2023.BKD.4625
Vernehmlassung des Bundes: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft). Stellungnahme des Kantons Bern
Rubrum
Regierungsrat
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RRB Nr.: 1004/2023 13. September 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025-2028 (Kulturbotschaft). Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Wir bedanken uns für die Möglichkeit, uns zur Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025-2028 (Kulturbotschaft) zu äussern und lassen Ihnen hiermit unsere Stellungnahme zukommen.
Erwägungen
1. Grundsätzliches
Der Regierungsrat begrüsst das im Entwurf der Kulturbotschaft 2025-2028 dargelegte Engagement des Bundesrates für die Schweizer Kulturpolitik. Er stellt fest, dass die Vorlage in einem partizipativen Prozess unter Einbezug der Sichtweisen der unterschiedlichen Akteure erarbeitet wurde. Die Berücksichtigung der Kantone, in deren Zuständigkeit der Bereich Kultur verfassungsmässig fällt, ist dabei unabdingbar. Die Kooperation zwischen den öffentlichen und privaten Partnern sowie Akteuren der Zivilgesellschaft ist wesentlich, um die aktuellen Herausforderungen anzugehen und zielführende Lösungen zu erarbeiten.
Den ambitionierten Zielen, die in verschiedenen Bereichen mit einem Ausbau der Fördertätigkeiten einhergehen sollen, stehen gemäss budgetiertenn Finanzrahmen für die Umsetzung der Kulturbotschaft 2025-2028 deutlich weniger Mittel zur Verfügung als in der Vorperiode 2021- 2024. Damit die vorgesehenen Entwicklungsmassnahmen seitens Bund umgesetzt werden können, ohne dass die bestehende Fördertätigkeit reduziert werden muss, ist es aus Sicht des Regierungsrats unabdingbar, dass die Mittel im Bundesbudget mindestens gleich hoch bleiben. Dies betrifft auch die Bundesbeiträge an die mehrsprachigen Kantone, mit denen zahlreiche Projekte unterstützt werden, deren Höhe aber vor einigen Jahren reduziert wurde. Der Regierungsrat würde es begrüssen, wenn der Bund diese Subventionen wieder auf das ursprüngliche
Niveau heben und sie auf jeden Fall nicht weiter kürzen würde.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 07.09.2023 I Version: 2 Dok.-Nr.: 273376 I Geschäftsnummer: 2023.BKD.4625 1/7
2. Besondere Bemerkungen und Anträge
2.1 Herausforderungen für die Kultur in der Schweiz
Der Regierungsrat erachtet die im partizipativen Prozess identifizierten sechs Handlungsfelder als sinnvoll und zeitgemäss. Sie stimmen mit den Erfahrungen und Erkenntnissen in Bezug auf die Situation im Kanton Bern überein. So haben sich die Herausforderungen in den Bereichen «Kultur als Arbeitswelt», «Digitale Transformation in der Kultur» oder «Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit» unter den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und des Klimawandels akzentuiert. Ebenfalls stimmt der Regierungsrat den Schwerpunkten zu, die der Bund zu den einzelnen Handlungsfeldern setzt. Der Regierungsrat begrüsst zudem, dass sich die Kulturbotschaft in Bezug auf sämtliche Sparten in einer systematischen Art und Weise mit zentralen Querschnittthemen, wie beispielsweise der Gleichstellung von Frauen und Männern, befasst.
Der Regierungsrat teilt die Einschätzung, dass die Herausforderungen in Bezug auf die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden mehrschichtig sind. Die Gewährleistung von guten Arbeitsbedingungen und fairen Rahmenbedingungen können nicht durch die Kulturförderung allein gelöst werden. Der Regierungsrat begrüsst deshalb, dass der Bund dieses wichtige Thema gesamtheitlich und departementsübergreifend angehen will. Da die Arbeitswelt der Kulturschaffenden durch atypische Beschäftigungsverhältnisse geprägt ist, braucht es namentlich im Bereich der Sozialversicherungen Anpassungen, um die Problematik des Prekariats nachhaltig zu lösen.
