2023.BVD.7388
Bern, Universität, Vetsuisse Fakultät, Isolationseinheiten für Nutztiere: Sofortmassnahmen, Verpflichtungskredit für Projektierung und Ausführung
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 187/2024 Datum RR-Sitzung: 28. Februar 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.7388 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Bern, Universität, Vetsuisse Fakultät, Isolationseinheiten für Nutztiere: Sofortmassnahmen, Verpflichtungskredit für Projektierung und Ausführung
Erwägungen
1. Gegenstand
Die Vetsuisse Fakultät der Universität Bern hat ein erhebliches und steigendes Biosicherheitsrisiko im Bereich der Isolationshaltung von Nutztieren. Dies erfordert schnelle Massnahmen, damit zumindest stark infektiöse Nutztiere in einer Isolationsinfrastruktur untergebracht werden können und Menschen, nicht infektiöse Tiere und die Umwelt geschützt sind.
Mit dem Kredit von CHF 970 000 (Gesamtkosten von CHF 1 000 000 abzüglich bereits bewilligte Ausgaben von CHF 30 000 für das Vorprojekt) sollen als Sofortmassnahmen im Jahr 2024 zwei Isolationseinheiten für Nutztiere auf dem Areal Tierspital realisiert werden. Diese werden zusammen mit den Halbisolationseinheiten «Chalet» als Übergangslösung genutzt, bis eine neue Isolationsinfrastruktur aufgebaut und in Betrieb genommen werden kann.
Zeitgleich mit dem vorliegenden Geschäft wird dem Regierungsrat der Ausführungskredit für den Ersatz der bestehenden zehn Halbisolationseinheiten auf dem Tierspital-Areal vorgelegt (2023.BVD.6163). Die neue Isolationsinfrastruktur kann allerdings erst 2028 in Betrieb genommen werden. Die beiden Geschäfte können je unabhängig entschieden werden und werden dem finanzkompetenten Organ separat vorgelegt.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Gesetz vom 5. September 1996 über die Universität (UniG; BSG 436.11) Art. 63 ‒ Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995, (TSV, SR 916.401), Art. 68–71 ‒ Verordnung vom 27. November 2002 über die Organisation und die Aufgaben der Bildungs- und Kulturdirektion (OrV BKD; BSG 152.221.181), Art. 11 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 14 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.
3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Preisstand 1. Oktober 2023, Baupreisindex Espace Mittelland, 141.6 Punkte (Basis 1998 = 100 Punkte)
Gesamtkosten CHF 1 000 000 bestehend aus ‒ Vorprojekt CHF 30 000 ‒ Bauprojekt und Ausführung CHF 930 000 ‒ Rückstellung für Rückbau CHF 40 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 34 FHaV CHF 1 000 000 ./.abzüglich Vorprojekt, Freigabe durch Zahlungsermächtigung gemäss Art. 31 FHaV – CHF 30 000 Zu bewilligender Kredit CHF 970 000
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).
In der Kreditsumme ist, dem frühen Planungsstand entsprechend und weil noch kein verabschiedeter Baubeschrieb vorliegt, ein Zuschlag von rund 30 % eingerechnet.
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Immobilienmanagement
Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion nicht eingestellt sind, aber kompensiert werden.
Konto Bezeichnung Jahr 504000000 Erwerb + Erstellung Liegenschaften (VV) 2024 CHF 920 000 2025 CHF 80 000 Total CHF 1 000 000
5. Angaben zu den Investitionen
5.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % CHF 1 000 000 CHF 1 000 000 CHF 0
5.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total 2023 2024 2025 2026 2027 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 1.0 0.92 0.08 In der GKIP 2023 eingestellt 0
Die Sofortmassnahmen sind in der GKIP 2023 nicht vorgesehen.
5.3 Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung
Unterricht Bildung Forschung Gebäude 1 000 000 7 Jahre 142 857
Der Ersatz der Isolationseinheiten (2023.BVD.6163) verursacht keine ausserordentlichen Abschreibungen.
5.4 Personelle Auswirkungen und weitere Folgekosten
Die Investition für Isolationseinheiten als Übergangslösung führt zu keinen direkten Folgekosten und hat keine personellen Auswirkungen. Die Betriebskosten werden von der Universität aus eigenen Mitteln getragen.
6. Beschreibung des Geschäfts
6.1 Ausgangslage
Die Vetsuisse-Fakultät der Universität Bern betreibt an der Bremgartenstrasse 109a in Bern das Tierspital Bern mit diversen Kliniken (Kleintierklinik, Pferdeklinik und Nutztierklinik), wo u.a. Rinder, Schweine und Schafe untersucht, behandelt und betreut werden. Das Tierspital ist für die veterinärmedizinische Ausbildung und Forschung der Universität von grundlegender Bedeutung. Insbesondere für die forschungsbasierte Ausbildung bezüglich Infektionskrankheiten bei Nutztieren ist ein Klinikbetrieb notwendig.
