Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2023.BVD.3248

Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG) (Änderung). Anträge des Regierungsrates und der Kommission für die erste Lesung

Rubrum

Antrag des Regierungsrates RRB Nr. 745/2024

Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: – Geändert: 751.11 Aufgehoben: –

Antrag Kommission I Antrag Regie- Geltendes Recht Antrag Regierungsrat I rungsrat II Mehrheit Minderheit

Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG)

Der Grosse Rat des Kantons Bern,

auf Antrag des Regierungsrates,

Dispositiv

beschliesst:

I.

Der Erlass 751.11 Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau vom 14.02.1989 (Wasserbaugesetz, WBG) (Stand 01.08.2020) wird wie folgt geändert:

Art. 37 Fliessgewässer mit Wasserbaupflicht der Gemeinden 1 Gewässerunterhalt

Antrag Kommission I Antrag Regie- Geltendes Recht Antrag Regierungsrat I rungsrat II Mehrheit Minderheit 1 1 Der Kanton leistet an die Kosten des Der Kanton leistet Beiträge von 66 Prowesentlichen Gewässerunterhalts der zent an die Kosten des wesentlichen Ge- Gemeinden Beiträge von 33 Prozent. wässerunterhalts der Gemeinden Beiträge Der Regierungsrat bezeichnet den we- von 33 Prozent. Der Regierungsrat besentlichen Gewässerunterhalt. zeichnet für den wesentlichen Gewässerunterhalt, für den der Bund Abgeltungen gewährt. Er leistet Beiträge von 33 Prozent an die Kosten der Gemeinden für den übrigen, wesentlichen Gewässerunterhalt. Der Regierungsrat bezeichnet den wesentlichen Gewässerunterhalt. Der Beitrag des Kantons kann angemessen herabgesetzt werden, wenn die Kosten, an die er geleistet wird, auf eine Vernachlässigung des Gewässerunterhalts zurückzuführen sind.

II.

Keine Änderung anderer Erlasse.

III.

Keine Aufhebungen.

IV.

Diese Änderung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2025 in Kraft.

Dem Grossen Rat wird beantragt, nur eine Lesung durchzuführen.

Antrag Kommission I Antrag Regie- Geltendes Recht Antrag Regierungsrat I rungsrat II Mehrheit Minderheit

Bern, 24. April 2024 Bern, 27. Juni 2024 Bern, 14. August 2024

Im Namen des Regierungsrates Im Namen der Kommission Im Namen des Regie- Der Präsident: Müller Der Präsident: von Arx rungsrates Der Staatsschreiber: Auer Die Präsidentin: Allemann Der Staatsschreiber: Auer ID 3015