2023.BVD.6685
Verkehrsmanagement-Massnahmen am rechten Thunerseeufer (0600-103 VM Thun - rechtes Seeufer); Investitionsrahmenkredit Strasse 2022-2025, GRB vom 8. September 2021
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 253/2024 Datum RR-Sitzung: 13. März 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.6685 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Verkehrsmanagement-Massnahmen am rechten Thunerseeufer (VM 006-103; SAP 450.10258);
Erwägungen
1. Etappe; Investitionsrahmenkredit Strasse 2022-2025, GRB vom 8. September 2021
1. Gegenstand
Mit den zu bewilligenden Ausgaben von CHF 1 500 000 (Gesamtkosten von CHF 1 850 000 für die erste Ausbauetappe abzüglich bewilligter Projektierungskosten von CHF 350 000) soll der Betrieb auf der Kantonsstrasse Nr. 221 am rechten Thunerseeufer, namentlich auf der Hofstettenstrasse zwischen Hilterfingen und Thun, optimiert werden. Die Massnahmen umfassen vier virtuelle, ampelgesteuerte Fahrbahnhaltestellen für die STI-Buslinien und die Signalisation einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zwischen Einmündung Alte Thunstrasse ca. 650 m vor der Chartreuse-Kreuzung in Hilterfingen und dem Lauitor in Thun. Beide Massnahmen sollen verkehrsabhängig täglich stadteinwärts von ca. Mitte Nachmittag bis ca. 18 Uhr betrieben.
2. Rechtsgrundlage
‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38 ff. ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 17 ff. ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Strassennetzplan 2022–2037, genehmigt mit RRB 702/2021 vom 9. Juni 2021 (2020.BVD.3739) ‒ Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021 (2021.BVD.3200)
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe / Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG, die über Rahmenkredite finanziert werden. Soweit sie für den baulichen Unterhalt anfallen, sind die Ausführungsbeschlüsse gemäss Art. 57 SG in der delegierten Ausgabenkompetenz der Bau- und Verkehrsdirektion. Gemäss Art. 54 SG ist der Regierungsrat für die Ausführungsbeschlüsse zu den Investitionsrahmenkrediten Strasse zuständig.
Praxisgemäss werden die gesamten Kosten für ein Strassenbauprojekt nur einem Rahmenkredit ent nommen. Das vorliegende Projekt wird aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse finanziert, weil mehr als CHF 500 000 der Ausgaben Neuinvestitionen betreffen.
Gemäss Gutheissung des kantonalen Änderungsgesuchs zum Agglomerationsprogramm Thun, 1.
Generation, vom 13. Juli 2023 wird der Bund das Projekt mit einem Beitrag von voraussichtlich CHF 160 000 mitfinanzieren. Das Projekt ersetzt eine Massnahme aus dem Massnahmenpaket 942.006, die nicht
realisiert wird. Die entsprechende Finanzierungsvereinbarung kann beim Bund eingereicht werden, sobald die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert ist.
Das Verkehrsmanagement rechtes Thunerseeufer wird weitere Massnahmen erfordern, die etappiert realisiert werden. Die einzelnen Etappen sind unabhängig voneinander wirksam, d.h. sie bedingen sich gegenseitig nicht und können daher separat bewilligt werden.
4. Massgebende Kreditsumme
Preisbasis 01.2024; Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes – Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung.
Gesamtkosten inkl. MWST CHF 1 850 000 ./. am 4. Oktober 2022 durch die BVD bewilligte Projektierungskosten – CHF 350 000 Total zu bewilligende Ausgaben CHF 1 500 000
Die Kosten zulasten Kanton entfallen auf: ‒ Baulichen Unterhalt gemäss Art. 56 SG CHF 0 ‒ Neuinvestitionen gemäss Art. 52 SG CHF 1 850 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Ausgaben gemäss Art. 34 FHaV CHF 1 850 000
Das Vorhaben ist im Strassennetzplan 2022–2037 vorgesehen.
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss mitbewilligt (Art. 29 FHaV).
5. Stand des Investitionsrahmenkredits Strasse 2022–2025
Bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 280 000 000 bereits beansprucht (23. Januar 2024 )* – CHF 65 313 926 noch offene Kreditsumme CHF 214 686 074 Investitionsbetrag des vorliegenden Kredits – CHF 1 500 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 213 186 074
* Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss Ziffer 5 des
Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst wird.
6. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Infrastrukturen
Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG der voraussichtlich mit folgenden Zahlungen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung enthalten sind:
Konto Budgetrubrik Jahr Betrag 501000000 Tiefbauamt, Bau von Kantonsstrassen bisher CHF 350 000 2024 CHF 1 000 000 2025 CHF 500 000 Total CHF 1 850 000
7. Angaben zu den Investitionen
7.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 1 850 000 1 850 000 0 0
7.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total 2023 2024 2025 2026 2027 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 1.85 0.35 1.0 0.5 In der GKIP 2023 eingestellt
Das Projekt wurde in der gesamtkantonalen Investitionsplanung unter der Sammelposition «Sammelvorhaben Neu - und Ausbau» Kantonsstrassen
7.3 Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung
Tiefbau 318 000 40 7 950
Lichtsignalanlagen und Wechselsignale 1 532 000 20 76 600
Die zu ersetzenden Bauteile sind abgeschrieben und verursachen keinen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand.
