Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2022.RRGR.406

P 266-2022 Widmer (Bern, Grüne) Gemeinsame Basis für Infrastruktur und Ausrichtung der Schulinformatik im Kanton Bern. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

P

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 266-2022 Vorstossart: Postulat Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.406

Eingereicht am: 05.12.2022

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Widmer (Bern, Grüne) (Sprecher/in) Esseiva (Bern, FDP) Blum (Melchnau, SP) Schild (Bern, GLP) Streiff (Oberwangen b. Bern, EVP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 533/2023 vom 10. Mai 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Ziffer 1 Annahme Ziffer 2, 3 und 4 Annahme und gleichzeitige Abschreibung

Gemeinsame Basis für Infrastruktur und Ausrichtung der Schulinformatik im Kanton Bern

Dem Regierungsrat wird folgender Prüfungsauftrag erteilt:

Erwägungen

1. Es sei zu prüfen, ob und wie für die Schulinformatik der Volksschule im Kanton eine gemeinsame Grundausstattung und eine Lern-, Arbeits- und Kommunikationsplattform für alle Gemeinden geschaffen werden können. Dabei sind insbesondere folgende Massnahmen zu prüfen: − Mindestanforderungen an verwendete Hard- und Software in den einzelnen Zyklen, insbesondere da, wo Lehrmittel eine IT-Infrastruktur voraussetzen − Mindestanforderungen an die notwendige Infrastruktur in den Schulen und Gemeinden (Computer/Geräte, Peripheriegräte, Server, WLAN, Beamer/Anzeigegeräte, Bildschirme usw.) − dafür notwendige Schnittstellen, die zwischen den einzelnen Schulen, zwischen Schulen und Gemeinden, dem Kanton und andren Playern zwingend funktionieren müssen − Bedürfnisse der Schulen (Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, M&I_LPs, Schulleitende usw.)

2. Es sei zu prüfen, wie eine gemeinsame Beschaffung von Hard- und Software für die Volksschule gestaltet sein könnte, und wie gross die Ersparnisse gegenüber den Einzelanschaffungen durch die Gemeinden sein könnten.

3. Es sei ein gestärkter Medien- und Informatik-Unterricht in allen drei Zyklen zu prüfen.

4. Es sei ebenfalls zu prüfen, welche Zusammenarbeiten und welche gemeinsame Finanzierung bereits mit den heutigen rechtlichen Grundlagen möglich wären, und wo ein solches gemeinsames Projekt von Kanton und Gemeinden neuer gesetzlicher Grundlagen bedürfte.

Begründung:

Es ist unbestritten, dass die Zukunft (auch) digital ist. Mit dem Lehrplan 21 hat die Informatik auch offiziell den Einzug in die Volksschule gefunden. Zumindest auf dem Papier. Was die Umsetzung, was die Ausrüstungen der Schülerinnen und Schüler sowie der Schulen mit Hard- und Software angeht, gibt es im Kanton Bern grosse Unterschiede (zu beklagen).

Während in einigen Schulen alle Schülerinnen und Schüler einzeln mit einem Gerät ausgerüstet sind und über eine interessante Sammlung an Apps und Programmen verfügen, haben in anderen Klassen mehrere Schülerinnen und Schüler zusammen ein Gerät, das sie sich teilen – und sie können nur auf eine beschränkte Zahl von Programmen zurückgreifen.

Ab der 5. Klasse ist das Fach «Medien und Informatik» im Lehrplan vorgesehen, vorher «bloss» fächerübergreifend und wenig strukturiert. Häufig fehlen die nötige Infrastruktur und/oder die Möglichkeiten, um die angestrebten Kompetenzen zu vermitteln. In einigen Gemeinden wurde punkto Schulinformatik bereits gross angerichtet, andere Gemeinden sehen sich ausser Stande, die Infrastruktur in nötiger Quantität und/oder Qualität bereitzustellen.

In den Augen der Postulantinnen und Postulanten kann und darf es nicht den wirtschaftlichen, personellen oder technischen Möglichkeiten einzelner Gemeinden überlassen werden, wie gut die Schülerinnen und Schüler auf die digitale Zukunft vorbereitet werden. In immer mehr Berufen halten Computer und Informatik Einzug – immer häufiger werden Grund- oder vertiefte Kenntnisse gewünscht oder gar verlangt. Je besser Schülerinnen und Schüler in Medien und Informatik ausgebildet wurden, desto grösser werden ihre Chancen. Von einer digitalen Chancengerechtigkeit sind wir im Kanton Bern noch weit entfernt.

Neue Fragen, neue Herausforderungen verlangen neue Ansätze. Der Kanton Bern muss seine Verantwortung auf diesem Gebiet wahrnehmen und eine Führungsrolle übernehmen, um die digitale Kompetenz aller Schülerinnen und Schüler als immer wichtiger werdendes Kriterium nach Schulabgang zu fördern und den Schülerinnen und Schülern des Kantons beste Voraussetzungen zu garantieren.

Antwort des Regierungsrates

Die steigende Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologien für die Gesellschaft und der Übergang zu einer Informationsgesellschaft haben auch Auswirkungen auf die Schule. Die Gemeinden und der Kanton haben in den letzten Jahren zahlreiche Anstrengungen unternommen, um die anstehenden Herausforderungen zu meistern. Der Regierungsrat weist auf die seit dem 1. Januar 2022 in Kraft getretene neue Gesetzesbestimmung im Volksschulgesetz (VSG) hin, wonach der Kanton zur Vereinfachung oder Vereinheitlichung des Vollzugs Informatikdienstleistungen zu kostendeckenden Preisen erbringen oder Dritte damit beauftragen kann (Art. 50 Abs. 2 Bst. b VSG).