Tierkliniken müssen hohe Biosicherheitsstandards aufrechterhalten, um die Verbreitung von Krankheiten zu minimieren. Dies mit dem Ziel, sowohl die Gesundheit der betreuten Tiere als auch die Sicherheit der Tierärztinnen und -ärzte und des Pflegepersonals zu gewährleisten. Auf dem Berner Tierspital-Areal können heute aufgrund der unzureichenden Infrastruktur Tiere mit übertragbaren Erregern nicht ausreichend isoliert werden. Dies hat bereits mehrfach zu längeren Schliessungen von Teilen der Nutztierklinik aufgrund von Seuchenereignissen geführt, was negative Auswirkungen auf die Lehre und Forschung sowie die angebotenen Dienstleistungen hatte.
Organisatorische Massnahmen alleine reichen nicht aus, um den notwendigen Sicherheitsstandard zum Schutze von Mensch, Tier und Umwelt sicherstellen zu können. Der Sicherheitsstandard der heutigen Halbisolationseinheiten für Nutztiere im sog. «Chalet» an der Bremgartenstrasse 109c genügt den Anforderungen nicht mehr, das Risiko der Biosicherheit im Bereich der Isolationshaltung von Nutztieren verlangt dringend nach Massnahmen.
Aufgrund der Dringlichkeit sollen bereits im Laufe des Jahres 2024 zwei provisorische Isolationseinheiten für Nutztiere realisiert werden. Diese werden zusammen mit den bestehenden Halbisolationseinheiten im «Chalet» als Übergangslösung genutzt, bis eine neue Isolationsinfrastruktur aufgebaut und 2028 in Betrieb genommen werden kann. Der entsprechende Kreditantrag für den Ersatz der bestehenden Isolationseinheiten wird dem Regierungsrat zeitgleich mit dem vorliegenden Geschäft unterbreitet (2023.BVD.6163).
6.2 Vorgehen
Beim heutigen Unterstand für Klinikpferde, zwischen der Nutztierklinik Bremgartenstrasse 109a und der Bremgartenstrasse, werden so rasch als möglich zwei Isolationseinheiten realisiert, die über Schleusen verfügen und mit klar voneinander abgegrenzten Bereichen «infektiös» und «nicht infektiös» betrieben werden können. Diese Übergangslösung genügt zwar nur eingeschränkt den Anforderungen an einen effizienten Betrieb. Mit dem vorgesehenen Standard können keine Tiere mit sehr hochinfektiösen Erregern untergebracht werden. Dennoch tragen die beiden Isolationseinheiten beachtlich dazu bei, die Biosicherheit erhöhen zu können und die Übertragung von Krankheitserregern von Nutztieren zu vermindern.
Ergänzt werden die zwei Isolationseinheiten mit Lager und dem benötigten Technik- und Betriebsraum. Der Standort für die Isolationseinheiten liegt ausserhalb der Baulinie. Die Baubehörden der Stadt Bern haben aber zugestimmt, dass die Übergangslösung für 7 Jahre möglich ist. Danach müssen die Isolationseinheiten rückgebaut werden und der bereits heute bestehende Unterstand soll wieder als Lager und als Abstellort für Maschinen des Tierspitals genutzt werden. Die Rückbaukosten (Rückstellung) sind im beantragten Kredit enthalten.
7. Alternativen und Folgen eines Verzichts
Es gibt keine Alternativen zum geplanten Projekt. Die Verbesserung der Biosicherheit im Tierspital ist dringend notwendig, um den Ausbruch von Tierseuchen zu verhindern. Bei einem erneuten Austritt eines Tierseuchenerregers müsste die Klinik (temporär) geschlossen werden, wodurch kranke Tiere nicht mehr zur Behandlung an die Klinik gebracht werden könnten und entsprechend einer unter Umständen «unnötigen» Verwertung zugeführt werden müssen, was nicht dem Tierschutz entspricht. Damit einher gingen finanzielle Einbussen durch ein geringeres Patientenaufkommen, ein entsprechender Reputationsschaden des Tierspitals sowie die Beeinträchtigung der praktischen Ausbildung der Studierenden der Veterinärmedizin.
7.1 Termine
Projektierung bis April 2024 Ausführung ab Juni 2024 Inbetriebnahme Anfang 2025
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Beilage ‒ Grobkostenschätzung
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion