2023.BKD.7258
Interkantonale Fachhochschulvereinbarung: Beiträge 2024 an ausserkantonale Fachhochschulen für Berner Studierende; Verpflichtungskredit; Objektkredit 2024
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 340/2024 Datum RR-Sitzung: 3. April 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2023.BKD.7258 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Interkantonale Fachhochschulvereinbarung: Beiträge 2024 an ausserkantonale Fachhochschulen für Berner Studierende; Verpflichtungskredit; Objektkredit 2024
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit dem Beitritt zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) verpflichtete sich der Kanton Bern zu Beitragszahlungen für bernische Studierende an ausserkantonalen Fachhochschulen. Die Beiträge belaufen sich für das Jahr 2024 voraussichtlich auf insgesamt CHF 45 500 000.
2. Rechtsgrundlagen
Artikel 22, 28, 30 Abs. 2, 31, 32 und 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0);
Artikel 25, 27 und 30 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1);
Grossratsbeschluss vom 23. November 2004 über den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) vom 12. Juni 2003 (BSG 439.21).
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Wiederkehrende (Art. 28 FHG) und gebundene (Art. 30 Abs. 2 FHG) Ausgabe. Es handelt sich um eine abschliessend an den Regierungsrat delegierte Ausgabe gemäss Artikel 2 des Grossratsbeschlusses vom 23. November 2004 über den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) vom 12. Juni 2003 (BSG 439.21).
4. Massgebende Kreditsumme
Prognostizierte FHV-Ausgaben 2024 CHF 45 000 000 Reserveposition von 1% der Ausgaben CHF 500 000 Total Kreditsumme inkl. Reserve CHF 45 500 000
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Der Verpflichtungskredit ist dem Amt für Hochschulen folgendermassen zu belasten:
Rechnungsjahr: 2024 Produktgruppe: 4482900001 (Hochschulbildung) Konto: 363400000
Im Budget 2024 sind CHF 43 800 000 enthalten. Der Mehraufwand kann voraussichtlich innerhalb der Produktgruppe Hochschulbildung vollständig kompensiert werden. Sollte sich aufgrund der tatsächlichen Entwicklung der Studierendenzahlen und der effektiven Verrechnung durch ausserkantonale Fachhochschulen sowie der Entwicklung von weiteren Sachverhalten innerhalb der Produktgruppe abzeichnen, dass dies nicht möglich ist, wird eine Kreditüberschreitung für die Produktgruppe Hochschulbildung beantragt. Es besteht aber vorliegend kein Entscheidungsspielraum.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bildungs- und Kulturdirektion