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2023.BVD.1910

Bern, Länggassstrasse 120, Universität Bern, Vetsuisse-Fakultät, Bauliche Massnahmen zu den Elektronenmikroskopen, Verpflichtungskredit für die Ausführung

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 686/2023 Datum RR-Sitzung: 21. Juni 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.1910 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Bern, Länggassstrasse 120, Universität Bern, Vetsuisse-Fakultät, Bauliche Massnahmen zu den Elektronenmikroskopen, Verpflichtungskredit für die Ausführung

Erwägungen

1. Gegenstand

Die Vetsuisse-Fakultät der Universität Bern beschaffte zwei neue Elektronenmikroskope. Damit verbunden sind neue Anforderungen an die räumliche Infrastruktur in der Länggassstrasse 120. Einerseits muss die Raumaufteilung geändert werden, andererseits muss die Gebäudetechnik, insbesondere im Bereich Lüftung/Klima und Gasversorgung, ausgebaut werden.

Mit dem Kredit von CHF 729 000 (Gesamtkosten von CHF 789 000 abzüglich bereits bewilligte Projektierungskosten von CHF 60 000) wird die Raumstruktur für die neuen Elektronenmikroskope angepasst und die Elektroinstallationen sowie Kälte-, Lüftung- und Gasversorgung werden ausgebaut, um die Gebäudetechnik entsprechend den Anforderungen bereit stellen zu können.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Gesetz vom 5. September 1996 über die Universität (UniG; BSG 436.11), Art. 63 ‒ Verordnung vom 27. November 2002 über die Organisation und die Aufgaben der Bildungs- und Kulturdirektion (OrV BKD, BSG 152.221.181), Art. 12 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 14 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.

3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Preisstand 1. Oktober 2022, Baupreisindex Espace Mittelland, 141.1 Punkte

Gesamtkosten CHF 789 000 bestehend aus ‒ Gebäude allg. (u.a. Raumstruktur und Innenausbau) CHF 400 000 ‒ Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Gebäudeautomation) CHF 310 000 ‒ Gasversorgung CHF 79 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme CHF 789 000

gemäss Art. 34 FHaV

abzüglich bereits bewilligte Projektierungskosten – CHF 60 000 (Ausgabenbewilligung vom 17. April 2023) Zu bewilligender Kredit CHF 729 000

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).

Von den ermittelten Gesamtkosten (exkl. Planerhonorare und Baunebenkosten), werden im Kostenvoranschlag Reserven bei Sanierungen von 13 % ausgewiesen. Die Kosten für die Elektronenmikroskope in der Grössenordnung von CHF 925 000 gehen zu Lasten der Universität Bern.

4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Produktgruppe: Immobilienmanagement

Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget der Bau- und Verkehrsdirektion nicht eingestellt sind, jedoch mit Mitteln aus dem laufenden Budget finanziert werden können:

Konto Bezeichnung Jahr 504100000 Umbau Liegenschaften (VV) 2023 CHF 789 000 Total CHF 789 000

5. Angaben zu den werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen, zur Nutzungsdauer und zu den Abschreibungen

Die Angaben befinden sich in der Beilage «Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung».

6. Begründung

6.1 Ausgangslage

Die Vetsuisse-Fakultät der Universität Bern, Abteilung Veterinär-Anatomie, betreibt am Standort Länggassstrasse 120 auf dem Areal Tierspital ein Zentrum für Elektronenmikroskopie. Die beiden Hauptgeräte, ein Transmissionselektronenmikroskop (TEM) und ein Rasterelektronenmikroskop (REM), sind beide über 20 Jahre alt und haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Mit den Elektronenmikroskopen werden ultrastrukturelle, morphologische und zellbiologische Routineanwendungen für die Grundlagenforschung durchgeführt. Die Leistung der alten Geräte lässt keine Entwicklung mehr zu, eine zeitgemässe Forschung und Lehre kann nicht mehr unterstützt werden.

