Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.BKD.7570

Anerkannte Musikschulen des Kantons Bern; Kantonsbeiträge 2024. Objektkredit

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 58/2024 Datum RR-Sitzung: 24. Januar 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2023.BKD.7570 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Anerkannte Musikschulen des Kantons Bern; Kantonsbeiträge 2024 Objektkredit

Erwägungen

1. Gegenstand

Ordentliche Beiträge des Kantons an die anerkannten Musikschulen des Kantons Bern für das Jahr 2024.

2. Rechtsgrundlagen

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Gebundene wiederkehrende Ausgabe (Art. 28 und Art. 30 Abs. 2 FHG) in der Kompetenz des Regierungsrates.

4. Massgebende Kreditsumme

Kantonsbeiträge für das Jahr 2024 insgesamt CHF 18'000'000.

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Gesprochen wird ein Verpflichtungskredit (Objektkredit)

  • Produktgruppe 4481000001, Volksschule und schulergänzende Angebote

  • Profitcenter 4481023001, Finanzierung Musikschulen

  • Innenauftrag 481123001001, Finanzierung Musikschulen

  • PSP-Element 4800G-100010.E.W.001, AKVB Kantonsbeiträge Musikschulen 2024

  • Konto 3635000000, Beiträge an private Unternehmungen

Voraussichtlich wird der gesamte Betrag dem Rechnungsjahr 2024 belastet (passive Rechnungsabgrenzung), mit einer allfälligen Korrektur im Rechnungsjahr 2025 aufgrund der definitiven Abrechnung. Der Kredit von CHF 18'000'000 ist im Budget 2024 des Amtes für Kindergarten, Volksschule und Beratung eingestellt.

6. Begründung

Berechnungsgrundlage des Kredits 2024 sind neben der Anzahl Unterrichtseinheiten der Musikschulen im Jahr 2022 die definitiven Personalkosten 2022 der Musikschulen sowie die Lohnmassnahmen für die Jahre 2023 und 2024 im Rahmen der Lehreranstellungsgesetzgebung.

Der Regierungsratsbeschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bildungs- und Kulturdirektion ‒ Finanzkommission ‒ Finanzkontrolle ‒ Finanzdirektion

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Finanzhaushaltsgesetz, Art. 22, Art. 28, Art. 30, and Art. 32 — read in the version of December 1, 2023; the act was consolidated again on September 1, 2026.