Die im Abschnitt 2.1. «Kultur als Arbeitswelt» (Seite 10) zur Diskussion gestellte Steuerung von Ausbildungskapazitäten aufgrund eines angenommenen «Arbeitsmarktbedarfs» lehnt der Regierungsrat jedoch aus ordnungs- und bildungspolitischen Gründen ab. Der Kanton Bern begrüsst eine Diskussion darüber, wie gut die Hochschulstudiengänge im Bereich der Künste auf die konkreten Anforderungen der Berufsfelder abgestimmt sind, doch die These, dass die oftmals prekären Arbeitsverhältnisse im Kulturbereich die Folge einer «Überproduktion» von Kulturschaffenden durch die Fachhochschulen sei, lässt sich aufgrund der vorliegenden statistischen Daten nicht erhärten: Zwar haben in der Tat sowohl die Anzahl der Abgängerinnen und Abgänger von kunstorientierten Studiengängen als auch die Anzahl der Erwerbstätigen im Kultursektor in den letzten zehn Jahren zugenommen. Im Botschaftsentwurf nicht erwähnt wird aber, dass die Zunahme bei den Fachhochschul-Abgängerinnen und -Abgängern im Kunst- und Kulturbereich in dieser Periode nicht stärker war als das generelle Wachstum der Fachhochschulabschlüsse über alle Fachbereiche hinweg.
In der Schweiz ist gut ein Drittel aller erwerbstätigen Kulturschaffenden ausserhalb des Kultursektors ausbildungsadäquat tätig, was ein Indiz für die angestrebte Polyvalenz der Ausbildung in Kunst-Fachbereichen sein dürfte. Da zudem alle Fachhochschulen bei der Zulassung im Kunstbereich anspruchsvolle Auswahlverfahren und aufgrund der hohen Ausbildungskosten meist auch Studienplatzbeschränkungen kennen, besteht auch künftig kein Risiko eines unbegrenzten, nachfragegetriebenen Wachstums der Absolventinnen- und Absolventenzahlen.
Antrag: Es ist darauf zu verzichten, im Rahmen der Kulturbotschaft eine Steuerung von Abschlusszahlen an Fachhochschulen anzustreben. Die entsprechenden Formulierungen sind anzupassen.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 07.09.2023 I Version: 27 Dok.-Nr.: 1325238 I Geschäftsnummer: 2023.BKD.4625 2/7
2.2 Filmförderung
Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung der Filmpolitik des Bundes, die den verschiedenen Herausforderungen durch den grundlegenden Wandel der Film- und Kinokultur Rechnung trägt. Vor dem Hintergrund der sich rasch verändernden Rahmenbedingungen ist die bereits laufende Studie zur Analyse der Entwicklungen im audiovisuellen Sektor sowie zu möglichen Entwicklungsszenarien der Filmförderung sinnvoll. Sie liefert ebenso wichtige Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der aktuellen Filmförderpolitik wie die geplante erste Evaluation der Wirkung der neuen lnvestitionspflicht auf die audiovisuelle Produktion in der Schweiz.
Aus Sicht des Regierungsrates spielen die Kinos trotz der Verlagerung des Filmkonsums in den digitalen Raum nach wie vor eine unersetzliche und tragende Rolle beim Sichtbarmachen und der Auswertung von Schweizer Filmen. Vor dem Hintergrund der rechtlichen Grundlagen auf nationaler Ebene muss die Stabilisierung einer vielfältigen Kinolandschaft jedoch primär Aufgabe der Förderung der Filmkultur des Bundes sein. Der Regierungsrat lehnt daher die zur Diskussion gestellte Aufgabenzuteilung an die Kantone und Gemeinden im Bereich Kinoförderung ab und fordert ein adäquates Engagement des Bundes.
