Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2022.RRGR.405

M 265-2022 Jordi (Bern, SP) Verkehrsmittel besser verbinden: Förderung von multimodalen Lösungen – auch durch ÖV-Unternehmen! Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 265-2022 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.405

Eingereicht am: 05.12.2022

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Jordi (Bern, SP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 9

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 384/2023 vom 05. April 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Ziffer 1 Ablehnung Ziffer 2 - 5 Annahme

Verkehrsmittel besser verbinden: Förderung von multimodalen Lösungen – auch durch ÖV-Unternehmen!

Der Regierungsrat wird beauftragt,

Erwägungen

1. notwendige, gesetzliche Anpassungen vorzuschlagen, die es braucht, damit die in der Gesamtmobilitätsstrategie formulierten Handlungsfelder (insbesondere 2, 4 und 5) durch die ÖV-Unternehmungen mitgetragen und gefördert werden können

2. sicherzustellen, dass zukunftsweisende Initiativen unkompliziert geplant, eingeführt und vom Kanton mitfinanziert werden können

3. aufzuzeigen, welche Initiativen der Kanton zur Förderung der multimodalen Mobilität in den nächsten Jahren vorsieht

4. die Koordination solcher Initiativen im Kanton Bern sicherzustellen

5. Massnahmen zu unternehmen, damit das Synergiepotential unter den Städten innerhalb und ausserhalb des Kantons genutzt werden kann

Begründung:

Die Gesamtmobilitätsstrategie 2022 will die verschiedenen Verkehrsmittel besser vernetzen, um attraktive Wegketten mit aufeinander abgestimmten Verkehrsmitteln zu schaffen (z. B. Velo, öffentlicher Verkehr, Car-Sharing, Individualverkehr). Die Strategie wurde am 29. Juni 2022 vom Regierungsrat verabschiedet und ist für alle Planungen auf kantonaler Ebene verbindlich.

Die Transportunternehmen (TU) hätten beste Voraussetzungen, aufgrund ihrer heutigen Positionierung in der Welt der multimodalen Mobilität das Rückgrat zu sein und somit einen wesentlichen Beitrag zu leisten. Die aktuellen regulatorischen Rahmenbedingungen – namentlich das Personenbeförderungsgesetz auf Bundesebene und das Gesetz über den öffentlichen Verkehr im Kanton Bern – sind jedoch in dieser Hinsicht hinderlich. Finanzielle Mittel stehen zwar für solche Zwecke zur Verfügung (RPV-Förderprogramm, Verkehrskoordination usw.), deren Beantragung ist allerdings komplex, mit hohen zeitlichen Aufwänden verbunden, und der Erfolg ist alles andere als garantiert.

Eine wesentliche Barriere ist zudem die Tatsache, dass die Mittelverteilung aus dem Libero- Verbund auf den Fahrgastzahlen beruht und die TU sich entsprechend darauf fokussieren, möglichst hohe Fahrgastzahlen zu erzielen. Für sie gibt es also keinerlei Anreize zur Förderung der multimodalen Mobilität, da diese eine Art Konkurrenz darstellt.

Um den Anteil des Modalsplits zugunsten des ÖV und anderer nachhaltigen Verkehrsträger signifikant zu erhöhen, braucht es gesetzliche Anpassungen. Die verschiedenen Akteure müssen zusammenarbeiten dürfen. Gleichzeitig muss der Zugang zu finanziellen Mitteln stark vereinfacht werden.

Diese oder ähnliche Fragestellungen werden auch in anderen Kantonen diskutiert. Ein Austausch bzw. eine Zusammenarbeit könnte den gegenseitigen Lernprozess beschleunigen und gegebenenfalls auch Synergie- und Kooperationspotenziale erkennbar machen.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat teilt die Ansicht der Motionäre, dass der Vernetzung von Verkehrsmitteln eine wichtige Rolle zukommt, um den Modalsplit zugunsten des öffentlichen Verkehrs zu erhöhen. Die Förderung der Multimodalität ist eine staatsebenenübergreifende Aufgabe, die zudem wesentlich durch Privatunternehmen mitgestaltet wird. Um attraktive multimodale Angebote zu schaffen, müssen alle beteiligten Akteure eingebunden werden. Auf Bundesebene gibt es unter anderem mit dem Gesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur diverse Bestrebungen, die Rahmenbedingungen für multimodale Lösungen zu optimieren. Auch der Kanton ist seit Jahren bestrebt, gute Rahmenbedingungen für die Vernetzung der Verkehrsmittel zu schaffen. Er setzt sich beispielsweise beim Bund für die Förderung multimodaler Verkehrsangebote ein und unterstützt Gemeinden und Regionen bei ihren Planungen mit Arbeitshilfen, Projektmitarbeit oder auch Planungsbeiträgen. Ebenso leistet der Kanton seit Jahren Beiträge an Park and Ride und Bike and Ride Anlagen, beispielsweise ist auch der Platz für Anlagen der kombinierten Mobilität (bspw. für Bikesharing) teilweise anrechenbar. Verkehrsdrehscheiben werden im Rahmen der Agglomerationsprogramme finanziell unterstützt (bspw. Massnahmen Bahnhof Langenthal und Ostermundigen) und Beiträge an Umsteigeanlagen werden im Sinne des Zugangs zur Bahn ausgerichtet. Die Umsetzung der Ziele der Gesamtmobilitätsstrategie 2022 (GMS 2022) wird von den zuständigen kantonalen Fachstellen anhand von konkreten Massnahmen angegangen. Falls nötig, werden die kantonalen und regionalen Planungsinstrumente entsprechend angepasst. Der Umsetzungsstand der Strategie wird in einem Monitoring alle vier Jahre überprüft. Sieht der Regierungsrat bei der Umsetzung der Gesamtmobilitätsstrategie Hindernisse in den kantonalen Gesetzen, wird er dem Grossen Rat begründete Anpassungen zum Entscheid vorlegen. Er ist grundsätzlich bereit, multimodale Lösungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Kantons zu fördern, verweist in diesem Zusammenhang aber auf die allgemein angespannte finanzielle Lage. Zu den Forderungen der Motion nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung.

