle leiden Angehörige, Familien, Kinder.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Stehen im Kanton Bern ausreichend niederschwellige Gewaltberatungsangebote vor allem für Personen aus dem Dunkelfeld bereit?

2. Ist der niederschwellige Zugang für Personen aus den Randregionen des Kantons wie zum Beispiel Frutigen, Langenthal oder Tramelan gewährleistet?

3. Existieren anonyme Beratungsangebote für gewaltausübende Frauen?

4. Ist es aufgrund des nun von externer Seite nachgewiesenen, dringlichen Handlungsbedarfs vorgesehen, die Anzahl und die Art der verfügbaren Angebote, insbesondere für das Dunkelfeld, umgehend zu erweitern?

Antwort des Regierungsrates

Anlässlich der Herbstsession 2022 überwies der Grosse Rat die Motion 027-2022 Grogg-Meyer (EVP) als Postulat. Der Regierungsrat wurde mit der Prüfung einer flächendeckenden Versorgung der Arbeit mit gewaltausübenden Personen aus dem Dunkelfeld beauftragt, indem er 1. niederschwellige und bedarfsgerechte Angebote für gewaltausübende Personen aus dem Dunkelfeld flächendeckend im Kanton bereitstellt und 2. die dafür notwendige Finanzierung von staatlich unabhängigen Gewaltberatungsstellen sicherstellt. Die ordentliche Frist zur Umsetzung von parlamentarischen Vorstössen beträgt zwei Jahre.

Antworten zu den Fragen

1. Stehen im Kanton Bern ausreichend niederschwellige Gewaltberatungsangebote vor allem für Personen aus dem Dunkelfeld bereit?

Der Kanton Bern bietet Ausübenden häuslicher Gewalt ein breites Unterstützungsangebot an. Dazu zählen die Gewaltberatungen im Einzel- und Gruppensetting der «Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt». Dieses niederschwellige Angebot steht auch Personen offen, die sich selbst melden und von keiner Behördenstelle zugewiesen worden sind. Die Kurse des «Lernprogramms gegen Gewalt in Ehe, Familie und Partnerschaft» und die Einzelberatungen werden im Mandatsverhältnis durchgeführt. Die Vertraulichkeit der Gespräche und der Datenschutz sind gewährleistet.

Das Angebot der Berner Interventionsstelle wird laufend der Nachfrage angepasst. Zum Zeitpunkt der Bearbeitung der vorliegenden Interpellation wurden im Rahmen des Lernprogramms vier Gruppen geführt. Bei Bedarf werden zusätzliche Gruppen gebildet. Zusätzlich werden Gewaltberatungen im Einzelsetting – bei Bedarf mit Übersetzung – durchgeführt. Ob ein Angebot im Einzel- oder im Gruppensetting wahrgenommen wird, entscheiden die Klienten in Abstimmung mit den Beratenden im Rahmen des Erstgesprächs. Beide Angebote können zurzeit ohne Wartefrist in Anspruch genommen werden.

Ratsuchende können sich jederzeit über die Mobiltelefonnummer 079 308 84 05 oder per Email info.big.sid@be.ch für eine Gewaltberatung anmelden. Erst- und Abklärungsgespräche werden von den im Auftragsverhältnis stehenden externen Gewaltberaterinnen und Beratern innert weniger Tage geführt. Die Angebote stehen sowohl Klientel offen, die behördlich bereits bekannt sind, als auch Personen, die ohne vorangegangenen behördlichen Kontakt Unterstützung benötigen (sog. «Dunkelfeld»).

Im Bereich der sekundär präventiven Arbeit nehmen auch die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter mit den Ansprachen der Tatpersonen nach häuslicher Gewalt einen wichtigen Beitrag wahr. Mutmassliche Täter oder Täterinnen werden – aufgrund einer polizeilichen Meldung, aber vielfach noch ausserhalb eines eingeleiteten Strafverfahrens – aus der Anonymität geholt und nach durchgeführter Ansprache beispielsweise mittels einer Verhaltensvereinbarung zur Teilnahme an einem geeigneten weiterführenden Unterstützungsangebot, wie z. B. das Lernprogramm oder eine Einzelberatung bei der Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt, motiviert.

2. Ist der niederschwellige Zugang für Personen aus den Randregionen des Kantons wie zum Beispiel Frutigen, Langenthal oder Tramelan gewährleistet?

Die Beratungsangebote finden zurzeit in den Städten Bern und Thun statt. Französischsprachige Klienten werden in das Beratungsangebot des «Service pour auteur-e-s de violence conjugale (SAVC) des «Centre Neuchâtelois de Psychiatrie» vermittelt. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität werden individuelle Lösungen angeboten.

3. Existieren anonyme Beratungsangebote für gewaltausübende Frauen?

Frauen können sich bei der Berner Interventionsstelle vertraulich beraten lassen. Es findet keine Identitätsüberprüfung statt.

4. Ist es aufgrund des nun von externer Seite nachgewiesenen, dringlichen Handlungsbedarfs vorgesehen, die Anzahl und die Art der verfügbaren Angebote, insbesondere für das Dunkelfeld, umgehend zu erweitern?

Die Angebote des Kantons Bern für Ausübende häuslicher Gewalt werden laufend der Nachfrage angepasst. Die eingestellten finanziellen Mittel für die Lernprogramme und Gewaltberatungen enthalten derzeit genügend Spielraum, um auch bei einer Zunahme der Nachfrage handlungsfähig zu bleiben. Die zuständige Stelle der Sicherheitsdirektion ist auf kantonaler und nationaler Ebene gut vernetzt und bemüht sich, fachliche Standards einzuhalten, relevante Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, Verbesserungsoptionen zu prüfen und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und politischen Vorgaben des Kantons umzusetzen.

Verteiler ‒ Grosser Rat