Antrag: Der Hinweis auf eine mögliche Unterstützung von Kinos durch Gemeinden, Städte und Kantone (Ziffer 5.2.7., Abschnitt Digitalisierung und technologische Entwicklungen, letzter Satz, Seite 51) ist zu streichen.
2.3 Finanzhilfen an Netzwerke Dritter
Der Bund plant, den Geltungsbereich der Finanzhilfen an Netzwerke Dritter aufgrund von parlamentarischen Vorstössen künftig bei gleichbleibenden Mitteln auf weitere Organisationen zu erweitern und zudem die Betriebsbeiträge für sämtliche Netzwerke neu öffentlich auszuschreiben.
Das Alpine Museum Schweiz (ALPS) in Bern wird seitens Bund seit 2019 im Rahmen der Finanzhilfen an Netzwerke Dritter unterstützt. Der Wechsel von der früheren Förderung als Museum in die Kategorie Netzwerk erfolgte im Rahmen von Verhandlungen zwischen dem Bundesamt für Kultur und dem ALPS und ist an die Verpflichtung gebunden, von einem erneuten Wechsel in die Kategorie Museum zu einem späteren Zeitpunkt abzusehen. Die Unterstützung des ALPS entsprach dem Willen der eidgenössischen Räte, die beide einem erhöhten, substantiellen Betriebsbeitrag als Netzwerk-Institution deutlich zustimmten. Auf der Basis dieser Vereinbarungen und Zusicherungen hat das ALPS in den vergangenen vier Jahren seine Netzwerktätigkeiten ausgebaut. Sein Engagement fokussiert auf die relevante Thematik der Nachhaltigkeit und reiht sich damit in eines der sechs Handlungsfelder der Kulturbotschaft ein. Der Regierungsrat erwartet deshalb, dass das ALPS auch weiterhin mindestens mit den aktuell gesprochenen Bundesmitteln unterstützt wird, um die mit dem Bund vereinbarten Aufgaben erfüllen zu können.
Die Tätigkeit der vom Bund aktuell unterstützten Netzwerke ist auf Langfristigkeit sowie einen breit angelegten Wissenstransfer ausgerichtet. Sie erbringen als nationale und internationale Kompetenzzentren bedeutende Dienstleistungen im Bereich des kulturellen Erbes auf nationaler Ebene, von denen die Kulturakteure in allen Kantonen gleichermassen profitieren, und die nicht auf andere Institutionen übertragbar sind. Der Regierungsrat beurteilt deshalb die Absicht, die Beiträge für Netzwerke öffentlich auszuschreiben, kritisch. Die Änderung der Vergabepraxis würde diese in ihrer Planungssicherheit bedeutend einschränken.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 07.09.2023 I Version: 27 I Dok.-Nr.: 13252381 Geschäftsnummer: 2023.BKD.4625 3/7
Antrag: Der Bund muss gewährleisten, dass das Alpine Museum der Schweiz weiterhin als national agierendes Netzwerk unterstützt wird und genügend Mittel bereitstellen, damit dessen Auftrag auch im relevanten Bereich der Nachhaltigkeit gesichert werden kann.
2.4 Immaterielles Kulturerbe
Der Regierungsrat begrüsst, dass der Bund im Bereich des immateriellen Kulturerbes Vorhaben unterstützt, die zur Aufwertung und Wertschätzung des traditionellen Handwerks und des Kunsthandwerks sowie zur Förderung der Weitergabe von Wissen beitragen. In vielen Bereichen des traditionellen Handwerks besteht die Herausforderung vor allem darin, dass die Fertigkeiten nicht mehr weitergegeben werden können, weil die damit verbundenen Berufsausbildungen aufgegeben wurden. Es ist daher zu prüfen, ob historische Handwerksfertigkeiten langfristig in einer Trägerschaft zusammengefasst und durch Vermittlungs- und Lehrtätigkeiten erhalten werden können. In diesem Zusammenhang verweist der Regierungsrat auf das Freilichtmuseum Ballenberg und sein Kurszentrum als national ausgerichtetes Kompetenzzentrum, dessen Eignung für eine Kooperation zu prüfen wäre.