1. Die ÖV Unternehmungen haben bereits heute die Möglichkeit, multimodale Angebote zu unterstützen. Verschiedene Unternehmungen im Kanton Bern sind diesbezüglich aktiv. Aufgrund des gesetzlichen Rahmens auf Kantons- und insbesondere Bundesebene können die Unternehmungen allerdings keine finanziellen Mittel einsetzen, welche für den Ort- und Regionalverkehr vorgesehen sind. Der Regierungsrat erachtet diese Abgrenzung als richtig. Eine Anpassung des gesetzlichen Rahmens auf kantonaler Ebene kann die entsprechenden bundesrechtlichen Vorgaben nicht übersteuern und wäre deshalb aus Sicht des Regierungsrats nicht zielführend.

2. Der Kanton verfügt bereits heute über niederschwellige Instrumente, um Planungen und Projekte Dritter zu unterstützen. Wie im Vorstoss erwähnt, kann der Kanton Planungen Dritter im Bereich der Verkehrskoordination unterstützen (Art. 11 ÖV-Gesetz). Auch für ausserordentliche Aktionen zur Reinhaltung der Luft kann der Kanton Beiträge sprechen (Art. 17 Lufthygienegesetz). Beispielsweise wurden in den letzten Jahren die Verstärkung der Ridesharing-Aktion «Covoiturage Arc Jurassien» im Berner Jura, sowie drei Pilotprojekte vom On-Demand- Angebot «MyBuxi» im Kanton Bern unterstützt. Entsprechende Gesuche um Mitfinanzierung können beim Kanton eingereicht werden. Die Gesuche werden im Sinn der Motion laufend geprüft.

3. Im Hinblick auf den Angebotsbeschluss 2027-2030 sind gemeinsam mit den Regionalkonferenzen und Regionalen Verkehrskonferenzen verschiedene Abklärungen zur besseren Vernetzung des ÖV mit weiteren (u. a. geteilten) Mobilitätsangeboten im Gange. Aussichtsreiche Pilot-On-Demand-Angebote werden in Zusammenarbeit mit den Regionen erarbeitet. Die Ergebnisse werden im nächsten Angebotsbeschluss dargestellt.

4. Der Kanton bietet bereits nach Bedarf bei gezielten Themen eine Austauschplattform (bspw. alternative Antriebe im strassengebundenen ÖV, Harmonisierung Bikesharing-Angebote im Kanton, schienengebundene City-Cargo-Hubs, Mobilitätsmanagement). Diese Arbeiten werden weitergeführt und laufend optimiert.

5. Um Synergiepotentiale zwischen Städten und Kantone sicherzustellen, bestehen zahlreiche Gremien (Erfahrungsaustausch Bund-Kantone zu den Agglomerationsprogrammen, Austauschgremien Mobilitätsakademie, «Forum Bikesharing und Velostationen») und Anlässe zum Erfahrungsaustausch (nationale Mobilitätstagung des Bundes, Berner Verkehrstag). Die Bau- und Verkehrsdirektion wird den Berner Verkehrstag 2023 der GMS 2022 widmen. Der Kanton pflegt den Kontakt mit interessierten Akteuren auf allen Ebenen beispielsweise auch in Projekt- und Planungsgruppen und stellt so sicher, dass Synergien bei der Umsetzung von Massnahmen genutzt werden können. Der Regierungsrat betrachtet den Austausch und die Förderung von Synergien als Daueraufgabe.

Verteiler ‒ Grosser Rat