2022.RRGR.430
M 290-2022 Brügger (Höfen bei Thun, SVP) Tastaturschreiben in Volksschule obligatorisch erlernen. Antwort des Regierungsrates
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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 290-2022 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.430
Eingereicht am: 08.12.2022
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Brügger (Höfen bei Thun, SVP) (Sprecher/in) Krähenbühl (Unterlangenegg, SVP) Jakob (Steffisburg, SVP) Streiff (Oberwangen b. Bern, EVP) Ryser (Seftigen, GLP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 390/2023 vom 05. April 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung
Tastaturschreiben in Volksschule obligatorisch erlernen
Der Regierungsrat wird beauftragt, Tastaturschreiben (Zehnfingersystem) als obligatorisches Lernziel in der Volkschule einzuführen.
Begründung:
Das Zehnfingersystem (Tastaturschreiben) ist im Informationszeitalter eine der wichtigsten Grundlagenfertigkeiten. In immer mehr Berufsfeldern ist die Eingabe von Daten per Tastatur von grosser Bedeutung. Diese Fertigkeit ist also auch volkswirtschaftlich von grosser Bedeutung. Im Lehrplan 21 ist Tastaturschreiben nicht explizit als Kompetenzbereich vorgesehen. Bei den Grundfertigkeiten im Bereich Sprache ist jedoch vermerkt: «Die Schülerinnen und Schüler können (...) die Tastatur geläufig nutzen. Sie entwickeln eine ausreichende Schreibflüssigkeit, um genügend Kapazität für die höheren Schreibprozesse zu haben.» Zwar wird das Tastaturschreiben in vielen Schulen als Freifach angeboten, jedoch nicht überall und vor allem nicht obligatorisch. In Anbetracht der enormen Bedeutung des Zehnfingersystems ist es wichtig, dass das Erlernen desselben zwingend erfolgt.
Antwort des Regierungsrates
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Kompetenz des
Regierungsrates liegt (Art. 87 und Art. 88 Abs. 2 KV, sowie Art. 12 und Art 12a VSG). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades
der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.
Die Motionäre fordern den Regierungsrat dazu auf, dass das Erlernen des Tastaturschreibens in der Schule zwingend erfolgt.
Wie die Motionärin und die Motionäre erwähnen, gibt der Lehrplan 21 im Fachbereich Deutsch im Kompetenzbereich Schreiben bei den Grundfertigkeiten neben dem Erlernen einer persönlichen Handschrift auch die Nutzung der Tastatur vor. Diese werden in zwei Kompetenzstufen als verbindliche Grundansprüche formuliert. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, die Tastatur effizient zu nutzen. Sie lernen von Beginn an, auf eine ergonomische Platzierung der Finger und Hände zu achten. Es steht den Schulen im Kanton Bern zudem weiterhin frei, Tastaturschreiben im Rahmen des Angebots der Schule anzubieten. Im 2. und 3. Zyklus bietet sich dazu die individuelle Schulung mittels geeigneter Tastaturschreib-Lernprogramme zum eigenständigen Lernen an.
Wie der Regierungsrat 2016 auf den praktisch identischen Vorstoss festhielt, besteht bereits ein grosses entsprechendes Schulangebot. Die Schülerinnen und Schüler an 268 von 343 Primarschulen verfügten bereits damals über die Möglichkeit Tastaturschreiben in der Schule zu lernen.
Die Tastatur ist nach wie vor ein wichtiges Eingabeinstrument zur Erfassung von Text. Neben der Tastatur sind jedoch auch weitere Eingabeinstrumente in Gebrauch, wie Handschrift- und Spracherkennung. Aufgrund dieser Entwicklung ist es nicht das Zehnfingersystem alleine, dem Bedeutung beigemessen werden muss. Schülerinnen und Schüler sollen im Verlauf der Volksschule lernen, mit Hilfe einer Tastatur effizient Texte einzugeben. Wichtig ist vor allem, dass die Schülerinnen und Schüler auf effiziente Art und Weise Texte bearbeiten, formatieren und gestalten können. Und dies ist im Rahmen des Lehrplans 21 sichergestellt.
Aus den vorliegenden Gründen beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat die Motion abzulehnen.
Verteiler ‒ Grosser Rat