Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2022.RRGR.444

M 303-2022 Pichard (Biel, GLP) Bildungsstrategie für erste andere Landessprache evidenzbasiert überprüfen und neu formulieren. Antwort des Regierungsrates

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 303-2022 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.444

Eingereicht am: 08.12.2022

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Pichard (Biel/Bienne, GLP) (Sprecher/in) Krähenbühl (Unterlangenegg, SVP) Kohler (Spiegel b. Bern, FDP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 887/2023 vom 16. August 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Punktweise beschlossen Antrag Regierungsrat: Punkt 1: Annahme und gleichzeitige Abschreibung Punkt 2 und 3: Annahme

Bildungsstrategie für erste andere Landessprache evidenzbasiert überprüfen und neu formulieren

Der Regierungsrat wird beauftragt, seine Bildungsstrategie bezüglich des gegenseitigen Erlernens der jeweiligen Landessprachen (Französisch und Deutsch) im Sinne einer evidenzbasierten Bildungspolitik zu überprüfen und seine Zieldefinitionen neu zu formulieren. Namentlich wünschen wir eine Analyse über: a) die Sinnhaftigkeit des Frühfremdsprachenerwerbs b) die Förderung der Zweisprachigkeit durch zweisprachige Schulen (auch unter Einbezug der Tatsache, dass die Schülerschaft in vielen Orten aus Lernenden besteht, die zu Hause keine der beiden Landessprachen sprechen c) die Möglichkeiten eines Sprachaustauschs Diese Überprüfung soll auch konkrete Vorschläge beinhalten, die aufzeigen, wie die derzeit unbefriedigenden Leistungen der Lernenden im Fremdsprachenunterricht zu verbessern sind. Ausserdem erwarten wir auch eine Prioritätensetzung der Bildungsziele, besonders was die sinkenden Leistungen beim Leseverständnis und Schreiben in der jeweiligen Muttersprache (PISA- Studie 2018) betrifft.

Begründung:

Bern als zweisprachiger Kanton legt seit jeher Wert auf eine fortschrittliche und zeitgemässe Sprachbildung seiner Jugendlichen. Damit nimmt er auch seine besondere Verantwortung als

Brücke zwischen zwei Landesteilen − dem deutsch- und dem französischsprachigen − wahr. Verschiedene Ereignisse und Themen haben in letzter Zeit die Stärken und Schwächen, aber

auch Chancen und Risiken unserer Sprachbildung, offengelegt. Der Regierungsrat soll deshalb eine neue Bildungsstrategie für den Fremdsprachenerwerb und die Zweisprachigkeit im Kanton Bern erarbeiten.

Die Leitlinien dieser Strategie sind die folgenden: Schulleistung mit Verbesserungspotenzial: Neuere Erhebungen zeigen auf, dass die jungen Bernerinnen und Berner im Kantonsvergleich bei den Kenntnissen der jeweils anderen ersten Fremdsprache (Französisch oder Deutsch) nicht in den Spitzenrängen abschneiden und viele die Qualitätsziele verpassen (gemäss der Studie des Instituts für Mehrsprachendidaktik der Uni Fribourg erreichen nur 11 Prozent der Schüler und Schülerinnen die Grundkompetenzen).

Frühfranzösisch: Neuere Erhebungen lassen Kritik und berechtigte Zweifel am Frühfranzösisch- Unterricht laut werden. Der Kanton Bern hat alleine bei der Einführung von Frühfranzösisch 40 Millionen Franken investiert. Eine «evidenzbasierte Bildungspolitik», wie sie uns anlässlich der Einführung des Lehrplans 21 mit seiner Kompetenzorientierung versprochen wurde, müsste hier dringend eine Justierung der Ziele nach sich ziehen. Gemäss der Antwort auf die kleine Anfrage des Motionärs in der Novembersession 2022 soll ja neuerdings die Zielsetzung in der Freude am Französisch bestehen. «Im Vordergrund steht die Freude und die Neugier an der fremden Sprache!», so die lakonische Antwort des Regierungsrats im Wortlaut. Eine solch gigantische Investition müsste nach Ansicht der Motionäre aber dringendst eine Verbesserung der Leistungen erwirken. Eine Verschiebung des Frühfranzösisch in die 5. Klasse könnte erhebliche Mittel freisetzen, die wir für effizientere Bildungsreformen und vor allem für die Bekämpfung des Lehrkräftemangels einsetzen könnten. Ausserdem würden wir damit auch wieder dem urspr ünglichen Gedanken der Harmos-Reform, die eine nationale Harmonisierung der Bildungsziele anstrebte, gerechter. Eine Variante zur Rückkehr zum früheren Modell mit dem Beginn des Fremdsprachenunterrichts ab der 5. Klasse ist im Bericht aufzuzeigen.