2.5 Baukultur
Dem Bereich Baukultur kommt in der Kulturbotschaft 2025-2028 ein wesentliches Gewicht zu. Damit führt sie den 2010 eingeschlagenen Weg fort. Der Regierungsrat unterstützt die Ergänzung des Natur- und Heimatschutzgesetzes und damit die angestrebte Verankerung der Förderung der Baukultur auf Gesetzesebene ausdrücklich.
Die Finanzhilfen des Bundes für Denkmalpflege und Archäologie bilden eine wesentliche Stütze für denkmalpflegerische Massnahmen an Baudenkmälern sowie archäologische Rettungsgrabungen. In den vergangenen Jahren wurde klar, wie sehr der Klimawandel das baukulturelle und archäologische Erbe bedroht. Extremereignisse sowie sich ändernde Temperatur- und Feuchteverhältnisse haben Auswirkungen auf Denkmäler und archäologische Stätten. Auch für Museen und Archive stellt der Klimawandel zunehmend eine Herausforderung dar. Die in den letzten Jahren im Vergleich zur allgemeinen Teuerung überproportional angestiegenen Baukosten führen zudem zu einem grösseren Mittelbedarf für Schutz und Erhaltung sowie für archäologische Rettungsgrabungen.
Die UNESCO-Welterbestätten gehören zu den bekanntesten Denkmälern der Schweiz. Bei ihrer Nomination spielt der Bund eine entscheidende Rolle. Schutz, Pflege, Erforschung und Vermittlung des international bedeutenden Welterbes sprengen die Möglichkeiten von Kantonen, Gemeinden und Eigentümerschaften. Es wäre daher angezeigt, dass der Bund selbst Massnahmen zugunsten der Welterbestätten finanziert oder mit einem speziell dafür einzurichtenden Instrument unterstützt.
Um die Bedeutung des Kulturerbes in unserer Gesellschaft besser verständlich zu machen, ist es notwendig, der Vermittlung und der Teilhabe am Kulturerbe einen höheren Stellenwert einzuräumen, nicht zuletzt auch mit Blick auf die in der Konvention von Faro formulierten Grundsätze. Dabei sind im Rahmen der Interdepartementalen Strategie zur Förderung der Baukultur auch Massnahmen im Bereich der Hochschulpolitik vorzusehen, welche die Kantone in diesem Bereich unterstützen.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 07.09.2023 I Version: 27 I Dok.-Nr.: 1325238 I Geschäftsnummer: 2023.BKD.4625 4/7
In der Förderperiode 2021-2024 standen im Verpflichtungskredit «Baukultur» insgesamt 123,9 Mio. Franken zur Verfügung. Die Kulturbotschaft 2025-2028 sieht vor, für den Verpflichtungskredit «Baukultur» Mittel in der Höhe von 128,4 Mio. Franken zu sprechen. Die gesprochenen Mittel sind nun aber vor dem Hintergrund der Preisentwicklung und der durch Klimawandel und Siedlungsdruck gestiegenen Anforderungen an Denkmalpflege und Archäologie zu sehen. In den vergangenen Monaten stiegen die Kosten für archäologische und baudenkmalpflegerische Massnahmen, ohne dass Mehrleistungen erbracht werden können. Der Regierungsrat bedauert, dass der vorliegende Kredit dem steigenden Mittelbedarf infolge des Klimawandels und der gestiegenen Baukosten keine Rechnung trägt.
Antrag: Der Rahmenkredit für den Förderbereich Baukultur ist zu erhöhen.
