2022.RRGR.426
I 286-2022 Schneider (Biel, SVP) Transparenz bei der Finanzierung der Frauenhäuser. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 286-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.426
Eingereicht am: 07.12.2022
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Schneider (Biel/Bienne, SVP) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 643/2023 vom 07. Juni 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Transparenz bei der Finanzierung der Frauenhäuser
Der sofortige, unkomplizierte Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Aber auch der Schutz der Schwächsten sollte finanziell die Verhältnismässigkeit der Aufwendungen für die Öffentlichkeit wahren. Nach 35 Tagen Aufenthalt läuft die Finanzierung durch die Opferhilfe aus, und das Gemeinwesen oder die Bewohnerin wird zur Finanzierungsquelle. Jede Frau bewohnt ein eigenes Zimmer. Küche, Badezimmer und W ohnzimmer werden gemeinsam genutzt, für die Kinder stehen Spielzimmer bereit. Für dieses sehr niederschwellige Angebot – so kann den einheitlichen Tarifen des Kantons Zürich entnommen werden – verlangen die Frauenhäuser 330 Franken pro Tag und Person, für Kinder unter einem Jahr 300 Franken.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wie sind die Tarife im Kanton Bern?
2. Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten, die pro Tag in den Heimen für Berner Eingewiesene anfallen?
3. Wenn die Tarife des Kantons Zürich 330 Franken pro Frau und pro mindestens einjährigem Kind lauten, dann kostet eine Frau mit drei Kindern 1320 Franken pro Tag bzw. 39 600 Franken pro Monat in der oben beschriebenen, niederschwelligen Unterkunft. Wie viel würde dieses Beispiel die Allgemeinheit im Kanton Bern kosten?
Antwort des Regierungsrates
Im Rahmen der Beantwortung der vorliegenden Interpellation sowie der Interpellation 285-2022 (Schneider, SVP: Genaue Zahlen zu den Frauenhaus-Aufenthalten) hat die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) eine vertiefte externe Analyse der Frauenhäuser durchführen lassen. In diesem Zusammenhang hat sich gezeigt, dass bezüglich Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Abrechnungen Handlungsbedarf besteht. Die GSI wird im Rahmen der Umsetzung der Opferhilfestrategie deshalb auch das geltende Finanzierungssystem der bestehenden Opferhilfelandschaft eingehend prüfen und überarbeiten. Dazu soll eine detaillierte Kostenanalyse zu den in den Leistungsverträgen zwischen dem Amt für Integration und Soziales (AIS) und den Institutionen festgehaltenen Beiträgen (leistungsorientierte Abgeltungen, Sockelbetrag, Pauschalen, Kostendach) durchgeführt werden, um diese Beiträge auf Angemessenheit und Vollständigkeit zu prüfen.
Zu Frage 1: Wie sind die Tarife im Kanton Bern?
Der Kanton Bern vergütet den Frauenhäusern aktuell folgende Tarife 1:
Personen aus dem Kanton Bern Tarif pro Zimmer und Nacht: 1 Nacht CHF 478 2 bis 14 Nächte CHF 420 15 bis 44 Nächte CHF 360 45 Nächte und mehr CHF 241
Kostgeld pro Nacht: Erwachsene Person CHF 58 Kind CHF 29
Personen mit Wohnsitz in einem anderen Kanton Tarif pro Nacht: Erwachsene CHF 300 Kind CHF 180
Zu den Tarifen hinzu kommen Sockelbeiträge sowie verschiedene Pauschalen (z. B. für Nachtpikett), vgl. dazu Frage 2.
Zu Frage 2: Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten, die pro Tag in den Heimen für Berner Eingewiesene anfallen? Vorausschickend gilt es zu präzisieren, dass es sich bei Frauenhäusern nicht um Heime handelt. Sie verfügen deshalb auch über keine Heimbewilligung. Zudem werden die Klientinnen nicht eingewiesen. Der Eintritt in ein Frauenhaus erfolgt freiwillig. Insgesamt hat der Kanton den Frauenhäusern 2021 folgende Kosten abgegolten (inkl. Frauen- und Kinderberatung, Unterbringung/Verpflegung, Materialaufwand, Personalaufwand, Nachtpikett, Vermittlung von ausserkantonalen Aufenthalten bzw. in Hotels, sonstiger Betriebs- und Unterhaltsaufwand):
Tarife für die leistungsorientierte Abgeltung der Kernleistungen (Führen des Frauenhauses; Gewährung von Schutz, Verpflegung und Notunterkunft; Beratung und Betreuung der Opfer (Wahrnehmung ihrer Rechte, Vermittlung von angemessener medizinischer, psychologischer, sozi aler, materieller und juristischer Hilfe). Das Abgeltungsmodell besteht aus zwei Elementen (Sockelbeitrag und Abgeltung der Kernleistungen mit Pauschalen).
