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2023.BKD.1628

Berner Fachhochschule; Departement Gesundheit; Beschluss über die Beschränkung der Zulassung für die Bachelor-Studiengänge Physiotherapie, Hebamme, Pflege sowie Ernährung und Diätetik im Studienjahr 2024/2025

Rubrum

Kanton Bern Canton de Berne

Verfügung des Regierungsrates RRB Nr.: 95/2024 Datum RR-Sitzung: 14. Februar 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2023.BKD.1628 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Berner Fachhochschule; Departement Gesundheit; Beschluss über die Beschränkung der Zulassung für die Bachelor-Studiengänge Physiotherapie, Hebamme, Pflege sowie Ernährung und Diätetik im Studienjahr 2024/2025. Verfügung

Erwägungen

1. Sachverhalt

Der Schulrat der Berner Fachhochschule (BFH) beantragt, für das erste Studienjahr 2024/2025 den Zugang zu folgenden Bachelor-Studiengängen zu beschränken:

Physiotherapie Hebamme (Typ I und II) Pflege Ernährung und Diätetik

Für das Departement Gesundheit ist die Anzahl Neuzulassungen auf 424 Studienplätze festzulegen. Für die einzelnen Studiengänge sind Obergrenzen festzusetzen.

2. Erwägungen / Begründung

2.1 Formelles

Diese Verfügung stützt sich auf folgende Rechtsgrundlagen:

Artikel 26 des Gesetzes vom 19. Juni 2003 über die Berner Fachhochschule (FaG; BSG 435.411) Artikel 54 bis 56 der Verordnung vom 16. November 2022 über die Berner Fachhochschule (FaV; BSG 436.811)

2.2 Materielles

Die maximale Anzahl Studienplätze wurde von der BFH unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden personellen, räumlichen und finanziellen Mittel berechnet und überprüft. Es erweist sich, dass die Voraussetzungen für die Zulassungsbeschränkungen erfüllt sind (vgl. dazu auch untenstehende Ausführungen):

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 08.02.2024 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 280979 I Geschäftsnummer: 2023.BKD.1628 1/4

Art. 26 Abs. 2 Bst. a FaG: Alle geeigneten Massnahmen zur Vermeidung von Zulassungsbeschränkungen wurden ergriffen. Die maximalen Aufnahmekapazitäten hängen zudem stark von der vorhandenen Zahl an Praktikumsplätzen ab.

Art. 26 Abs. 2 Bst. b FaG: Die Ressourcen des Kantons und der BFH lassen eine Verbesserung der Aufnahmekapazität der Berner Fachhochschule in diesen Studiengängen zurzeit nicht zu: Ein weiterer Ausbau der betroffenen Studiengänge mit dem Ziel, unbeschränkt geeignete Studienanwärterinnen und Studienanwärter aufzunehmen, fällt wegen der derzeit angespannten finanziellen Ausgangslage des Kantons ausser Betracht.

Art. 26 Abs. 2 Bst. c FaG: Ein ordnungsgemässes Studium kann ohne Zulassungsbeschränkungen nicht sichergestellt werden: Die Ausbildung in den genannten Studiengängen ist ausgesprochen betreuungsintensiv. Ferner lassen es auch die bestehenden Raumverhältnisse und Ressourcen nicht zu, noch mehr Studierende aufzunehmen, ohne dabei eine nicht vertretbare Qualitätseinbusse in Kauf nehmen zu müssen. Deshalb ist es unumgänglich, die festgelegten, auf Erfahrung beruhenden Aufnahmekapazitäten, einzuhalten.

Die Anzahl Neuzulassungen im ersten Studienjahr ist aufgrund der begrenzten Infrastruktur, finanziellen Mittel sowie Betreuungsverhältnisse zu beschränken, damit die Qualität der Ausbildung nicht beeinträchtigt wird. Die exakte Anzahl Studienplätze wird für das Departement Gesundheit gesamthaft festgesetzt. Zudem wird für jeden einzelnen Studiengang eine Obergrenze angegeben. Dabei darf die Gesamtzahl der Neuzulassungen für das Departement sowie die Obergrenze je Studiengang nicht überschritten werden. Damit können Studienabbrüche im Laufe des Studiums (Dropouts) und von anderen Studiengängen des Departements Gesundheit gegebenenfalls nicht besetzte Studienplätze je nach vorhandener Kapazität kompensiert werden. So kann die Anzahl maximaler Neuzulassungen und damit die Aufnahmekapazität ausgeschöpft und zugleich die Abschlussquote der Absolvierenden pro Studiengang konstant gehalten werden.

