2023.BVD.2627
Gemeinde Herzogenbuchsee; Kantonsbeitrag an die Verbesserung der Umsteigeanlagen Bahn - Bus am Bahnhof Herzogenbuchsee nach Art. 2 Abs. 5 und 5 ÖVG / Projekt RK 2023_07
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 683/2023 Datum RR-Sitzung: 21. Juni 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.2627 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Gemeinde Herzogenbuchsee; Kantonsbeitrag an die Verbesserung der Umsteigeanlagen Bahn - Bus am Bahnhof Herzogenbuchsee nach Art. 2 Abs. 5 und 5 ÖVG / Projekt RK 2023_07
Erwägungen
1. Gegenstand
Bewilligung eines Investitionsbeitrags von insgesamt CHF 941 600 an die Verbesserung der Umsteigeanlage am Bahnhof Herzogenbuchsee. Gemäss Art. 12 ÖVG und Art. 29 FILAG beteiligen sich die bernischen Gemeinden mit einem Drittel (CHF 313 900) am Gesamtbeitrag des Kantons.
Die Nettoausgabe zulasten Kanton Bern beläuft sich auf CHF 627 700.
Der Beitrag wird als à-fonds-perdu-Investitionsbeitrag geleistet.
Bauherrin und Beitragsempfängerin ist die Gemeinde Herzogenbuchsee.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Verordnung des UVEK vom 18. Januar 2011 über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV; SR 742.221) ‒ Gesetz vom 16. September 1993 über den öffentlichen Verkehr (ÖVG; BSG 762.4), Art. 2 Abs. 5, 5 und 12 ‒ Gesetz vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1), Art. 29 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ GRB vom 10. März 2021 «Rahmenkredit Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022– 2025», (2020.BVD.3722) ‒ RRB 1232/2016 «Richtlinie des Regierungsrates über die Zuständigkeiten bei der Finanzierung von Investitionen im öffentlichen Verkehr»
3. Ausgabenart, rechtliche Qualifikation der Ausgabe und Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG zulasten des Rahmenkredits "Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022–2025". Gemäss Ziffer 5 des Grossratsbeschlusses vom 10. März 2021 ist der Regierungsrat zuständiges Organ nach Art. 34 Abs. 2 Bst. a FHG für die Mittelverwendung und den Vollzug des Rahmenkredits.
4. Massgebende Kreditsumme
4.1 Kostenaufstellung
Umgestaltung Bahnhofplatz Ost CHF 3 469 000 Verschiebung der Bushaltestellen Bahnhof- und Lagerstrasse CHF 454 000 Anrechenbare Gesamtkosten CHF 3 923 500 ./. Restkosten zulasten der Gemeinde Herzogenbuchsee (76 %) – CHF 2 981 900 Beitrag Kanton und Gemeinden (24 %) CHF 941 600 ./. Anteil der bernischen Gemeinden (Art. 12 ÖVG / Art. 29 FILAG) – CHF 313 900 Zu bewilligende Ausgaben zulasten Kanton CHF 627 700
Die Kosten werden à fonds perdu finanziert, da es sich um nicht aktivierbare Investitionen handelt.
Projekt- sowie teuerungsbedingte Mehrkosten zu Lasten des Kantons Bern sind ausgeschlossen.
4.2 Bezug zu Budget und Finanzplan
Die Ausgabe ist im Budget und im Finanzplan enthalten.
4.3 Folgekosten
Es entstehen keine Folgekosten.
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Öffentlicher Verkehr
Es handelt sich um einen Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu einem Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG, der voraussichtlich mit folgender Zahlung abgelöst wird, die in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt ist:
Konto Bezeichnung Jahr 363200704 À fonds perdu-Investitionsbeiträge ÖV 2025 CHF 941 600 Total CHF 941 600
Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination wird zum Mitteleinsatz ermächtigt. Die entsprechenden Gemeindebeiträge werden über das Konto 4632000000 vereinnahmt.
6. Stand des Rahmenkredits «Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022– 2025»
Bewilligte Rahmenkreditsumme 2022–2025 CHF 121 000 000 ./. bereits beansprucht – CHF 51 972 133 noch offene Kreditsumme (Stand am 28. April 2023*) CHF 69 027 867 Investitionsbeitrag des vorliegenden Finanzierunggesuches – CHF 627 700 Stand Rahmenkredit neu CHF 68 400 167
*) Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss Ziffer 5 des Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst werden.
7. Begründung
Der Bahnhof Herzogenbuchsee ist ein bedeutendes Regionalzentrum und damit aus regionaler Sicht auch eine ÖV-Drehscheibe. Fünf Buslinien dienen als Zubringer für die halbstündlich anhaltenden Fernverkehrszüge. Die aktuellen Anlagen – sowohl der Bahnhof, als auch der Busbahnhof – erfüllen die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) nicht. Die Bahnanlagen werden in einem separaten Projekt der SBB (Bundesfinanzierung via Bahninfrastrukturfonds) erneuert.
Im Nachgang zum SBB-Projekt wird die Gemeinde Herzogenbuchsee den Bahnhofplatz umgestalten. Dem Busverkehr steht auf dem heuten Bahnhofplatz nur eine lange Haltekante zur Verfügung, welche aber nicht den Anforderungen des BehiG entspricht.
Im Rahmen der Umgestaltung des Bahnhofplatzes wird der Verkehr neu geregelt. Der Bahnhofplatz wird grundsätzlich autofrei und nur noch durch die Linienbusse, das EBuxi, den Zweiradverkehr, den Notfallorganisationen und für den Unterhalt befahren. Ebenfalls auf dem Bahnhofplatz zwischen dem Gleis und der westlich platzierten Bushaltekante wird eine neue Veloparkierungsanlage mit Doppelstocksystem angeordnet. Für die Veloparkierungsanlage werden keine Beiträge entrichtet.
Am Bahnhof sollen die für einen zuverlässigen Busbetrieb nötigen sechs hindernisfreien Haltekanten erstellt werden, so dass den Anforderungen des BehiG entsprochen wird. Drei davon werden auf dem Bahnhofplatz gebaut, zwei in der Lagerstrasse und eine in der Bahnhofstrasse. Ergänzend zu den Bushaltekanten wird ein Wartebereich in der Bitziusstrasse markiert, der bei Bedarf von verschiedenen Bussen genutzt werden kann.
Es handelt sich beim vorliegenden Projekt nicht um eine reine hindernisfreie Ausgestaltung von Bushaltekanten, die grundsätzlich Sache des Strasseneigentümers wären, sondern um eine Umgestaltung des Bahnhofplatzes und der Umsteigeanlagen. Gemäss Art. 2 Abs. 5 ÖVG kann der Kanton Beiträge an Umsteigeanlagen gewähren.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion