Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2022.RRGR.438

P 298-2022 Messerli (Nidau, EVP) Demokratie stärken: Wahl- und Abstimmungsunterlagen in einfacher und verständlicher Sprache. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

P

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 298-2022 Vorstossart: Postulat Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.438

Eingereicht am: 08.12.2022

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Messerli (Nidau, EVP) (Sprecher/in) Herren-Brauen (Rosshäusern, Die Mitte) Ritter (Burgdorf, GLP) Ammann (Bern, AL) Kocher Hirt (Worben, SP) Leuenberger (Uettligen, EVP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 479/2023 vom 03. Mai 2023 Direktion: Staatskanzlei Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme und gleichzeitige Abschreibung

Demokratie stärken: Wahl- und Abstimmungsunterlagen in einfacher und verständlicher Sprache

Der Regierungsrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Formulierung der kantonalen Wahl- und Abstimmungsunterlagen für die Stimmberechtigten einfacher, verständlicher und barrierefreier werden kann. Zu prüfen ist dabei insbesondere Folgendes:

Erwägungen

1. Die Wahl- und Abstimmungsunterlagen sollen auch in Einfacher Sprache verfasst und der offiziellen Abstimmungsbotschaft beigelegt werden.

2. Zu den Wahl- und Abstimmungsunterlagen sollen einfach verständliche und barrierefreie Erklärvideos erstellt und zur Verfügung gestellt werden.

Begründung:

In der Wintersession 2022 wurde der Vorstoss «Politische Rechte für Menschen mit umfassender Beistandschaft» als Postulat überwiesen. Unabhängig davon, ob in Zukunft auch Menschen unter umfassender Beistandschaft das Stimmrecht gewährt wird oder nicht, ist es sinnvoll, dass die Verständlichkeit der Wahl- und Abstimmungsunterlagen für alle sichergestellt ist, und dies ungeachtet des Bildungshintergrunds und allfälliger kognitiver Beeinträchtigungen der Stimmberechtigten. Ziel muss sein, die Teilhabe an den demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten zu verbessern.

Im Bericht «Leichte Sprache im Kanton Bern (Umsetzung Motion 281-2014 Sancar)» des Regierungsrates vom 17. März 2021 wird u. a. aufgezeigt, welche Massnahmen geplant sind, um

auch Menschen mit Behinderung einen möglichst barrierefreien Zugang zu den wichtigen staatlichen Informationen zu verhelfen. Demzufolge soll im Kanton Bern Einfache Sprache breit und Leichte Sprache gezielt eingesetzt werden. Im Bericht werden jedoch die Bedürfnisse einer breiten Bevölkerung nach verständlichen Informationen zu Wahl- und Abstimmungsvorlagen nicht explizit thematisiert. Komplexe Sachverhalte auf einfache und verständliche Weise zu kommunizieren, ist anspruchsvoll und von zentraler Bedeutung für das gute Funktionieren unseres demokratischen Staatswesens. Die Verwendung einfacher und verständlicher Sprache in der Politik leistet einen Beitrag zur Stärkung der politischen Partizipation.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat nimmt zu den gestellten Anträgen wie folgt Stellung:

1. Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen, Wahl- und Abstimmungsunterlagen einfach, verständlich und barrierefrei anzubieten. Er geht davon aus, dass sich der Prüfauftrag einerseits auf die kantonalen Abstimmungserläuterungen und andererseits auf die Wahlanleitung für Grossratswahlen bezieht.

Der Regierungsrat hält vorab fest, dass nicht er, sondern die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) zuständig ist für die Erarbeitung und Verabschiedung der kantonalen Abstimmungserläuterungen. Es liegt daher an der SAK, Optimierungen etwa hinsichtlich der Verwendung einfacher und verständlicher Sprache zu prüfen.

Für die Aufbereitung von Wahlanleitungen ist die Staatskanzlei zuständig. Bei den letzten Grossratswahlen wurde eine kurz gehaltene Erklärung zur Ausübung des Wahlrechts zuvorderst im Wahlzettelblock zur Verfügung gestellt.

Der Kanton Zürich stellte für die kantonalen Wahlen im Februar 2023 erstmals eine leicht verständliche Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Ausfüllen der Wahlzettel zur Verfügung. Die Anleitung konnte auf der kantonalen Website als barrierefreies PDF-Dokument heruntergeladen werden und umfasste 22 Seiten 1. Aus Sicht des Regierungsrates kann eine derart lange Wahlanleitung für Personen mit Leseschwierigkeiten abschreckend wirken. Der Regierungsrat erachtet daher eine einfache Videoanleitung insbesondere für Menschen mit einer Leseschwäche als die bessere Lösung (vgl. Ausführungen zu Ziffer 2).

2. Vor den kantonalen Gesamterneuerungswahlen 2018 und 2022 wurde jeweils das Erklärvideo «Richtig wählen – eine einfache Anleitung» auf der Website der Staatskanzlei und auf YouTube publiziert und u. a. über die Social-Media-Kanäle des Kantons Bern bekannt gemacht. Ziel war es, den Wählerinnen und Wählern das Wahlverfahren und damit auch die verschiedenen Möglichkeiten zum Ausfüllen des Wahlzettels verständlich näher zu bringen. Das Video enthielt eine einfache und verständliche Anleitung zum Ausfüllen des Wahlzettels und richtete sich an ein breites Publikum. Der Regierungsrat plant, bei den nächsten kantonalen Wahlen erneut eine Videoanleitung zu publizieren.

Auch zu sämtlichen kantonalen Abstimmungsvorlagen wird seit 2018 jeweils ein Erklärvideo auf der Website der Staatskanzlei und auf YouTube publiziert und u. a. über die Social-Media-Kanäle des Kantons Bern bekannt gemacht. Ziel ist es, die Abstimmungsvorlagen in einfacher, kurzer und verständlicher Form zu erläutern.

Regierungs- und Kantonsratswahlen 2023: Wahlanleitung in leichter Sprache und Video für Junge; ähnlich auch Kanton Graubünden: Wahlanleitung in Leichter Sprache

Damit ist aus Sicht des Regierungsrates die Forderung, zu Wahl- und Abstimmungsunterlagen einfach verständliche Erklärvideos zu erstellen und zur Verfügung zu stellen, bereits heute erfüllt.

Die weitere Forderung, dass Erklärvideos auch «barrierefrei» sein müssen, erachtet der Regierungsrat als sinnvoll. Bereits heute sind die Videos barrierefrei erreich- und bedienbar. Zusätzliche Untertitel für höreingeschränkte Menschen sind nicht notwendig, weil die Erklärvideos auf einfach verständlichen Textelementen aufbauen. Hingegen sind die Erklärvideos für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung aktuell nicht vertont. Die Staatskanzlei hat Abklärungen initiiert, um auch in dieser Hinsicht die Barrierefreiheit zu ermöglichen.

Gestützt auf diese Ausführungen beantragt der Regierungsrat, das Postulat anzunehmen und gleichzeitig als erledigt abzuschreiben.

Verteiler ‒ Grosser Rat