2.6 Kulturelle Teilhabe und Amateurkultur
Der Regierungsrat begrüsst, dass die Bedeutung der Amateurkulturvereine für das Zusammenleben und die kulturelle Vielfalt in der Kulturbotschaft explizit gewürdigt und diesbezügliche Herausforderungen angesprochen werden. Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklung und im Nachgang zur Covid-19-Pandemie befindet sich das Vereinswesen in einem einschneidenden Umbruchprozess. Die Unterstützung der Vereine im Bereich der digitalen Transformation, der Organisationsentwicklung und der Nachwuchsgewinnung sind daher geeignete Förderansätze.
Im Bereich Leseförderung begrüsst der Regierungsrat das Engagement des Bundes und schätzt dieses als sinnvolle Ergänzung der Massnahmen auf kantonaler Ebene. Die Hauptverantwortung hierfür muss jedoch bei den Kantonen bleiben. Sie können schneller reagieren und bedarfsgerechte Angebote bereitstellen. Dasselbe gilt auch für die Programme der frühen Förderung. Antrag: Die Bibliotheken sind als Akteure zur Leseförderung zu erwähnen.
2.7 Sprachen und Verständigung
Der Regierungsrat begrüsst den Ausbau von nationalen Austauschprojekten im Bereich der obligatorischen Schule grundsätzlich. Die Rollenverteilung zwischen den Kantonen und dem Bund (in diesem Fall Movetia) muss dabei respektiert beziehungsweise geklärt werden. Das Ermöglichen interkultureller Begegnungen für Schulklassen und Lehrpersonen erachtet er als Chance zur Steigerung der Motivation zum Fremdsprachenerwerb. Eine Herausforderung stellt hingegen der hohe organisatorische Aufwand für die Lehrpersonen dar.
Die Stärkung der Präsenz der italienischen Sprache und Kultur durch kulturelle Aktivitäten in der obligatorischen Schule schätzt der Regierungsrat als sehr herausfordernd ein, insbesondere aufgrund knapp bemessener zeitlicher und personeller Ressourcen. Die Förderperspektive zur Schaffung von digitalen Bildungsangeboten zum Erwerb des Rätoromanischen begrüsst er grundsätzlich. Am ehesten bietet sich das Modell eines digitalen Unterrichts analog dem Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) an. Der Regierungsrat empfiehlt, das Interesse an einem entsprechenden Angebot vertieft abzuklären.
Die Wee, die Sprachenförderung künftig auf die Sicherung des Erarbeiteten zu fokussieren und den Praxistransfer wie auch den Austausch von Best Practice zu unterstützen, ist grundsätzlich
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 07.09.2023 I Version: 27 I Dok.-Nr.: 1325238 I Geschäftsnummer: 2023.BKD.4625 5/7
begrüssenswert. Wichtig ist dabei, dass die Prüfung einer Neuausrichtung oder thematische Fokussierung der Förderung in Absprache mit den Kantonen erfolgt und die Hauptverantwortung bei diesen bleibt.
2.8 Schweizerschulen im Ausland
Der Regierungsrat kann sich mit den Aussagen zu den Schweizerschulen im Ausland nicht einverstanden erklären. Bezüglich Personalstatut der Schweizer Lehrkräfte für Schweizerschulen besteht dringender Handlungsbedarf. Der Kanton Bern hat darauf bereits im Rahmen der Vernehmlassung zum Movetiagesetz hingewiesen.
2.9 Jenische, Sinti und nomadische Lebensweise
Der Kanton Bern arbeitet eng mit der Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» zusammen und schätzt die Unterstützung und Beratung in zahlreichen Themenbereichen als ausserordentlich wertvoll ein. Er begrüsst deshalb die Unterstützung der Anlaufstelle für Fragen in den Bereichen Soziales, Bildung und Gesundheit bei der Stiftung.