7.4 Weitere Folgekosten
Die Investition verursacht Betriebskosten in der Höhe von CHF 12 000 pro Jahr. Diese Folgekosten zu Lasten der Erfolgsrechnung sind in der Finanzplanung eingestellt.
8. Begründung
Das mehrjährige Monitoring der Wirkung des Bypass Thun Nord und des Einbahnregimes in der Thuner Innenstadt zeigte, dass Bypass und Einbahnregime die ihnen zu Grunde liegenden Verkehrsziele vollumfänglich erfüllen. Es zeigte sich aber auch, dass das Einbahnregime und der gleichzeitig in Betrieb genommene, neue Anschlussknoten des Parkhauses Schlossberg zu grösseren Staus auf der Kantonsstrasse Nr. 221 stadteinwärts zwischen Hilterfingen und Thun ab Mitte Nachmittag führen.
Der Grosse Rat hat zur Problematik mehrere Vorstösse überwiesen, die namentlich folgendes fordern: ‒ die Prüfung von Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses beim Lauitorkreisel (M 144-2019) ‒ eine intelligente Verkehrsführung mit Ampeln zur Verbesserung der Stausituation für die Busverbindung (P 160-2021) ‒ die Priorisierung des öffentlichen Verkehrs (M 223-2021).
Im September 2020 startete der Oberingenieurkreis I des kantonalen Tiefbauamts einen Mediationsprozess mit Vertretern und Vertreterinnen von rund 40 Institutionen aus Politik, Wirtschaft, Bevölkerung und weiteren, am Verkehrsgeschehen interessierten Gruppierungen und Vereinen. Im sogenannten Forums prozess wurden das Verkehrsgeschehen analysiert, Verkehrsziele festgelegt und Lösungsvorschläge erarbeitet. Im Herbst 2021 empfahlen die Delegierten des Forums, versuchsweise Sofortmassnahmen auf der Kantonsstrasse am rechten Thunersee umzusetzen, um den Verkehrsfluss am Abend zu verbessern. Dazu gehörten der Einsatz von Verkehrsdiensten an den Kreiseln Schlossberg und Lauitor, Tempo 30 am stadtnahen rechten Seeufer zwischen 15 und 18 Uhr und die Bevorzugung der stadteinwärts fahrenden Busse. Der Versuch wurde in der ersten Jahreshälfte 2022 durchgeführt. Obwohl die Sofortmassnahmen die angestrebte Wirkung nicht restlos zu erreichen vermochten, führten sie zu einer deutlichen, messbaren Verbesserung der Situation; sowohl für den motorisierten Individualverkehr als auch für den öffentlichen Verkehr. Im Juli 2022 empfahlen die Delegierten deshalb, die definitive Umsetzung der Sofortmass nahmen vorzubereiten.
In einer ersten Etappe sind vier virtuelle, ampelgesteuerte Fahrbahnhaltestellen für die STI-Buslinien geplant und die Signalisation einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zwischen Einmündung Alte Thunstrasse ca. 650 m vor der Chartreuse-Kreuzung in Hilterfingen und dem Lauitor in Thun. In späteren Etappen sollen u.a. mit einer Lichtsignalanlage die Leistungsfähigkeit des Schlossbergkreisels erhöht, mit Dosierungs- und Informationsanlagen im Raum Unterseen-Interlaken der Ausweichverkehr ans rechte Thunerseeufer vermindert werden.
Falls nötig kann die Leistungsfähigkeit des Lauitorkreisels mit dem späteren Umbau zu ein em lichtsignalgesteuerten Knoten erhöht werden. Zudem wird ein grossräumiges Verkehrsmanagementkonzept Region Thun erarbeitet, das Teil des Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept Thun-Oberland West und des Agglomerationsprogramms Siedlung und Verkehr Thun werden soll.
Die erste Etappe hat keinen Einfluss auf weitere Massnahmen und Entscheide zur Verbesserung der Verkehrssituation in und um Thun bzw. werden von diesen auch nicht beeinflusst. Sie kann daher sofort realisiert werden Sie funktioniert als eigenständige Massnahme und behebt bereits vorab den kritischsten Engpass.
Die rasche Umsetzung entspricht dem Ergebnis des Forumsprozesses. Es hatte sich gezeigt, dass der Busbetrieb nach der Einstellung des Pilotbetriebs wieder instabil wurde. Daher wurden die Buspriorisierungsanlagen in den Hauptverkehrszeiten provisorisch wieder in Betrieb genommen. Diese nicht optimale Lösung sollte möglichst rasch durch die definitiven Anlagen ersetzt werden. Das Provisorium verursacht zurzeit jährliche Mietkosten von rund CHF 70 000.
Ein Zuwarten mit der ersten Etappe würde nicht nur zusätzliche Kosten f ür den Weiterbetrieb der provisorischen Lichtsignalanlagen verursachen. Es wäre für die betroffenen Kreise wohl schwer nachvollziehbar, weshalb die im partizipativen Forumsprozess gefundene Lösung nicht zeitgerecht umgesetzt wird. Dies umso mehr, als sie sich im Pilotprojekt als wirksam erwiesen hat.
Gemäss Art. 13 b Strassenverordnung vom 29.10.2008 (SV, BSG 732.11.1) benötigen Anlagen des Ver - kehrsmanagements keine (Strassenplan-)Bewilligung.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion
Beilagen ‒ Entwurf Medienmitteilung