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2023.BVD.2638

Bernmobil; Kantonsbeitrag an den Gleisersatz Effingerstrasse-Kocherpark nach Art. 4 und 5 ÖVG / Projekt RK 2023_08

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 844/2023 Datum RR-Sitzung: 16. August 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.2638 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Bernmobil; Kantonsbeitrag an den Gleisersatz Effingerstrasse-Kocherpark nach Art. 4 und 5 ÖVG / Projekt RK 2023_08

Erwägungen

1. Gegenstand

Bewilligung eines Investitionsbeitrags von insgesamt CHF 1 156 000 an Bernmobil. Gemäss Art. 12 ÖVG und Art. 29 FILAG beteiligen sich die bernischen Gemeinden mit einem Drittel (CHF 385 300) am Gesamtbeitrag des Kantons.

Die Nettoausgabe zulasten Kanton Bern beläuft sich auf CHF 770 700.

Der Beitrag an Bernmobil wird als à-fonds-perdu-Investitionsbeitrag geleistet.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Verordnung des UVEK vom 18. Januar 2011 über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV; SR 742.221) ‒ Gesetz vom 16. September 1993 über den öffentlichen Verkehr (ÖVG; BSG 762.4), Art. 4, 5, und ‒ Gesetz vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1), Art. 29 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ GRB vom 10. März 2021 "Rahmenkredit Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022– 2025", (2020.BVD.3722) ‒ RRB 1232/2016 "Richtlinie des Regierungsrates über die Zuständigkeiten bei der Finanzierung von Investitionen im öffentlichen Verkehr"

3. Ausgabenart, rechtliche Qualifikation der Ausgabe und Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG zulasten des Rahmenkredits «Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022–2025». Gemäss Ziffer 5 des Grossratsbeschlusses vom 10. März 2021 ist der Regierungsrat zuständiges Organ nach Art. 34 Abs. 2 Bst. a FHG für die Mittelverwendung und den Vollzug des Rahmenkredits.

4. Massgebende Kreditsumme

4.1 Kostenaufstellung

Gleisbau CHF 1 457 000 Fahrleitungsbau, Weichenelektronik, Haltestelleninfrastruktur CHF 727 000 Baumeisterarbeiten CHF 2 375 000 Umleitungen ÖV und Strassenverkehr CHF 1 016 000 Projektbegleitung CHF 135 000 Allgemeine Kosten, inkl. Honorare und Nebenkosten CHF 688 000 Projektkommunikation CHF 52 000 Unvorhergesehenes CHF 410 000 Gesamtkosten CHF 6 860 000 ./. Eigenfinanzierung Bernmobil – CHF 5 791 000 Gesamtkosten zulasten Kanton Bern CHF 1 069 000 + Vorsteuerabzugskürzung (MwSt) auf à-fonds-perdu-Beiträgen CHF 87 000 Kosten zulasten Kanton und Gemeinden CHF 1 156 000 ./. Anteil der bernischen Gemeinden (Art. 12 ÖVG / Art. 29 FILAG) – CHF 385 300 Zu bewilligende Ausgaben zulasten Kanton CHF 770 700

Die Kosten werden à fonds perdu finanziert, da es sich um nicht aktivierbare Investitionen handelt. Massgebend für die Aktivierungsfähigkeit ist die Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV).

Projekt- und teuerungsbedingte Mehrkosten zu Lasten des Kantons Bern sind ausgeschlossen.

4.2 Bezug zu Budget und Finanzplan

Die Ausgabe ist im Finanzplan vorgesehen.

4.3 Folgekosten

Die a-fonds-perdu-Beiträge des Kantons decken die nicht aktivierbaren Kosten des Projekts. Daher entstehen aus diesem Beitrag keine Folgekosten in Form von Abschreibungen. Jedoch generieren die aktivierbaren Kosten bei Bernmobil Abschreibungen, die durch den Kanton über die Abgeltungen der Sparte Infrastruktur finanziert werden.

Die voraussichtliche Nutzungsdauer der neuen Gleisanlagen beträgt 14 Jahre. Die geplanten aktivierbaren Kosten betragen CHF 5.6 Mio. Somit werden die jährlichen Abschreibungen, welche über Abgeltungen mitfinanziert werden, voraussichtlich CHF 404 000 betragen.

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Produktgruppe: Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination

Es handelt sich um einen Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu einem Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG, der voraussichtlich mit folgender Zahlungstranche abgelöst wird, die in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt ist:

Konto Bezeichnung Jahr 363400706 àfp ÖV-Investitionsbeiträge ÖV 2024 CHF 1 156 000 Total CHF 1 156 000

Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination wird zum Mitteleinsatz ermächtigt. Die entsprechenden Gemeindebeiträge werden über das Konto 4632000000 vereinnahmt

6. Stand des Rahmenkredits «Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022– 2025»

Bewilligte Rahmenkreditsumme 2022–2025 CHF 121 000 000 ./. bereits beansprucht – CHF 52 599 733 noch offene Kreditsumme (Stand am 15.05.2023*) CHF 68 400 267 Investitionsbeitrag des vorliegenden Finanzierunggesuches – CHF 770 700 Stand Rahmenkredit neu CHF 67 629 567

7. Begründung

Die Gleisanlage in der Effingerstrasse zwischen dem Knoten Hirschengraben und Gleisdreieck Knoten Belpstrasse (Kocherpark) hat das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht und muss ersetzt werden. Es wurden bereits punktuelle Notsanierungen an den kritischen Stellen durchgeführt, damit der Trambetrieb nicht gefährdet ist. Die Sanierung erfolgt im Rahmen eines Gesamtprojekts mit der Stadt Bern und den ewb.