Frauenhaus Biel Frauenhaus Bern Frauenhaus Thun Über alle drei Häuser
Gesamtkosten für CHF 1 049 000 CHF 1 904 000 CHF 1 374 000 CHF 4 327 000
Gesamtkosten pro CHF 615 CHF 798 CHF 854 CHF 760 Nacht 2
Es handelt sich hierbei um die Gesamtkosten für den Kanton.
Zu Frage 3: Wenn die Tarife des Kantons Zürich 330 Franken pro Frau und pro mindestens einjährigem Kind lauten, dann kostet eine Frau mit drei Kindern 1320 Franken pro Tag bzw. 39 600 Franken pro Monat in der oben beschriebenen, niederschwelligen Unterkunft. Wie viel würde dieses Beispiel die Allgemeinheit im Kanton Bern kosten? Grundsätzlich muss zwischen Tarifen und Kosten unterschieden werden. Der Leistungsumfang und die Abgeltungssysteme der Kantone können sich unterscheiden, was einen interkantonalen Kostenvergleich schwierig macht. Die Abgeltung des Kantons Bern an die Frauenhäuser besteht aus zwei Elementen, nämlich einem Sockelbeitrag und der Abgeltung der Kernleistungen durch Pauschalen. Die von der Interpellantin angeführten Tarife von 330 Franken pro erwachsene Person und pro mindestens einjährigem Kind beziehen sich auf Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich. Die Abgeltung des Wohnsitzkantons an den Kanton Zürich im genannten Fallbeispiel beträgt 39 600 Franken pro Monat. Im analogen Fall läge die Abgeltung an den Kanton Bern an das entsprechende Frauenhaus für eine Frau mit drei Kindern (Wohnsitz ausserhalb Kanton Bern) bei 25 200 Franken pro Monat:
Tarif pro Monat (CHF 8403 x 30 Nächte) CHF 25 200 Sockelbeitrag4 CHF 20 400 Total Kosten CHF 45 600
Dies bedeutet, dass der vom Wohnsitzkanton abgegoltene Tarif im angeführten Beispiel nicht kostendeckend ist und der Kanton Bern 20 400 Franken aus eigenen Mitteln finanzieren müsste. Im folgenden Fallbeispiel, welches auf der Annahme basiert, dass es sich um vier Personen (1 Erwachsene, 3 Kinder) mit Wohnsitz im Kanton Bern handelt, die 30 Nächte im Frauenhaus bleiben und diese in zwei Zimmern untergebracht sind, würde folgender Tarif abgegolten:
Tarif pro Monat (CHF 360 x 30 Nächte x 2 Zimmer) CHF 21 600 Kostgeld Frau pro Monat (CHF 58 x 30 Nächte) CHF 1 740 Kostgeld Kinder pro Monat (CHF 29 x 30 Nächte x 3 Kinder) CHF 2 610 Tarif und Kostgeld pro Monat CHF 25 950 Sockelbeitrag CHF 19 650
Die Kosten pro Nacht 2021 resultieren aus den Gesamtkosten 2021 pro Frauenhaus resp. über alle drei Häuser, geteilt durch die Anzahl Beherbergungsnächte 2021. Vgl. Frage 1: CHF 300 pro Erwachsene + 3 x CHF 180 für die Kinder. Der Sockelbeitrag wurde wie folgt berechnet: CHF 760 (Vollkosten pro Tag gem. Frage 2) x 2 Zimmer x 30 Tage = CHF 45'600 (= Vollkosten) – CHF 25'200 = CHF 20'400 pro Monat bzw. CHF 680 pro Nacht.
Total Kosten CHF 45 600
Zu den Vollkosten im Kanton Zürich kann keine Aussage gemacht werden.
Verteiler ‒ Grosser Rat