Der Regierungsrat spricht sich jedoch gegen eine geplante Reduktion der Unterstützungsbeiträge aus. Eine Anpassung an die tatsächlich genutzten Ausgaben ist nicht nachvollziehbar und steht im Widerspruch zu den Erkenntnissen aus dem jüngsten Standbericht 2021 der Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende», wonach mit Mühe eine Stabilisierung der Halteplatzangebote erreicht, jedoch nach wie vor nur die Hälfte der benötigten Plätze geschaffen wurden. Aus Sicht des Regierungsrats wäre es dringend nötig, nicht nur weiterhin Projekte zur Schaffung neuer Halteplätze finanziell zu unterstützen, sondern neu auch Vorhaben zur Optimierung, Sanierung und Sicherung von bereits bestehenden Halteplätzen. Ansonsten droht mittel- bis langfristig sogar wieder eine Reduktion an Halteplätzen und eine erneute Destabilisierung der Gesamtsituation.
Antrag: Die finanziellen Mittel für die Unterstützung an Kantone und Gemeinden zur Schaffung von Halteplätzen sind auf dem heutigen Niveau beizubehalten und auch für Vorhaben zur Optimierung, Sanierung und Sicherung von bestehenden Halteplätzen einzusetzen.
2.10 Zusammenarbeit und Grundlagen
Der Regierungsrat erachtet den «Nationalen Kulturdialog» als wichtiges Instrument der Zusammenarbeit und Koordination zwischen den staatlichen Akteuren im Bereich der Kulturpolitik. Er unterstützt deshalb die Absicht, diese Kooperation auf staatlicher Ebene wie zusätzlich auch den Dialog mit den Kulturverbänden fortzuführen. Aufgrund des föderalen Systems und der fehlenden rechtlichen Grundlage kann der «Nationale Kulturdialog» keine verbindlichen Vorgaben beschliessen. Damit dessen Empfehlungen ein maximales Potenzial in der Umsetzung erlangen, ist weiterhin die Einstimmigkeit der Partner erforderlich.
Der Regierungsrat begrüsst ebenfalls die zeitnahe Evaluation der Wirksamkeit der Arbeit im «Nationalen Kulturdialog». Er ist jedoch der Ansicht, dass diese Evaluation nicht ausschliesslich durch den Bund durchgeführt werden sollte und die Ziele und Modalitäten im «Nationalen Kulturdialog» erarbeitet werden müssen.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 07.09.2023 I Version: 27 I Dok.-Nr.: 1325238 I Geschäftsnummer: 2023.BKD.4625 6/7
2.11 Finanzrahmen
Wie eingangs erwähnt, erachtet der Regierungsrat die vorgesehenen finanziellen Mittel als nicht ausreichend für die in der Kulturbotschaft 2025-2028 vorgesehene Fördertätigkeit. Aus seiner Sicht müssten die Finanzmittel zumindest soweit nach oben korrigiert werden, dass die Teuerung der Jahre 2022 und 2023 sowie der Sparauftrag 2024 kompensiert würden.
Selbst bei gleichbleibenden oder leicht erhöhten Mitteln wird es unumgänglich sein, Priorisierungen vorzunehmen und auf gewisse Leistungen zu verzichten, um die erkannten neuen Herausforderungen zu bewältigen. Wie diese Priorisierung erfolgen soll, wird in der Kulturbotschaft jedoch nicht ausgeführt. Der Regierungsrat erwartet, dass sie in Abstimmung mit den Partnern auf kantonaler und kommunaler Ebene, namentlich im Rahmen des «Nationalen Kulturdialogs», vorgenommen wird. Er weist — auch vor dem Hintergrund der herausfordernden finanzpolitischen Situation des Kantons Bern — nachdrücklich darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Kantone sein kann, fehlende Bundesmittel zu kompensieren.
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 07.09.2023 I Version: 27 I Dok.-Nr.: 1325238 I Geschäftsnummer: 2023.BKD.4625 7/7