Die Haltestelle Kocherpark ist die gefährlichste Haltestelle auf dem Tramnetzt von Bernmobil. Diese Haltestelle ist besonders risikobehaftet, weil der Ausstieg stadteinwärts auf die Strasse führt. Dadurch entstehen immer wieder gefährliche Konfliktsituationen zwischen ein- und aussteigenden Fahrgästen, Velos, Fussgängerinnen, Fussgängern und Trams. In diesem Bereich kam es in der Vergangenheit bereits zu zwei tödlichen Fussgängerunfällen mit der Beteiligung eines Trams. Stadtauswärts führt der Ausstieg auf ein schmales Perron. Mit vier Tramlinien sowie einer Buslinie und täglich rund 7 500 ein- und aussteigenden Fahrgästen ist die Haltestelle Kocherpark eine der Frequenzstärksten im Netzt von Bernmobil. Das schmale Perron stadtauswärts, mit einer Breite von ca. 1.90 Meter, reicht schon lange nicht mehr aus, um darauf sicher zu zirkulieren.

Mit dem vorliegenden Projekt soll die Situation an der Tramhaltestelle und deren Umgebung verbessert werden. Konkret soll der Fussgängerübergang, in der Verlängerung der Seilerstrasse, sicher gestaltet werden, die Velofahrenden stadteinwärts um die Haltekante geführt werden, sowie die Tramhaltestelle BehiG-konform umgebaut werden. Die Distanz der Strassenquerung wird reduziert und der Wartebereich auf der Insel wird vergrössert (neu 2.90 Meter anstatt 1.90 Meter). Dadurch wird die Konfliktsituation zwischen den aussteigenden Fahrgästen mit den auf ein anderes Tram w artenden

Passagieren relevant verbessert. Die Massnahmen unterstützen zudem ein sicheres Umsteigen von Fahrgästen, welche zwischen Raum Eigerplatz – Weissenbühl und dem Westen von Bern unterwegs sind.

Während Bernmobil die Gleise und die Fahrleitungen ersetzt, wird die Stadt neben der Tramhaltestelle Kocherpark auch die Bushaltestelle in Fahrtrichtung stadteinwärts umbauen und den Strassenraum für den Fuss- und Veloverkehr sicherer gestalten. Die ewb sanieren gleichzeitig einen Grossteil der örtlichen Werkleitungen und der städtischen Siedlungsentwässerung.

Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf rund CHF 18.8 Mio. Davon gehen rund CHF 6.9 Mio. zu Lasten von Bernmobil. Daran leistet der Kanton Bern einen à-fonds-perdu-Beitrag von brutto CHF1 151 000. Bernmobil erhält für das vorliegende Projekt keine weiteren Kantonsbeiträge, ebenso geht kein Kantonsbeitrag an die weiteren Bauherren (Stadt Bern und ewb).

Die Vorbereitungsarbeiten werden Anfang 2024 starten. Die Intensivbauphase dauert von Jul i bis Oktober 2024. Die Inbetriebnahme des Trambetriebs mit der neuen Haltestelle ist im Oktober 2024 geplant.

Im Jahr 2019 hat Bernmobil die Gleise auf den Kurvenabschnitten zwischen Bubenbergplatz – Hirschengraben und Kocherpark bereits saniert. Die Gesamtinvestitionen von Bernmobil betrugen damals rund CHF 6.9 Mio. Mit RRB 835/2018 hat der Regierungsrat dafür einen Kantonsbeitrag von CHF 4.48 Mio. bewilligt. Beim Anschluss zwischen dem aktuellen Projekt und dem im 2019 sanierten Abschnitt beim Hirschengraben werden 27 m Gleise vom bereits sanierten Abschnitt in Fahrtrichtung stadteinwärts bis vor die Kreuzung ersetzt und auf die neue Gleisanlage angepasst werden müssen. Dies führt zu einer ausserordentlichen Abschreibung für diese Gleise von CHF 39 280. Im Verhältnis zur Gesamtinvestition von 2019 werden rund 0.58 % vorzeitig ersetzt.

Auch beim Anschluss an die Belpstrasse müssen Anlageteile ersetzt werden, damit die Umgestaltung realisiert werden kann. Bernmobil hat daher diesen Anlageteil im Wert von CHF 1.1 Mio. aktiviert und wird ihn über die Lebensdauer bis Mitte 2024 vollständig abschreiben. Diese Nutzungsdauer wurde bereits bei der Aktivierung auf 5 Jahre festgelegt. Daher entstehen keine ausserordentlichen Abschreibungen. Im Verhältnis zu der Gesamtinvestition werden diesem Abschnitt rund 16.5 % ersetzt.

Ein Vorgehen ohne die verkürzte Abschreibungsdauer einzelner Anlageteile war leider nicht möglich. Mit dem Ersatz der alten Geleise konnte nicht zugewartet werden.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Finanzhaushaltsgesetz, Art. 29 — read in the version of January 1, 2023; the act was consolidated again on December 1, 2023 and September 1, 2026.