2022.WEU.6097
Vernehmlassung des Bundes: Bundesgesetz über den Handel mit Foltergütern (Foltergütergesetz, FGG). Stellungnahme des Kantons Bern
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr
Per E-Mail: michelle.lauq@seco.admin.ch
RRB Nr.: 38/2023 19. Januar 2023 Direktion: VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Bundesgesetz über den Handel mit Foltergütern (FGG) Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
Wir bedanken uns für die Gelegenheit, in obengenannter Angelegenheit Stellung nehmen zu dürfen. Der Kanton Bern begrüsst die Bestrebungen des Bundes, den Handel mit Foltergütern einzudämmen und stimmt der Vorlage zu.
Der Vorschlag gemäss Artikel 11 bzw. erläuterndem Bericht, wonach die Bewilligungs- und Kontrollbehörde sowie die Strafverfolgung auf Stufe Bund angesiedelt werden sollen, erachten wir auch mit Hinblick auf eine schweizweit einheitliche Praxis als sinnvoll. Hinzu kommt, dass insbesondere das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic durch ähnlich gelagerte Vollzugsbereiche bereits über entsprechende Erfahrungen verfügen.
Wir begrüssen, dass der vorgeschlagene Gesetzesentwurf im medizinischen Bereich die bisherige Flexibilität durch den Erhalt des Bewilligungsverfahrens wahrt und aus unserer Sicht keine wesentlichen oder neuen Beeinträchtigungen bei der Arzneimittelversorgung mit sich bringen dürfte. Wir gehen weiter davon aus, dass die Amts- und Rechtshilfe der kantonalen Polizeiorgane nach den üblichen Grundsätzen erfolgt und dass auf bewährte und erprobte Abläufe zwischen Bund und Kantonen analog dem Bereich der so genannten Dual-Use-Güter abgestellt werden wird.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 25.10.2022 I Version: 3j Dok.-Nr.: 2600191 Geschäftsnummer: 2022.VVEU.6097 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
Im Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass der Bundesrat die Liste der Foltergüter (auf Verordnungsstufe) festgelegen wird. Der Kanton Bern würde es begrüssen, wenn sich die Kantone im Rahmen eines Konsultationsverfahrens zur Festlegung der Foltergüter äussern könnten.
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
uf -17 , Christine Häsler Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber
Verteiler — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion — Sicherheitsdirektion — Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 25.10.2022 I Version: 12 I Dok.-Nr.: 672467 I Geschäftsnummer: 2022.WEU.6097 2/2