Zweisprachige Schulen haben Vor- und Nachteile: Die Nachfrage von Eltern und Schülerschaft nach zweisprachigem Unterricht ist weit grösser als das Angebot. Andererseits kann sie nur für Schülerinnen und Schüler, die in einer der Landessprachen aufgewachsen sind, sinnvoll sein. Die zahlreichen Migrantenkinder sind in zweisprachigen Schulen überfordert. Zweisprachige Schulen würden ein wesentliches Ziel unseres Schulsystems beeinträchtigen: den sicheren Erwerb einer der beiden Landessprachen. Wie gedenkt die BKD, mit diesem Dilemma umzugehen?

Der Schüleraustausch zwischen den Landessprachen stockt: Was sind die Gründe? Und wie könnte man die Situation verbessern? Die Lehrkräfte haben einen entscheidenden Anteil am Gelingen des Fremdsprachenerwerbs. Es mehren sich die Klagen, dass vermehrt Lehrpersonen mit ungenügenden Sprachkenntnissen den Fremdsprachenerwerb erteilen. Vor allem aber melden sich im deutschsprachigen Teil des Kantons immer weniger Lehrkräfte für ein Französischstudium an. Im engen Austausch mit ihm sind die Perspektiven zu erfassen. Namentlich ist auch die Qualität des Französisch- bzw. Deutschunterrichts an der Pädagogischen Hochschule bzw. an der Haute Ecole Pédagogique (HEP) zu hinterfragen und zu verbessern. Grosse Bedenken haben wir auch, dass eine Fokussierung auf Zweisprachigkeit und Fremdsprachenerwerb zu sinkenden Leistungen in der Muttersprache führen (PISA 2018). Lesen und Schreiben ist nicht alles, aber ohne Lesen und Schreibe ist alles nichts.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Kompetenz des

Regierungsrates liegt (Art. 87 und Art. 88 Abs. 2 KV; Art. 12 und 12a Abs.2 VSG). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Wie den Motionären ist dem Regierungsrat die Förderung der Zweisprachigkeit ein wichtiges Anliegen und er hat diesen Grundsatz entsprechend in seinen Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2026 als Zielsetzung Nr. 4 aufgenommen.

Seit der Annahme der revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung im Mai 2006 sind die Kantone zur Harmonisierung wichtiger Eckwerte im Bildungswesen verpflichtet. Zu den Eckwerten gemäss Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung (BV) gehören auch die Ziele des Sprachenunterrichts in der obligatorischen Schule. Der Kanton Bern hat sich mit den anderen Brückenkantonen Freiburg, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn und Wallis für die erste Fremdsprache Französisch resp. Deutsch entschieden. In den Kantonen Jura, Neuenburg, Freiburg (französischsprachiger Teil), Wallis (französischsprachiger Teil), Waadt, Genf, Bern (französischsprachiger Teil) wird Deutsch ab dem 3. Schuljahr und Englisch ab dem 5. Schuljahr gelehrt. Der kulturelle Aspekt spielt bei der Sprachenstrategie eine entscheidende Rolle: Es geht darum, die Kultur der anderen Sprachregionen im eigenen Kanton/Land kennenzulernen und darum, welche Bedeutung Kenntnisse in den Landessprachen für das politische, wirtschaftliche und kulturelle Leben der Schweiz und damit für den Zusammenhalt unseres Landes haben.

Am Institut Primarstufe der PHBern ist Französisch für alle Studierenden – unabhängig vom Studienschwerpunkt (Zyklus 1 oder Zyklus 2) – Pflichtfach. Eine Abwahl des Fachs Französisch ist somit nicht möglich. Damit werden die sprachlichen Voraussetzungen für einen qualitativ guten Französischunterricht auf der Primarstufe sichergestellt. Im Übrigen sind auch am Institut für Sekundarstufe I der PHBern die Anmeldezahlen für den Fachbereich Französisch erfreulich hoch.

Zu den konkreten Forderungen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