Zu Ziffer 1: Die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) hat die konkreten Anforderungen an die Infrastruktur in den Empfehlungen an die Gemeinden und an die Schulleitungen in einem Leitfaden definiert.

Sie geht davon aus, dass die Gemeinden ihren Handlungsspielraum beim Umsetzen der Empfehlungen nutzen und die lokalen Verhältnisse und die bereits bestehende Schulorganisation und deren Bedürfnisse berücksichtigen.

Im deutschsprachigen Kantonsteil hat die BKD im Rahmenvertrag mit der PHBern den Beratungsauftrag von Volksschulen im Bereich ICT an die PHBern delegiert. Im französischsprachigen Kantonsteil ist das Centre MITIC mit dieser Aufgabe betraut. So unterstützen und beraten diese zwei Institutionen die Schulen und die Gemeinden, sowie die Spezialisten Medien und Informatik (SMI) bei der Integration von ICT im System Schule und im Unterricht.

Zudem vernetzen die Koordinationsstelle «Informationstechnologien Berner Schulen» (KIBS) der PHBern und das Centre MITIC Berns Schullandschaft. Sie richten sich sowohl an SMI, Schulleitungen wie auch an Lehrpersonen des Kantons Bern und bearbeiten somit die vorhandenen Schnittstellen.

Wie erwähnt, sind die Mindestanforderungen an die Gemeinden im Bereich Schulinformatik definiert. Da sich die Anforderungen im Bereich Informatik rasch wandeln können, ist der Regierungsrat bereit, Ziffer 1 des Postulats anzunehmen und gemeinsam mit dem Verband Bernischer Gemeinden (VBG) den Leitfaden periodisch zu überprüfen.

Zu Ziffer 2: Mit der IT-Plattform «EDUBERN» besteht bereits ein Angebot der BKD, welches den öffentlichen Schulen des Kantons Bern zur Verfügung steht. EDUBERN bietet ICT-Dienstleistungen in den Bereichen der Schulen – von ICT-Beratung und Projektunterstützung über ICT-Lösungen zur Digitalisierung/Automatisierung des Unterrichts und der Schuladministration bis hin zum Endbenutzersupport bei ICT-Fragen/Anliegen. Sämtliche angebotene Cloud-Services sind hinsichtlich Informationssicherheit und Datenschutz (ISDS) durch die Datenschutzaufsichtsstelle der kantonalen Verwaltung geprüft und für die Anwendung freigegeben. EDUBERN bietet den Schulen Möglichkeiten beim Einkauf oder der Miete von Hardware (Desktop, Notebook, Convertible, Monitore) und Software-Lizenzen über kantonale Rahmenverträge. Insofern sind die Anliegen von Ziffer 2 des Postulates bereits erfüllt, eine kostengünstige Beschaffung von Hard- und Software für die Volksschulen ist möglich. Zurzeit werden die Angebote hauptsächlich auf der Sekundarstufe II nachgefragt. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht kein Bedarf an zusätzlichen Ressourcen seitens EDUBERN für die Aufgabenerfüllung im Bereich der Volksschulen. Wenn jedoch weitere Volksschulen vom Angebot von EDUBERN profitieren möchten, kann es notwendig sein, zusätzliche Ressourcen auf Seite EDUBERN aufzubauen, insofern transparent nachgewiesen und vertraglich vereinbart ist, dass die zusätzlichen Stellen refinanziert werden.

Zu Ziffer 3: Die zentrale Aufgabe der Schule im Bereich Medien und Informatik besteht darin, Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zum sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Technologien zu unterstützen. Im Zentrum des Unterrichts stehen die Erfahrungen im Einsatz von Medien und Informatik und die damit verbundene Reflexion. Die Schule soll sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit die neuen Technologien in einer Berufslehre oder weiterführenden Schule sinnvoll und zielorientiert einsetzen können. Die grosse gesellschaftliche Bedeutung der Medien und Informatik-Nutzung wird in allen Fachbereichen thematisiert und hat damit einen Einfluss auf den gesamten Unterricht. Mit der Einführung des PER und des Lehrplans 21 wurde die Thematik Medien und Informatik in beiden Lehrplänen als eigenständiges Modul gestärkt. Diese unterscheiden die Bereiche Medien und Informatik sowie die Kompetenzen zur Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnologien.

Letztere werden integriert in allen Fachbereichen und in allen Zyklen unterrichtet. Im deutschsprachigen Kantonsteil ist dafür in der Lektionentafel je eine Lektion in der 5., 6., 7. und 9. Klasse und im französischsprachigen Teil im 8H, 9H, 10H und 11H vorgesehen.

Zu Ziffer 4: Die zwischen den Gemeinden und dem Kanton rechtlich festgelegte Aufgabenteilung im Bereich der Volksschule weist den Gemeinden die Verantwortung für die Führung und Organisation der Schulen in ihrem Gebiet zu. Damit sind sie auch zuständig für die Ausstattung der Schulen mit ICT-Infrastruktur und für deren Finanzierung. Es liegt somit in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinden und Schulen sicherzustellen, dass die infrastrukturellen Voraussetzungen erfüllt sind, damit die Lehrplanziele von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden können.

Der Regierungsrat erachtet die heutige Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton im Volksschulbereich als richtig und sinnvoll. Die heute bereits gute Zusammenarbeit zwischen dem centre MITIC im französischsprachigen Kantonsteil respektive den Beratungsstellen der PHBern im deutschsprachigen Teil mit den Gemeinden (siehe Antwort auf Ziffer 1) erfüllt aus Sicht des Regierungsrates die Forderung von Ziffer 4 in diesem Bereich.

Verteiler ‒ Grosser Rat

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe, Art. 50 — read in the version of January 23, 2023; the act was consolidated again on September 1, 2023.