2022.STA.1242
Grossratsbeschluss betreffend die Kantonale Volksinitiative - Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand. Anträge des Regierungsrates und der Kommission für die 2. Lesung
Rubrum
Anträge des Regierungsrates und der Kommission RRB Nr. 774 Grossratsbeschluss betreffend die Verfassungsinitiative «Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand!»
Antrag Kommission I Antrag Regierungsrat I Antrag Regierungsrat II Mehrheit Minderheit
Grossratsbeschluss betreffend die Verfassungsinitiative «Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand!»
Der Grosse Rat des Kantons Bern,
gestützt auf Artikel 58 ff. der Kantonsverfassung (KV) 1 und auf die Verfassungsinitiative «Für einen Kanton Bern mir regulierbarem Grossraubtierbestand!»2,
auf Antrag des Regierungsrates,
Dispositiv
beschliesst:
1. Es wird davon Kenntnis genommen, dass die vom Initiativkomitee eingereichte Verfassungsinitiative «Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand!» mit 19‘396 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist (Regierungsratsbeschluss Nr. 546/2023 vom 17. Mai 2023).
BSG 101.1 RRB Nr. 546/2023 vom 17. Mai 2023.
2. Die Verfassungsinitiative hat die Form eines ausgearbeiteten Entwurfs und lautet wie folgt: «Die nachfolgend unterzeichnenden Stimmberechtigten des Kantons Bern reichen gestützt auf Artikel 58 der Bernischen Kantonsverfassung vom 6. Juni 1993 und Artikel 140 ff. des kantonalen Gesetzes vom 5. Juni 2012 über die politischen Rechte, die folgende Initiative ein:
Die Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 wird wie folgt geändert:
Artikel 51 Land- und Forstwirtschaft 4 (neu) Der Kanton erlässt Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Beschränkung und Regulierung des Bestands. Die Förderung des Grossraubtierbestandes ist verboten.»
3. Die Verfassungsinitiative wird für gültig erklärt. 3. Die Initiative wird für gültig Antrag Regierungsrat I erklärt.
4. Der Grosse Rat lehnt die Initiative ab. 4. Der Grosse Rat lehnt die 4. Der Grosse Rat stimmt der Antrag Regierungsrat I Initiative ab. Initiative zu.
5. Die Initiative wird mit der Empfehlung auf Ablehnung der 5. Die Initiative wird mit der 5. Die Initiative und der Ge- Antrag Kommissionsminderheit I Volksabstimmung unterbreitet. Empfehlung auf Ablehnung genvorschlag werden mit und auf Annahme des Ge- Empfehlung auf Ablehnung genvorschlags der Volks- der Volksabstimmung unabstimmung unterbreitet. terbreitet.
6. Dieser Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Bern, 8. Mai 2024 Bern, 3. Juni 2025 Bern, 13. August 2025
Im Namen des Regierungsrates Im Namen der Kommission Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Müller Der Präsident: Freudiger Der Präsident: Neuhaus Der Staatsschreiber: Auer Der Staatsschreiber: Auer