a) Analyse über die Sinnhaftigkeit des Frühfremdsprachenerwerbs

Seit August 2011 lernen die Kinder im Kanton Bern im deutschsprachigen Teil ab der 3. Klasse Französisch und im französischen Kantonsteil Deutsch. Aus Sicht des Regierungsrates stand der Erwerb der jeweils zweiten Kantonssprache im Kanton Bern nicht in der Kritik von Politik, Eltern und Lehrpersonen, sondern es waren die Lehrmittel Mille feuilles und Clin d’oeil, die im deutschsprachigen Kantonsteil teilweise beanstandet wurden. Inzwischen hat der Schulverlag plus AG das Lehrmittel grundlegend überarbeitet. Durch die Einführung eines Wahlobligatoriums bei den Lehrmitteln konnte die Kritik am Französischlehrmittel entschärft werden. Im französischsprachigen Kantonsteil gibt es keine Kritik am Erlernen von Frühdeutsch. Die Forschung weist nach, dass die Sinnhaftigkeit des Frühfremdsprachenerwerbs gegeben ist. Die zwei gross angelegten internationalen Vergleichsstudien Ellie (Early Language Learning in Europe) zeigen, dass ein früher Beginn des Fremdsprachenlernens im Durchschnitt zu besseren Leistungen und höherer Motivation führt. Zudem widerlegen Studien im In- und Ausland mehrfach, dass der hohe Anteil von Fremdsprachigen in Schweizer Schulen mit dem frühen Fremdsprachenlernen überfordert ist. In gewissen Bereichen weisen Kinder mit Migrationshintergrund gar bessere Resultate auf. Auch aus einer Studie der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz von 2009 lässt sich schliessen, dass die grosse Mehrheit der Kinder durch zwei Fremdsprachen nicht überfordert ist und die Mindestansprüche gemäss Lehrplan erfüllt. Die Studie zeigt auch, dass das Lernen anderer Sprachen nicht zulasten der deutschen Sprache geht.

Die nachhaltige Wirkung der EDK-Fremdsprachenpolitik seit 1975 wird durch die Nationalfondsstudie der Uni Bern belegt: Die Schweizer Wohnbevölkerung verfügt im Schnitt über grundlegende Kompetenzen in zwei Fremdsprachen und zählt damit zu den europäischen Spitzenreitern.

Damit ist für den Regierungsrat die Sinnhaftigkeit des Frühfremdsprachenerwerbs gegeben. Deshalb empfiehlt er, die Forderung nach einer Analyse über die Sinnhaftigkeit des Frühfremdsprachenerwerbs aufgrund der vorhandenen Studien anzunehmen und aufgrund der Studienresultate gleichzeitig abzuschreiben.

b) Analyse über die Förderung der Zweisprachigkeit durch zweisprachige Schulen

In Art. 9a Abs. 3 und 4 des Volksschulgesetzes (VSG) ist festgehalten, dass die Gemeinden/Schulkommissionen die andere Landessprache als Unterrichtssprache in einzelnen Fächern zulassen können, wenn die Lehrpersonen über die notwendigen Qualifikationen verfügen. Zurzeit sind zwei Schulversuche am Laufen, welche die Bildungsdirektion bewilligt hat:

– Filière bilingue Bienne – Classes bilingues de la ville de Berne

Beide Schulversuche arbeiten nach den Lehrplänen des Kantons (Lehrplan 21 & Plan d'études romand PER). Die deutsche und französische Sprache sind ebenbürtig und werden gleichermassen gefördert. Beide Schulversuche werden extern umfassend evaluiert.

c) Analyse über die Möglichkeiten eines Sprachaustauschs

Grundsätzlich steht allen Schulen der Volksschule die Möglichkeit eines Sprachaustausches offen. Das Büro für Sprachaustausch des Kantons Bern bietet verschiedene, auf das Alter der Schülerinnen und Schüler abgestimmte Programme und Formen (Klassenaustausche, Lager, Einzelaustausche) an, die finanziell unterstützt werden.

Das Büro für Sprachaustausch begleitet die Schulen bei der Wahl, der Vorbereitung und der Durchführung der Austausche und stellt Informationsunterlagen und Dokumente (zu Handen von Lehrpersonen, Eltern, Schülerinnen und Schülern) zur Verfügung, so dass der Aufwand, den die Lehrpersonen für die Organisation eines Austausches aufbringen müssen, möglichst geringgehalten werden kann.

Die Anzahl der Austausche war pandemiebedingt in den Jahren 2020 auf 1523 und 2021 gar auf 540 zurückgegangen, übertrifft inzwischen jedoch mit rund 2000 Schüleraustauschen im Schuljahr 2022/23 das Niveau vor der Pandemie. Selbstverständlich ist die Zielsetzung, dass noch mehr Schulen von den Austauschen profitieren können. Entsprechende Bestrebungen sind im Gang. Es finden zudem auch Austausche statt, die ohne Einbezug des Kantons von den Schulen abgewickelt werden, und von denen der Kanton demzufolge keine Kenntnis hat.

Der Regierungsrat ist gerne bereit, die durchgeführten Sprachaustausche auf deren Auswirkungen zu analysieren und beantragt deshalb die Annahme der Forderung nach einer Analyse über die Möglichkeiten eines Sprachaustauschs.

Verteiler ‒ Grosser Rat

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Federal Constitution of the Swiss Confederation, Art. 62 — read in the version of February 13, 2022; the act was consolidated again on January 1, 2024 and March 3, 2024.
  • Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe, Art. 9a, Art. 12, and Art. 12a — read in the version of January 23, 2023; the act was consolidated again on September 1, 2023.