Um die Elektronenmikroskope zu ersetzen, beschaffte die Vetsuisse-Fakultät auf eigene Rechnung ein TEM und ein REM der neusten Generation. Im Zusammenhang mit der Beschaffung der Ersatzgeräte werden Anpassungen der räumlichen Infrastruktur nötig, insbesondere auch im Bereich der Gebäudetechnik.

6.2 Projektbeschrieb

Die Räume für die neuen Elektronenmikroskope müssen einerseits mit neuer Elektrotechnik, andererseits aber auch mit Lüftung und Klimatisierung ausgerüstet sein, die differenziert und kontrolliert gesteuert werden können. So müssen beispielweise konstante Feuchtigkeits- und Temperaturniveaus in den verschiedenen Bereichen sichergestellt werden können. Um diesen erhöhten Anforderungen gerecht zu werden, muss eine Gebäudeautomation für die genaue Steuerung eingebaut werden, zudem müssen Elektro-, Lüftungs- und Klimaanlagen ausgebaut werden.

Weiter muss eine neue Gasversorgung vorgesehen werden, die bisherige Versorgung mit Gasflaschen im Raum der Elektronenmikroskope entspricht den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr.

Die neuen Elektronenmikroskope haben auch andere Abmessungen, die bestehende Raumanordnung entspricht nicht den Vorgaben, wie die neuen Geräte positioniert werden müssen. Daher muss die Raumstruktur geändert werden. Dabei soll auch ein separater Technikraum geschaffen werden, von dem aus der Betrieb und die Wartung der Elektronenmikroskope einfacher gehandhabt werden können.

Die verschiedenen geplanten Sanierungs- und Erweiterungsvorhaben auf dem Areal des Tierspitals tangieren die Räumlichkeiten für die Elektronenmikroskope nicht. Auch auf lange Dauer wird das Gebäude Länggassstrasse 120 so bestehen bleiben, weshalb mit einer regulären Nutzungsdauer der Räume für die Elektronenmikroskope gerechnet wird.

6.3 Rahmenkredit

Bauliche Unterhaltsmassnahmen, kleinere betriebsspezifische Anpassungen sowie betriebliche Anpassungen für neue Forschungsschwerpunkte der Hochschulen können über den entsprechenden Rahmenkredit 2021–2024 abgewickelt werden (2019.BVE.14259). Bei den vorliegend notwendigen Massnahmen handelt sich jedoch nicht um normale Unterhaltsarbeiten, da die bestehende Raumanordnung für die neuen Elektronenmikroskope angepasst werden muss. Zudem sind die Kosten zu hoch, kleinere betriebsspezifische Anpassungen lassen sich nur bis zur Summe von CHF 200 000 über den Rahmenkredit finanzieren (Ziff. 3.6 des Vortrags zum Rahmenkredit). Schliesslich handelt es sich bei den erforderlichen Massnahmen nicht um betriebsspezifische Anpassungen für neue Forschungsschwerpunkte der Hochschulen (Ziff. 3.7 des Vortrags), da es sich nicht um einen neuen Forschungsschwerpunkt aufgrund der Schaffung einer neuen Professur oder um ein neues Drittmittelprojekt handelt. Vielmehr ersetzt die Vetsuisse-Fakultät ein altes Transmissionselektronenmikroskop und ein altes Rasterelektronenmikroskop durch gleiche Geräte der neusten Generation. Somit können die Kosten für die baulichen Massnahmen nicht über den Rahmenkredit abgewickelt werden.

6.4 Termine

Beginn der Bauarbeiten Juli 2023 Betriebsaufnahme der Elektronmikroskop-Räume Ende Oktober 2023

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion

Beilagen ‒ Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion, Art. 12 — read in the version of January 1, 2020; the act was consolidated again on January 1, 2026 and September 1, 2026.
  • Finanzhaushaltsgesetz, Art. 14 — read in the version of January 1, 2023; the act was consolidated again on December 1, 2023 and September 1, 2026.