Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2022.RRGR.402

I 262-2022 Ritter (Burgdorf, GLP) Mehrfachsanierung des «Blickle»-Kreisels in Lyssach. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 262-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.402

Eingereicht am: 04.12.2022

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Ritter (Burgdorf, GLP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 159/2023 vom 15. Februar 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Mehrfachsanierung des «Blickle»-Kreisels in Lyssach

Es wird wahrgenommen, dass der sogenannte «Blickle»-Kreisel in Lyssach (Kreisel Bernstrasse mit Dorfstrasse und Kernenriedstrasse) in den letzten Jahren wiederholt (dreimal?) mehr oder weniger komplett saniert wurde.

Das wirft folgende Fragen an den Regierungsrat auf:

Erwägungen

1. Trifft es zu, dass in den letzten Jahren, mithin in relativ kurzen zeitlichen Abständen, der «Blickle»-Kreisel in Lyssach wiederholt saniert wurde?

2. Was kosteten die einzelnen Sanierungen des fraglichen Kreisels einzeln und total?

3. Was waren die Gründe für die wiederholten Sanierungen des «Blickle»-Kreisels?

4. Betrachtet der Regierungsrat die mehrfachen Sanierungen innerhalb kurzer Zeit, auch im Nachhinein, als nötig und zweckmässig?

5. Welche Stellen des Kantons haben den Überblick über die Koordination von Sanierungen von Strassenkreiseln oder vergleichbaren Kunstbauten im Strassenbereich? Ist die bestehende Organisation und Koordination zweckmässig oder besteht Verbesserungspotenzial ? Falls ja, welches?

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat beantwortet die aufgeworfenen Fragen wie folgt:

1. Trifft es zu, dass in den letzten Jahren, mithin in relativ kurzen zeitlichen Abständen, der «Blickle»-Kreisel in Lyssach wiederholt saniert wurde?

Nein, diese Beobachtung trifft nicht zu. Die Kreuzung beim «Blickle» an der Bernstrasse in Lyssach wurde 2006 in einen Kreisel umgebaut. Nach sechzehn Jahren wurde dieser 2022 erstmals saniert. Neben der Behebung von leichten Schäden an der Infrastruktur erfolgten lokale Instandsetzungen in den Zufahrtsbereichen und den Bushaltestellen. Gleichzeitig wurde durch die Anpassung der Fahrbahn die Verkehrssicherheit verbessert. Weitere Sanierungsarbeiten fanden nicht statt.

2. Was kosteten die einzelnen Sanierungen des fraglichen Kreisels einzeln und total?

Die Kosten für die unter Punkt 1 genannten Sanierungsarbeiten im Jahr 2022 beliefen sich auf ca. CHF 265 000. Weitere Sanierungsarbeiten am Kreisel wurden nicht vorgenommen.

3. Was waren die Gründe für die wiederholten Sanierungen des «Blickle»-Kreisels?

Der Kreisel wurde in den sechzehn Jahren seit seiner Erstellung nicht wiederholt, sondern erstmalig im Jahr 2022 saniert. Die 2022 durchgeführte Sanierung beschränkte sich auf dringende bauliche Massnahmen sowie auf Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.

4. Betrachtet der Regierungsrat die mehrfachen Sanierungen innerhalb kurzer Zeit, auch im Nachhinein, als nötig und zweckmässig?

Der Regierungsrat erachtet das gewählte Vorgehen bzw. die im 2022 erfolgte Sanierung des Kreisels als notwendig und zweckmässig.

5. Welche Stellen des Kantons haben den Überblick über die Koordination von Sanierungen von Strassenkreiseln oder vergleichbaren Kunstbauten im Strassenbereich? Ist die bestehende Organisation und Koordination zweckmässig oder besteht Verbesserungspotenzial? Falls ja, welches?

Die Koordination der Unterhalts- und Sanierungsarbeiten obliegt dem zuständigen Oberingenieurkreis. Dieser kennt die jeweiligen Verhältnisse und allfällige Besonderheiten im betreffenden Gebiet, ist mit den lokalen Behörden gut vernetzt und kann bei Bedarf zeitnah vor Ort reagieren.

Das Erhaltungsmanagement der Kantonsstrassen richtet sich nach anerkannten Normen und Richtlinien. Ziel ist, mit möglichst wenig finanziellen Mitteln eine lange Nutzungsdauer der Kantonsstrassen zu erreichen. Der Zustand der Bauwerke wird standardisiert erfasst und die schadhaften Strecken werden kantonsweit priorisiert und anschliessend vor Ort nochmals durch den zuständigen Oberingenieurkreis verifiziert. Es bestehen mehrjährige Erhaltungsplanungen, die auch mit Ausbau-, Neubau- und weiteren Projekten Dritter abgestimmt sind. Die Zuständigkeiten der vier Oberingenieurkreise haben sich in der Vergangenheit bewährt. Der Regierungsrat erachtet die bestehende Organisation als gut, er sieht keinen Anpassungsbedarf.

Verteiler - Grosser Rat