Die Gesamtanzahl Studienplätze für die Bachelor-Studiengänge Physiotherapie, Pflege, Hebamme sowie Ernährung und Diätetik, die für das Studienjahr 2024/2025 angeboten werden kann, bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 424 (vgl. RRB 185/2023 vom 22. Februar 2023).

Im Einzelnen entspricht die Obergrenze für den Bachelor-Studiengang Pflege der Anzahl Studienplätze, die für das Studienjahr 2023/2024 festgelegt worden sind, nämlich 195 Plätzen. Auch in den Bachelor-Studiengängen Physiotherapie, Hebamme sowie Ernährung und Diätetik sollen die im letzten Jahr festgelegten Obergrenzen im Studienjahr 2024/2025 beibehalten werden.

Sowohl die Anmeldezahlen als auch der Fachkräftemangel und die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt haben in diesem Bereich in den vergangenen Jahren gesamthaft zugenommen. Die aktuelle Lage gleichermassen wie die Prognosen deuten ferner auf eine stetig zunehmende Verknappung des Gesundheitspersonals auf allen Ebenen hin.

Auch der Bedarf an Gesundheitspersonal mit einem Fachhochschulabschluss ist klar gegeben und die Nachfrage nach qualifizierten Berufsleuten ist unverändert hoch. Die vom Volk angenommene Pflegeinitiative unterstreicht die Dringlichkeit der Bestrebungen, dem Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich entgegenzuwirken. Aufgrund der Konzentration der Studiengänge Gesundheit auf wenige Standorte in der Deutschschweiz bildet die BFH auch in bedeutendem

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Umfang Fachpersonal für andere Kantone aus und versorgt dadurch einen überkantonalen Arbeitsmarkt. Damit leistet die BFH einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung des Versorgungsauftrags, insbesondere auch für die Kantone der Nordwestschweiz.

Im Hinblick auf die Umsetzung der erwähnten Pflegeinitiative und der damit in Aussicht gestellten Mittel sind zudem verschiedene Bestrebungen im Gange, die Anzahl Bachelorabschlüsse FH im Studiengang Pflege künftig erhöhen zu können. Diese Bestrebungen sind jedoch vorliegend noch nicht berücksichtigt, da zurzeit noch keine konkreten Zahlen oder verbindliche Zusagen (seitens Bund) vorliegen. Ziel aller beteiligten Akteure wird es jedoch sein, die Beschränkungen im Bereich Pflege künftig möglichst soweit abzubauen, dass jeder (geeigneten) Person in der Pflege ein Studienplatz zugesichert werden kann. Zusätzlich wird es aber auch Bemühungen brauchen, mehr entsprechend vorqualifizierte Personen für den Pflegeberuf und den Studiengang Pflege zu gewinnen, da bei diesem aktuell im Unterschied zu anderen Studiengängen des Gesundheitsbereichs die Nachfrage nach Studienplätzen das Angebot kaum übersteigt.

3. Verfügung

Gestützt auf die vorstehende Begründung wird

Dispositiv

verfügt:

1. Gestützt auf Artikel 26 Absatz 1 FaG wird die Zulassung zu den Bachelor-Studiengängen Physiotherapie, Hebamme, Pflege sowie Ernährung und Diätetik für das Studienjahr 2024/2025 beschränkt.

2. Für das Departement Gesundheit werden für das erste Studienjahr 2024/2025 424 Studienplätze festgelegt.

Damit Studienabbrüche im Laufe des Studiums (Dropouts) oder von anderen Studiengängen im Departement Gesundheit nicht besetzte Studienplätze kompensiert werden können, werden für die einzelnen Studiengänge Obergrenzen festgelegt. Dabei darf die Gesamtzahl der Neuzulassungen für das Departement sowie die Obergrenze je Studiengang nicht überschritten werden.

Bachelor-Studiengang Anzahl Studienplätze (Obergrenze) Physiotherapie 120 Hebamme 85 Pflege 195 Ernährung und Diätetik 65

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4. Eröffnung

Dieser Beschluss ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen.

Im Namen des Regierungsrates

c( Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit ihrer Publikation schriftlich und begründet beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung, Speichergasse 12, 3011 Bern, Beschwerde geführt werden.

Verteiler — Alle Direktionen — Staatskanzlei

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Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Verordnung über die Berner Fachhochschule, Art. 54, Art. 55, and Art. 56 — read in the version of January 1, 2023; the act was consolidated again on January 1, 2026.