2023.BKD.4418
Leistungsvereinbarung 2024 zwischen der Universität Bern und den Universitären Psychiatrischen Diensten (UPD) AG
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 135/2024 Datum RR-Sitzung: 14. Februar 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2023.BKD.4418 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Leistungsvereinbarung 2024 zwischen der Universität Bern und den Universitären Psychiatrischen Diensten (UPD) AG
Erwägungen
1. Gegenstand
Die Universität Bern schliesst mit den Universitären Psychiatrischen Diensten (UPD) AG eine neue Leistungsvereinbarung ab 2024 zur Übertragung von Aufgaben in Lehre und Forschung ab. Gemäss Universitätsgesetz wird der Vertrag durch den Regierungsrat genehmigt.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Art. 2, 6, 53 bis 55 des Gesetzes vom 5. September 1996 über die Universität (UniG; BSG 436.11). ‒ Art. 34, 35 und Art. 39 des Gesetzes vom 13. Juni 2013 über die Spitalversorgung (SpVG; BSG 812.11).
3. Beschluss
Der Regierungsrat genehmigt gestützt auf die Erläuterungen im Vortrag die Leistungsver einbarung zwischen der Universität Bern und den Universitären Psychiatrischen Diensten Bern (UPD) AG betreffend Festlegung und Abgeltung der Leistungen in Lehre und Forschung ab 2024.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bildungs- und Kulturdirektion
Beilagen ‒ Leistungsvereinbarung Universität Bern – UPD AG